Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 18.06.2002 - C-299/99   

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https://dejure.org/2002,93
EuGH, 18.06.2002 - C-299/99 (https://dejure.org/2002,93)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.2002 - C-299/99 (https://dejure.org/2002,93)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - C-299/99 (https://dejure.org/2002,93)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absätze 1 und 3, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b - Markenformen - Zeichen, die ausschließlich aus der Form der Ware bestehen

  • markenmagazin:recht

    Art. 3 RL 89/104/EWG; Art. 5 RL 89/104/EWG
    Philips ./. Remington

  • Europäischer Gerichtshof

    Philips

  • EU-Kommission PDF

    Koninklijke Philips Electronics NV gegen Remington Consumer Products Ltd.

    Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a bis d und Absatz 3
    1. Rechtsangleichung Marken Richtlinie 89/104 Ablehnung der Eintragung oder Ungültigkeit Fehlende Unterscheidungskraft Verhältnis zwischen Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b bis d einerseits und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a andererseits

  • EU-Kommission

    Philips

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung von Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken; Ausgedehnte Benutzung eines Zeichen als ausreichendes Merkmal der Unterscheidungskraft; Nichtinverbindungbringen mit anderen Marken von einem wesentlichen Teil der betroffenen Verkehrskreise; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unterscheidungskraft von Warenzeichen - Begriff der Marke

  • Judicialis

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 3; ; Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1; ; Richtlinie 89/104/EWG Art. 6 Abs. 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung Marken Richtlinie 89/104 Ablehnung der Eintragung oder Ungültigkeit Fehlende Unterscheidungskraft Verhältnis zwischen Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b bis d einerseits und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a andererseits - [Richtlinie 89/104 des Rates, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG SIND, SIND GEEIGNET, DIE MIT IHNEN GEKENNZEICHNETEN WAREN VON DEN WAREN ANDERER UNTERNEHMEN ZU UNTERSCHEIDEN, UND SOMIT EINTRAGUNGSFÄHIG

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Philips

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kein Design- und Technik-Schutz über das Markenrecht // Philips-Rasierer müssen Konkurrenz in gleicher Form dulden

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of appeal für England und Wales - Auslegung der Artikel 3 Absatz 1, 3 Absatz 3, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 804
  • GRUR Int. 2002, 842
  • EuZW 2002, 507
  • BB 2000, 309
  • BB 2002, 790
 
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Wird zitiert von ... (1009)

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 105/16

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Da Art. 3 Abs. 1 Buchst. e 1. Spiegelstrich der Richtlinie 89/104/EWG und Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziffer i der Richtlinie 2008/95/EG sowie § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ein vorgreifliches Hindernis für die Eintragung eines ausschließlich aus der Form einer Ware bestehenden Zeichens enthält, kann ein solches Zeichen weder als Marke eingetragen werden noch durch seine Benutzung Unterscheidungskraft erlangen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002 - C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804 Rn. 74 bis 76 - Philips/Remington; Urteil vom 8. April 2003 - C-53/01 bis C-55/01, Slg. 2003, I-3161 = GRUR 2003, 514 Rn. 44 - Linde/Winward/Rado).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus

    Dem Inhaber eines Markenrechts oder Geschmacksmusterrechts ist es dadurch im öffentlichen Interesse verwehrt, technische Lösungen für sich zu monopolisieren (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziffer ii MarkenRL EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002 - C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804 Rn. 78 bis 80 = WRP 2002, 924 - Philips/Remington; zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziffer ii GMV EuGH, Urteil vom 14. September 2010 - C-48/09, GRUR 2010, 1008 Rn. 43 bis 48 = WRP 2010, 1359 - Lego Juris/HABM; zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 12/04, GRUR 2006, 589 Rn. 15 = WRP 2006, 900 - Rasierer mit drei Scherköpfen; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 53/07, BGHZ 182, 325 Rn. 25 - Legostein; vgl. zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 GeschmMG Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG, 4. Aufl., § 3 Rn. 4; zu Art. 8 Abs. 1 GGV Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 8 Rn. 1; zum GeschmMG aF BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 67/05, GRUR 2008, 790 Rn. 22 = WRP 2008, 1234 - Baugruppe, mwN).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13

    Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau

    Die Tatsache, dass die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen herrührend erkannt wird, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend identifizieren (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002 - C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804 Rn. 64 - Philips/Remington; EuGH, GRUR 2014, 776 Rn. 40 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - I ZB 24/05, GRUR 2008, 710 Rn. 23 = WRP 2008, 1087 - VISAGE; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZB 48/07, GRUR 2009, 669 Rn. 18 = WRP 2009, 815 - POST II).
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   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-299/99   

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https://dejure.org/2001,25057
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.01.2001 - C-299/99 (https://dejure.org/2001,25057)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - C-299/99 (https://dejure.org/2001,25057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    55 Zu den Unterschieden zwischen dem durch Marken und dem durch Geschmacksmuster gewährten Schutz, was jeweils seine Natur, seinen Umfang und seine Dauer angeht, siehe Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Philips (C-299/99, EU:C:2001:52, Nrn. 36 bis 38).

    Dies bedeute, dass ein funktionelles Modell dennoch schutzwürdig sein könne, wenn sich nachweisen lasse, dass dieselbe technische Funktion auch durch eine unterschiedliche Form verwirklicht werden könnte (siehe seine Schlussanträge in der Rechtssache Philips, C-299/99, EU:C:2001:52, Nr. 34).

    Ich teile diese Auffassung nicht, wobei klarzustellen ist, dass sie im Rahmen eines obiter dictum geäußert wurde (vgl. Entscheidung des HABM in der Sache R 690/2007-3, oben in Fn. 13 angeführt, Rn. 28) und der Gerichtshof im Urteil vom 18. Juni 2002, Philips (C-299/99, EU:C:2002:377), zu den Geschmacksmustern keine Stellung bezogen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-205/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar schließt das Unionsrecht die

    5 - Dieser Begriff umfasst drei- oder zweidimensionale Formen und grafische Zeichen (Bildmarken), die die Form der Ware abbilden, siehe Urteil Philips (C-299/99, EU:C:2002:377, Rn. 76).

    24 - Siehe Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Philips (C-299/99, EU:C:2001:52, Nrn. 30 und 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

    Es sei hier angemerkt, dass Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in seinen Schlussanträgen vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache C-299/99 (Philips Electronic, Nr. 18) als Beispiel für eine Marke, deren Eintragung abzulehnen wäre, weil sie gegen die öffentliche Ordnung verstieße, die Marke "Babykiller" für ein Abtreibungsmittel angeführt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1

    Die Rechte, die hier gemeint sind, sind im Wesentlichen jene, die durch die Regelung der Patente und der Modelle und gewerblichen Muster verliehen werden (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Philips, C-299/99, EU:C:2001:52, Nr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    42 bis 44.15: - Schlussanträge vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2001, I-0000).
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