Weitere Entscheidung unten: EuGH, 15.12.1993

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   EuGH, 15.12.1993 - C-277/91, C-318/91, C-319/91   

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EuGH, 15.12.1993 - C-277/91, C-318/91, C-319/91 (https://dejure.org/1993,1317)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1993 - C-277/91, C-318/91, C-319/91 (https://dejure.org/1993,1317)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - C-277/91, C-318/91, C-319/91 (https://dejure.org/1993,1317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Anrufung des Gerichtshofes; Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung; Beurteilung durch das vorlegende Gericht

  • EU-Kommission

    Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gesundheitsbehördliche Kontrollen am Bestimmungsort

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 64/433/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 83/90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung - Beurteilung durch das vorlegende Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gesundheitsbehördliche Kontrollen am Bestimmungsort - Harmonisierungsrichtlinien - Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 253
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa de Publicidad, Slg. 1991, I-4179, Randnr. 24) ausgeführt hat, kann eine staatliche Maßnahme, die einen begrenzten räumlichen Geltungsbereich hat, weil sie nur für einen Teil des Staatsgebiets gilt, der Qualifizierung als diskriminierend oder protektionistisch im Sinne der Vorschriften über den freien Warenverkehr nicht etwa deshalb entzogen sein, weil sie den Absatz der aus anderen Landesteilen stammenden Waren ebenso beeinträchtigt wie den Absatz der aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Waren.
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    38 Desgleichen ist der Umstand, daß die betreffende Maßnahme grundsätzlich ohne Unterschied auf inländische und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist, unerheblich, da sie Einfuhren von Waren aus anderen Mitgliedstaaten verteuert und damit behindert (siehe Urteile vom 25. Juli 1991, Aragonesa, a. a. O., und vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci, Slg. 1991, I-5889).
  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    39 Schließlich ist hinzuzufügen, daß Artikel 30 EWG-Vertrag unmittelbare Wirkung hat und für die einzelnen Rechte begründet, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (Urteil vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. 1979, 3369).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 1453, Randnrn. 10 und 11) entschieden hat, hängt die Anrufung des Gerichtshofes zwar nach Artikel 177 nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem der einzelstaatliche Richter eine Vorlagefrage abfasst, streitigen Charakter aufweist, es kann aber gegebenenfalls im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen, daß die Vorlagefrage erst im Anschluß an eine streitige Verhandlung vorgelegt wird; ob dies erforderlich ist, hat aber allein das vorlegende Gericht zu beurteilen (siehe auch Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3611, Randnr. 8).
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Die durch derartige Kontrollen entstehenden Kosten müssen daher von der Allgemeinheit getragen werden, die insgesamt vom freien Warenverkehr in der Gemeinschaft profitiert (siehe Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, und vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5).
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    25 In seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871) und vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 2/82 bis 4/82 (Delhaize, Slg. 1983, 2973) hatte der Gerichtshof bereits vor dem Inkrafttreten der Änderung des Artikels 10 durch die Richtlinie 83/90 festgestellt, daß nur noch gelegentliche Kontrollen zulässig sind, wenn sie sich nicht so sehr häufen, daß sie eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen Mitgliedstaaten darstellen.
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Die durch derartige Kontrollen entstehenden Kosten müssen daher von der Allgemeinheit getragen werden, die insgesamt vom freien Warenverkehr in der Gemeinschaft profitiert (siehe Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, und vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5).
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 1453, Randnrn. 10 und 11) entschieden hat, hängt die Anrufung des Gerichtshofes zwar nach Artikel 177 nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem der einzelstaatliche Richter eine Vorlagefrage abfasst, streitigen Charakter aufweist, es kann aber gegebenenfalls im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegen, daß die Vorlagefrage erst im Anschluß an eine streitige Verhandlung vorgelegt wird; ob dies erforderlich ist, hat aber allein das vorlegende Gericht zu beurteilen (siehe auch Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3611, Randnr. 8).
  • EuGH, 06.10.1983 - 2/82

    Delhaize

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
    25 In seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871) und vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 2/82 bis 4/82 (Delhaize, Slg. 1983, 2973) hatte der Gerichtshof bereits vor dem Inkrafttreten der Änderung des Artikels 10 durch die Richtlinie 83/90 festgestellt, daß nur noch gelegentliche Kontrollen zulässig sind, wenn sie sich nicht so sehr häufen, daß sie eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen Mitgliedstaaten darstellen.
  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Solche Maßnahmen sind somit geeignet, Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten zu behindern (vgl. u. a. entsprechend Urteil Ligur Carni u. a., C-277/91, C-318/91 und C-319/91, EU:C:1993:927, Rn. 36).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Dem steht nicht entgegen, daß die Regelung den Absatz aus anderen Landesteilen stammender ebenso wie den aus anderen Mitgliedstaaten eingeführter Waren beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 in den Rechtssachen C-277/91, C-318/91 und C-319/91, Ligur Carni u. a., Slg. 1993, I-6621, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91

    Ligur Carni Srl u. a. gegen Unità Sanitaria Locale n. XV Genua u. a.

    Dies ist im wesentlichen die wichtigste Frage, die Ihnen der Präsident des Tribunale Genua in den drei Rechtssachen Ligur Carni Srl (C-277/91), Ponente SpA (C-318/91) und Genova Carni Srl (C-319/91) vorlegt.

    Der Präsident des Tribunale Genua legt Ihnen im wesentlichen sechs Fragen vor ( 9 ), die sich wie folgt zusammenfassen lassen, wobei die letzten beiden Fragen sich nur auf die Rechtssache C-318/91, Ponente SpA, beziehen:.

    Das Vorgehen der Klägerinnen der Ausgangsverfahren richtet sich - bezüglich der Anwendung der Richtlinie 64/433/EWG - gegen die USL Nr. XV von Genua (Rechtssachen C-277/91 und C-319/91) und Nr. XIX von La Spezia (Rechtssache C-318/91).

    ( 10 ) Erklärungen der italienischen Regierung in den Rechtssachen C-318/91 und C-319/91.

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   EuGH, 15.12.1993 - C-319/91   

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https://dejure.org/1993,5671
EuGH, 15.12.1993 - C-319/91 (https://dejure.org/1993,5671)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1993 - C-319/91 (https://dejure.org/1993,5671)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - C-319/91 (https://dejure.org/1993,5671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung für die Anrufung des Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren; Angleichung der gesundheitsrechtlichen Vorschriften in Landwirtschaft; Innergemeinschaftlicher Handel mit frischem Fleisch; Systematische Kontrollen mit ...

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.12.1993 - C-277/91

    Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-319/91
    Volltext siehe: EuGH - 15.12.1993 - AZ: C 277/91.
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