Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.2002 - C-304/00   

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https://dejure.org/2002,3628
EuGH, 19.11.2002 - C-304/00 (https://dejure.org/2002,3628)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2002 - C-304/00 (https://dejure.org/2002,3628)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2002 - C-304/00 (https://dejure.org/2002,3628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen - Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 - Beihilfeantrag 'Flächen' - Sanktionen - Verjährungsfrist

  • Europäischer Gerichtshof

    Strawson und Gagg & Sons

  • EU-Kommission PDF

    Strawson und Gagg & Sons

  • EU-Kommission

    Strawson und Gagg & Sons

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von Beihilferegelungen in der gemeinsamen Agrarpolitik; Auslegung der Verordnung über Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungssystem und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen ; Beihilfeantrag für landwirtschaftliche ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9 Abs. 2
    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Beihilfen für Anbauflächen von Ackerpflanzen und für Stilllegungsflächen - Weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhender Fehler bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission vom 23. Dezember 1992 mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen - Fehler bei der Angabe der Fläche in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus EuGH, 19.11.2002 - C-304/00
    27 und 28, und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-63/00, Schilling und Nehring, Slg. 2002, I-4483, Randnr. 34).

    Wie aus den Bestimmungen zur Einführung des integrierten Systems klar hervorgeht, sind die Behörden nicht verpflichtet und auch gar nicht in der Lage, die Richtigkeit sämtlicher Angaben in den bei ihnen eingereichten Beihilfeanträgen zu überprüfen (in diesem Sinne auch Urteil Schilling und Nehring, Randnr. 37).

    Zum einen verfügen die Gemeinschaftsorgane nämlich im Agrarbereich über ein weites Ermessen, und zum anderen sieht die Verordnung Nr. 3887/92 Sanktionen vor, die nach Schwere und Ausmaß der begangenen Unregelmäßigkeit abgestuft sind (vgl. Urteil Schilling und Nehring, Randnr. 39).

  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

    Auszug aus EuGH, 19.11.2002 - C-304/00
    Er kann sich daher veranlasst sehen, Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen, auf die das vorlegende Gericht bei der Abfassung seiner Frage nicht Bezug genommen hat (vgl. Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85, Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-175/99

    Mayeur

    Auszug aus EuGH, 19.11.2002 - C-304/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits nützlich sind (vgl. Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-175/99, Mayeur, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 22).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-369/98

    Fisher

    Auszug aus EuGH, 19.11.2002 - C-304/00
    Überdies hat der Gerichtshof in Bezug auf das mit den Verordnungen Nrn. 3508/92 und 3887/92 geschaffene integrierte System bereits entschieden, dass ein wirksames Verwaltungs- und Kontrollverfahren voraussetzt, dass die vom Beihilfeantragsteller beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind, damit er einen ordnungsgemäßen Antrag auf Ausgleichszahlungen stellen kann und nicht Gefahr läuft, mit Sanktionen belegt zu werden (in diesem Sinne auch Urteile vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-369/98, Fisher, Slg. 2000, I-6751, Randnrn.
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt;

    Auch außerhalb dieser allgemeinen Bestimmung schließt das Gemeinschaftsrecht gelegentlich die Verantwortlichkeit des Antragstellers für tatsächliche Angaben im Antrag aus, die auf eine eigene Feststellung der Behörde zurückgehen (Art. 9 Abs. 2 UAbs. 4 VO/EWG Nr. 3887/92; vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - Rs. C-304/00, Strawson und Gagg - Slg. 2002, I-10737 ).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    Der besagte Artikel 9 Absatz 2, zu dem das Urteil vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-304/00 (Strawson und Gagg & Sons, Slg. 2002, I-10737, Randnr. 62) ergangen ist und auf den sich Emsland-Stärke in ihren Erklärungen bezieht, sieht vor, dass die mit ihm geschaffene Sanktion nicht zur Anwendung kommt, wenn der Betriebsinhaber den Nachweis erbringt, dass er sich bei der Flächenbestimmung korrekt auf unrichtige Angaben gestützt hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden sind.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 7.10

    Landwirtschaft; Flächenzahlung; Kulturpflanzen-Ausgleichszahlung; Übererklärung;

    Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof in sämtlichen Entscheidungen, die die Anwendung des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 auf nach Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2, Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 gekürzte Flächenbeihilfen betreffen, nie bezweifelt, dass die Pflicht zur Rückzahlung insgesamt Folge einer verwaltungsrechtlichen Sanktion ist (EuGH, Urteile vom 17. Juli 1997 a.a.O. , vom 19. November 2002 - Rs. C-304/00, Strawson und Gagg -.
  • EuG, 04.09.2015 - T-245/13

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung, wenn die zuständige Behörde entdeckt, dass in einem Beihilfeantrag ein zur Angabe einer zu großen beihilfefähigen Fläche führender Fehler begangen wurde, der nicht auf Vorsatz beruhte, und dass der gleiche Fehler auch in den Jahren vor seiner Entdeckung begangen wurde, so dass in jedem dieser Jahre eine zu große beihilfefähige Fläche angegeben wurde, sie vorbehaltlich der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 vorgesehenen Verjährungsfristen verpflichtet ist, die tatsächlich ermittelte Fläche zum Zweck der Berechnung der für alle betroffenen Jahre geschuldeten Beihilfe zu kürzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2002, Strawson und Gagg & Sons, C-304/00, Slg, EU:C:2002:695, Rn. 64, und vom 25. Juli 2006, Belgien/Kommission, T-221/04, EU:T:2006:223, Rn. 88).

    Nach der Rechtsprechung stellen die Kürzungen und Ausschlüsse der Beihilfen, wie die nach Art. 51 der Verordnung Nr. 796/2004 vorgesehenen, eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a., C-354/95, Slg, EU:C:1997:379, Rn. 40 und 41, Strawson und Gagg & Sons, oben in Rn. 132 angeführt, EU:C:2002:695, Rn. 46, sowie vom 4. Mai 2006, Haug, C-286/05, Slg, EU:C:2006:296, Rn. 21).

  • EuGH, 11.03.2008 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnungen (EG) Nr. 1254/1999 und (EG) Nr.

    Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. Urteile vom 19. November 2002, Strawson und Gagg & Sons, C-304/00, Slg. 2002, I-10737, Randnr. 58, und Campina, Randnr. 31).
  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

    40 und 41, vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-304/00, Strawson und Gagg & Sons, Slg. 2002, I-10737, Randnr. 46, und vom 16. März 2006 in der Rechtssache C-94/05, Emsland-Stärke, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 63; vgl. analog auch Urteil vom 1. Juli 2004 in der Rechtssache C-295/02, Gerken, Slg. 2004, I-6369, Randnr. 50).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-157/10

    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. Urteile vom 19. November 2002, Strawson und Gagg & Sons, C-304/00, Slg. 2002, I-10737, Randnr. 58, sowie Jager, Randnr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-226/03

    José Martí Peix / Kommission

    24 - Urteil vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-304/00 (Strawson und Gagg & Sons, Slg. 2002, I-10737).

    25 - Urteil Strawson und Gagg & Sons, Randnr. 52.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03

    Beihilfe; Ausgleichszahlung; Ölsaaten; Raps; ordnungsgemäße Pflege; erntewürdiger

    Jeweils liegt die Unregelmäßigkeit im Antrag, nicht im späteren Geschehen; das Tun des Antragstellers liegt im Machen unrichtiger Angaben (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 a.a.O. sowie vom 19. November 2002 - Rs. C-304/00, Strawson und Gagg & Sons - Slg. 2002, I-10737 ).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-307/00

    Oliehandel Koeweit

    Der Gerichtshof kann somit dem nationalen Gericht gemeinschaftsrechtliche Auslegungshinweise geben, die für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens nützlich sind (vgl. insbesondere Urteil vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-304/00, Strawson und Gagg & Sons, in der amtlichen Sammlung noch nicht veröffentlicht, Randnr. 57).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-439/01

    Cipra und Kvasnicka

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08

    Voraussetzungen für die Zurücknahme von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-684/13

    Demmer

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2186/07

    Betriebsprämie 2005, OGS Genehmigungen, offensichtliche Fehler

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-295/02

    Gerken

  • OVG Sachsen, 04.01.2010 - 1 B 311/07

    Ausgleichszahlung, Unionsrecht, Ausgleichszahlung, Vertrauensschutz,

  • VG Lüneburg, 02.03.2020 - 1 A 151/19

    Betriebsprämie; Ersttäter; Ersttäterprivileg; Fernerkundung; Günstigkeitsprinzip;

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2112/07

    Betriebsprämie, Antrag, Irrtum, offensichtlicher

  • VG Düsseldorf, 05.04.2006 - 20 K 1868/03
  • EuGH, 10.11.2005 - C-307/03

    Italien / Kommission

  • VG Gelsenkirchen, 01.10.2003 - 7 K 3342/01

    Antrag auf Gewährung einer Mutterkuhprämie für 29 Mutterkühe nach den

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00   

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https://dejure.org/2002,19923
Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00 (https://dejure.org/2002,19923)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - C-304/00 (https://dejure.org/2002,19923)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - C-304/00 (https://dejure.org/2002,19923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Strawson und Gagg & Sons

  • EU-Kommission PDF

    Regina gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte W.H. Strawson (Farms) Ltd und J.A. Gagg & Sons (a firm).

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 02.12.1892 - 3508/92

    Muß im Falle der Verurteilung eines taubstummen Angeklagten ausdrücklich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    In Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 1765/92 heißt es: "Die Ausgleichszahlung wird für die Fläche gewährt, die mit landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bebaut ist oder die nach Artikel 7(6) dieser Verordnung stillgelegt wurde ..." B - Die Durchführungsbestimmungen zu den Beihilferegelungen Die Verordnung (EWG) Nr. 3508/92(7).

    Zur Vereinfachung der Verwaltung der verschiedenen Beihilferegelungen und insbesondere der in der Verordnung Nr. 1765/92 vorgesehenen Regelung schafft die Verordnung Nr. 3508/92 ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für die genannten Beihilfen(8).

    Artikel 6 der Verordnung Nr. 3508/92 sieht Folgendes vor: "(1) Ein Betriebsinhaber kann eine oder mehrere Gemeinschaftsregelungen gemäß dieser Verordnung nur in Anspruch nehmen, wenn er für jedes Jahr einen Beihilfeantrag .Flächen abgibt, der folgende Angaben enthält: - landwirtschaftlich genutzte Parzellen, einschließlich Futterflächen, landwirtschaftlich genutzte Parzellen, die Gegenstand einer Flächenstilllegungsregelung sind, und Brachflächen; - gegebenenfalls alle sonstigen erforderlichen Angaben, die entweder in den Vorschriften über die Gemeinschaftsregelungen oder von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehen sind.

    Handelt es sich jedoch um falsche Angaben, die absichtlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit gemacht wurden, so wird der betreffende Betriebsinhaber ausgeschlossen - von der Gewährung der betreffenden Beihilfe für das betreffende Kalenderjahr und - im Fall absichtlich gemachter falscher Angaben von der Gewährung jeglicher Beihilfe nach Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 im folgenden Kalenderjahr entsprechend der Fläche, für die sein Beihilfeantrag abgelehnt wurde.

  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    Hierzu weise ich darauf hin, dass es im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nicht Sache des Gerichtshofes ist, an der Lösung von nationalen Problemen mitzuwirken, für die die innerstaatlichen Gerichte zuständig sind (vgl. z. B. Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, IN.

    GE.'90 u. a., Slg. 1998, I-6307, Randnr. 14).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    12: - Auf der Grundlage dieser Vorschrift ist mit Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95 (National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnrn.

    30: - Vgl. Urteil National Farmers' Union u. a., Randnr. 55.31: - Die Verordnung Nr. 2988/95 ist zwar erst nach der Begehung der ersten Unregelmäßigkeiten in Kraft getreten.

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich im Übrigen, dass Verfahrensvorschriften dazu bestimmt sind, auf alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Rechtsstreitigkeiten angewandt zu werden (seit dem Urteil vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-22/97

    IN.CO.GE. 90 - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    Hierzu weise ich darauf hin, dass es im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nicht Sache des Gerichtshofes ist, an der Lösung von nationalen Problemen mitzuwirken, für die die innerstaatlichen Gerichte zuständig sind (vgl. z. B. Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-10/97 bis C-22/97, IN.
  • EuGH, 05.10.1977 - 5/77

    Tedeschi / Denkavit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    Das Vorabentscheidungsverfahren ist von einer klaren Trennung zwischen den Aufgaben der beiden Gerichtsbarkeiten, der nationalen und der gemeinschaftsrechtlichen, gekennzeichnet (vgl. z. B. Urteil vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi, Slg. 1977, 1555).
  • RG, 12.02.1880 - 217/80

    1. Die Ehefrau eines bereits rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ist

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich im Übrigen, dass Verfahrensvorschriften dazu bestimmt sind, auf alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Rechtsstreitigkeiten angewandt zu werden (seit dem Urteil vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    29: - Vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88 (Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnrn.
  • EuGH, 20.03.1997 - C-352/95

    Phytheron International / Bourdon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    17: - Vgl. u. a. Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-352/95 (Phytheron International, Slg. 1997, I-1729), vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95 (Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00
    28: - Vgl. u. a. Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 63/83 (Kirk, Slg. 1984, 2689, Randnr. 22).
  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

  • EuGH, 01.12.1965 - 16/65

    Schwarze / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • EuGH, 25.02.1999 - C-131/97

    Carbonari u.a.

  • EuGH, 16.07.1998 - C-235/95

    Dumon und Froment

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