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   EuGH, 05.10.1994 - C-133/93, C-300/93, C-362/93   

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https://dejure.org/1994,203
EuGH, 05.10.1994 - C-133/93, C-300/93, C-362/93 (https://dejure.org/1994,203)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - C-133/93, C-300/93, C-362/93 (https://dejure.org/1994,203)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - C-133/93, C-300/93, C-362/93 (https://dejure.org/1994,203)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Zulässigkeit; Vorlagebeschluß in knapper Form, in dem jedoch die Zweifel des nationalen Gerichts an der Gültigkeit einer Verordnung zum Ausdruck kommen; Rechtlicher und tatsächlicher Rahmen, der aufgrund eines früheren ...

  • EU-Kommission

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak; Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1114/88 des Rates vom 25. April 1988; Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1738/91 des Rates vom 13. Juni 1991; Regelungen der Höchstgarantiemengen; Ausdruck der Zweifel des ...

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak; Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1114/88 des Rates vom 25. April 1988; Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1738/91 des Rates vom 13. Juni 1991; Regelungen der Höchstgarantiemengen; Ausdruck der Zweifel des ...

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak; Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1114/88 des Rates vom 25. April 1988; Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1738/91 des Rates vom 13. Juni 1991; Regelungen der Höchstgarantiemengen; Ausdruck der Zweifel des ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Vorlagebeschluß in knapper Form, in dem jedoch die Zweifel des nationalen Gerichts an der Gültigkeit einer Verordnung zum Ausdruck kommen - Rechtlicher und tatsächlicher Rahmen, der aufgrund eines früheren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    31 Die Gemeinschaftsorgane verfügen nämlich mit Rücksicht auf die Verantwortung, die ihnen der EWG-Vertrag in der gemeinsamen Agrarpolitik zuweist, in diesem Bereich über ein weites Ermessen (vgl. z. B. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 32).

    Dies gilt insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. insbesondere Urteil Delacre u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 33).

    58 Daraus folgt, daß sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht auf ein wohlerworbenes Recht auf Beibehaltung eines Vorteils berufen können, der sich für sie aus der Einführung der gemeinsamen Marktorganisation ergibt und der ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt zugute gekommen ist (Urteil Delacre u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 34).

  • EuGH, 24.01.1991 - C-27/90

    SITPA / ONIFLHOR

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    Im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation, die keine nationalen Quoten kennt, haben alle Gemeinschaftserzeuger unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie ansässig sind, solidarisch und in gleicher Weise die Folgen der Entscheidungen zu tragen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu treffen haben, um der Gefahr eines Ungleichgewichts zwischen der Erzeugung und den Absatzmöglichkeiten zu begegnen, das auf dem Markt auftreten kann (Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache C-27/90, Sitpa, Slg. 1991, I-133, Randnr. 20).
  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    51 Eine Diskriminierung liegt nicht nur vor, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden, sondern auch dann, wenn unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, es sei denn, eine derartige Behandlung wäre objektiv gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-368/89

    Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    18 Es genügt insoweit der Hinweis, daß sich aus dem Vorlagebeschluß eindeutig ergibt, welche Zweifel das nationale Gericht an der Gültigkeit der Verordnung Nr. 1114/88 hat, und daß der rechtliche und tatsächliche Rahmen, in dem der Beschluß steht, aufgrund eines vom selben Gericht vorgelegten und denselben Erzeuger betreffenden früheren Vorabentscheidungsersuchens (Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-368/89, Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695) zum grossen Teil bereits bekannt ist.
  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    Dieser Ausgleich lässt es nicht zu, eines dieser Ziele in einer Weise isoliert zu verfolgen, die die Verwirklichung anderer Ziele unmöglich machen würde (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 197/80, 198/80, 199/80, 200/80, 243/80, 245/80 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle u. a./Rat und Kommission, Slg. 1981, 3211, Randnr. 41).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    27 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Rechtshandlung nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (vgl. insbesondere Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24).
  • EuGH, 21.02.1990 - 267/88

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    Ist der Gemeinschaftsgesetzgeber für den Erlaß einer Regelung genötigt, die künftigen Auswirkungen dieser Regelung zu beurteilen, und lassen sich diese Auswirkungen nicht genau vorhersehen, so kann seine Beurteilung nur dann beanstandet werden, wenn sie im Hinblick auf die Erkenntnisse, über die er im Zeitpunkt des Erlasses der Regelung verfügte, offensichtlich irrig erscheint (Urteil vom 21. Februar 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.02.1990 - 285/88
    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    Ist der Gemeinschaftsgesetzgeber für den Erlaß einer Regelung genötigt, die künftigen Auswirkungen dieser Regelung zu beurteilen, und lassen sich diese Auswirkungen nicht genau vorhersehen, so kann seine Beurteilung nur dann beanstandet werden, wenn sie im Hinblick auf die Erkenntnisse, über die er im Zeitpunkt des Erlasses der Regelung verfügte, offensichtlich irrig erscheint (Urteil vom 21. Februar 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 14).
  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    32 Bei der Verfolgung der in Artikel 39 EWG-Vertrag genannten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik müssen die Gemeinschaftsorgane ständig jenen Ausgleich sicherstellen, den etwaige Widersprüche zwischen diesen Zielen, wenn sie isoliert betrachtet werden, erforderlich machen können, und gegebenenfalls dem einen oder anderen unter ihnen zeitweiligen Vorrang einräumen, sofern die wirtschaftlichen Gegebenheiten und Umstände, die den Gegenstand ihrer Beschlußfassung bilden, dies gebieten (vgl. z. B. Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 5/73, Balkan, Slg. 1973, 1091, Randnr. 24).
  • EuGH, 07.02.1973 - 40/72

    Schröder KG / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
    43 Die Rechtmässigkeit einer Gemeinschaftshandlung kann nicht von rückschauenden Betrachtungen über ihren Wirkungsgrad abhängen (Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 40/72, Schröder, Slg. 1973, 125, Randnr. 14).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Da der Gerichtshof den Organen der Europäischen Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets einen weiten Einschätzungs- und Ermessensspielraum zuerkennt und nur die Einhaltung äußerster Grenzen ("offensichtlicher Irrtum", "Ermessensmissbrauch", "Grenzen des Ermessensspielraums") überprüft (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Mai 1978, Racke, 136/77, Slg. 1978, S. 1245, Rn. 4; Urteil vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, Slg. 1980, S. 3333, Rn. 25; Urteil vom 25. Oktober 1977, Metro/Kommission, 26/76, Slg. 1977, S. 1875, Rn. 50; Urteil vom 17. Dezember 1981, De Hoe/Kommission, C-151/80, Slg. 1981, S. 3161, Rn. 9; Urteil vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, C-161/97 P, Slg. 1999, I-2057, Rn. 97; Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg. 2010, I-951, Rn. 61 f.), hat er auf der Ebene der Kompetenzausübung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EUV) als begrenzendes Korrektiv entfaltet (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979, Buitoni, 122/78, Slg. 1979, S. 677, Rn. 16/18; Urteil vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, S. 2171, Rn. 25 ff.; Urteil vom 13. November 1990, FEDESA, C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Rn. 13; Urteil vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni, C-133, 300 und 362/93, Slg. 1994, I-4863, Rn. 41; Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone, C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Rn. 51 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Rn. 61 ff.; Urteil vom 18. Juni 2015, Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 28 ff.;Trstenjak/Beysen, EuR 2012, S. 265 ).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Soweit sich die Verfahrensbeteiligten auf Informationen beziehen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verordnung nicht verfügbar waren, ist außerdem daran zu erinnern, dass die Beurteilung durch die Gemeinschaftsorgane nur dann in Frage gestellt werden kann, wenn sie im Hinblick auf die tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnisse, über die die Gemeinschaftsorgane zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung verfügten, irrig erscheint (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes Wuidart u. a., zitiert oben in Randnr. 166, Randnr. 14, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 43, Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2001 in der Rechtssache T-6/99, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 93 und dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17

    Gültigkeit des Beschlusses der EZB über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren

    58 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a. (C-133/93, C-300/93 und C-362/93, EU:C:1994:364, Rn. 43), und vom 12. Juli 2001, Jippes u. a. (C-189/01, EU:C:2001:420, Rn. 84).
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