Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.1996 - C-297/94   

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https://dejure.org/1996,4304
EuGH, 21.03.1996 - C-297/94 (https://dejure.org/1996,4304)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.1996 - C-297/94 (https://dejure.org/1996,4304)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 1996 - C-297/94 (https://dejure.org/1996,4304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Tierarzneimittel - Richtlinien 81/851/EWG und 90/676/EWG.

  • EU-Kommission PDF

    Dominique Bruyère und andere gegen Belgischer Staat.

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Anrufung des Gerichtshofes; Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung und Erheblichkeit der gestellten Fragen; Beurteilung durch das nationale Gericht; Keine Möglichkeit für die Parteien, die Fassung der Fragen zu ändern

  • EU-Kommission

    Bruyère u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 4 der Richtlinie 81/851/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Tierarzneimittel ; Herstellung und Vertrieb von Tierarzneimitteln; Rechtmäßigkeit eines Verbotes der Einführung eines in der Richtlinie 81/851/EWG aufgeführten ...

  • Judicialis

    Richtlinie 81/851/EWG Art. 4; ; Richtlinie 90/676/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung und Erheblichkeit der gestellten Fragen - Beurteilung durch das nationale Gericht - Keine Möglichkeit für die Parteien, die Fassung der Fragen zu ändern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.03.1989 - 215/87

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    Auszug aus EuGH, 21.03.1996 - C-297/94
    23 Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87 (Schumacher, Slg. 1989, 617) und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575), die zu den Artikeln 30 und 36 des Vertrages ergangen sind, die Einfuhr von Arzneimitteln in einen Mitgliedstaat für zulässig erklärt hat.
  • EuGH, 08.04.1992 - C-62/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.03.1996 - C-297/94
    23 Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87 (Schumacher, Slg. 1989, 617) und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575), die zu den Artikeln 30 und 36 des Vertrages ergangen sind, die Einfuhr von Arzneimitteln in einen Mitgliedstaat für zulässig erklärt hat.
  • EuGH, 15.06.1972 - 5/72

    Grassi / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 21.03.1996 - C-297/94
    19 Was Arzneimittel betrifft, die möglicherweise nicht von der Richtlinie 81/851 erfasst werden und auf die die Artikel 30 und 36 des Vertrages anzuwenden wären, so ist es allein Sache der nationalen Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (inbes. Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93, Spano u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15); die Parteien können die Fassung dieser Fragen nicht ändern (Urteil vom 15. Juni 1972 in der Rechtssache 5/72, Grassi, Slg. 1972, 443, Randnr. 4).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-472/93

    Spano / Fiat Geotech und Fiat Hitachi Excavators

    Auszug aus EuGH, 21.03.1996 - C-297/94
    19 Was Arzneimittel betrifft, die möglicherweise nicht von der Richtlinie 81/851 erfasst werden und auf die die Artikel 30 und 36 des Vertrages anzuwenden wären, so ist es allein Sache der nationalen Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (inbes. Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93, Spano u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15); die Parteien können die Fassung dieser Fragen nicht ändern (Urteil vom 15. Juni 1972 in der Rechtssache 5/72, Grassi, Slg. 1972, 443, Randnr. 4).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94, Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551, Randnr. 19).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-94/95

    Bonifaci u.a.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, beidenen ein Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zuerlassende Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten derjeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung fürden Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshofvorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1996 inder Rechtssache C-297/94, Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551, Randnr. 19).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-466/00

    Kaba

    Da im Übrigen nach ständiger Rechtsprechung die Befugnis, den Wortlaut der zu stellenden Fragen festzulegen, ausschließlich dem innerstaatlichen Gericht verliehen ist, können die Parteien die Fassung der Fragen nicht ändern (Urteile vom 15. Juni 1972 in der Rechtssache 5/72, Grassi, Slg. 1972, 443, Randnr. 3, und vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94, Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-114/15

    Audace u.a. - Paralleleinfuhr von Tierarzneimitteln - Ausschluss von

    27 - Vgl. Urteil Bruyère u. a. (C-297/94, EU:C:1996:124, Rn. 21).

    41 - Vgl. hierzu Urteil Bruyère u. a. (C-297/94, EU:C:1996:124, Rn. 22).

  • EuGH, 10.07.1997 - C-373/95

    Maso u.a.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, bei denen ein Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94, Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1997 - C-127/95

    Norbrook Laboratories Ltd gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food. -

    126 Sie haben auf diese Frage bereits im Urteil Bruyère u. a. wie folgt geantwortet: "Die Richtlinie 81/851 stellt sich zwar als $eine Stufe bei der Verwirklichung des freien Handels mit Tierarzneimitteln" dar (elfte Begründungserwägung), doch lässt sich daraus nicht ableiten, daß sie bei den Arzneimitteln, die in ihren Anwendungsbereich fallen, Platz für die Anwendung der Artikel 30 und 36 des Vertrages ließe.

    Es ist das Urteil vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94 (Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2015 - C-237/15

    Lanigan

    38 - Vgl. u. a. Urteile vom 21. März 1996, Bruyère u. a. (C-297/94, EU:C:1996:124, Rn. 19), Kaba (C-466/00, EU:C:2003:127, Rn. 40 und 41), Welmory (C-605/12, EU:C:2014:2298, Rn. 33) und Herbaria Kräuterparadies (C-137/13, EU:C:2014:2335, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-261/95

    Rosalba Palmisani gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). -

    (23) - Urteil vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94 (Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-94/95

    Danila Bonifaci u.a. (C-94/95) und Wanda Berto u.a. (C-95/95) gegen Istituto

    (9) - Siehe das Urteil vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94 (Bruyère u. a., Slg. 1996, I-1551, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-309/96

    Daniele Annibaldi gegen Sindaco del Comune di Guidonia und Presidente Regione

    (6) - Vgl. u. a. Urteil Palmisani (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18) sowie Urteile vom 21. März 1996 in der Rechtssache C-297/94 (Bruyère u. a., Slg. 1996 I-1551, Randnr. 19) und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995 I-4921, Randnr. 59).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995 - C-297/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,21363
Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995 - C-297/94 (https://dejure.org/1995,21363)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.10.1995 - C-297/94 (https://dejure.org/1995,21363)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - C-297/94 (https://dejure.org/1995,21363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Dominique Bruyère und andere gegen Belgischer Staat.

    Tierarzneimittel - Richtlinien 81/851/EWG und 90/676/EWG

  • EU-Kommission

    Dominique Bruyère und andere gegen Belgischer Staat.

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