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   EuGH, 10.07.2014 - C-307/13   

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EuGH, 10.07.2014 - C-307/13 (https://dejure.org/2014,16303)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2014 - C-307/13 (https://dejure.org/2014,16303)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - C-307/13 (https://dejure.org/2014,16303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 3 - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Begriff 'technische Vorschrift' - Legehennen - Vorverlegung des ursprünglich vorgesehenen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ivansson u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 3 - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Begriff "technische Vorschrift" - Legehennen - Vorverlegung des ursprünglich vorgesehenen ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Lars Ivansson und andere.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Helsingborgs tingsrätt - Schweden. Vorabentscheidungsersuchen - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 3 - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Begriff "technische Vorschrift" - ...

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflichten gegenüber der Europäischen Kommission bei Vorverlegung des Inkrafttretens einer technischen Vorschrift zu Haltung von Legehennen; Unanwendbarkeit einer mitgliedstaatlichen Maßnahme gegenüber Einzelnen bei unterlassener Mitteilung wesentlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilungspflichten gegenüber der Europäischen Kommission bei Vorverlegung des Inkrafttretens einer technischen Vorschrift zu Haltung von Legehennen; Unanwendbarkeit einer mitgliedstaatlichen Maßnahme gegenüber Einzelnen bei unterlassener Mitteilung wesentlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Ivansson u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Helsingborgs tingsrätt - Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 3 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. L ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 678
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-213/11

    Fortuna - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-307/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34, dass der Begriff "technische Vorschrift" drei Kategorien umfasst, nämlich erstens die "technische Spezifikation" im Sinne von Art. 1 Nr. 3 dieser Richtlinie, zweitens die "sonstige Vorschrift" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 dieser Richtlinie und drittens die Kategorie nach Art. 1 Nr. 11 dieser Richtlinie, die die Rechts- und Verwaltungsvorschriften betrifft, mit denen Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses oder Erbringung oder Nutzung eines Dienstes oder die Niederlassung als Erbringer von Diensten verboten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung setzt dieser Begriff voraus, dass sich die nationale Maßnahme notwendigerweise auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche bezieht und daher eines der vorgeschriebenen Merkmale für ein Erzeugnis festlegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Fortuna u. a., EU:C:2012:495, Rn. 28).

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die betreffenden nationalen Bestimmungen nur dann als "sonstige Vorschriften" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/34 eingestuft werden können, wenn sie "Vorschriften" darstellen, die die Zusammensetzung, die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen können (vgl. Urteil Fortuna u. a., EU:C:2012:495, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist festzustellen, dass die Richtlinie 98/34 den freien Warenverkehr, der zu den Grundlagen der Europäischen Union gehört, durch eine vorbeugende Kontrolle schützen soll, die insofern sinnvoll ist, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, die ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgen (vgl. Urteil Fortuna u. a., EU:C:2012:495, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-20/05

    Schwibbert - Richtlinie 98/34/EG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-307/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass der Verstoß gegen die Pflicht zur Mitteilung an die Kommission ein Verfahrensmangel beim Erlass der betreffenden technischen Vorschriften ist, der zur Unanwendbarkeit dieser technischen Vorschriften führt, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (vgl. u. a. Urteile CIA Security International, C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 54, und Schwibbert, C-20/05, EU:C:2007:652, Rn. 44).

    Diese Unanwendbarkeit kann von den Einzelnen vor dem nationalen Gericht geltend gemacht werden; das Gericht ist verpflichtet, die Anwendung einer nationalen technischen Vorschrift, die nicht gemäß der Richtlinie 98/34 mitgeteilt wurde, abzulehnen (vgl. u. a. Urteil Schwibbert, EU:C:2007:652, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.06.2011 - C-361/10

    'Intercommunale Intermosane und Fédération de l''industrie und du gaz' -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-307/13
    Außerdem ist anzumerken, dass sich § 9 Abs. 1 der Verordnung (1988:539), indem er ohne weitere Angaben bestimmt, dass "[d]ie Haltung ... so erfolgen [muss], dass Sterberate und Verhaltensstörungen niedrig gehalten werden", darauf beschränkt, ein allgemeines Ziel im Bereich des Wohlergehens von Legehennen zu nennen, ohne seine Umsetzung im Einzelnen zu regeln und ohne sich notwendigerweise auf das betreffende Erzeugnis zu beziehen und somit ohne die Merkmale für dieses Erzeugnis festzulegen (vgl. entsprechend Urteil Intercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, EU:C:2011:382, Rn. 17).

    Des Weiteren hat der Gerichtshof festgestellt, dass Bestimmungen einer nationalen Maßnahme, die einen allgemeinen Charakter aufweisen, keine solchen Vorschriften darstellen können und daher auch nicht als "sonstige Vorschriften" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 eingestuft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Intercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, EU:C:2011:382, Rn. 21).

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-307/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass der Verstoß gegen die Pflicht zur Mitteilung an die Kommission ein Verfahrensmangel beim Erlass der betreffenden technischen Vorschriften ist, der zur Unanwendbarkeit dieser technischen Vorschriften führt, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (vgl. u. a. Urteile CIA Security International, C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 54, und Schwibbert, C-20/05, EU:C:2007:652, Rn. 44).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-37/99

    Donkersteeg

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-307/13
    Außerdem hat der Gerichtshof zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen ausgeführt, dass der Begriff "technische Spezifikation" eine Spezifikation bezeichnet, die in einem Schriftstück enthalten ist, das Merkmale eines Erzeugnisses oder Produktionsmethoden und -verfahren für dieses Erzeugnis vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Donkersteeg, C-37/99, EU:C:2000:636, Rn. 30).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-558/11

    Kurcums Metal - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-307/13
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Textes des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Kurcums Metal, C-558/11, EU:C:2012:721, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Eingangs ist daran zu erinnern, dass die Missachtung der in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehenen Notifizierungspflicht ein Verfahrensmangel beim Erlass der betreffenden technischen Vorschriften ist, der zur Unanwendbarkeit dieser technischen Vorschriften führt, so dass sie dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (vgl. insbesondere Urteil Ivansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Begriff stellt nämlich ausschließlich auf die nationalen Maßnahmen ab, die sich auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche beziehen und daher eines der für ein Erzeugnis vorgeschriebenen Merkmale festlegen (vgl. Urteile Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 28, sowie Ivansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 19).

  • EuGH, 27.10.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass der Begriff "technische Vorschrift" drei Kategorien umfasst, nämlich erstens die "technische Spezifikation" im Sinne von Art. 1 Nr. 3 der Richtlinie 98/34, zweitens die "sonstige Vorschrift" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 dieser Richtlinie und drittens das Verbot von Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses nach Art. 1 Nr. 11 dieser Richtlinie (Urteil vom 10. Juli 2014, 1vansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Begriff erfasst nämlich nur nationale Maßnahmen, die sich auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche beziehen und daher eines der vorgeschriebenen Merkmale für ein Erzeugnis festlegen (Urteil vom 10. Juli 2014, 1vansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass die betreffenden nationalen Bestimmungen, nur dann als "sonstige Vorschriften" im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden können, wenn sie Vorschriften darstellen, die die Zusammensetzung, die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen können, und dass Bestimmungen, die einen allgemeinen Charakter aufweisen, keine solchen Vorschriften darstellen können und daher auch nicht als "sonstige Vorschriften" eingestuft werden können (vgl. Urteil vom 10. Juli 2014, 1vansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 26 und 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.04.2015 - C-528/13

    Der Ausschluss von der Blutspende für Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Textes des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile Cricket St Thomas, C-372/88, EU:C:1990:140, Rn. 18 und 19, Kurcums Metal, C-558/11, EU:C:2012:721, Rn. 48, sowie Ivansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 40).
  • EuGH, 05.02.2015 - C-627/13

    M. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Drogenausgangsstoffe - Überwachung des

    Die Bestimmungen des Unionsrechts müssen nämlich im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden (Urteil Ivansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-103/14

    Jakutis und Kretingales kooperatine zUB

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil Ivansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 40).

    62 - Vgl. insbesondere Urteil Ivansson u. a. (C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 40).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a.

    Was erstens den Begriff "technische Spezifikation" betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass er voraussetzt, dass sich die nationale Maßnahme notwendigerweise auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche bezieht und daher eines der vorgeschriebenen Merkmale für ein Erzeugnis - wie Abmessungen, Verkaufsbezeichnung, Beschriftung oder Kennzeichnung - festlegt (Urteil vom 10. Juli 2014, 1vansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.10.2020 - C-275/19

    Sportingbet und Internet Opportunity Entertainment - Vorlage zur

    Diese Unanwendbarkeit kann von den Einzelnen vor dem nationalen Gericht geltend gemacht werden; das Gericht ist verpflichtet, die Anwendung einer nationalen technischen Vorschrift, die nicht gemäß der Richtlinie 98/34 übermittelt wurde, abzulehnen (Urteil vom 10. Juli 2014, 1vansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG -

    Vgl. auch Urteil vom 10. Juli 2014, 1vansson u. a. (C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 48).

    27 Urteil vom 10. Juli 2014, 1vansson u. a. (C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VG Hamburg, 02.10.2020 - 5 E 3819/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Festhalteverfügungen für zwei Schiffe

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH führt die Missachtung dieser Pflicht zur Unanwendbarkeit der betreffenden technischen Vorschrift; der Einzelne kann dies vor nationalen Gerichten auch geltend machen, und zwar nicht nur gegenüber dem Staat, sondern sogar im Verhältnis zu anderen Privaten (Siehe etwa EuGH, Urt. v. 4.02.2016, Rs. C-336/14 (Ince), Rn. 67 f.; Urt. v. 10.07.2014, Rs. C-307/13 (Ivansson), Rn. 48; Urt. v. 26.09.2000, Rs. C-443/98 (Unilever), Rn. 49 ff.).
  • EuGH, 07.09.2017 - C-331/15

    Frankreich / Schlyter - Rechtsmittel - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu

    Diese Kontrolle sei insofern sinnvoll, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs und des Dienstleistungsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten darstellten, die nur zugelassen werden könnten, wenn sie notwendig seien, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2014, 1vansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 41, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-331/15

    Frankreich / Schlyter

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem

  • VG Schleswig, 11.09.2014 - 12 A 10/14

    Genehmigungsfähigkeit von Online Casinospielen mit Bankhalter nach dem

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