Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2006 - C-306/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6240
EuGH, 16.11.2006 - C-306/04 (https://dejure.org/2006,6240)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2006 - C-306/04 (https://dejure.org/2006,6240)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2006 - C-306/04 (https://dejure.org/2006,6240)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zollwert - Laptops, die mit Betriebssystemen ausgestattet sind

  • Europäischer Gerichtshof

    Compaq Computer International Corporation

    Zollwert - Laptops, die mit Betriebssystemen ausgestattet sind

  • EU-Kommission PDF

    Compaq Computer International Corporation

    Zollwert - Laptops, die mit Betriebssystemen ausgestattet sind

  • EU-Kommission

    Compaq Computer International Corporation

    Freier Warenverkehr , Zollunion

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Zollwerts von mit Software ausgestatteten Computern; Kostenlos zur Verfügung gestellte Software; Hinzurechnung des Werts der Software zu dem Transaktionswert der Computer; Bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 32 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 32 Abs. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollunion: Zollwert - Laptops, die mit Betriebssystemen ausgestattet sind

  • datenbank.nwb.de

    Zollwert von Laptops mit Betriebssystemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Compaq Computer International Corporation

    Zollwert - Laptops, die mit Betriebssystemen ausgestattet sind

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zollwert von Laptops mit kostenlos beigestellten Betriebssystemen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam (Niederlande) - Auslegung von Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (ABl. L 302, S. 1) - Zollwert der Waren - ...

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/99

    Sommer

    Auszug aus EuGH, 16.11.2006 - C-306/04
    30 Was die Bestimmung des Zollwerts im Ausgangsverfahren angeht, soll nach ständiger Rechtsprechung zur gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-11/89, Unifert, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, und vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99, Sommer, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.04.1991 - C-79/89

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

    Auszug aus EuGH, 16.11.2006 - C-306/04
    31 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine Software ein immaterielles Wirtschaftsgut ist und dass die Kosten für seinen Erwerb, wenn es in einer Ware verkörpert ist, als Bestandteil des für die Ware gezahlten oder zu zahlenden Preises und damit des Transaktionswerts anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-79/89, Brown Boveri, Slg. 1991, I-1853, Randnr. 21).
  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus EuGH, 16.11.2006 - C-306/04
    30 Was die Bestimmung des Zollwerts im Ausgangsverfahren angeht, soll nach ständiger Rechtsprechung zur gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-11/89, Unifert, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, und vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99, Sommer, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-529/16

    Hamamatsu Photonics Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 30, vom 16. Juni 2016, EURO 2004.
  • EuGH, 10.09.2020 - C-509/19

    BMW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union -

    Insoweit hat der Gerichtshof das Argument, dass Software zu keiner der Gruppen gehöre, bei denen der Zollwert berichtigt werden könne, bereits mit der Erwägung zurückgewiesen, dass bei der Einfuhr von Computern, die vom Verkäufer mit einer ihm vom Käufer kostenlos zur Verfügung gestellten Software ausgestattet wurden, die ein oder mehrere Betriebssysteme enthält, im Rahmen der Bestimmung des Zollwerts dieser Computer zu deren Transaktionswert der Wert der Software hinzugerechnet werden muss, wenn dieser nicht in dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 23, 24 und 37).

    Als Drittes ist hervorzuheben, dass der Gerichtshof zwar Verträge zwischen einem in der Union ansässigen Einführer und einem dritten Hersteller berücksichtigt hat, doch geschah das zu dem Zweck, die Eigenschaft als "Käufer" zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 29).

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

    Geht man von dem Kaufgeschäft zwischen der Fa. W und der Fa. I Taiwan und dem im Rahmen dieses Geschäfts für die DVDs gezahlten Preis aus, so ist bezüglich der Frage, ob der Transaktionswert ggf. nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b oder c ZK zu berichtigen ist, weil der Käufer Beistellungen erbracht bzw. Lizenzgebühren gezahlt hat, auf die Fa. W als Käufer abzustellen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 16. November 2006 Rs. C-306/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 181).

    Da auf einem Datenträger gespeicherte Software als immaterielles Wirtschaftsgut in dem Datenträger verkörpert ist (vgl. EuGH-Urteile vom 18. April 1991 Rs. C-79/89, EuGHE 1991, I-1853, und in HFR 2007, 181; Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 VII R 167, 168/85, BFH/NV 1992, 352), ist somit im Streitfall davon auszugehen, dass die Fa. W der Fa. I Taiwan mit der unentgeltlichen Lieferung des in den Stampern verkörperten Filmmaterials Beistellungen i.S. des Art. 32 Abs. 1 Buchst. b ZK erbracht hat.

    Da der Zollwert den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und deshalb alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen muss (EuGH-Urteil in HFR 2007, 181), kann bei der Zollwertermittlung der Wert der auf den DVDs gespeicherten Filme nicht unberücksichtigt bleiben.

  • FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 4 K 144/14

    Nacherhebung von zollrechtlichen Abgabebeträgen; Buchmäßige Erfassung der einer

    Der Transaktionswert muss den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 16. November 2006 Rs. C-306/04, Slg. 2006, I-10991 Randnr. 30; Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - Urteil vom 12. Dezember 2013 Rs. C-116/12 Randnr. 40).

    Die Kosten für den Erwerb des auf den Datenträgern gespeicherten Film- und Tonmaterials sind in den Datenträgern verkörpert und deshalb als Bestandteil des für die Waren gezahlten Kaufpreises anzusehen (vgl. EuGH-Urteil Slg. 2006, I-10991 Randnr. 31).

    So wurden auch in dem Sachverhalt, welcher dem Urteil des EuGH in der Rs. C-306/04 zugrunde lag, die Betriebssysteme den Herstellern der Waren kostenlos zur Verfügung gestellt (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-10991 Randnr. 32).

    Im Streitfall geht es jedoch nicht um die Hinzurechnung von Lizenzgebühren, sondern um die Ermittlung des wirklichen wirtschaftlichen Wertes der DVD's, BDs, CD's und LP's (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-10991 Randnr. 30 sowie Urteil vom 12. Dezember 2013 Rs. C-116/12 Randnr. 40).

    Für die Bestimmung des Wertes des Bild- und Tonmaterials, bei denen es sich um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt, kommt es auf die Kosten für seinen Erwerb an (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-10991 Randnr. 31).

  • EuGH, 09.03.2017 - C-173/15

    GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 30, und vom 16. Juni 2016, EURO 2004.
  • FG München, 06.06.2019 - 14 K 2609/18

    Vorlageentscheidung - Entwicklungskosten für Software im Preis enthalten

    Sie schließe sich daher in erster Linie der von der Kommission noch im Vorabentscheidungsersuchen "Compaq" (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 16. November 2006 C-306/04, Compaq Computer International Corporation, ECLI:EU:C:2006:716, Slg 2006, I-10991, Rn. 24) im Ergebnis vertretenen Meinung an, dass Artikel 71 Absatz 1 Buchst. b Unionszollkodex nicht anwendbar und die darin vorgesehene Berichtigung nicht vorzunehmen sei.

    Das vorlegende Gericht neigt dazu, sich der Auffassung der niederländischen und deutschen Regierung bzw. der Regierung des Vereinigten Königreichs (vgl. EuGH-Urteil vom 16. November 2006 C-306/04, Compaq Computer International Corporation, ECLI:EU:C:2006:716, Slg 2006, I-10991, Rn. 34) anzuschließen, wonach die fragliche Software als "Technik" oder "Entwicklung" unter Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv) Unionszollkodex fällt, womit eine Hinzurechnung der Kosten zu unterbleiben hat, wenn diese in der EU erarbeitet worden sind.

    Anders als in dem vom Gerichtshof im Jahr 2006 entschiedenen Ersuchen aus den Niederlanden (vgl. EuGH-Urteil vom 16. November 2006 C-306/04, Compaq Computer International Corporation, ECLI:EU:C:2006:716, Slg 2006, I-10991), kommt es vorliegend entscheidend darauf an, ob die Entwicklungskosten für die Software unter den Begriff "zur Herstellung der eingeführten Waren notwendigen Techniken, Entwicklungen, die außerhalb der Union erarbeitet worden sind" oder als "in den eingeführten Waren enthaltenen Bestandteile, Teile und dergleichen" anzusehen sind, weil vorliegend die Entwicklungskosten für die Software in der EU angefallen sind.

  • EuGH, 12.12.2013 - C-116/12

    Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren -

    Was den verfolgten Zweck angeht, soll nach ständiger Rechtsprechung mit der Zollwertregelung der Union ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, vom 19. Oktober 2000, Sommer, C-15/99, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25, und vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30).

    Der Transaktionswert muss nämlich den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteile Compaq Computer International Corporation, Randnr. 30, und vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C-354/09, Slg. 2010, I-7449, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-173/15

    GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    9 Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. November 2003, Kyocera (C-152/01, EU:C:2003:623, Rn. 35), vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation (C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 30), vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 36), und vom 16. Juni 2016, EURO 2004.

    10 Vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation (C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 30), vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 40), und vom 16. Juni 2016, EURO 2004.

    11 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation (C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 19), vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 38, 44 und 50), vom 21. Januar 2016, Valsts ie?†emumu dienests (C-430/14, EU:C:2016:43, Rn. 15), und vom 16. Juni 2016, EURO 2004.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben

    Der Zollwert muss also den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (vgl. Urteil vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30).
  • FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10

    Zollwert eingeführter Spielfilm DVDs - Stellvertretung - Kaufgeschäft - Ware -

    Der Zollwert muss den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (EuGH-Urteil vom 16. November 2006 Rs. C-306/04 - Compaq Computer International Corporation - , Slg. 2006, I-10991, Rz. 30, HFR 2007, 181, BFH/NV 2007, Beilage 4, 223, ZfZ 2007, 69).

    Diesbezüglich hat der EuGH bereits entschieden, dass eine Software ein immaterielles Wirtschaftsgut ist und die Kosten für seinen Erwerb, wenn es in einer Ware verkörpert ist, als Bestandteil des für die Ware gezahlten oder zu zahlenden Preises anzusehen sind (EuGH-Urteil vom 16. November 2006 Rs. C-306/04 - Compaq Computer International Corporation - , Slg. 2006, I-10991, Rz. 31, HFR 2007, 181, BFH/NV 2007, Beilage 4, 223, ZfZ 2007, 69; vgl. auch EuGH-Urteil vom 18. April 1991 in der Rs. C-79/89 - Brown Boveri & Cie AG (BBC) - , Slg 1991, I-1853 Rz. 21, RIW 1991, 520).

  • BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • EuGH, 15.07.2010 - C-354/09

    Gaston Schul - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 33 - Zollwert der Waren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollwert - Transaktionswert - Auslegung des Art. 29

  • EuGH, 13.12.2007 - C-372/06

    Asda Stores - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung

  • EuGH, 19.11.2020 - C-775/19

    5th AVENUE Products Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion -

  • EuGH, 28.02.2008 - C-263/06

    Carboni e derivati - Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-410/19

    The Software Incubator - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

  • FG Düsseldorf, 16.05.2007 - 4 K 1546/05

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) zur Entscheidung

  • FG München, 27.01.2022 - 14 K 2609/18

    Entwicklungskosten von Software können zum Zollwert gehören

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-661/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaft - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-263/06

    Carboni e derivati - Hämatit-Roheisen russischen Ursprungs - Antidumpingzoll -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32292
Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04 (https://dejure.org/2006,32292)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - C-306/04 (https://dejure.org/2006,32292)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - C-306/04 (https://dejure.org/2006,32292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Compaq Computer International Corporation

    Zollwert - Tragbare Computer mit Betriebssoftware - Wert des Betriebssystems

  • EU-Kommission PDF

    Compaq Computer International Corporation

    Zollwert - Tragbare Computer mit Betriebssoftware - Wert des Betriebssystems

  • EU-Kommission

    Compaq Computer International Corporation

    Freier Warenverkehr , Zollunion

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.04.1991 - C-79/89

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04
    20 - Urteil vom 18. April 1991 in der Rechtssache 79/89 (Brown Boveri, Slg. 1991, I-1853).

    21 - Urteil Brown Boveri (zitiert in Fußnote 20), Randnrn.

  • EuGH, 14.07.1977 - 1/77

    Bosch GmbH / Hauptzollamt Hildesheim

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04
    18 - Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 1/77 (Bosch, Slg. 1977, 1473).

    19 - Urteil Bosch (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 4.

  • EuGH, 13.03.1980 - 111/79

    Caterpillar Overseas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04
    5 - Urteil vom 13. März 1980 in der Rechtssache 111/79 (Caterpillar Overseas, Slg. 1980, 773).
  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04
    10 - Urteil vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-11/89 (Unifert Handels GmbH, Slg. 1990, I-2275).
  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/99

    Sommer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04
    17 - Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99 (Hans Sommer/Hauptzollamt Bremen, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).
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