Rechtsprechung
EuGH, 07.11.2000 - C-312/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Geltungsbereich - Nationale Regelung, die die möglicherweise irreführende Verwendung sogenannter. einfacher" geographischer Herkunftsangaben verbietet
- Europäischer Gerichtshof
Warsteiner Brauerei
- EU-Kommission
Haus Cramer
Verordnung Nr. 2081/92 des Rates, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b
Landwirtschaft - Einheitliche Rechtsvorschriften - Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Sachlicher Geltungsbereich der Verordnung Nr. 2081/92 - Regelung, die die Verwendung einer Herkunftsangabe verbietet, ...
- EU-Kommission
Haus Cramer
- Judicialis
VO Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 2 Buchst. b; ; VO Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 2 Buchst. b
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. 7. 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABlEG Nr. L 208 S. 1); MarkenG §§ 126 ff.
Verbot irreführender Verwendung von geographischen Herkunftsangaben im Markengesetz: Kein Verstoß gegen EU-Recht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 2 Buchst. b
Landwirtschaft - Einheitliche Rechtsvorschriften - Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Sachlicher Geltungsbereich der Verordnung Nr. 2081/92 - Regelung, die die Verwendung einer Herkunftsangabe verbietet, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
LANDWIRTSCHAFT - DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN GELTUNGSBEREICH DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER URPRUNGSBEZEICHNUNGEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung der Verordnung Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Zulässigkeit nationaler Rechtsvorschriften, die "einfache" ...
Verfahrensgang
- BGH, 02.07.1998 - I ZR 54/96
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98
- EuGH, 07.11.2000 - C-312/98
- BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96
Papierfundstellen
- NJW 2001, 744 (Ls.)
- GRUR 2001, 64
- GRUR Int. 2001, 51
- EuZW 2001, 125
- DB 2000, 2425
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96
Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische …
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 7. November 2000 - Rs. C-312/98 - wie folgt entschieden (GRUR 2001, 64 = WRP 2000, 1389):.Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (…ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - Rs. C-312/98, GRUR 2001, 64, 66 - Warsteiner;… BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 120/98, GRUR 2001, 420, 421 = WRP 2001, 546 - SPA).
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 69/04
Bayerisches Bier
a) Ohne die wirksame Begründung des Schutzes als geschützte geographische Angabe kann die Bezeichnung "Bayerisches Bier" zwar als geographische Herkunftsangabe i.S. des § 126 Abs. 1 MarkenG grundsätzlich Schutz nach den Vorschriften des deutschen Markengesetzes beanspruchen (EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - C-312/98, Slg. 2000, I-9187, GRUR 2001, 64 Tz. 47 ff. = WRP 2000, 1389 - Warsteiner;… Urt. v. 18.11.2003 - C-216/01, Slg. 2003, I-13617 = GRUR Int. 2004, 131 Tz. 74 - American Bud).a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften steht die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 nationalen Bestimmungen nicht entgegen, die die irreführende Verwendung geographischer Herkunftsangaben verbieten, bei denen kein Zusammenhang zwischen den Eigenschaften des Produkts und seiner geographischen Herkunft besteht (…EuGH, Urt. v. 7.5.1997 - C-321-324/94, Slg. 1997, I-2343 = GRUR Int. 1997, 737 Tz. 39 f. - Piestre; GRUR 2001, 64 Tz. 54 - Warsteiner;… GRUR Int. 2004, 131 Tz. 74 - American Bud).
- OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18
Schutz einer Kollektivmarke mit geografischer Herkunftsangabe und weiteren …
Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten nur insoweit eine Regelungskompetenz zur Vermarktung von Erzeugnissen haben, als nicht Gemeinschaftsmaßnahmen zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften für diese Bereiche getroffen sind (EuGH, Urteil vom 07. November 2000 - C-312/98, Rn. 41 - Warsteiner).In einer anderen Konstellation ging es um die Frage, ob die Verwendung einer Marke irreführend ist, weil das Produkt tatsächlich nicht aus dem angegebenen Ort stammt (EuGH, Urteil vom 07. November 2000 - C-312/98, Rn. 27 - Warsteiner; EuGH…, Urteil vom 08. Mai 2014 - C-35/13, Rn. 9 - Salame felino).
- BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
"Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen …
Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (…ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - Rs. C-312/98, GRUR 2001, 64, 66 - Warsteiner; BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; GRUR 2002, 160, 161 - Warsteiner III). - EuGH, 18.11.2003 - C-216/01
Budejovický Budvar
Diese Frage geht von der Hypothese aus, dass die Bezeichnung "Bud" eine einfache und mittelbare geografische Herkunftsangabe ist, also eine Bezeichnung, bei der kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses und seinem spezifischen geografischen Ursprung besteht und die daher nicht unter Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2081/92 fällt (Urteil vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-312/98, Warsteiner Brauerei, Slg. 2000, I-9187, Randnrn. 43 und 44); eine derartige Bezeichnung ist im Übrigen nicht als solche ein geografischer Name, sie ist aber doch zumindest geeignet, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das damit bezeichnete Produkt aus einem bestimmten Ort, einem bestimmten Gebiet oder einem bestimmten Land stammt (Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91, Exportur, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 11).Dazu lasse sich der Rechtsprechung (Urteil Warsteiner Brauerei, Randnr. 47) entnehmen, dass die Verordnung Nr. 2081/92 einer nationalen Regelung, die eine qualifizierte geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung wie "Bud" schütze und der Regelung nach dem Abkommen ähnele, nicht entgegenstehe.
Die Beklagte macht geltend, das Urteil Warsteiner Brauerei habe nicht die Frage beantwortet, um die es im Ausgangsverfahren gehe, nämlich ob der absolute Schutz, der durch die Verordnung Nr. 2081/92 qualifizierten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen vorbehalten sei, auf mitgliedstaatlicher Ebene neben dem durch diese Verordnung eingeführten System gewährt werden dürfe.
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist der Verordnung Nr. 2081/92 nicht zu entnehmen, dass einfache geografische Herkunftsangaben nicht im Rahmen einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats geschützt werden können (Urteil Warsteiner Brauerei, Randnr. 45).
Die Verordnung Nr. 2081/92 soll einen einheitlichen Schutz der von ihr erfassten geografischen Bezeichnungen in der Gemeinschaft sicherstellen und hat als Voraussetzung dafür, dass diese in jedem Mitgliedstaat Schutz genießen können, ihre Eintragung auf Gemeinschaftsebene eingeführt, während der nationale Schutz der geografischen Bezeichnungen, die die Eintragungsvoraussetzungen nach der Verordnung Nr. 2081/92 nicht erfüllen, gegebenenfalls von einem Mitgliedstaat gewährt wird, sich nach dessen innerstaatlichem Recht richtet und auf dessen Gebiet beschränkt bleibt (Urteil Warsteiner Brauerei, Randnr. 50).
- EuGH, 08.09.2009 - C-478/07
DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG …
Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in Randnr. 54 des Urteils Budejovický Budvar festgestellt hat, dass die erste in dieser Rechtssache gestellte Frage von der Hypothese ausgeht, dass die Bezeichnung "Bud" eine einfache und mittelbare geografische Herkunftsangabe sei, also eine Bezeichnung, bei der kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses und seinem spezifischen geografischen Ursprung besteht und die daher nicht unter Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 2081/92 fällt (vgl. Urteil vom 7. November 2000, Warsteiner Brauerei, C-312/98, Slg. 2000, I-9187, Randnrn. 43 und 44); eine derartige Bezeichnung ist im Übrigen nicht als solche ein geografischer Name, sie ist aber doch zumindest geeignet, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das damit bezeichnete Produkt aus einem bestimmten Ort, einem bestimmten Gebiet oder einem bestimmten Land stammt (vgl. Urteil vom 10. November 1992, Exportur, C-3/91, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 11). - EuGH, 02.07.2009 - C-343/07
DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER …
- weil die Angabe "Bayerisches Bier" die materiellen Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 2081/92 für die Eintragung als geschützte geografische Angabe nicht erfüllt, da sie eine Gattungsbezeichnung ist, die lediglich historisch nach einer im Lauf des 19. Jahrhunderts in Bayern entwickelten und sich dann im übrigen Europa und der gesamten Welt verbreitenden besonderen Braumethode (der so genannten "bayerischen Methode" der Untergärung) hergestelltes Bier bezeichnet hat, die auch heute noch in einigen europäischen Sprachen (Dänisch, Finnisch, Schwedisch) die Gattungsbezeichnung für Bier ist und die auf jeden Fall unter den sehr zahlreichen und sehr unterschiedlichen Biervarianten höchstens jedwede Art von "in der deutschen Region Bayern gebrautes Bier" bezeichnen kann, ohne dass irgendein "unmittelbarer Zusammenhang" zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses (Bier) und seinem spezifischen geografischen Ursprung (Bayern) bestünde (Urteil des Gerichtshofs vom 7. November 2000, Warsteiner Brauerei, C-312/98, Slg. 2000, I-9187) oder "Ausnahmefälle" vorlägen, die die genannte Vorschrift für die Eintragung einer geografischen Angabe fordert, die den Namen eines Landes enthält;. - Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07
Bavaria und Bavaria Italia - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der …
- weil die Angabe "Bayerisches Bier" die materiellen Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 2081/92 für die Eintragung als geschützte geografische Angabe nicht erfüllt, da sie eine Gattungsbezeichnung ist, die lediglich historisch nach einer im Lauf des 19. Jahrhunderts in Bayern entwickelten und sich dann im übrigen Europa und der gesamten Welt verbreitenden besonderen Braumethode (der sogenannten "bayerischen Methode" der Untergärung) hergestelltes Bier bezeichnet hat, die auch heute noch in einigen europäischen Sprachen (Dänisch, Finnisch, Schwedisch) die Gattungsbezeichnung für Bier ist und die auf jeden Fall unter den sehr zahlreichen und sehr unterschiedlichen Biervarianten höchstens jedwede Art von "in der deutschen Region Bayern gebrautes Bier" bezeichnen kann, ohne dass irgendein "unmittelbarer Zusammenhang" zwischen einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses (Bier) und seinem spezifischen geografischen Ursprung (Bayern) bestünde (Urteil des Gerichtshofs vom 7. November 2000, Warsteiner Brauerei, C-312/98, Slg. 2000, I-9187) oder "Ausnahmefälle" vorlägen, die die genannte Vorschrift für die Eintragung einer geografischen Angabe fordert, die den Namen eines Landes enthält;.35 - Urteil vom 7. November 2000 (C-312/98, Slg. 2000, I-9187).
40 - Vgl. Urteile Warsteiner Brauerei, in Fn. 35 angeführt, Randnr. 43, und vom 7. Mai 1997, Pistre u. a. (C-321/94 bis C-324/94, Slg. 1997, I-2343, Randnr. 35).
- BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98
SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung
Diese nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geographischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 (…ABl. EG Nr. L 208 v. 24.7.1992 S. 1 = GRUR Int. 1992, 750 ff.) nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 7.11.2000 - C-312/98, WRP 2000, 1389, 1394, Tz. 54 - Warsteiner; BGH, Beschl. v. 2.7.1998 - I ZR 54/96, GRUR 1999, 251, 252 = WRP 1998, 998 - Warsteiner I). - EuGH, 08.05.2014 - C-35/13
ASSICA und Krafts Foods Italia - Landwirtschaft - Agrarerzeugnisse und …
Sodann geht zu der Regelung, die auf dem Markt eines Mitgliedstaats anzuwenden ist, aus der Rechtsprechung hervor, dass zwar der Zweck der Verordnung Nr. 2081/92 darin besteht, eine einheitliche und abschließende Schutzregelung zu schaffen (…vgl. Urteil Budejovický Budvar, C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 114), doch steht dies der Anwendung einer außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung bestehenden Schutzregelung für geografische Bezeichnungen nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Warsteiner Brauerei, C-312/98, EU:C:2000:599, Rn. 54).Folglich fallen geografische Ursprungsbezeichnungen, die nur dazu dienen, die geografische Herkunft eines Erzeugnisses herauszustellen, unabhängig von dessen besonderen Eigenschaften nicht in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 2081/92 (vgl. in diesem Sinne Urteil Warsteiner Brauerei, EU:C:2000:599, Rn. 44).
Insoweit müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar darf zum einen ihre Anwendung die Ziele der Verordnung Nr. 2081/92 nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Warsteiner Brauerei, EU:C:2000:599, Rn. 49), und zum anderen darf sie nicht gegen das den freien Warenverkehr betreffende Verbot in Art. 28 EG verstoßen (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Budejovický Budvar, EU:C:2003:618, Rn. 95 bis 97).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-478/07
Budejovický Budvar - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Auslegung …
- OLG München, 27.05.2004 - 29 U 5084/03
Geographische Angaben als sonstige ältere Rechte im Sinn des § 13 Abs. 2 Nr. 5 …
- BGH, 15.09.2005 - I ZB 25/03
Königsberger Marzipan
- OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 254/18
Ansprüche wegen Verletzung der Marken "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher …
- OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 109/18
Kollektivmarke: Schutz von einer geografische Herkunftsangabe enthaltenden Marke
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02
HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-120/08
Bavaria - Auslegung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 und 2 der …
- BPatG, 07.07.2003 - 30 W (pat) 112/02
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-216/01
GENERALANWALT TIZZANO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE …
- EuGH, 09.02.2022 - C-35/21
Konservinvest
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-446/07
Severi - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Richtlinie 2000/13/EG - Auf einen Ort …
- OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Warsteiner Brauerei
- EU-Kommission
Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft eV gegen Warsteiner Brauerei Haus Cramer GmbH & Co. KG.
Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Geltungsbereich - Nationale Regelung, die die möglicherweise irreführende Verwendung sogenannter "einfacher" geographischer Herkunftsangaben verbietet
Verfahrensgang
- BGH, 02.07.1998 - I ZR 54/96
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98
- EuGH, 07.11.2000 - C-312/98
- BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-469/00
GENERALANWALT ALBER ÄUSSERT SICH ZUM UMFANG DES DURCH DIE URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN …
37: - Vgl. Urteil vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625, Randnr. 7); Urteil vom 9. Juni 1982 in der Rechtssache 95/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187, Randnrn. 20 f.); Urteil vom 7. Mai 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-321/94, C-322/94, C-323/94 und C-324/94 (Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343, Randnr. 52); Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-312/98 (Haus Cramer, Slg. 2000, I-9187, I-9189, Randnr. 36). - Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-108/01
Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita
28: - Vgl. Urteil vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625, Randnr. 7); Urteil vom 9. Juni 1982 in der Rechtssache 95/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187, Randnrn. 20 f.); Urteil in den verbundenen Rechtssachen Pistre u. a. (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 52); Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-312/98 (Haus Cramer, Slg. 2000, I-9187, I-9189, Randnr. 36).