Rechtsprechung
EuGH, 04.05.2023 - C-300/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Österreichische Post
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 82 Abs. 1 - Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Datenverarbeitung ...
- Betriebs-Berater
DS-GVO-Verstoß - Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: UI/Österreichische Post
Kurzfassungen/Presse (10)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
DSGVO-Verstoß begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO - aber keine Erheblichkeitsschwelle
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Datenschutz - und der Ersatz immaterieller Schäden
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
DS-GVO-Verstoß allein begründet keinen Schadensersatzanspruch
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch
- datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)
Keine Erheblichkeitsschwelle für immateriellen Schadensersatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche bei Verstöße gegen das Datenschutzrecht nach Art. 82 DSGVO
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
DSGVO-Schadensersatz: Anspruchsvoraussetzungen und Schadenserheblichkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein grundsätzlicher Schadenersatz nach DSGVO-Verstoß
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Immaterieller Schadensersatz nach DSGVO: Nur kleine Unsicherheit oder schon großer Ärger?
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Österreichische Post
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Österreichische Post
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Papierfundstellen
- NZA 2023, 621
- K&R 2023, 416
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 363/21
Höhe eines Anspruchs auf immateriellen Schadenersatz - Verstoß gegen die DSGVO
b) Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob allein eine nicht vollständige Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO einen immateriellen Schaden iSv. Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründen kann (zur Frage, ob der Nachweis eines konkreten Schadens erforderlich ist, vgl. die Vorabentscheidungsersuchen BAG 26. August 2021 - 8 AZR 253/20 (A) - Rn. 33, vor dem EuGH anhängig unter - C-667/21 - [Krankenversicherung Nordrhein], und OGH Österreich 15. April 2021 - 6Ob35/21x -, vor dem EuGH anhängig unter - C-300/21 - [Österreichische Post]; vgl. auch OLG Frankfurt am Main 2. März 2022 - 13 U 206/20 - juris - Rn. 70 ff.) . - OLG Koblenz, 18.05.2022 - 5 U 2141/21
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
An einer europarechtlichen Konkretisierung der Voraussetzungen fehlt es bisher, auch wenn es bereits Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof gibt (BAG v. 26.08.2021, 8 AZR 253/20; EuGH C-340/21 (Bulgarien); EuGH C-300/21 (Österreich); LG Saarbrücken v. 22.11.2021, 5 O 151/19). - LAG Hamm, 02.12.2022 - 19 Sa 756/22
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Auskunftsantrags gem. 15 Abs. 1 Hs. 2 …
Ferner hat er die Vorlagefrage gestellt, ob die Auffassung mit dem Unionsrecht vereinbar sei, dass Voraussetzung für den Zuspruch immateriellen Schadens ist, dass eine Konsequenz oder Folge der Rechtsverletzung von zumindest einigem Gewicht vorliegt, die über den durch die Rechtsverletzung hervorgerufenen Ärger hinausgeht (vgl. EuGH C-300/21) .Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union steht noch aus; die Schlussanträge des Generalanwalts sind am 6. Oktober 2022 erfolgt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Oktober 2022 - C-300/21 - Celex-Nr. 62021CC0300 ).
(b) Zwar sind die Vorlagefragen des Vorabentscheidungsersuchens C-300/21 vorgreiflich für den vorliegenden Rechtsstreit (…vgl. zu den Voraussetzungen einer Vorgreiflichkeit BAG 28. Juli 2021 - 10 AZR 397/20 (A) - Rn. 16 f mwN) .
Erforderlich ist das Vorliegen eines immateriellen Schadens (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Oktober 2022 - C-300/21 - Rn. 27-55 Celex-Nr. 62021CC0300 ;… in diese Richtung gehend bei der Nichterfüllung oder unvollständigen Erfüllung des Auskunftsanspruchs, im Ergebnis aber offenlassend BAG 5. Mai 2022 - 2 AZR 363/21 - Rn. 11) .
Die auf Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO klagende Partei hat einen immateriellen Schaden darzulegen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Oktober 2022 - C-300/21 - Rn. 56-77 Celex-Nr. 62021CC0300 ).
Im Übrigen verhalten sie sich nicht zur Auslegung der Generalklausel des Art. 82 Satz 1 DSGVO (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Oktober 2022 - C-300/21 - Rn. 61 f., 98 f. Celex-Nr. 62021CC0300 ).
(e) Angesichts der fehlenden Darlegung eines Schadens kann dahinstehen, ob eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten sein muss, um eine Schadenersatzpflicht auszulösen, also Bagatellfälle ausgenommen sind (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Oktober 2022 - C-300/21 - Rn. 95-116 Celex-Nr. 62021CC0300: Der Ersatz immaterieller Schäden erstreckt sich nicht auf bloßen Ärger, zu dem die Verletzung der Vorschriften bei der betroffenen Person geführt haben mag;… vgl. dazu auch BVerfG 14. Januar 2021 - 1 BvR 2853/19 - Rn. 21 mwN;… eine Bagatellgrenze ablehnend BAG 26. August 2021 - 8 AZR 253/20 (A) - Rn. 33; LAG Berlin-Brandenburg 18. November 2021 - 10 Sa 443/21 - zu II 4 der Gründe; LAG Niedersachsen 22. Oktober 2021 - 16 Sa 761/20 - zu C II 6 b dd (5) (b) der Gründe; LAG Hamm 11. Mai 2021 - 6 Sa 1260/20 - zu B I 2 c der Gründe) .
- LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22 Ein immaterieller Schaden liegt dabei zwar nicht schon in der bloßen Verletzung einer Norm der DSGVO (EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-300/21 -, juris).
- ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
10.000 Euro Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO
die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtsfrage C-300/21.Diese Rechtsfrage liege zurzeit dem EuGH vor (C-300/21), weswegen die Beklagte hilfsweise beantragt, den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des EuGHs auszusetzen.
Denn die Entscheidung des EuGHs in Sachen C-300/21 ist nicht vorgreiflich im Sinne von § 148 ZPO.
Das erkennende Gericht teilt insofern nicht die Auffassung der Beklagten und des OLG Koblenz (Urteil vom 13.2.2023 - 12 U 2194/21), die auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH in Sachen C-300/21 verweisen und den Nachweis eines konkreten Schadens verlangen.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-667/21
Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
4 Die vierte Frage stimmt im Wesentlichen mit der ersten Frage in der Rechtssache C-300/21, Österreichische Post (Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten), überein, in der ich am 6. Oktober 2022 meine Schlussanträge (EU:C:2022:756, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache C-300/21) vorgelegt habe und in der am 4. Mai 2023 das Urteil des Gerichtshofs (EU:C:2023:370) ergangen ist.13 Hierzu verweise ich auf das Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Post (Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten) (C-300/21, EU:C:2023:370).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Immaterieller Schaden, der aus einer rechtswidrigen Verarbeitung von Daten resultiert - Erfordernisse des Schadensersatzanspruchs - Schäden, die einen gewissen Schweregrad ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Immaterieller Schaden, der aus einer rechtswidrigen Verarbeitung von Daten resultiert - Erfordernisse des Schadensersatzanspruchs - Schäden, die einen gewissen Schweregrad ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt: Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO setzt tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden voraus - Kein Strafschadensersatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstoß nur bei tatsächlichen immateriellen Schäden
Besprechungen u.ä. (2)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Digitale Autonomie in Vertragsbeziehungen - Zum Verhältnis von Privatautonomie und "Datenkontrolle"
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Nicht genug geärgert für immateriellen Schadensersatz
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …
Die Kammer folgt insoweit zwar der zutreffenden Rechtsansicht des Generalanwalts beim EuGH Campos Sánchez-Bordona, wonach für die Anerkennung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, den eine Person infolge eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erlitten hat, die bloße Verletzung der Norm als solche nicht ausreicht, wenn mit ihr keine entsprechenden materiellen oder immateriellen Schäden einhergehen (Schlussantrag vom 6. Oktober 2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562, beck-online;… A.A. BAG 26. August 2021 - 8 AZR 253/20 [A] - Rn. 33; siehe auch die 4. Vorlagefrage BAG 22. September 2022 - 8 AZR 209/21 [A]).Der bloße "Ärger" über den Kontrollverlust an den Daten, ein schieres "Unmutsgefühl" wegen der Nichtbeachtung des Rechts durch einen anderen, sind aber nicht ausreichend (Schlussantrag vom 6. Oktober 2022 a.a.O.; Paal NJW 2022, 3673, 3674).
- LG Paderborn, 13.12.2022 - 2 O 212/22
500 Euro DSGVO-Schmerzensgeld wegen Datenleck bei Facebook
So stellt auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 12.05.2021 auf das Erfordernis eines konkreten Schadens ab (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 6.10.2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562).Zwar geht auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen davon aus, dass es den nationalen Gerichten obliegt herauszuarbeiten, wann ein subjektives Unmutsgefühl die Grenze zwischen bloßem nicht ersatzfähigem Ärger und echtem ersatzfähigen immateriellen Schaden überschreitet (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 6.10.2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562).
- LG Paderborn, 19.12.2022 - 3 O 99/22
Facebook-Datenleck - Schadenersatz
So stellt auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 12.05.2021 auf das Erfordernis eines konkreten Schadens ab (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 6.10.2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562).Zwar geht auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen davon aus, dass es den nationalen Gerichten obliegt herauszuarbeiten, wann ein subjektives Unmutsgefühl die Grenze zwischen bloßem nicht ersatzfähigem Ärger und echtem ersatzfähigen immateriellen Schaden überschreitet (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 6.10.2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-667/21
Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
4 Die vierte Frage stimmt im Wesentlichen mit der ersten Frage in der Rechtssache C-300/21, Österreichische Post (Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten), überein, in der ich am 6. Oktober 2022 meine Schlussanträge (EU:C:2022:756, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache C-300/21) vorgelegt habe und in der am 4. Mai 2023 das Urteil des Gerichtshofs (EU:C:2023:370) ergangen ist. - Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-340/21
Natsionalna agentsia za prihodite - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
7 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Österreichische Post (Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten) (C-300/21, EU:C:2022:756). - OLG Koblenz, 13.02.2023 - 12 U 2194/21 Berücksichtigt man in dieser Frage die in den Schlussanträgen des Generalsanwalts beim EuGH vom 6. Oktober 2022 in der Rechtssache C-300/21 (BeckRS 2022, 26562) dargelegten plausiblen und nachvollziehbaren Erwägungen, die sich auch der Senat für die Beurteilung des hier in Rede stehenden Sachverhalts zu eigen macht, so ist ein ursächlich durch die Einmeldung(en) entstandener Schaden, unabhängig von der Frage, ob diese in rechtmäßiger oder rechtswidriger Weise erfolgte(n), nicht erkennbar.
Dabei sieht sich der Senat auch im Einklang mit der Bewertung durch den Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 06.10.2022 (BeckRS 2022, 26562, insbesondere Tz. 112, 116).
- LG Krefeld, 22.02.2023 - 7 O 113/22 Der einfache Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO reicht nicht schon aus (so auch der Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH v. 6.10.2022 - C 300/21).
Es ist vielmehr Sache der nationalen Gerichte, herauszuarbeiten, wann das subjektive Unmutsgefühl aufgrund seiner Merkmale im Einzelfall als immaterieller Schaden angesehen werden kann (vgl. Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH v. 6.10.2022 - C 300/21).
- LG Itzehoe, 09.03.2023 - 10 O 87/22 Damit stellt nicht jede Datenschutzrechtsverletzung i.Sd. DSGVO automatisch einen ersatzfähigen Schaden dar (LG Frankfurt/M, ZD 2020, 639; insoweit auch Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, Schlussanträge vom 6.10.2022, C-300/21).