Rechtsprechung
EuGH, 22.01.2002 - C-31/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen der Zugang zum Architektenberuf vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängig ist - Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines Diploms ist, das nicht zu ...
- Europäischer Gerichtshof
Dreessen
- EU-Kommission
Dreessen
Artikel 43 EG und 47 EG
Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen, die sich aus der Regelung des Niederlassungsmitgliedstaats über die Ausübung bestimmter Tätigkeiten ergeben - In dem betreffenden Sektor geltende Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome - Nicht zur ...
- EU-Kommission
Dreessen
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Artikel 10 EG und 43 EG; Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer; Zugang zum Architektenberuf; Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Niederlassungsfreiheit gebietet umfassende Prüfung bei Zulassung zum Beruf, auch wenn die einschlägige (Architekten-)Richtlinie nicht zur Anerkennung geführt hat
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 10, Art. 43
Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen der Zugang zum Architektenberuf vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängig ist - Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines Diploms ist, das nicht zu ... - datenbank.nwb.de
Anerkennung ausländischer Diplome, beruflicher Qualifikationen und Zeiten praktischer Erfahrung bei Zulassung zu einem Beruf
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Dreessen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gegenseitige Anerkennung von Architektendiplomen zwischen EU-Staaten? (IBR 2002, 197)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der belgischen Cour de cassation - Auslegung der Artikel 5 und 52 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 und 43 EG) im Hinblick auf eine nationale Regelung für die Zulassung zur Ausübung des Berufs eines Architekten (der Zugang zu diesem Beruf hängt vom ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
- EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
Papierfundstellen
- EuZW 2002, 247
- NZBau 2002, 157
- BB 2002, 551
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 07.05.1991 - C-340/89
Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten …
Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
Am 25. Oktober 1997 stellte der Kläger beim Conseil provincial einen neuen Antrag auf Eintragung in die Architektenliste, wobei er in erster Linie geltend machte, sein Diplom sei infolge eines Irrtums der deutschen Behörden in der in Artikel 11 Buchstabe a der Richtlinie 85/384 genannten Liste nicht aufgeführt und es hätte ein Vergleich der erhaltenen Ausbildungen gemäß dem Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357) durchgeführt werden müssen.Außerdem sei die im Urteil Vlassopoulou angesprochene Verpflichtung zur Vornahme eines solchen Vergleichs strikt auf die Berufe beschränkt, für die keine Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome erlassen worden sei.
Auch die Kommission macht geltend, dass die Richtlinie 85/384 ein abschließendes Verzeichnis der Diplome auf dem Gebiet der Architektur enthalte, die automatisch anerkannt würden, dass sie aber für die Diplome, die nicht in ihren Anwendungsbereich fielen, der Anwendung der sich aus dem Urteil Vlassopoulou ergebenden Grundsätze nicht entgegenstehe.
Aufgrund der Formulierung des zum Urteil Dreessen führenden Vorabentscheidungsersuchens, die sich nur auf die Auslegung des Artikels 11 der Richtlinie 85/384 bezog, hat sich der Gerichtshof in diesem Urteil zur Frage dereventuellen Anerkennung der Qualifikationen des Klägers auf der Grundlage der Auslegung, die er Artikel 43 im Urteil Vlassopoulou gegeben hat, nicht geäußert.
In diesem Zusammenhang müssen die Behörden eines Mitgliedstaats, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befasst sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise sowie die einschlägige Erfahrung des Betroffenen in der Weise berücksichtigen, dass sie die durch diese Nachweise und diese Erfahrung belegten Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeiten vergleichen (siehe u. a. Urteil Vlassopoulou, Randnrn.
- EuGH, 09.08.1994 - C-447/93
Dreessen / Rat national de l'ordre des architectes
Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
Mit Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-447/93 (Dreessen, Slg. 1994, I-4087) hat der Gerichtshof entschieden, dass ein 1996 von der Abteilung "Allgemeiner Hochbau" der staatlichen Ingenieurschule für Bauwesen Aachen ausgestelltes Diplom dem in Artikel 11 Buchstabe a vierter Gedankenstrich der Richtlinie 85/384 genannten Prüfungszeugnissen nicht gleichgestellt werden kann.Aus dem Urteil Dreessen geht hervor, dass das Ingenieurdiplom des Klägers die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit den in Artikel 11 Buchstabe a vierter Gedankenstrich der Richtlinie 85/384 genannten Prüfungszeugnissen nicht erfüllt und dass dieses Diplom nicht unter die in Artikel 10 dieser Richtlinie vorgesehene automatische Anerkennung von Architekturdiplomen fällt.
Aufgrund der Formulierung des zum Urteil Dreessen führenden Vorabentscheidungsersuchens, die sich nur auf die Auslegung des Artikels 11 der Richtlinie 85/384 bezog, hat sich der Gerichtshof in diesem Urteil zur Frage dereventuellen Anerkennung der Qualifikationen des Klägers auf der Grundlage der Auslegung, die er Artikel 43 im Urteil Vlassopoulou gegeben hat, nicht geäußert.
- EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Hocsman
Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
27 und 28, und vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98, Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23).Der Gerichtshof hat unterstrichen, dass diese Rechtsprechung nur einen den Grundfreiheiten des Vertrages innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck bringt und dass diesem Grundsatz nicht dadurch ein Teil seiner rechtlichen Bedeutung genommen wird, dass Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erlassen werden (Urteil Hocsman, Randnrn.
- EuGH, 09.02.1994 - C-319/92
Haim / Kassenzahnärtzliche Vereinigung Nordrhein
Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
16, 19 und 20, sowie die Urteile vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92, Haim, Slg. 1994, I-425, Randnrn.
- EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
27 und 28, vom 14. September 2000, Hocsman, C-238/98, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23, und vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnr. 24).24 und 31, und Dreessen, Randnr. 25), und dass die Mitgliedstaaten folglich ihre sich aus der Auslegung der Art. 43 EG und 47 EG durch den Gerichtshof ergebenden Verpflichtungen in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung beachten müssen (vgl. entsprechend, insbesondere für den Zugang zum Beruf, Urteil Dreessen, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.12.2009 - C-345/08
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines …
Diese Rechtsprechung bringt einen den Grundfreiheiten des EG-Vertrags innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2000, Hocsman, C-238/98, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 24, und vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnr. 25).Wie sich aus der in Randnr. 37 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ergibt und anders als Herr Pe?›la geltend macht, sind die Kenntnisse, die durch das in einem anderen Mitgliedstaat verliehene Diplom bescheinigt werden, und die in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Fähigkeiten oder die dort gewonnene Berufserfahrung sowie die Erfahrung, die in dem Mitgliedstaat gewonnen wurde, in dem der Bewerber seine Eintragung beantragt, am Maßstab der beruflichen Qualifikation zu prüfen, die in den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats verlangt wird (vgl. in diesem Sinne auch Urteile Aguirre Borrell u. a., Randnr. 11, vom 1. Februar 1996, Aranitis, C-164/94, Slg. 1996, I-135, Randnr. 31, Dreessen, Randnr. 24, und Morgenbesser, Randnr. 67).
- EuGH, 16.04.2015 - C-477/13
Angerer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/36/EG - Art. 10 - …
Der Gerichtshof hat insoweit im Urteil Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 27 und 28) entschieden, dass die Mitgliedstaaten ihre sich aus der Auslegung der Art. 49 AEUV und 53 AEUV durch den Gerichtshof ergebenden Verpflichtungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen bei jeder Prüfung eines Antrags auf Zulassung zum Architektenberuf beachten müssen, wenn der Antragsteller nicht den Mechanismus automatischer Anerkennung der Berufsqualifikationen in Anspruch nehmen kann.Aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2005/36, insbesondere der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils angeführten Begründung des Rates, geht hervor, dass insbesondere die Sachverhalte, die Gegenstand der Urteile Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440) und Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35) waren, zum Erlass von Art. 10 dieser Richtlinie führten.
- EuGH, 08.07.2021 - C-166/20
Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Behörden eines Mitgliedstaats, die mit einem Antrag eines Unionbürgers auf Zulassung zu einem Beruf befasst sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise sowie die einschlägige Erfahrung des Betroffenen in der Weise berücksichtigen müssen, dass sie die durch diese Nachweise und diese Erfahrung belegten Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeiten vergleichen (Urteil vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Da diese Rechtsprechung nur einen den Grundfreiheiten des AEU-Vertrags innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck bringt, wird diesem Grundsatz nicht dadurch ein Teil seiner rechtlichen Bedeutung genommen, dass Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erlassen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dagegen haben sie nicht das Ziel, die Anerkennung solcher Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise in nicht von den Richtlinien erfassten Sachverhalten zu erschweren und dürfen dies auch nicht bewirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 26).
- BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, daß die Behörden eines Mitgliedstaates, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befaßt sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweis sowie die dort erworbenen einschlägigen Erfahrungen berücksichtigen und mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeit vergleichen müssen (…EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - Rs. C-340/89 - Vlassopoulou, NJW 1991, 2073 f Rz. 16, 19, 20;… v. 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - Haim, NJW 1994, 2409, 2410 Rz. 27 und 28;… v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 38;… v. 14. September 2000 - Rs. C-238/98 - Hocsman, Slg. 2000, I-6623 Rz. 23; v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, EuZw 2002, 247 Rz. 24).Zwar hat ein Berufsbewerber nach Gemeinschaftsrecht unter Umständen einen Anspruch darauf, daß auch Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die in einem Drittstaat erworben wurden, berücksichtigt werden (EuGH, Urt. v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, aaO Rz. 27).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-577/20
Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Psychothérapeutes) - Vorlage …
15 Urteile vom 14. September 2000, Hocsman (…C-238/98, EU:C:2000:440, Rn. 31 und 34), vom 22. Januar 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 25 und 26), vom 8. Juli 2021, Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija (…C-166/20, EU:C:2021:554, Rn. 35 und 36), und vom 3. März 2022, Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Ärztliche Grundausbildung) (…C-634/20, EU:C:2022:149, Rn. 37).16 Urteile vom 22. Januar 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35), vom 8. Juli 2021, Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija (C-166/00, EU:C:2021:554), und vom 3. März 2022, Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Ärztliche Grundausbildung) (C-634/20, EU:C:2022:149).
25 Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou (…C-340/89, EU:C:1991:193, Rn. 16), vom 22. Januar 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 24), vom 6. Oktober 2015, Brouillard (…C-298/14, EU:C:2015:652, Rn. 54), vom 8. Juli 2021, Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija (…C-166/20, EU:C:2021:554, Rn. 34), und vom 3. März 2022, Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Ärztliche Grundausbildung) (C-634/20, EU:C:2022:149).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-8/23
Conseil national de l'ordre des médecins - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
26 Vgl. Urteil vom 22. Januar 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 26).28 Vgl. Urteil vom 22. Januar 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 31).
- EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
Peñarroja Fa - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier …
Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es den nationalen Behörden, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Qualifikation ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
Angerer - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2005/36/EG - …
32 - C-31/00, EU:C:2002:35.33 - Vgl. Urteil Dreessen (EU:C:2002:35, Rn. 26).
- EuGH, 19.01.2006 - C-330/03
Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Freizügigkeit der …
Dagegen haben sie nicht das Ziel, die Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen in nicht von den Richtlinien erfassten Fällen zu erschweren, und dürfen dies auch nicht bewirken (Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-31/00, Dreessen, Slg. 2002, I-663, Randnr. 26). - Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige …
- EuGH, 13.07.2006 - C-221/05
Sam Mc Cauley Chemists und Sadja - Richtlinie 85/433/EWG - Gegenseitige …
- EuGH, 16.05.2002 - C-232/99
SPANIEN WIRD WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSSER UMSETZUNG DER GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-285/01
Burbaud
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
'D''Hoop'
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-151/04
Nadin und Nadin-Lux
- VG Würzburg, 25.05.2020 - W 8 K 19.1466
Keine Gleichwertigkeit eines "Master of Science in Clinical, Embryology" einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-330/03
Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Anerkennung der Diplome - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-313/01
Morgenbesser
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Dreessen
- EU-Kommission
Conseil national de l'ordre des architectes gegen Nicolas Dreessen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
- EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 16.03.1978 - 104/77
Öhlschläger / Hauptzollamt Emmerich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Hierzu erinnere ich daran, dass das Verfahren des Artikels 177 EWG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) auf einer strikten Trennung zwischen den Aufgaben der nationalen Gerichtsbarkeit und denen des Gerichtshofes beruht und dass jede Beurteilung oder Überprüfung des Sachverhalts in die ausschließliche Kompetenz des nationalen Richters fällt (siehe insbesondere die Urteile vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. 1968, 661, 672, vom 16. März 1978 in der Rechtssache 104/77, Oehlschläger, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 26, und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-175/98 und C-177/98, Lirussi und Bizzaro, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 37).Der Gerichtshof ist nur befugt, auf der Basis der Tatsachen, die ihm durch die nationale Gerichtsbarkeit vorgegeben werden über die Auslegung oder die Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (siehe insbesondere das Urteil Oehlschläger, Randnr. 4, sowie die Urteile vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-30/93, AC-ATEL Electronics-Vertrieb, Slg. 1994, I-2305, Randnr. 16, und vom 20 März 1997 in der Rechtssache C-352/95, Phyteron International, Slg. 1997, I-1729, Randnr. 11).
- EuGH, 31.03.1993 - C-19/92
Kraus / Land Baden-Württemberg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
19: - Urteil Hocsman, Randnr. 20.20: - Randnr. 23.21: - Randnr. 24.22: - Urteil vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15).25: - Urteil Kraus, Randnr. 16.26: - Randnr. 13.27: - Urteil Hocsman, Randnr. 31.28: - Urteil Hocsman.
- EuGH, 08.07.1999 - C-234/97
Fernández de Bobadilla
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
15: - Randnr. 16.16: - Randnr. 17.17: - Randnr. 22.18: - Siehe z. B. Urteile vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C- 319/92 (Haim, Slg. 1994, I-425, Randnr. 26) und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/97 (Fernández de Bobadilla, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 29).30: - Insoweit müssen die nationalen Behörden die vom Kläger im Rahmen eines Studienganges oder praktischer Erfahrung erworbenen Kenntnisse dahin gehend beurteilen, ob sie zum Nachweis der fehlenden Kenntnisse ausreichen (siehe die Urteile Vlassopoulou, Randnr. 20, und Fernández de Bobadilla, Randnr. 33) 31: - Ich weise darauf hin, dass der Conseil d'appel de l'ordre des architectes am 16. Juni 1999 festgestellt hat, dass Herr Dreessen die geforderten Fähigkeiten und Kenntnisse besitze (siehe Entscheidung Nr. 389 vom 16. Juni 1999 des Conseil d'appel d'expression françaises de l'ordre des architectes).
- EuGH, 20.03.1997 - C-352/95
Phytheron International / Bourdon
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Der Gerichtshof ist nur befugt, auf der Basis der Tatsachen, die ihm durch die nationale Gerichtsbarkeit vorgegeben werden über die Auslegung oder die Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (siehe insbesondere das Urteil Oehlschläger, Randnr. 4, sowie die Urteile vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-30/93, AC-ATEL Electronics-Vertrieb, Slg. 1994, I-2305, Randnr. 16, und vom 20 März 1997 in der Rechtssache C-352/95, Phyteron International, Slg. 1997, I-1729, Randnr. 11). - EuGH, 19.12.1968 - 13/68
Salgoil / Ministero del commercio con l'estero
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Hierzu erinnere ich daran, dass das Verfahren des Artikels 177 EWG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) auf einer strikten Trennung zwischen den Aufgaben der nationalen Gerichtsbarkeit und denen des Gerichtshofes beruht und dass jede Beurteilung oder Überprüfung des Sachverhalts in die ausschließliche Kompetenz des nationalen Richters fällt (siehe insbesondere die Urteile vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. 1968, 661, 672, vom 16. März 1978 in der Rechtssache 104/77, Oehlschläger, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 26, und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-175/98 und C-177/98, Lirussi und Bizzaro, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 37). - EuGH, 16.07.1998 - C-235/95
Dumon und Froment
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Hierzu erinnere ich daran, dass das Verfahren des Artikels 177 EWG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) auf einer strikten Trennung zwischen den Aufgaben der nationalen Gerichtsbarkeit und denen des Gerichtshofes beruht und dass jede Beurteilung oder Überprüfung des Sachverhalts in die ausschließliche Kompetenz des nationalen Richters fällt (siehe insbesondere die Urteile vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. 1968, 661, 672, vom 16. März 1978 in der Rechtssache 104/77, Oehlschläger, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 26, und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-175/98 und C-177/98, Lirussi und Bizzaro, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 37). - EuGH, 05.10.1999 - C-175/98
Lirussi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Hierzu erinnere ich daran, dass das Verfahren des Artikels 177 EWG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) auf einer strikten Trennung zwischen den Aufgaben der nationalen Gerichtsbarkeit und denen des Gerichtshofes beruht und dass jede Beurteilung oder Überprüfung des Sachverhalts in die ausschließliche Kompetenz des nationalen Richters fällt (siehe insbesondere die Urteile vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. 1968, 661, 672, vom 16. März 1978 in der Rechtssache 104/77, Oehlschläger, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 26, und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-175/98 und C-177/98, Lirussi und Bizzaro, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 37). - EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Siehe den Vorschlag für eine Richtlinie 98/C 28/01 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und zur Ergänzung der Richtlinien 77/452/EWG, 77/453/EWG, 78/686/EWG, 78/687/EWG, 78/1026/EWG, 78/1027/EWG, 80/154/EWG, 80/155/EWG, 85/384/EWG, 85/432/EWG, 85/433/EWG und 93/16/EWG über die Tätigkeit der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, des Zahnarztes, des Tierarztes, der Hebamme, des Architekten, des Apothekers und des Arztes (…ABl. C 28, S. 1) und den Gemeinsamen Standpunkt (EG) Nr. 20/2000 vom 20. März 2000, vom Rat festgelegt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG des Rates über eine allgemeinen Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und der Richtlinien 77/452/EWG, 77/453/EWG, 78/686/EWG, 78/687/EWG, 78/1026/EWG, 78/1027/EWG, 80/154/EWG, 80/155/EWG, 85/384/EWG, 85/432/EWG, 85/433/EWG und 93/16/EWG des Rates über die Tätigkeit der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, des Zahnarztes, des Tierarztes, der Hebamme, des Architekten, des Apothekers und des Arztes ( ABl. C 119 S. 1). - EuGH, 02.06.1994 - C-30/93
AC-ATEL Electronics / Hauptzollamt München-Mitte
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Der Gerichtshof ist nur befugt, auf der Basis der Tatsachen, die ihm durch die nationale Gerichtsbarkeit vorgegeben werden über die Auslegung oder die Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (siehe insbesondere das Urteil Oehlschläger, Randnr. 4, sowie die Urteile vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-30/93, AC-ATEL Electronics-Vertrieb, Slg. 1994, I-2305, Randnr. 16, und vom 20 März 1997 in der Rechtssache C-352/95, Phyteron International, Slg. 1997, I-1729, Randnr. 11). - EuGH, 14.09.2000 - C-16/99
Erpelding
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
29: - Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-16/99 (Slg. 2000, I-6821, Randnrn. - EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Hocsman
- EuGH, 09.02.1994 - C-319/92
Haim / Kassenzahnärtzliche Vereinigung Nordrhein
- EuGH, 07.05.1991 - C-340/89
Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
Angerer - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2005/36/EG - …
Hiermit übereinstimmend stellte Generalanwalt Léger in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Dreessen (C-31/00, EU:C:2001:285, Nr. 4) fest: "Es ist nicht Ziel der Richtlinie, eine Harmonisierung der nationalen Regelungen auf dem Gebiet der Architektur herbeizuführen. - Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99
Kommission / Italien
L 233, S. 1.22: - Siehe die Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-31/00 (Dreessen II, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 38 ff. m. w. N.), denen grundsätzlich zuzustimmen ist.