Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 16.03.2006 - C-3/04   

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https://dejure.org/2006,3694
EuGH, 16.03.2006 - C-3/04 (https://dejure.org/2006,3694)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - C-3/04 (https://dejure.org/2006,3694)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - C-3/04 (https://dejure.org/2006,3694)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Poseidon Chartering

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Begriff des Handelsvertreters - Abschluss und Verlängerung eines einzigen Vertrages während mehrerer Jahre

  • EU-Kommission PDF

    Poseidon Chartering

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Begriff des Handelsvertreters - Abschluss und Verlängerung eines einzigen Vertrages während mehrerer Jahre

  • EU-Kommission

    Poseidon Chartering

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Handelsvertreters; Vermittlung von Dienstleistungsverträgen als selbstständiger Gewerbetreibender; Abschluss eines einzigen Schiffschartervertrages; Voraussetzung der Dauerhaftigkeit; Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH); Zurückweisung des ...

  • opinioiuris.de

    Poseidon Chartering

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 86/653/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 86/653/EWG Art. 7 Abs 1; ; Richtlinie 86/653/EWG Art. 17

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EGV auch bei überschießender Umsetzung von Gemeinschaftsrecht; eingeschränkte Überprüfung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage durch den EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Begriff des Handelsvertreters - Abschluss und Verlängerung eines einzigen Vertrages während mehrerer Jahre - Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Poseidon Chartering

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Begriff des Handelsvertreters - Abschluss und Verlängerung eines einzigen Vertrages während mehrerer Jahre

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Poseidon Chartering -, Begriff des HV, Abschluss und Verlängerung eines einzigen Vertrages während mehrerer Jahre, ständige Betrauung, ein Kunde, Betreuung eines Dienstleistungsvertrages über mehrere Jahre, mehrere Jahre, Dienstleistungsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EGV auch bei überschießender Umsetzung von Gemeinschaftsrecht; eingeschränkte Überprüfung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage durch den EuGH

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil der Rechtbank Utrecht, Sector Kanton, Locatie Utrecht, vom 10. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit POSEIDON CHARTERING B.V. gegen 1. V.O.F. Marianne Zeeschip, 2. ALBERT MOOIJ, 3. SJOERDTJE SIJSWERDA und 4. GERRIT DANIEL ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Utrecht, Sector Kanton, Locatie Utrecht (Niederlande) ïEUR Auslegung von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    Weder aus dem Wortlaut des Artikels 234 EG noch aus dem Zweck des durch diesen Artikel errichteten Verfahrens ergibt sich nämlich, dass die Verfasser des Vertrages von der Zuständigkeit des Gerichtshofes solche Vorabentscheidungsersuchen ausnehmen wollten, die sich auf eine Gemeinschaftsvorschrift in dem besonderen Fall beziehen, dass das nationale Recht eines Mitgliedstaats zur Bestimmung der auf eine rein innerstaatliche Situation anwendbaren Vorschriften auf den Inhalt dieser Vorschrift verweist (Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 21, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 21).

    16 Richten sich nämlich nationale Rechtsvorschriften wegen der Lösungen, die sie für rein innerstaatliche Situationen vorsehen, nach den im Gemeinschaftsrecht angewandten Lösungen, um insbesondere das Auftreten von Diskriminierungen oder etwaigen Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, so besteht ein unbestreitbares Gemeinschaftsinteresse daran, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die vom Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie anzuwenden sind, einheitlich ausgelegt werden (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-28/95, Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32; Giloy, Randnr. 28, und Kofisa Italia, Randnr. 32).

  • EuGH, 11.01.2001 - C-1/99

    Kofisa Italia

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    Weder aus dem Wortlaut des Artikels 234 EG noch aus dem Zweck des durch diesen Artikel errichteten Verfahrens ergibt sich nämlich, dass die Verfasser des Vertrages von der Zuständigkeit des Gerichtshofes solche Vorabentscheidungsersuchen ausnehmen wollten, die sich auf eine Gemeinschaftsvorschrift in dem besonderen Fall beziehen, dass das nationale Recht eines Mitgliedstaats zur Bestimmung der auf eine rein innerstaatliche Situation anwendbaren Vorschriften auf den Inhalt dieser Vorschrift verweist (Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 21, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 21).

    16 Richten sich nämlich nationale Rechtsvorschriften wegen der Lösungen, die sie für rein innerstaatliche Situationen vorsehen, nach den im Gemeinschaftsrecht angewandten Lösungen, um insbesondere das Auftreten von Diskriminierungen oder etwaigen Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, so besteht ein unbestreitbares Gemeinschaftsinteresse daran, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die vom Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie anzuwenden sind, einheitlich ausgelegt werden (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-28/95, Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32; Giloy, Randnr. 28, und Kofisa Italia, Randnr. 32).

  • EuGH, 27.11.1997 - C-369/95

    Somalfruit und Camar

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    59 bis 61, vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-369/95, Somalfruit und Camar, Slg. 1997, I-6619, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    40 und 41, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20, vom 7. Januar 2003 in der Rechtssache C-306/99, BIAO, Slg. 2003, I-1, Randnr. 88, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-4983, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder dass die Frage allgemeiner oder hypothetischer Natur ist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnrn.
  • EuGH, 07.01.2003 - C-306/99

    BIAO

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    40 und 41, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20, vom 7. Januar 2003 in der Rechtssache C-306/99, BIAO, Slg. 2003, I-1, Randnr. 88, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-4983, Randnr. 34).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    40 und 41, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20, vom 7. Januar 2003 in der Rechtssache C-306/99, BIAO, Slg. 2003, I-1, Randnr. 88, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-4983, Randnr. 34).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-28/95

    Leur-Bloem

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    16 Richten sich nämlich nationale Rechtsvorschriften wegen der Lösungen, die sie für rein innerstaatliche Situationen vorsehen, nach den im Gemeinschaftsrecht angewandten Lösungen, um insbesondere das Auftreten von Diskriminierungen oder etwaigen Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, so besteht ein unbestreitbares Gemeinschaftsinteresse daran, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die vom Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie anzuwenden sind, einheitlich ausgelegt werden (vgl. Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-28/95, Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32; Giloy, Randnr. 28, und Kofisa Italia, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-449/01

    Abbey Life Assurance

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-3/04
    11 Mit Schreiben vom 2. September 2004 hat die Kanzlei des Gerichtshofes das vorlegende Gericht darauf hingewiesen, dass die Richtlinie, wie sich aus ihrem Artikel 1 Absatz 2 ergibt, nur selbständige Gewerbetreibende betrifft, die mit der Vermittlung von Warenverträgen betraut sind, und nicht solche, die mit der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen betraut sind (vgl. Beschluss vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-449/01, Abbey Life Assurance, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    In einem solchen Fall besteht ein unbestreitbares Gemeinschaftsinteresse daran, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die in Bezug genommenen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie herangezogen werden, einheitlich ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2006, Poseidon Chartering, C-3/04, Slg. 2006, I-2505, Randnrn.
  • BVerwG, 04.07.2019 - 7 C 31.17

    EuGH-Vorlage zum Informationszugang von Insolvenzverwaltern zu steuerlichen Daten

    Allerdings hat der Gerichtshof seine Zuständigkeit, um eine einheitliche Auslegung des Unionsrechts zu gewährleisten, wiederholt auch für solche Vorabentscheidungsersuchen bejaht, die Vorschriften des Unionsrechts betrafen, in denen der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht in den Geltungsbereich des Unionsrechts fiel, aber die genannten Vorschriften durch das nationale Recht aufgrund eines darin enthaltenen Verweises auf ihren Inhalt unmittelbar und unbedingt für anwendbar erklärt worden waren (vgl. EuGH, Urteile vom 16. März 2006 - C-3/04 [ECLI:EU:C:2006:176], Poseidon Catering BV - Rn. 14 ff. und vom 18. Oktober 2012 - C-583/10 [ECLI:EU:C:2012:638], Nolan - Rn. 45 ff.).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Ist eine Vorschrift sowohl auf dem innerstaatlichen Recht unterliegende als auch auf dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Sachverhalte anwendbar, besteht ein unbestreitbares Gemeinschaftsinteresse, zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die vom Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie anzuwenden sind, einheitlich auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - Rs C-3/04, Poseidon Chartering - Slg. 2006, I-2505, Rn. 14 ff., m.w.N.).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-203/09

    Volvo Car Germany - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter -

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Unionsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder dass die Frage allgemeiner oder hypothetischer Natur ist (vgl. u. a. Urteil vom 16. März 2006, Poseidon Chartering, C-3/04, Slg. 2006, I-2505, Randnr. 14).

    Weder aus dem Wortlaut des Art. 267 AEUV noch aus dem Zweck des durch diesen Artikel errichteten Verfahrens ergibt sich nämlich, dass die Verfasser des Vertrags solche Vorabentscheidungsersuchen von der Zuständigkeit des Gerichtshofs ausnehmen wollten, die sich in dem besonderen Fall auf eine Unionsvorschrift beziehen, dass das nationale Recht eines Mitgliedstaats zur Bestimmung der auf einen rein innerstaatlichen Sachverhalt anwendbaren Regelung auf den Inhalt dieser Vorschrift verweist (vgl. Urteil Poseidon Chartering, Randnr. 15).

    Richten sich nämlich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen, um insbesondere Diskriminierungen oder etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, so besteht ein unbestreitbares Interesse der Union daran, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewendet werden sollen, einheitlich ausgelegt werden (Urteil Poseidon Chartering, Randnr. 16).

    Auch wenn sich die Fragen im vorliegenden Fall auf einen Händlervertrag und nicht auf einen Handelsvertretervertrag beziehen und die Richtlinie daher den betreffenden Sachverhalt nicht unmittelbar regelt, so werden nichtsdestoweniger diese beiden Arten von Verträgen nach deutschem Recht gleich behandelt (vgl. in diesem Sinne Urteil Poseidon Chartering, Randnr. 17).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

    Die Frage des vorlegenden Gerichts betrifft zwar keinen Vertrag über den Ver- oder Ankauf von Waren, sondern einen Handelsvertretervertrag über den Betrieb eines Seeverkehrsdienstes, so dass die Richtlinie 86/653 den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht unmittelbar regelt; der belgische Gesetzgeber hat bei der Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht jedoch entschieden, diese beiden Arten von Fällen gleich zu behandeln (vgl. entsprechend Urteile vom 16. März 2006, Poseidon Chartering, C-3/04, Slg. 2006, I-2505, Randnr. 17, und vom 28. Oktober 2010, Volvo Car Germany, C-203/09, Slg. 2010, I-10721, Randnr. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richten, um insbesondere Diskriminierungen oder etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, ein unbestreitbares Interesse daran, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewendet werden sollen, einheitlich ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32, sowie Poseidon Chartering, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

    Richten sich demnach, wie im Ausgangsverfahren, nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, so besteht ein klares Gemeinschaftsinteresse daran, dass die vom Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu vermeiden (vgl. Urteile Leur-Bloem, Randnr. 32, und vom 16. März 2006 in der Rechtssache C-3/04, Poseidon Chartering, Slg. 2006, I-2505, Randnr. 16).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Wie der Gerichtshof in Fällen solcher Vorabentscheidungsersuchen, in denen die Gemeinschaftsvorschriften, deren Auslegung begehrt wurde, nur aufgrund einer vom nationalen Recht vorgenommenen Verweisung anwendbar waren, in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, besteht, wenn sich eine nationale Rechtsvorschrift zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelungen richtet, ein klares Gemeinschaftsinteresse daran, dass die vom Gemeinschaftsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 18. Oktober 1990, Dzodzi, C-297/88 und C-197/89, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 37, vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, Randnr. 32, vom 11. Januar 2001, Kofisa Italia, C-1/99, Slg. 2001, I-207, Randnr. 32, vom 29. April 2004, British American Tobacco, C-222/01, Slg. 2004, I-4683, Randnr. 40, und vom 16. März 2006, Poseidon Chartering, C-3/04, Slg. 2006, I-2505, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-620/19

    J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

    18 Urteil vom 16. März 2006, Poseidon Chartering (C-3/04, EU:C:2006:176, Rn. 17).

    27 Urteile vom 11. Januar 2001, Kofisa Italia (C-1/99, EU:C:2001:10, Rn. 31), und vom 16. März 2006, Poseidon Chartering (C-3/04, EU:C:2006:176, Rn. 18).

  • EuGH, 17.05.2017 - C-48/16

    ERGO Poist'ovňa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

    Unter Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 16. März 2006, Poseidon Chartering (C-3/04, EU:C:2006:176), ist es dennoch der Ansicht, dass die Vorgaben der Richtlinie 86/653 im vorliegenden Fall, der einen auf Versicherungsleistungen bezogenen Handelsvertretervertrag betreffe, Geltung fänden.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-313/12

    Romeo - Nationales Verwaltungsverfahren - Rein innerstaatlicher Sachverhalt -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen zuständig, die Vorschriften des Unionsrechts in Fällen betreffen, in denen der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, in denen das nationale Recht eines Mitgliedstaats aber auf den Inhalt dieser Unionsrechtsvorschriften verweist, um die auf einen rein innerstaatlichen Sachverhalt anwendbaren Regelungen zu bestimmen (vgl. u. a. Urteile vom 16. März 2006, Poseidon Chartering, C-3/04, Slg. 2006, I-2505, Randnr. 15, vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnrn.

    Eine Gleichbehandlung ist nämlich nur dann sichergestellt, wenn der Verweis auf die Unionsregeln durch das nationale Recht unmittelbar und unbedingt ist, ohne dass Bestimmungen des nationalen Rechts erlauben, diese Regeln, wie sie vom Gerichtshof ausgelegt werden, zu verdrängen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. März 1995, Kleinwort Benson, C-346/93, Slg. 1995, I-615, Randnr. 16; Poseidon Chartering, Randnrn.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-482/10

    Cicala - Nationales Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakte - Begründungspflicht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06

    ETI u.a. - Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-32/11

    Allianz Hungária Biztosító u.a. - Wettbewerb - Zweiseitige Vereinbarungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

  • EuGH, 03.12.2015 - C-338/14

    Quenon K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter -

  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2007 - C-1/06

    Bonn Fleisch - Ausfuhr - Regelung für Ausfuhrerstattungen bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-275/06

    Promusicae - Informationsgesellschaft - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-338/14

    Quenon K.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2012 - C-583/10

    Nolan - Richtlinie 98/59/EG - Zulässigkeit - Schutz der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 20.03.2014 - C-139/12

    'Caixa d''Estalvis i Pensions de Barcelona' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-410/19

    The Software Incubator - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-203/18

    Deutsche Post und Leymann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr -

  • EuGH, 31.03.2011 - C-546/09

    Aurubis Balgaria - Zollkodex - Zölle - Einfuhrzollschuld - Säumniszinsen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2017 - C-645/16

    Räte und mise en relations (CMR)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-175/08

    Salahadin Abdulla - Gemeinsame Asylpolitik - Richtlinie 2004/83/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende

  • EuGH, 21.10.2010 - C-205/09

    Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-380/17

    K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Ausschluss vom Anwendungsbereich der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2010 - C-203/09

    Volvo Car Germany - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-467/05

    'Dell''Orto' - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-217/05

    Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-164/21

    BALTIJAS STARPTAUTISKĀ AKADĒMIJA - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-257/17

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das

  • EuGH, 03.07.2014 - C-92/14

    Tudoran u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-574/21

    02 Czech Republic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-64/21

    Rigall Arteria Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG

  • EuGH, 09.09.2014 - C-488/13

    Parva Investitsionna Banka u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-452/17

    ZAKO

  • EuGH, 15.10.2014 - C-246/14

    De Bellis u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz des Vertrauensschutzes

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Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-3/04 (https://dejure.org/2005,28567)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.04.2005 - C-3/04 (https://dejure.org/2005,28567)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. April 2005 - C-3/04 (https://dejure.org/2005,28567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Poseidon Chartering

    Bedeutung des Begriffes Handelsvertreter - Selbständiger Vermittler, der einen Chartervertrag auf Zeit und dessen jährliche Verlängerung gegen Provision für einen Schiffseigner ausgehandelt hat

  • EU-Kommission PDF

    Poseidon Chartering

    Bedeutung des Begriffes Handelsvertreter - Selbständiger Vermittler, der einen Chartervertrag auf Zeit und dessen jährliche Verlängerung gegen Provision für einen Schiffseigner ausgehandelt hat

  • EU-Kommission

    Poseidon Chartering

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.03.2003 - C-449/01

    Abbey Life Assurance

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-3/04
    Mit einem Schreiben bat die Kanzlei des Gerichtshofes die Rechtbank um Auskunft darüber, ob sie ihr Vorabentscheidungsersuchen im Hinblick auf den Beschluss des Gerichtshofes vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-449/01 (Abbey Life) in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass die Richtlinie auf selbständige Handelsvertreter anwendbar ist, die mit der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen betraut sind(3), aufrechtzuerhalten wünsche.

    3 - Beschluss des Gerichtshofes vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-449/01, Abbey Life, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.

    4 - Siehe Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie und den Beschluss des Gerichtshofes in der Rechtssache C-449/01, angeführt in Fußnote 3.

  • EuGH, 30.04.1998 - C-215/97

    Bellone

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-3/04
    11 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache C-381/98 (Ingmar, Slg. 2000, I-9305, Nr. 50), Urteil in der Rechtssache C-215/97 (Bellone, Slg. 1998, I-2191, Randnr. 13).

    14 - So z. B. Rechtssache C-215/97, Bellone, angeführt in Fußnote 11, Randnr. 13, und entsprechend Beschluss des Gerichtshofes vom 10. Februar 2004 in der Rechtssache C-85/03, Mavrona, Slg. 2004, I-1573, Randnr. 15.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-3/04
    5 - Rechtssachen C-28/95 (Leur-Bloem, Slg. 1997, I-4161), C-130/95 (Giloy, Slg. 1997, I-4291), C-1/99 (Kofisa, Slg. 2001, I-207), C-306/99 (BIAO, Slg. 2003, I-1).
  • EuGH, 10.02.2004 - C-85/03

    Mavrona

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-3/04
    14 - So z. B. Rechtssache C-215/97, Bellone, angeführt in Fußnote 11, Randnr. 13, und entsprechend Beschluss des Gerichtshofes vom 10. Februar 2004 in der Rechtssache C-85/03, Mavrona, Slg. 2004, I-1573, Randnr. 15.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2005 - C-465/04

    Honyvem Informazioni Commerciali - Selbständige Handelsvertreter - Anspruch des

    Vor Kurzem, am 28. April 2005, hat der Generalanwalt L. A. Geelhoed seine Schlussanträge in der Rechtssache C-3/04 (Poseidon Chartering, Slg. 2005, I-0000) vorgetragen.
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