Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.2016 - C-299/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2314
EuGH, 25.02.2016 - C-299/14 (https://dejure.org/2016,2314)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - C-299/14 (https://dejure.org/2016,2314)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - C-299/14 (https://dejure.org/2016,2314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Garcia-Nieto u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Gleichbehandlung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Sozialhilfe - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 4 und 70 - Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen - Ausschluss von Angehörigen eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Garcia-Nieto u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Gleichbehandlung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Sozialhilfe - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 4 und 70 - Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen - Ausschluss von Angehörigen eines ...

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus anderem Mitgliedstaat in den ersten drei Monate ihres Aufenthalts im Aufnahmestaat; Vorabentscheidungsersuchen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 883/2004 Art. 4, SGB II § 7 Abs. 1, FreizügG/EU § 2, SGB II § 7 Ab. 1 S. 2 Nr. 1, AEUV Art. 45 Abs. 2, AEUV Art. 18, RL 2004/38 Art. 24 Abs. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 1
    Unionsbürger, Sozialleistungen, Inländergleichbehandlung, SGB II, Drei-Monats-Frist, Gleichbehandlungsgebot, Gleichbehandlung, beitragsunabhängige Leistungen, Sozialhilfe, Sozialhilfebezug, freizügigkeitsberechtigt, Verhältnismäßigkeit

  • doev.de PDF

    García-Nieto u.a. - Sozialleistungen für neu zuziehende Unionsbürger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus anderem Mitgliedstaat in den ersten drei Monate ihres Aufenthalts im Aufnahmestaat; Vorabentscheidungsersuchen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Der Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bestimmte Sozialleistungen versagt werden dürfen

  • archive.is (Pressebericht, 25.02.2016)

    Drei Monate kein Hartz IV für EU-Ausländer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslose EU-Ausländer haben in den ersten drei Monaten in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungen für Ausländer

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten dürfen während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bestimmte Sozialleistungen versagt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Staatsbürger dürfen in den ersten drei Monaten des Aufenthalts von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden - Versagung setzt keine Prüfung der persönlichen Umstände des Betreffenden voraus

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Menschenrecht auf das Existenzminimum ernst genommen - Sozialleistungsansprüche von Unionsbürger_innen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Sozialleistungen für EU-Bürger: Warten auf Hartz IV

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Garcia-Nieto u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Gleichbehandlung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Sozialhilfe - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 4 und 70 - Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen - Ausschluss von Angehörigen eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1145
  • NVwZ 2016, 450
  • NJ 2016, 170
  • DVBl 2016, 500
  • DÖV 2016, 393
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Jobcenter Krefeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Leistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die ihren Empfängern das Minimum an Existenzmitteln gewährleisten sollen, das erforderlich ist, um ein Leben zu führen, das der Menschenwürde entspricht, als "Sozialhilfe" im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2015, Alimanovic, C-67/14, EU:C:2015:597, Rn. 44 bis 46, und vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 37).

    Hinsichtlich dieses Zwecks unterscheidet sich nämlich die Situation eines Unionsbürgers wie JD, der, bevor er im Aufnahmemitgliedstaat arbeitslos wurde, dort gearbeitet und seine Kinder eingeschult hatte und dem damit ein Aufenthaltsrecht aufgrund von Art. 10 der Verordnung Nr. 492/2011 zusteht, deutlich von der Situation der Unionsbürger, die Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 ausdrücklich von dem Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ausschließt, nämlich zum einen diejenigen, die - wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a. (C-299/14, EU:C:2016:114), ergangen ist - ein auf drei Monate begrenztes Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund von Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie haben, und zum anderen diejenigen, die dort lediglich ein Aufenthaltsrecht zum Zweck der Arbeitsuche aufgrund von Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 haben.

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt, der die vorliegende Rechtssache kennzeichnet, von denen der Rechtssachen, in denen die Urteile vom 15. September 2015, Alimanovic (C-67/14, EU:C:2015:597), und vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a. (C-299/14, EU:C:2016:114), ergangen sind, in denen der Gerichtshof aufgrund der Anwendbarkeit dieser Ausnahme eine entsprechende Ausnahme von dem in Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 niedergelegten Gleichbehandlungsgrundsatz anerkannt hat.

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auch das Urteil des EuGH vom 25.02.2016 (C-299/14) zur Frage der Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II enthält keine eigentliche Begründung, sondern nur den im Hinblick auf Art. 4 VO (EG) 883/2004, der die Geltung der gleichen Rechte und Pflichten auf Grund der jeweiligen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates vorschreibt, zirkulären Verweis darauf, dass "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen" im Sinne des Art. 70 Abs. 2 VO (EG) 883/2004 nach Art. 70 Abs. 4 VO (EG) 883/2004 ausschließlich in dem Mitgliedstaat, in dem die betreffenden Personen wohnen, und nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats gewährt werden (EuGH, Urteil vom 25.02.2016 - C-299/14 - Rn. 52).
  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 31/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Mit EU-Recht ist dieser Leistungsausschluss vereinbar, wie sich aus den Entscheidungen des EuGH vom 11.11.2014 (C-333/13 - Dano, NJW 2015, 145) und vom 15.9.2015 (C-67/14 - Alimanovic, NJW 2016, 555) ergibt (vgl auch EuGH vom 25.2.2016 - C-299/14 - Garcia-Nieto, NJW 2016, 1145; zur Kritik an dieser Rechtsprechung des EuGH vgl Wallrabenstein, JZ 2016, 109, und Wallrabenstein, ZESAR 2016, 349, der sich der Senat nicht anschließt) .
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-299/14   

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https://dejure.org/2015,12315
Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-299/14 (https://dejure.org/2015,12315)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.2015 - C-299/14 (https://dejure.org/2015,12315)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - C-299/14 (https://dejure.org/2015,12315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Garcia-Nieto u.a.

    Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Richtlinie 2004/38/EG - Unionsbürgerschaft - Gleichbehandlung - Arbeitsuchende Unionsbürger, die sich im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten - Regelung eines Mitgliedstaats, die diese Personen von besonderen beitragsunabhängigen ...

  • rechtsportal.de

    Verweigerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus anderem Mitgliedstaat in den ersten drei Monate ihres Aufenthalts im Aufnahmestaat; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet dürfen Unionsbürger, die sich in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, während der ersten drei Monate vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ...

  • faz.net (Pressebericht, 04.06.2015)

    Sozialleistungen: EuGH-Generalanwalt warnt vor "Massenzuwanderung"

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Unionsbürger, die sich in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, dürfen während der ersten drei Monate vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ausgeschlossen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sozialleistungen für Unionsbürger

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hartz IV-Sperrfrist für zuziehende EU-Ausländer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Dortmund, 20.07.2016 - S 32 AS 3037/16

    Anspruch auf Gewährung von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit

    Nach ganz herrschender Auffassung (u. a.) in der Rechtsprechung (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 27.05.2016 - L 4 AS 160/16 B ER - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 29.04.2016 - L 4 AS 182/16 B ER - juris (Rn. 37 ff.) und vom 13.04.2016 - L 2 AS 37/16 B ER - juris (Rn. 51 f.); LSG NRW, Beschluss vom 27.01.2016 - L 19 AS 29/16 B ER - juris; BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R ("Alimanovic") - juris (Rn. 27, 29-35) m. zahlreichen w. N., auch zur Rechtsprechung des EuGH; LSG NRW, Beschluss vom 16.03.2015 - L 19 AS 275/15 B ER - juris; vgl. ferner die die sich hierauf beziehenden Ausführungen des Generalanwalts Wathelet in den Schlussanträgen vom 26.03.2015 zu dem Vorabentscheidungsverfahren bei dem EuGH C-67/14 "Alimanovic" und in den Schlussanträgen vom 04.06.2015 zu dem weiteren Vorabentscheidungsverfahren C 299/14 "Garcia-Nieto"; Dienelt in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 3 FreizügG/EU Rn. 67 ff.; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.01.2016 - L 15 AS 226/15 B ER - juris) ergibt sich aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 in seiner Auslegung durch den EuGH (vgl. vor allem dessen Urteil vom 23.02.2010 - C 480/08 "Teixeira" - juris (vgl. insbesondere Rn. 36 ff., 45, 49 ff.; 62 ff. und 72 f.) m. w. N.; vgl. ferner BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R ("Alimanovic") - juris (Rn. 30) m. w. N.) nicht nur ein Ausbildungsrecht sondern ein Aufenthaltsrecht des Kindes und handelt es sich bei diesem Aufenthaltsrecht um ein im Rahmen der gebotenen "fiktiven" Prüfung (s. o.; vgl. auch den Beschluss der erkennenden Kammer vom 18.04.2016 - S 32 AS 380/16 ER - juris m. w. N.; vgl. ferner BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - juris (Rn. 27) m. w. N.) zu berücksichtigendes originäres, anderes Aufenthaltsrecht als ein solches "nur" zur Arbeitssuche i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II. Dieser überzeugenden Auffassung schließt sich die Kammer an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-308/14

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt vor, die Klage der Kommission gegen das

    Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Whatelet in der Rechtssache García-Nieto u. a. (C-299/14, EU:C:2015:366).

    Ich teile auch die von Generalanwalt Whatelet in seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen Alimanovic, C-67/14, EU:C:2015:210, Nr. 107 ff. und García Nieto, C-299/14, EU:C:2015:366, Nr. 85 ff. vertretene Ansicht, dass die nationalen Behörden hierfür auch andere aussagekräftige Gesichtspunkte berücksichtigen müssen, die es erlauben, eine tatsächliche Bindung des Unionsbürgers zum Aufnahmemitgliedstaat nachzuweisen (letztlich, ob er in diesen Staat sozial und wirtschaftlich integriert ist, was das Vereinigte Königreich seiner Aussage nach im Endeffekt sicherstellen will), wie etwa eine frühere Berufstätigkeit, eine Aufstellung der in diesem Staat bezahlten Beiträge, die Einschulung der unterhaltsberechtigten Minderjährigen (s. die Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Ibrahim, C-310/08, EU:C:2010:80), oder die Existenz von engen Bindungen persönlicher Natur zum betreffenden Mitgliedstaat (s. diesbezüglich die Urteile Prete, C-367/11, EU:C:2012:668, Rn. 50, und Stewart, C-503/09, EU:C:2011:500, Rn. 100).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2015 - L 2 AS 894/15

    Einstweilige Anordnung bezogen auf die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des

    Diese Zweifel begründen sich insbesondere auf die Schlussanträgen des Generalanwalts in den Verfahren B und H u. a. (EuGH, Schlussanträge vom 26.03.2015, C - 67/14, Celex-Nr. 62014CC0067 und Schlussanträge vom 04.06.2015, C-299/14, Celex-Nr. 62014CC0299, juris).
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