Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.1990 - C-30/89   

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https://dejure.org/1990,1161
EuGH, 13.03.1990 - C-30/89 (https://dejure.org/1990,1161)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.1990 - C-30/89 (https://dejure.org/1990,1161)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 1990 - C-30/89 (https://dejure.org/1990,1161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Verordnung Nr . 2892/77 des Rates; Richtlinie 77/388 des Rates
    1 . Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen, die zwischen zwei Punkten des nationalen Hoheitsgebiets, teilweise aber ausserhalb davon erfolgen - Keine ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Pflicht der Mitgliedstaaten zur Anpassung ihrer nationalen Mehrwertsteuerregelungen im Hinblick auf die Errichtung eines gemeinsamen Mehrwertsteuersystems; Besteuerung von Beförderungsleistungen für Teilstrecken durch den jeweiligen Mitgliedstaat; Erhebung von ...

  • Judicialis

    VO Nr. 2892/77; ; Richtlinie 77/388

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 2892/77; Richtlinie 77/388
    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen, die zwischen zwei Punkten des nationalen Hoheitsgebiets, teilweise aber ausserhalb davon erfolgen - Keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderung, die teilweise aber außerhalb davon erfolgt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.01.1986 - 283/84

    Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA

    Auszug aus EuGH, 13.03.1990 - C-30/89
    18 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84 ( Trans Tirreno Expreß, Slg. 1986, 231, Randnr. 21 ) festgestellt hat, verwehrt es die Sechste Richtlinie, insbesondere Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b, einem Mitgliedstaat nicht, eine Beförderungsleistung zwischen zwei Punkten seines Hoheitsgebiets der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, auch wenn die Beförderungsstrecke teilweise ausserhalb seines Hoheitsgebiets verläuft, sofern er nicht in die Steuerkompetenzen anderer Staaten eingreift; aus dieser Rechtsprechung folgt jedoch nicht, daß die Sechste Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichten würde, die in ihrem Hoheitsgebiet erfolgten Beförderungen für diejenige Teilstrecke der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, die in oder über internationalen Gewässern zurückgelegt wird.
  • EuGH, 15.12.1987 - 326/85

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.03.1990 - C-30/89
    23 Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Fall von Vorschriften, die finanzielle Konsequenzen haben können, das Gebot der Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes in besonderem Masse gilt ( siehe das Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24; sowie das Urteil vom 22. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 92/87 und 93/87, Kommission/Frankreich und Vereinigtes Königreich, Slg. 1989, 405, Randnr. 22 ).
  • EuGH, 22.02.1989 - 92/87

    Kommission / Frankreich und Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 13.03.1990 - C-30/89
    23 Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Fall von Vorschriften, die finanzielle Konsequenzen haben können, das Gebot der Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes in besonderem Masse gilt ( siehe das Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24; sowie das Urteil vom 22. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 92/87 und 93/87, Kommission/Frankreich und Vereinigtes Königreich, Slg. 1989, 405, Randnr. 22 ).
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    17 und 18, vom 15. Dezember 1987, 1rland/Kommission, 325/85, Slg. 1987, 5041, Randnr. 18, und Niederlande/Kommission, 326/85, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24, vom 22. Februar 1989, Kommission/Frankreich und Vereinigtes Königreich, 92/87 und 93/87, Slg. 1989, 405, Randnr. 22, vom 13. März 1990, Kommission/Frankreich, C-30/89, Slg. 1990, I-691, Randnr. 23, vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a., C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 57, und vom 16. Oktober 1997, Banque Indosuez u. a., C-177/96, Slg. 1997, I-5659, Randnr. 27).
  • EuGH, 29.03.2007 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen -

    Gleiches gilt erst recht für den Teil der Leistung, der auf hoher See erbracht wird, einem Gebiet, das nach Art. 89 des Seerechtsübereinkommens der Souveränität der Staaten entzogen ist (vgl. auch im Bereich der Beförderungsdienstleistungen Urteil vom 13. März 1990, Kommission/Frankreich, C-30/89, Slg. 1990, I-691, Randnr. 17).
  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes stelle der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen eine Ausprägung des allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit dar (Urteile des Gerichtshofes vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi u. a., Slg. 1981, 2735, Randnr. 10, und vom 22. Februar 1984 in der Rechtssache 70/83, Kloppenburg, Slg. 1984, 1075, Randnr. 11) und verlange insbesondere, dass das Gemeinschaftsrecht eindeutig und für die Betroffenen vorhersehbar sei, wobei das Erfordernis der Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit von Gemeinschaftsrechtsakten in besonderem Maße gelte, wenn es sich um Vorschriften handele, die finanzielle Konsequenzen haben könnten, denn die Betroffenen müssten in der Lage sein, den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 23 und die dort genannte Rechtsprechung).

    Die Höhe der Geldbuße werde in Wirklichkeit nicht durch die Verordnung im Voraus bestimmt, sondern ausschließlich durch die Kommission, und zwar in einer weder vorhersehbaren noch nachprüfbaren Weise (vgl. das oben in Randnr. 35 angeführte Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 23 und die dort genannte Rechtsprechung).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89   

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https://dejure.org/1990,17912
Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89 (https://dejure.org/1990,17912)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.02.1990 - C-30/89 (https://dejure.org/1990,17912)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - C-30/89 (https://dejure.org/1990,17912)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzungsverfahren - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderung, die teilweise aber außerhalb davon erfolgt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
    Ich erinnere hier zum einen an das Urteil der Rechtssache 167/73 7, dem zufolge die nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch für die Seeschiffahrt geltende Bedingung, die Besatzung eines Seeschiffes müsse zu einem bestimmten Anteil aus französischen Mitgliedern bestehen, mit dem Artikel 48 des Vertrages und der dazu ergangenen Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 8 unvereinbar ist.

    18.5) Sprechen somit die nach der angeführten Rechtsprechung naheliegenden Erwägungen (zur Relativierung des Grundsatzes der Territorialität und zum zutreffenden Verständnis des räumlichen Anwendungsbereichs der Vertragsregeln) gegen den von 7 - Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359.8 - ABl.

  • EuGH, 27.09.1989 - 9/88

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
    - Urteil vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88, M. Mario Lopes da Veiga/Staatssecretaris van Justitie, Slg. 1989, 2989.
  • EuGH, 18.12.1986 - 93/85

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
    12 - Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171.13 _ Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 93/85, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1986, 4011.
  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
    - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83, SARL Prodest/Caisse primaire d'assurance maladie Paris, Slg. 1984, 3153.
  • EuGH, 20.03.1986 - 303/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
    12 - Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171.13 _ Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 93/85, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1986, 4011.
  • EuGH, 26.03.1987 - 235/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
    Und sie hat zum anderen auf den Artikel 374 dieser Akte 11 - Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, 1485.
  • EuGH, 15.03.1989 - 51/88

    Hamann / Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
    14.4) Machen schon die angeführten Urteile klar, daß es nicht angebracht ist, den Grundsatz der Territorialität, dem Frankreich und Spanien eine so große Bedeutung beimessen, bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs der Vertragsregeln überzubewerten, so kann zur Bestärkung dieser Erkenntnis, die für unseren Fall von Bedeu- 6 - Urteil vom 15. März 1989 in der Rechtssache 51/88, Hamann, Slg. 1989, 767.
  • EuGH, 23.01.1986 - 283/84

    Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
    - Urteilvom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84, Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231.
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