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   EuGH, 05.04.2004 - C-3/02   

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https://dejure.org/2004,80814
EuGH, 05.04.2004 - C-3/02 (https://dejure.org/2004,80814)
EuGH, Entscheidung vom 05.04.2004 - C-3/02 (https://dejure.org/2004,80814)
EuGH, Entscheidung vom 05. April 2004 - C-3/02 (https://dejure.org/2004,80814)
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Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale Veneto - Auslegung der Artikel 10 und 11 Buchstabe g der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise ...

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuG, 27.09.2012 - T-359/06

    Heijmans Infrastructuur / Kommission

    Kartelle - Verbot - Befreiung - Geltungsbereich - Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit - Einkaufsvereinbarungen - Beschränkungen, die zur Erreichung der mit den Vereinbarungen verbundenen wirtschaftlichen Vorteile nicht unerlässlich sind - Ausschluss (Art. 81 Abs. 1 und 3 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nrn. 124 und 133) (vgl. Randnr. 31).

    Kartelle - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beurteilungskriterien - Wettbewerbsfeindlichkeit - Hinreichende Feststellung - Keine Verpflichtung, eine gründliche Untersuchung der Marktmacht der Mitglieder eines Kartells vorzunehmen (Art. 81 Abs. 1 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nr. 18) (vgl. Randnr. 33).

  • LG Hannover, 15.06.2011 - 21 O 25/11

    Pharmaunternehmen können gegen Nachfragekartell vorgehen!

    Eine solche Einkaufskooperation fällt regelmäßig nicht unter § 1 GWB, jedenfalls sind bei einem Marktanteil von weniger als 15 % die Voraussetzungen für eine Freistellung nach §§ 2, 3 GWB wahrscheinlich (vgl. Bekanntmachung der Kommission Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 81 EG-Vertrag auf Vereinbarungen über die horizontale Zusammenarbeit - 2001/C 3/02 - "Horizontalleitlinien", Rn. 130 f.; Bundeskartellamt, Nachfragemacht im Kartellrecht, www.bundeskartellamt.de, dort unter Veranstaltungen/Arbeitskreis Kartellrecht; Bechtold, GWB, 5. Aufl. § 1 Rn. 77 f.; Bunte in: Langen/Bunte, 11. Aufl., Bd. 1, § 1 Rn 159).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-104/08

    Kurt - Art. 92 § 1 und Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Grundfreiheiten -

    In einer solchen Situation ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob eine nach dem nationalen Recht verbotene Diskriminierung vorliegt, und gegebenenfalls zu bestimmen, wie diese zu beseitigen ist (vgl. insbesondere Beschluss vom 5. April 2004, Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia, C-3/02, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13

    Angerer - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2005/36/EG -

    Vgl. auch Beschluss Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia (C-3/02, EU:C:2004:224, Rn. 45).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-111/12

    Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia u.a. - Richtlinie 85/384/EWG -

    Der Gerichtshof antwortete mit Beschluss vom 5. April 2004, Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia (C-3/02), dass in Anbetracht des Vorliegens eines rein innerstaatlichen Sachverhalts weder die Richtlinie 85/384 noch der Grundsatz der Gleichbehandlung nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die zwar die Gleichwertigkeit der Berufsbezeichnungen des Architekten und des Bauingenieurs grundsätzlich anerkennen, jedoch u. a. die Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden allein den Architekten vorbehalten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-393/08

    Sbarigia - Regionale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Verbot, auf die

    11 - Vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. April 2004, Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia (C-3/02, Tenor), und vom 19. Juni 2008, Kurt (C-104/08, Randnr. 24 und Tenor).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-439/08

    VEBIC - Wettbewerbspolitik - Auslegung der Art. 2, 5, 15 Abs. 3 und 35 Abs. 1 der

    Im Rahmen der zweiten Rechtsprechungslinie gibt der Gerichtshof zur Antwort, dass das einschlägige Unionsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegensteht (vgl. insbesondere Tenor des Beschlusses vom 5. April 2004, Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia, C-3/02, sowie Beschlüsse vom 21. Januar 2008, Mayeur, C-229/07, Slg. 2008, I-8, Randnr. 20, und vom 17. März 2009, Mariano, C-217/08, Randnrn. 30 und 31).
  • EuG, 27.09.2012 - T-353/06

    Vermeer Infrastructuur / Kommission

    Kartelle - Verbot - Befreiung - Geltungsbereich - Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit - Bezugsvereinbarungen mit dem Zweck, den Preiswettbewerb einzuschränken - Bewertung anhand der in den Leitlinien festgelegten Grundsätze - Verpflichtende Berücksichtigung der tatsächlichen Auswirkungen auf den Markt - Fehlen (Art. 81 Abs. 1 und 3 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nrn. 18, 124 und 133) (vgl. Randnrn. 135, 137).
  • EuG, 27.09.2012 - T-354/06

    BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel / Kommission

    Kartelle - Verbot - Befreiung - Geltungsbereich - Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit - Bezugsvereinbarungen mit dem Zweck, den Preiswettbewerb einzuschränken - Bewertung anhand der in den Leitlinien festgelegten Grundsätze - Verpflichtende Berücksichtigung der tatsächlichen Auswirkungen auf den Markt - Fehlen (Art. 81 Abs. 1 und 3 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nrn. 18, 124 und 133) (vgl. Randnrn. 69-70).
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