Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2011 - C-313/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6384
EuGH, 25.10.2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,6384)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,6384)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,6384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 29. Juni 2010 - Land Nordrhein-Westfalen gegen Sylvia Jansen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Landesarbeitsgericht Köln - Auslegung von Paragraf 5 Nr. 1 und Paragraf 8 Nr. 3 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Rechtsprechung
   EuGH, 07.02.2011 - C-312/10, C-313/10   

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https://dejure.org/2011,16872
EuGH, 07.02.2011 - C-312/10, C-313/10 (https://dejure.org/2011,16872)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.2011 - C-312/10, C-313/10 (https://dejure.org/2011,16872)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - C-312/10, C-313/10 (https://dejure.org/2011,16872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schlussanträge zur sog. Haushaltsbefristung (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 29. Juni 2010 - Land Nordrhein-Westfalen gegen Melanie Klinz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Landesarbeitsgericht Köln - Auslegung von Paragraf 5 Nr. 1 und Paragraf 8 Nr. 3 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Wird zitiert von ...

  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

    Für den Senat stellt sich anders als für das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln 13. April 2010 - 7 Sa 1224/09 - zu II der Gründe zu Frage 4, LAGE TzBfG § 14 Nr. 57, beim Gerichtshof anhängig unter - C-312/10 und C-313/10 -) nicht die Frage nach einer - gegebenenfalls unzulässigen - Senkung des allgemeinen Niveaus des Arbeitnehmerschutzes iSv. § 8 Nr. 3 der Rahmenvereinbarung durch das Inkrafttreten von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG am 1. Januar 2001.
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   EuGH, 01.09.2010 - C-312/10   

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https://dejure.org/2010,39063
EuGH, 01.09.2010 - C-312/10 (https://dejure.org/2010,39063)
EuGH, Entscheidung vom 01.09.2010 - C-312/10 (https://dejure.org/2010,39063)
EuGH, Entscheidung vom 01. September 2010 - C-312/10 (https://dejure.org/2010,39063)
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   EuGH, 07.02.2011 - C-313/10   

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https://dejure.org/2011,30095
EuGH, 07.02.2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,30095)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,30095)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,30095)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.09.2010 - C-312/10

    Klinz - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 07.02.2011 - C-313/10
    Mit Beschluss vom 1. September 2010 hat der Präsident des Gerichtshofs die Rechtssachen C-312/10 und C-313/10 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Mit Schreiben vom 18. Januar 2011, bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen am 24. Januar 2011, hat das Landesarbeitsgericht Köln dem Gerichtshof mitgeteilt, dass in der Rechtssache C-312/10 der Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens erledigt sei und dass es daher sein Vorabentscheidungsersuchen zurückziehe.

    Daher ist im Interesse des geordneten Verfahrensablaufs gemäß Art. 43 der Verfahrensordnung die Verbindung der Rechtssache C-312/10 mit der Rechtssache C-313/10 aufzuheben und die Streichung der Rechtssache C-312/10 im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

    Die Verbindung der Rechtssache C-312/10 mit der Rechtssache C-313/10 wird aufgehoben.

    Die Rechtssache C-312/10 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

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   EuGH, 01.09.2010 - C-313/10   

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https://dejure.org/2010,56574
EuGH, 01.09.2010 - C-313/10 (https://dejure.org/2010,56574)
EuGH, Entscheidung vom 01.09.2010 - C-313/10 (https://dejure.org/2010,56574)
EuGH, Entscheidung vom 01. September 2010 - C-313/10 (https://dejure.org/2010,56574)
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10   

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https://dejure.org/2011,2121
Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,2121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,2121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. September 2011 - C-313/10 (https://dejure.org/2011,2121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jansen

    Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 5 Nr. 1 - Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge - "Sachliche Gründe", die eine Verlängerung solcher Verträge ...

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Jansen

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schlussanträge des Generalanwalts Niilo Jääskinen zur sog. Haushaltsbefristung (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG)

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Kurzanmerkung)

    Strengere Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    d) widerspricht die in Frage 3 c beschriebene Auslegung des Begriffs der "Aushilfskraft" dem Sinn und Zweck der Rahmenvereinbarung, den Missbrauch von Kettenarbeitsverträgen zu verhindern, und dem im Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki u. a. (C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Punkt 2 des Tenors), aufgestellten Grundsatz, dass Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, "der zufolge die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor allein deshalb als aus "sachlichen Gründen" im Sinne dieses Paragrafen gerechtfertigt angesehen wird, weil die Verträge auf Rechtsvorschriften, die die Vertragsverlängerung zur Deckung eines bestimmten zeitweiligen Bedarfs zulassen, gestützt sind, während in Wirklichkeit der Bedarf ständig und dauernd ist"?.

    11 - Vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 68), Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in dieser Rechtssache (Nr. 56), Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki u. a. (C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 79), und, aus jüngerer Zeit, Urteil Deutsche Lufthansa (Randnrn. 36 und 37).

    24 - Vgl. u. a Urteil Angelidaki u. a. (Randnr. 103).

    Generalanwalt Poiares Maduro (Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Marrosu und Sardino ergangen ist, Nrn. 42 ff.) und Generalanwältin Kokott (Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Angelidaki u. a. ergangen ist, Nr. 117) haben auf weitere Besonderheiten der Beschäftigung im öffentlichen Dienst hingewiesen.

    60 - Vgl. Urteile Angelidaki u. a. (Randnr. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Deutsche Lufthansa (Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    62 - Vgl. u. a. Urteil Angelidaki u. a. (Randnr. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    72 - Vgl. Nr. 40 meiner Schlussanträge in der Rechtssache, die zum Urteil Sorge geführt haben, und Nr. 127 a. E. der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache, die zum Urteil Angelidaki u. a. geführt haben.

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    a) Steht die in Frage 2 beschriebene Befristungsnorm (hier § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG) dann in Einklang mit der Rahmenvereinbarung, wenn die haushaltsrechtliche Norm, auf die § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG Bezug nimmt, eine hinreichend konkrete Zwecksetzung der Befristung enthält, die vor allem mit der betreffenden Tätigkeit und den Bedingungen ihrer Ausübung zusammenhängt (vgl. Urteil vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Punkt 1 des Tenors)?.

    11 - Vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 68), Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in dieser Rechtssache (Nr. 56), Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki u. a. (C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 79), und, aus jüngerer Zeit, Urteil Deutsche Lufthansa (Randnrn. 36 und 37).

    17 - Vgl. u. a. Urteile Adeneler u. a. (Randnr. 63) und Impact (Randnr. 88).

    25 - Vgl. die Definition des Aufeinanderfolgens mehrerer nacheinander geschlossener Arbeitsverträge, bei der der Gerichtshof festgestellt hat, dass Arbeitnehmer infolge einer zu starren und restriktiven Definition über Jahre hinweg in unsicheren Verhältnissen beschäftigt werden können (Urteil Adeneler u. a., Randnr. 85).

    27 - Oder sogar eine fast ununterbrochene Aufeinanderfolge, wie es bei der griechischen Regelung der Fall war, nach der eine verhältnismäßig kurze Zwischenzeit, nämlich 20 Werktage, ausreichten, damit befristete Verträge nicht als aufeinanderfolgend angesehen wurden, und die dem Gerichtshof zufolge eine Bestimmung war, die zu Missbräuchen Anlass geben konnte (Urteil Adeneler u. a., Randnrn.

    32 - Vgl. u. a. das Urteil Adeneler u. a. (Randnr. 82).

    Zur Unterscheidung zwischen den verbindlichen Wirkungen von Nr. 1 und von Nr. 2 des Paragrafen 5 siehe u. a. die Nrn. 72 ff. der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache, in der das Urteil Adeneler u. a. ergangen ist.

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    Vgl. auch Urteil vom 15. April 2008, Impact (C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 70).

    14 - Vgl. u. a. Urteil Impact (Randnrn. 90 und 91).

    28 - Ich weise darauf hin, dass der Gerichtshof in der Tat entschieden hat, dass die Maßnahmen nach Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung ausweislich des eindeutigen Wortlauts dieser Vorschrift als "gleichwertig" angesehen werden (siehe Urteil Impact, Randnr. 76).

    50 - Vgl. Urteile Impact (Randnr. 87) und Deutsche Lufthansa (Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    78 - Vgl. u. a. Urteil Impact (Randnrn. 59 ff.).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-53/04

    Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    34 - Urteile vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino (C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 48) und Vassallo (C-180/04, Slg. 2006, I-7251, Randnr. 33), und Beschluss vom 1. Oktober 2010, Affatato (C-3/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    35 - Urteil Marrosu und Sardino (Randnr. 47) und Beschluss Vassilakis (Randnr. 121).

    36 - Generalanwalt Poiares Maduro hingegen hat es sich in den Nrn. 27 bis 50 seiner gemeinsamen Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Marrosu und Sardino ergangen ist, und in der Rechtssache, in der das Urteil Vassallo ergangen ist, zur Aufgabe gemacht, festzustellen, mit welcher Begründung sich Unterschiede zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor hinsichtlich der Ahndung eventueller Missbräuche rechtfertigen lassen.

    Generalanwalt Poiares Maduro (Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Marrosu und Sardino ergangen ist, Nrn. 42 ff.) und Generalanwältin Kokott (Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Angelidaki u. a. ergangen ist, Nr. 117) haben auf weitere Besonderheiten der Beschäftigung im öffentlichen Dienst hingewiesen.

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    20 - Vgl. Urteil vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 64), und Beschluss Vassilakis u. a. (Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 - Im Urteil Mangold hat der Gerichtshof, nachdem er festgestellt hatte, dass der betreffende Vertrag der erste und einzige Arbeitsvertrag war, den die Parteien miteinander geschlossen hatten, ausgeführt, dass die Auslegung von Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung für die Entscheidung in diesem Fall offensichtlich nicht erheblich war.

  • EuGH, 10.03.2011 - C-109/09

    Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    Es war Gegenstand späterer Änderungen (vgl. u. a. Urteil vom 10. März 2011, Deutsche Lufthansa, C-109/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 8 bis 11), die jedoch im Hinblick auf den Sachverhalt des vorliegenden Ausgangsverfahrens nicht einschlägig sind.

    11 - Vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 68), Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in dieser Rechtssache (Nr. 56), Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki u. a. (C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 79), und, aus jüngerer Zeit, Urteil Deutsche Lufthansa (Randnrn. 36 und 37).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-307/05

    Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    33 - Urteil vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso (C-307/05, Slg. 2007, I-7109, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    64 - So hat der Gerichtshof im Urteil Del Cerro Alonso (Randnrn. 56 bis 59) in Bezug auf den identischen Begriff "sachliche Gründe" im Sinne des Paragrafen 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung entschieden, dass nach diesem Begriff die betreffende Ungleichbehandlung durch das Vorhandensein genau bezeichneter, konkreter Umstände gerechtfertigt sein muss, die die betreffende Beschäftigungsbedingung in ihrem speziellen Zusammenhang und auf der Grundlage objektiver und transparenter Kriterien für die Prüfung der Frage kennzeichnen, ob diese Ungleichbehandlung einem echten Bedarf entspricht und ob sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich ist.

  • EuGH, 07.04.2011 - C-151/10

    Dai Cugini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    61 - Ein Beispiel aus jüngerer Zeit für ein sozialpolitisches Ziel, das legitim sein kann, findet sich im Beschluss vom 7. April 2011, Dai Cugini (C-151/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 47 ff.).
  • EuGH, 24.04.2009 - C-519/08

    Koukou

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    22 - Vgl. Beschluss vom 24. April 2009, Koukou (C-519/08, Randnrn. 45 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 561/76

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Rechtfertigung der vereinbarten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
    7 - Das vorlegende Gericht zitiert insoweit die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 2009 (7 AZR 34/08, NZA 2010, 34 ff.) sowie dessen Entscheidungen vom 21. April 1993 (AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 149) und 30. November 1977 (AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 44).
  • EuGH, 12.06.2008 - C-364/07

    Vassilakis u.a.

  • EuGH, 07.04.2011 - C-519/09

    May

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

  • EuGH, 18.01.2011 - C-272/10

    Berkizi-Nikolakaki

  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

  • EuGöD, 29.09.2009 - F-69/07

    O / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 88 BSB -

  • EuGH, 07.09.2006 - C-180/04

    Vassallo - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

  • EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07

    Aayhan u.a. / Parlament - Öffentlicher Dienst - Hilfskräfte für Sitzungen des

  • EuGH, 11.11.2010 - C-20/10

    Vino

  • EuGöD, 04.06.2009 - F-8/08

    Renier / Kommission

  • EuGöD, 04.06.2009 - F-134/07

    Adjemian u.a. / Kommission

  • EuGH, 01.10.2010 - C-3/10

    Affatato

  • EuGöD, 26.10.2006 - F-1/05

    Landgren / ETF - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf unbestimmte Dauer -

  • EuGH, 25.05.1982 - 97/81

    Kommission / Niederlande

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Der Arbeitgeber müsse deshalb jeweils detaillierter darlegen, aus welchem tatsächlichen, objektiven Grund er bei Abschluss des letzten Arbeitsvertrags davon ausgegangen sei, dass eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit für den Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses mit Ablauf der Befristung bestanden habe und die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht möglich gewesen sei (vgl. ua. Bader/Bram/Bader Stand Juni 2012 § 620 BGB Rn. 144 ff.; APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 58 ff.; HaKo-TzBfG/Boecken 3. Aufl. § 14 Rn. 15; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 8. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 35; KR/Lipke 9. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 145; ders. FS Etzel S. 255, 261; ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 9; Persch Kernfragen des Befristungsrechts S. 434; ders. ZTR 2012, 268, 271 f.; Preis/Greiner RdA 2010, 148, 149; Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 34; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 4. Aufl. § 14 Rn. 25; Preis/Loth Anm. zu EzA TzBfG § 14 Nr. 80; HWK/Schmalenberg 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 27; Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 14 Rn. 13; ebenso LAG Köln Vorabentscheidungsersuchen vom 13. April 2010 - 7 Sa 1224/09 - Rn. 25, LAGE TzBfG § 14 Nr. 57, vom EuGH nach Erledigung der Hauptsache nicht entschieden, vgl. aber die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 15. September 2011 - C-313/10 - [Jansen] Rn. 38) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Der Arbeitgeber müsse deshalb jeweils detaillierter darlegen, aus welchem tatsächlichen, objektiven Grund er bei Abschluss des letzten Arbeitsvertrags davon ausgegangen sei, dass eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit für den Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses mit Ablauf der Befristung bestanden habe und die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht möglich gewesen sei (vgl. ua. Bader/Bram/Bader Stand Juni 2012 § 620 BGB Rn. 144 ff.; APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 58 ff.; HaKo-TzBfG/Boecken 3. Aufl. § 14 Rn. 15; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 8. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 35; KR/Lipke 9. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 145; ders. FS Etzel S. 255, 261; ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 9; Persch Kernfragen des Befristungsrechts S. 434; ders. ZTR 2012, 268, 271 f.; Preis/Greiner RdA 2010, 148, 149; Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 34; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 4. Aufl. § 14 Rn. 25; Preis/Loth Anm. zu EzA TzBfG § 14 Nr. 80; HWK/Schmalenberg 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 27; Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 14 Rn. 13; ebenso LAG Köln Vorabentscheidungsersuchen vom 13. April 2010 - 7 Sa 1224/09 - Rn. 25, LAGE TzBfG § 14 Nr. 57, vom EuGH nach Erledigung der Hauptsache nicht entschieden, vgl. aber die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 15. September 2011 - C-313/10 - [Jansen] Rn. 38) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Der Senat hat daher in einem - mittlerweile ohne Entscheidung erledigten - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union (Gerichtshof) um Klärung ersucht, ob es mit Unionsrecht vereinbar ist, seine Rechtsprechung zum nationalen Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG uneingeschränkt fortzuführen (BAG 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) - EzA TzBfG § 14 Nr. 71; vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 15. September 2011 in der Rechtssache C-313/10 [Jansen]) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Eine Zurückverweisung erübrigt sich nicht deshalb, weil Zweifel bestehen könnten, ob die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG mit § 5 Nr. 1 Buchst. a der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes vereinbar ist (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) - BAGE 136, 93; vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 15. September 2011 in der Rechtssache - C-313/10 - [Jansen]) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Der Senat hat daher in einem - mittlerweile ohne Entscheidung erledigten - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union (Gerichtshof) um Klärung ersucht, ob es mit Unionsrecht vereinbar ist, seine Rechtsprechung zum nationalen Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG uneingeschränkt fortzuführen ( BAG 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) - aaO; vgl. zu einer vorangegangenen, später gleichfalls erledigten Vorlage zum Gerichtshof LAG Köln 13. April 2010 - 7 Sa 1224/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 57 und hierzu die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 15. September 2011 in der Rechtssache C-313/10 [Jansen]) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-533/13

    AKT - Leiharbeit - Richtlinie 2008/104/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbote oder

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache Jansen (C-313/10, EU:C:2011:593, Nr. 57).
  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 11 Sa 1168/12

    Vorgeschobener Befristungsgrund der Vertretung bei Mehrarbeit einer

    Die grundlegende Frage, ob die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG als solche überhaupt mit den zwingenden europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist, kann aus diesem Grund hier dahinstehen ( vgl. Vorlagebeschluss BAG 27.10.2010 NZA-RR 2011, 272; verneinende Schlussanträge des Generalanwalts V.15.09.2011 BeckRS 2011, 81466 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-22/13

    Nach Auffassung des Generalanwalts Maciej Szpunar ist die italienische Regelung

    39 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache Jansen (C-313/10, EU:C:2011:593, Rn. 35).
  • LAG Köln, 09.05.2012 - 3 Sa 1179/11

    Inhaltskontrolle bei befristeter Erhöhung der Arbeitszeit

    Die Kammer stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Argumentation des Generalanwalts J beim EuGH in seinen Schlussanträgen vom 15.09.2011 in der Rechtssache C-313/10 (BeckRS 2011, 81466, Rz. 65), auf die auch der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 15.12.2011 hinweist.
  • LAG Köln, 21.03.2012 - 9 Sa 1030/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit bei Vertretung einer aufgrund

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Sachgrund überhaupt mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des BAG an den EuGH vom 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 - A - und die Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. September 2011 in der Rechtssache Jansen ./. Land Nordrhein-Westfalen - C - 313/10 - Ziff. VI 3).
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