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   EuGH, 11.05.2017 - C-302/16   

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https://dejure.org/2017,14158
EuGH, 11.05.2017 - C-302/16 (https://dejure.org/2017,14158)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - C-302/16 (https://dejure.org/2017,14158)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - C-302/16 (https://dejure.org/2017,14158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Krijgsman

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Annullierung von Flügen - Befreiung von der Ausgleichspflicht - Über einen Online-Reisevermittler ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luftbeförderung

  • datenbank.nwb.de

    Ausgleichsleistung bei Flugannullierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, hat ihm einen Ausgleich zu leisten

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Krijgsman

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Annullierung von Flügen - Befreiung von der Ausgleichspflicht - Über einen Online-Reisevermittler ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flugannullierung: Mitteilung an den Reisevermittler reicht nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtzeitige Information über Annullierung - Airline in der Beweispflicht!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung für Fluggast bei fehlender Unterrichtung über die Annullierung seines Flugs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung über die Annullierung eines Flugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Passagier zu spät benachrichtigt - Airlines müssen Fluggäste mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Flug über eine Annullierung informieren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichsleistung bei verspätet mitgeteilter Flugannullierung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, hat ihm einen Ausgleich zu leisten

  • spiegel.de (Pressemeldung, 11.05.2017)

    Stärkung der Rechte von Flugreisenden bei Annullierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte gestärkt: Informationspflicht der Fluggesellschaften bei Flugplanänderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung bei Annullierung des Fluges

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsleistung bei nicht rechtzeitiger Unterrichtung über die Annullierung des Flugs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: Ausgleichsleistung bei Flugannullierung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kann Luftfahrtunternehmen nach Flugannullierung Unterrichtung des Fluggastes nicht beweisen muss es Ausgleichszahlung leisten

  • ra-kjf.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung über die Annullierung eines Flugs

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Ausgleich bei verspäteter Anzeige der Flugannullierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Luftfahrtunternehmen muss rechtzeitig den Fluggast über Flugannullierung informieren

  • datev.de (Kurzinformation)

    EuGH zu Ausgleichsleistungen bei Flugannullierung

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Info über Annullierung mindestens 2 Wochen vor Abflug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggesellschaft haftet für verspätete Weiterleitung einer Information über Flugannullierung durch Reisevermittler - Fluggesellschaft wegen verspäteter Mitteilung über Flugannullierung zur Ausgleichszahlung verpflichtet

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nach Flugannullierung

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 135
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.09.2015 - C-257/14

    Luftfahrtunternehmen müssen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-302/16
    Gleichwohl ist festzustellen, dass die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 durch das ausführende Luftfahrtunternehmen dessen Recht unbeschadet lässt, nach geltendem Recht bei anderen Personen, von denen der Verstoß des Luftfahrtunternehmens gegen seine Verpflichtungen ausgeht, auch Dritten, Regress zu nehmen, wie es Art. 13 dieser Verordnung vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2015, van der Lans, C-257/14, EU:C:2015:618, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.11.2016 - C-316/15

    Die Dienstleistungsrichtlinie steht dem Erfordernis entgegen, bei Stellung eines

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-302/16
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (Urteil vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-306/16

    Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf

    Da Art. 5 der Richtlinie 2003/88 keinerlei Verweisung auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten enthält, ist die in dieser Vorschrift enthaltene Wendung "pro Siebentageszeitraum" als ein autonomer Begriff des Unionsrechts aufzufassen und - unabhängig von den Wertungen in den Mitgliedstaaten - im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen, wobei die Begriffe der fraglichen Vorschrift, der Zusammenhang, in dem diese verwendet werden, sowie die Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 2017, J. D., C-4/16, EU:C:2017:153, Rn. 23 und 25, und vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2019 - C-502/18

    Flugverbindung von einem Mitgliedstaat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem

    Schließlich ist festzustellen, dass gemäß Art. 13 der Verordnung Nr. 261/2004 die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung durch das ausführende Luftfahrtunternehmen dessen Recht unbeschadet lässt, nach geltendem Recht bei anderen Personen, von denen der Verstoß des Luftfahrtunternehmens gegen seine Verpflichtungen ausgeht, auch Dritten, Regress zu nehmen (Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2021 - C-146/20

    Ein Flug ist als "annulliert" anzusehen, wenn das ausführende

    Hinzu kommt, dass ein Luftfahrtunternehmen, das aufgrund eines Verhaltens des Reiseunternehmens den Fluggästen eine Ausgleichszahlung nach der Verordnung Nr. 261/2004 leisten muss, die Möglichkeit hat, gegen das Reiseunternehmen Regressansprüche gemäß Art. 13 der Verordnung zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 24.10.2017 - X ZR 64/16

    Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung: Anspruchsgegner im Fall des

    b) Ein Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 FluggastrechteVO infolge der Verspätung bei Erreichen des Endziels ist nach Art. 3 Abs. 5 Satz 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c FluggastrechteVO nur gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen gerichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - C-302/16 - Krijgsman, juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 26. November 2009 - Xa ZR 132/08 , NJW 2010, 1522; Urteil vom 8. August 2017 - X ZR 101/16, juris Rn. 16).
  • LG Düsseldorf, 11.04.2022 - 22 S 352/19

    Entschädigung für Fluggäste auch bei Vorverlegung des Fluges um mehr als eine

    Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen daher nur den Dritten über die Vorverlegung unterrichtet, nicht aber den Fluggast, haftet es auf Ausgleichsleistungen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.05.2017 - C-302/16 Krijgsman/Surinaamse Luchtvaart Maatschappij NV, RRa 2017, S. 172; Urteil vom 21.12.2021 - C-263/20 Airhelp ./. Laudamotion, BeckRS 2021, 39444 Rz. 47 ff.).
  • EuGH, 27.09.2022 - C-307/21

    Ryanair (Obligation d'information du transporteur aérien) - Vorlage zur

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine solche Auslegung nicht nur dann gilt, wenn der Beförderungsvertrag unmittelbar zwischen dem betreffenden Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen geschlossen wurde, sondern auch dann, wenn er über einen Dritten - wie im Ausgangsverfahren über eine Online-Buchungsplattform - geschlossen wurde (Urteile vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 26, und vom 21. Dezember 2021, Airhelp, C-263/20, EU:C:2021:1039, Rn. 52).

    Wie sich nämlich sowohl aus Art. 3 Abs. 5 der Verordnung Nr. 261/2004 als auch aus ihren Erwägungsgründen 7 und 12 ergibt, wird der den Fluggästen zu leistende Ausgleich für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Verordnung, zu denen u. a. die in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c vorgesehene Unterrichtungspflicht gehört, allein vom ausführenden Luftfahrtunternehmen, das einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, geschuldet (Urteile vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 27, und vom 21. Dezember 2021, Airhelp, C-263/20, EU:C:2021:1039, Rn. 53).

    Allein diese Auslegung kann dem im ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 261/2004 angesprochenen Ziel der Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Fluggäste genügen, indem gewährleistet wird, dass der Fluggast, dessen letztlich annullierter Flug über einen Dritten gebucht wurde, den Schuldner des in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichs identifizieren kann (Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 28).

    Allerdings ist festzustellen, dass die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 261/2004 durch das ausführende Luftfahrtunternehmen dessen Recht unberührt lässt, nach geltendem Recht bei anderen Personen, auf die der Verstoß des Luftfahrtunternehmens gegen seine Verpflichtungen zurückzuführen ist, auch Dritten, gemäß Art. 13 der Verordnung Regress zu nehmen (Urteile vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 29, und vom 21. Dezember 2021, Airhelp, C-263/20, EU:C:2021:1039, Rn. 54).

  • EuGH, 21.12.2021 - C-263/20

    Airhelp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine solche Auslegung nicht nur dann gilt, wenn der Beförderungsvertrag unmittelbar zwischen dem betreffenden Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen geschlossen wurde, sondern auch dann, wenn er über einen Dritten - wie im Ausgangsverfahren über eine Online-Buchungsplattform - geschlossen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 26).

    Wie sich nämlich sowohl aus Art. 3 Abs. 5 der Verordnung Nr. 261/2004 als auch aus ihren Erwägungsgründen 7 und 12 ergibt, wird der den Fluggästen zu leistende Ausgleich für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Verordnung, zu denen u. a. die in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c vorgesehene Unterrichtungspflicht gehört, allein vom ausführenden Luftfahrtunternehmen, das einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, geschuldet (Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 27).

    Gleichwohl ist festzustellen, dass die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 261/2004 durch das ausführende Luftfahrtunternehmen dessen Recht unberührt lässt, nach geltendem Recht bei anderen Personen, auf die der Verstoß des Luftfahrtunternehmens gegen seine Verpflichtungen zurückzuführen ist, auch Dritten, gemäß Art. 13 der Verordnung Regress zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 09.05.2023 - X ZR 15/20

    Auslegung des Begriffs "direkte Anschlussflüge" hinsichtlich Erfassung des

    Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen haftet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch dann, wenn der Beförderungsvertrag über einen Dritten geschlossen wurde, zum Beispiel über eine elektronische Plattform (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-263/20, RRa 2022, 86 Rn. 52 f. - Laudamotion; Urteil vom 11. Mai 2017 - C-302/16, RRa 2017, 172 Rn. 26 - Krijgsman).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-146/20

    Corendon Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG)

    Insoweit möchte ich darauf hinweisen, dass der Gerichtshof im Urteil Krijgsman ausdrücklich festgestellt hat, dass der Fluggast in der Lage sein muss, den Schuldner des in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichs zu identifizieren(40).

    10 Vgl. hierzu Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman (C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 29), aus dem hervorgeht, dass "die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 durch das ausführende Luftfahrtunternehmen dessen Recht unbeschadet lässt, nach geltendem Recht bei anderen Personen, von denen der Verstoß des Luftfahrtunternehmens gegen seine Verpflichtungen ausgeht, auch Dritten , Regress zu nehmen, wie es Art. 13 dieser Verordnung vorsieht".

    40 Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman (C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 28).

  • BGH, 08.08.2017 - X ZR 101/16

    Berufungsbeschwer: Abweisung einer Klage gegen eine Fluggesellschaft auf

  • AG Nürnberg, 23.01.2019 - 19 C 7200/18

    Zur Pflicht einer Fluglinie, über geänderte Flugzeiten zu informieren

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-263/20

    Airhelp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 29.02.2024 - C-11/23

    Eventmedia Soluciones

  • AG Erding, 29.05.2017 - 12 C 2809/16

    Ausgleichsansprüche wegen Annullierung eines Fluges

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-477/21

    MÁV-START - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit

  • AG Erding, 29.12.2021 - 119 C 1903/21

    Zu den Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung

  • AG Hamburg, 12.07.2018 - 22a C 296/17

    Ausgleichsanspruch Fluggast wegen Nichtbeförderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18

    HQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • AG Köln, 07.08.2017 - 142 C 511/16

    Bestimmung des ausführenden Luftfahrtunternehmens

  • LG Kleve, 25.03.2021 - 6 S 113/20
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