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   EuGH, 27.02.2002 - C-302/00   

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https://dejure.org/2002,3790
EuGH, 27.02.2002 - C-302/00 (https://dejure.org/2002,3790)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2002 - C-302/00 (https://dejure.org/2002,3790)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - C-302/00 (https://dejure.org/2002,3790)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 95/59/EG und 92/79/EWG - Artikel 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) - Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Mindestreferenzpreis für alle unter einer Marke verkauften Zigaretten - Unterschiedliche Besteuerung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Richtlinie 95/59 des Rates in ihrer durch die Richtlinie 1999/81 geänderten Fassung, Artikel 9 Absatz 1
    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Richtlinie 95/59 - Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise für Tabakwaren durch die staatlichen Stellen - Mindestreferenzpreis für alle unter einer Marke verkauften ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Französischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 95/59/EG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer, aus der Richtlinie 92/79/EWG zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten und aus Artikel 90 Absatz 1 ...

  • Judicialis

    Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 1999/81/EG des Rates vom 29. J... uli 1999 geänderten Fassung Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 1999/81/EG des Rates vom 29. Juli 1999 geänderten Fassung Art. 9 Abs. 1; ; Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 1999/81/EG des Rates vom 29. Juli 1999 geänderten Fassung Art. 16 Abs. 5; ; Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten Art. 2; ; EGV Art. 90; ; Gesetz Nr. 97-1269 vom 30. Dezember 1997 über das Finanzgesetz 1998 (Frankreich) Art. 37 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Richtlinie 95/59 - Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise für Tabakwaren durch die staatlichen Stellen - Mindestreferenzpreis für alle unter einer Marke verkauften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 59/95 Art 9 Abs 1, EWGRL 59/95 Art 8 Abs 2, EWGRL 59/95 Art 16 Abs 5, EWGRL 79/92 Art 2, EGV Art 90 Abs 1, EGV Art 90 Abs 2, Richtlinie 95/59/EWG Art 9 Abs 1, Richtlinie 95/5... 9/EWG Art 8 Abs 2, Richtlinie 95/59/EWG Art 16 Abs 5, Richtlinie 95/59/EWG Art 2
    Frankreich; Tabaksteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (für alle Waren einer Marke vorgeschriebener Mindestreferenzpreis) - Artikel 8 ...

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-377/93

    Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältnisse zwischen den betreffenden

    Auszug aus EuGH, 27.02.2002 - C-302/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, der den Begriff der Gleichartigkeit weit ausgelegt hat, ist bei der Beurteilung dieses Begriffes zu prüfen, ob die fraglichen Waren ähnliche Eigenschaften haben und bei den Verbrauchern den gleichen Bedürfnissen dienen, und zwar nicht anhand eines Kriteriums der strengen Identität, sondern der Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit in der Verwendung (Urteil vom 11. August 1995 in den Rechtssachen C-367/93 bis C-377/93, Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 27).
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 27.02.2002 - C-302/00
    Hierzu genügt die Feststellung, dass Artikel 36 EG-Vertrag eng auszulegen ist und nicht dahin verstanden werden kann, dass er andere als die in den Artikeln 30 und 34 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 29 EG) genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zuließe (vgl. insofern Urteile vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. 1972, 1309, Randnrn.
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 27.02.2002 - C-302/00
    4 und 5, und vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5, Randnrn.
  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 27.02.2002 - C-302/00
    Das Besteuerungssystem ist somit so gefasst, dass es eine typische inländische Produktion erheblich begünstigt und eingeführte Zigaretten entsprechend benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78, Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447, Randnr. 36).
  • EuGH, 19.10.2000 - C-216/98

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 27.02.2002 - C-302/00
    Die Festsetzung eines Kleinverkaufsmindestpreises durch staatliche Stellen beschränkt aber unweigerlich die Freiheit der Hersteller und Einführer, ihren Kleinverkaufshöchstpreis festzusetzen, da dieser jedenfalls nicht unter dem vorgeschriebenen Mindestpreis liegen kann (Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-216/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 21).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-265/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 27.02.2002 - C-302/00
    Zum anderen ist bezüglich der Frage, ob eine unterschiedliche Besteuerung für dunkle und helle Zigaretten auch gegen Artikel 95 EG-Vertrag verstößt, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Besteuerungssystem nur dann mit Artikel 95 EG-Vertrag vereinbar ist, wenn seine Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher besteuert werden als gleichartige inländische Erzeugnisse (vgl. insbesondere Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 40).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-367/93

    Roders u.a. / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 27.02.2002 - C-302/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, der den Begriff der Gleichartigkeit weit ausgelegt hat, ist bei der Beurteilung dieses Begriffes zu prüfen, ob die fraglichen Waren ähnliche Eigenschaften haben und bei den Verbrauchern den gleichen Bedürfnissen dienen, und zwar nicht anhand eines Kriteriums der strengen Identität, sondern der Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit in der Verwendung (Urteil vom 11. August 1995 in den Rechtssachen C-367/93 bis C-377/93, Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-197/08

    Kommission / Frankreich - Mindestpreise - Tabakwaren - Richtlinie 95/59/EG -

    6 - Siehe hierzu auch Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055, Randnr. 14).

    8 - Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 21), und Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 6, Randnr. 15).

    11 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 20) und Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25).

    12 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 21).

    13 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 10, Randnr. 22) und Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fn. 8, Randnr. 25).

    21 - Siehe Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 6, Randnr. 33) zu einem Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 und Art. 16 Abs. 5 der Richtlinie 95/59.

  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    Zwei Dienstleistungen sind daher gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers, die eine oder die andere dieser Dienstleistungen zu wählen, nicht erheblich beeinflussen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 27, und entsprechend Urteile vom 11. August 1995, Roders u. a., C-367/93 bis C-377/93, Slg. 1995, I-2229, Randnr. 27, und vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, C-302/00, Slg. 2002, I-2055, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-596/17

    Japan Tobacco International und Japan Tobacco International France - Vorlage zur

    4 Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, EU:C:2002:123).

    7 Vgl. Urteile vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, EU:C:2002:123), und vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111).

    27 C-302/00, EU:C:2002:123, Rn. 14 und 15.

    33 C-302/00, EU:C:2002:123, Rn. 14 und 15.

  • FG Köln, 25.08.2020 - 8 K 1092/17

    Europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von

    Gleichartigkeit liegt vor, wenn zwei Leistungen ähnliche Eigenschaften haben und bei den Verbrauchern die gleichen Bedürfnisse bedienen, und zwar nicht anhand eines Kriteriums der strengen Identität der Leistungen, sondern aufgrund ihrer Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit in der Anwendung (EuGH, Urt. v. 11.8.1995 - C-367/93 bis C-377/93 - Roders, Juris, Rz.27; EuGH, Urt. v. 27.2.2002 - C-302/00, ECLI:EU:C:2002:123 - Kommission/Frankreich, Juris, Rz.23).

    Der beschließende Senat weist insofern darauf hin, dass nach der EuGH-Rechtsprechung (EuGH, Urteil vom 27.02.2002 - C-302/00, ECLI:EU:C:2002:123 - Kommission/ Frankreich, Juris, Rz.23) der Begriff der Gleichartigkeit der Leistung weit auszulegen ist.

  • EuGH, 04.03.2010 - C-198/08

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Folglich weise diese Regelung eine geringere Eingriffsintensität auf als die Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), und vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), untersucht worden seien und z. B. eine mindestens 20%ige Erhöhung der Preise gegenüber den geltenden Preisen vorgesehen hätten.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 30 EG nicht dahin verstanden werden kann, dass er andere als die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zuließe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, Randnr. 33).

    Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten, wenn sie definitiv ausschließen möchten, dass die Hersteller oder die Einführer - auch vorübergehend - die Auswirkung der Steuern auf den Kleinverkaufspreis von Tabakwaren dadurch auffangen, dass sie diese nicht kostendeckend verkaufen, insbesondere frei, den Verkauf von Tabakwaren zu einem Preis, der unter der Summe der Gestehungskosten und der Gesamtheit der Abgaben liegt, zu verbieten, dabei aber den Herstellern und Einführern gleichzeitig zu ermöglichen, aus etwaigen niedrigeren Gestehungskosten tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 53, und Kommission/Irland, Randnr. 55).

  • FG Düsseldorf, 29.04.2022 - 4 K 2661/21

    Rechtmäßige Erhebung einer Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak

    Daher muss eine von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Artikels 14 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2011/64 vorgesehene Verbrauchsteuer für alle Erzeugnisse der betreffenden Gruppe von Tabakwaren unabhängig von ihren Eigenschaften und ihrem Preis gleich sein (EuGH, Urteile vom 27. Februar 2002 Rs. C-302/00, ECLI:EU:C:2002:123 Randnr. 20; vom 9. Oktober 2014 Rs. C-428/13, ECLI:EU:C:2014:2263 Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-453/02

    Linneweber

    17 - Unter anderem die Urteile vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache C-302/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-2055, Randnr. 23) und vom 11. August 1995 in den Rechtssachen C-367/93 bis C-377/93 (Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 27).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-197/08

    Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 30 EG nicht dahin verstanden werden kann, dass er andere als die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zuließe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, C-302/00, Slg. 2002, I-2055, Randnr. 33).
  • FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 344/17

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Gleichartigkeit liegt vor, wenn zwei Leistungen ähnliche Eigenschaften haben und bei den Verbrauchern die gleichen Bedürfnisse bedienen, und zwar nicht anhand eines Kriteriums der strengen Identität der Leistungen, sondern aufgrund ihrer Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit in der Anwendung (EuGH, Urteil vom 11.08.1995, C-367/93 bis C-377/93, Roders, HFR 1995, 676, Rz. 27; Urteil vom 27.02.2002, C-302/00, Kommission/Frankreich, HFR 2002, 456, Rz. 23).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-221/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 30 EG nicht dahin verstanden werden kann, dass er andere als die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zuließe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, C-302/00, Slg. 2002, I-2055, Randnr. 33).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2022 - 3 K 1180/17

    Zur Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung bei Automatenglücksspiel:

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09

    Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 09.10.2014 - C-428/13

    Die Mindestverbrauchsteuer von 115 %, die Italien auf Zigaretten erhebt, deren

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.01.2009 - C-197/08

    Mindestpreise - Tabakwaren - Richtlinie 95/59/EG - Schutz der Gesundheit

  • FG Münster, 09.04.2021 - 5 V 178/21

    Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von gewerblichen Geldspielgeräten

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 K 1179/17

    Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-221/08

    Kommission / Irland

  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-462/02

    Linneweber - Steuerrecht

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Rechtsprechung
   EuGH, 20.01.2005 - C-302/00   

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https://dejure.org/2005,78352
EuGH, 20.01.2005 - C-302/00 (https://dejure.org/2005,78352)
EuGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - C-302/00 (https://dejure.org/2005,78352)
EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - C-302/00 (https://dejure.org/2005,78352)
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00   

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https://dejure.org/2001,13924
Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00 (https://dejure.org/2001,13924)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.09.2001 - C-302/00 (https://dejure.org/2001,13924)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. September 2001 - C-302/00 (https://dejure.org/2001,13924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 95/59/EG und 92/79/EWG - Artikel 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) - Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Mindestreferenzpreis für alle unter einer Marke verkauften Zigaretten - Unterschiedliche Besteuerung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-287/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00
    6: - Die Kommission beruft sich auf die Urteile vom 21. Juni 1983 in der Rechtssache 90/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 2011, insbesondere Randnrn. 20 f.), vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-287/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2233) und vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-306/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2133).

    13: - Die Kommission bezieht sich auf das Urteil vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 356/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3299, Randnr. 7).

    18 f.) und vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 356/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3299, Randnr. 15).

    39: - Siehe zur Beweislast der Kommission die Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-160/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1997, I-5851, Randnr. 17), vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-119/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-393, Randnr. 37) und vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-249/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-1275, Randnr. 6).

  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00
    Im Urteil in der Rechtssache 168/78 hat der Gerichtshof daher festgestellt, dass "es innerhalb der als Gesamtheit betrachteten Branntweine eine unbeschränkte Zahl von Getränken [gebe], die als .gleichartige Waren' im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 zu betrachten" seien und die übrigen Branntweine zumindest im Sinne von Artikel 95 Absatz 2 EG-Vertrag in einem teilweisen oder potentiellen Wettbewerb mit den anderen Branntweinen stünden(28).

    23: - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 35).

    27: - Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Slg.1978, 1787, Randnr. 19), vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 5), vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81 (Cogis, Slg. 1982, 2701, Randnr. 7) und vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84 (Kommission/Dänemark [Obstweine], Slg. 1986, 833, Randnr. 12).

    L 154, S. 2.34: - Vgl. die Definition in Artikel 4 der Richtlinie 59/95.35: - Jürgen von Troschke, Das Rauchen - Genuss und Risiko (1987), S. 73.36: - Urteil in der Rechtssache 168/78 (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 37).

  • EuGH, 19.10.2000 - C-216/98

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00
    7: - Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-216/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 21).

    8: - Urteil in der Rechtssache C-216/98 (zitiert in Fußnote 7, Randnrn. 20 ff. m. w. N.) 9: - Die Kommission bezieht sich auf das Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78 (Kommission/Dänemark [Besteuerung von Branntwein], Slg. 1980, 447).

    17: - Frankreich zitiert aus den Urteilen vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnrn.

    31: - Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, Randnr. 14) und vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-230/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-1909, Randnr. 9).

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