Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.1997 - C-304/94, C-330/94, C-342/94, C-224/95   

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https://dejure.org/1997,696
EuGH, 25.06.1997 - C-304/94, C-330/94, C-342/94, C-224/95 (https://dejure.org/1997,696)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.1997 - C-304/94, C-330/94, C-342/94, C-224/95 (https://dejure.org/1997,696)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - C-304/94, C-330/94, C-342/94, C-224/95 (https://dejure.org/1997,696)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Europäischer Gerichtshof

    Santella

  • Europäischer Gerichtshof

    Muzi

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Tombesi u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 169 und 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Tombesi u.a.

  • Wolters Kluwer

    Begriff "Abfälle" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442/EWG; Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft; Erforderlichkeit einer gemeinsamen Terminologie und eine Definition der Abfälle für eine ...

  • Wolters Kluwer

    Begriff "Abfälle" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442/EWG; Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft; Erforderlichkeit einer gemeinsamen Terminologie und eine Definition der Abfälle für eine ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abfallbegriff: Wirtschaftliche Wiederverwendung

  • Judicialis

    Richtlinie 91/156/EWG; ; Richtlinie 91/689/EWG; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Terni - Auslegung der in der Richtlinie 91/156/EWG des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle, der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle und der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 701
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof zwar in einem nach Artikel 177des Vertrages eingeleiteten Verfahren nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicherRechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht entscheiden kann, wie ihm dies imRahmen des Artikels 169 EG-Vertrag möglich wäre (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juli1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1251); er ist jedoch befugt, demvorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts andie Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit dergenannten Normen mit der Gemeinschaftsregelung zu befinden (vgl. z. B. Urteilvom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3).
  • EuGH, 12.07.1979 - 223/78

    Grosoli

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof zwar in einem nach Artikel 177des Vertrages eingeleiteten Verfahren nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicherRechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht entscheiden kann, wie ihm dies imRahmen des Artikels 169 EG-Vertrag möglich wäre (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juli1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1251); er ist jedoch befugt, demvorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts andie Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit dergenannten Normen mit der Gemeinschaftsregelung zu befinden (vgl. z. B. Urteilvom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3).
  • EuGH, 28.03.1990 - 359/88

    Strafverfahren gegen Zanetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Ein nationalerAbfallbegriff, der wirtschaftlich wiederverwendbare Stoffe und Gegenstände nichterfaßt, ist mit der Richtlinie 75/442 in ihrer ursprünglichen Fassung und derRichtlinie 78/319 nicht vereinbar (Urteile vom 28. März 1990 in der RechtssacheC-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, und vom 10. Mai1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097,Randnr. 22).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß eine nicht in das nationale Recht umgesetzteRichtlinie nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 26.September 1996 in der Rechtssache C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705,Randnr. 36) keine Verpflichtungen für einen einzelnen begründen kann und daßeine Richtlinienbestimmung daher nicht als solche gegenüber einer derartigenPerson in Anspruch genommen werden kann.
  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Ein nationalerAbfallbegriff, der wirtschaftlich wiederverwendbare Stoffe und Gegenstände nichterfaßt, ist mit der Richtlinie 75/442 in ihrer ursprünglichen Fassung und derRichtlinie 78/319 nicht vereinbar (Urteile vom 28. März 1990 in der RechtssacheC-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, und vom 10. Mai1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097,Randnr. 22).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    25 und 26, vom 3. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17, undvom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883,Randnr. 10).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    25 und 26, vom 3. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17, undvom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883,Randnr. 10).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
    Hierzu ist festzustellen, daß es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache dernationalen Gerichte ist, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die dieVerantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unterBerücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl dieErforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch dieErheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen.Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wennoffensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenenAuslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschriftdes Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand desAusgangsverfahrens besteht (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juli 1992 in derRechtssache C-67/91, Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785, Randnrn.
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auch die Verwertung von Abfällen ist Teil des Wirtschaftsgeschehens (vgl. EuGH Urteil vom 25. Juni 1997 - C-304/94 - [Tombesi] Rn. 54, Slg. 1997, I-3561) .
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    22 und 23, und vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnrn.
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Nach der Rechtsprechung ist der Gerichtshof jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die diesem in dem bei ihm anhängigen Verfahren für die Beurteilung dieser Vereinbarkeit dienlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3, und vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnr. 36).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-304/94   

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https://dejure.org/1996,30370
Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-304/94 (https://dejure.org/1996,30370)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - C-304/94 (https://dejure.org/1996,30370)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - C-304/94 (https://dejure.org/1996,30370)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Euro Tombesi und Adino Tombesi (C-304/94), Roberto Santella (C-330/94), Giovanni Muzi u.a. (C-342/94) und Anselmo Savini (C-224/95).

    Abfälle - Begriff - Richtlinien 91/156/EWG und 91/689/EWG des Rates - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-304/94
    26 In der Rechtssache C-224/95 ist Anselmo Savini angeklagt, unter Verstoß gegen Artikel 25 Absatz 1 des Präsidialdekrets Nr. 915/82 ohne Genehmigung der Region Abruzzen bei der Elios Srl, einem Unternehmen, das elektromechanische Anlagen und elektrische Maschinen herstellt, erzeugte Sonderabfälle (Schrott verschiedener Art) befördert zu haben.

    29 In der Rechtssache C-330/94 ist Roberto Santella angeklagt, unter Verstoß gegen die Artikel 16 und 26 des Präsidialdekrets Nr. 915/82 ohne Genehmigung giftige und gefährliche Abfälle erzeugt zu haben, die aus Teer aus Emissionen elektrostatischer Filter von Brennöfen bestanden und zur Beseitigung durch Verbrennung bestimmt waren.

    31 In den Rechtssachen C-304/94, C-330/94 und C-342/94 ersucht die Pretura circondariale Terni um Vorabentscheidung über folgende Frage:.

    32 Die Kommission stellt die Zulässigkeit der letzten fünf Fragen der Pretura circondariale Terni in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94 und C-342/94 mit der Begründung in Frage, daß in den Vorlagebeschlüssen nicht erläutert werde, in welchem Zusammenhang sie mit den Sachverhalten der betreffenden Fälle stuenden.

    62 Daher sollte der Gerichtshof die Fragen der Pretura Pescara (Rechtssache C-224/95) und der Pretura Terni (Rechtssachen C-304/94, C-330/94 und C-342/94) wie folgt beantworten:.

    In der Rechtssache C-224/95.

    In den Rechtssachen C-304/94, C-330/94 und C-342/94.

  • EuGH, 25.06.1997 - C-342/94

    Tombesi - Umwelt und Verbraucher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-304/94
    30 Schließlich sind in der Rechtssache C-342/94 Giovanni Muzi und Paolo Astori Muzi unter anderem wegen einer Zuwiderhandlung gegen Artikel 25 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 des Präsidialdekrets Nr. 915/82 in bezug auf als "Sansa" (Rückstände von der Gewinnung von Olivenöl) bezeichnete Sonderabfälle beschuldigt.

    31 In den Rechtssachen C-304/94, C-330/94 und C-342/94 ersucht die Pretura circondariale Terni um Vorabentscheidung über folgende Frage:.

    32 Die Kommission stellt die Zulässigkeit der letzten fünf Fragen der Pretura circondariale Terni in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94 und C-342/94 mit der Begründung in Frage, daß in den Vorlagebeschlüssen nicht erläutert werde, in welchem Zusammenhang sie mit den Sachverhalten der betreffenden Fälle stuenden.

    62 Daher sollte der Gerichtshof die Fragen der Pretura Pescara (Rechtssache C-224/95) und der Pretura Terni (Rechtssachen C-304/94, C-330/94 und C-342/94) wie folgt beantworten:.

    In den Rechtssachen C-304/94, C-330/94 und C-342/94.

  • EuGH - C-26/95 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Rosi - Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Terni - Auslegung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-304/94
    34 Zugegebenermassen ist der genaue Zusammenhang der zweiten Frage, die ein Inertisierungsverfahren betrifft, das Abfälle unschädlich machen soll, und der letzten Frage, die die Zerkleinerung von Abfällen betrifft, mit dem Sachverhalt der vorliegenden Fälle unklar (obwohl die erste Frage anscheinend unmittelbar für den Sachverhalt einer neueren gleichlautenden Vorlage der Pretura Terni in der Rechtssache C-26/95, Ivana Rosi, erheblich ist, in der die Angeklagte beschuldigt wird, ohne Genehmigung eine Anlage betrieben zu haben, die Sondermüll wie z. B. Kunststoffe unschädlich macht und beseitigt).

    (1) - Siehe Rechtssachen C-26/95, Rosi; C-174/95, Mattei; C-175/95, Belli; C-176/95, Scrocca; C-186/95, Iommi; C-187/95, Deodati und Luchini; C-331/95, Piccolo; C-332/95, Corbo; C-342/95, Miranda; C-363/95, Tancredi; C-377/95, Onorati und Marulli; C-6/96, Gallotti; C-24/96, Iannilli; C-34/96, Paolonatoni; C-107/96, Kommission/Spanien; C-129/96, Inter-Environnement Wallonie; C-189/96, Marchionne; C-190/96, Alari; C-192/96, Beside; C-193/96, Buchen; C-203/96, Chemische Afvalstoffen; C-223/96, Kommission/Frankreich; C-251/96, Cordella und Newbold; C-271/96, Nardi; C-272/96, Cipriani; C-273/96, Terranova; und C-296/96, Pezzola.

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