Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 27.02.2003 | Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 17.09.2002 - C-320/00   

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https://dejure.org/2002,1641
EuGH, 17.09.2002 - C-320/00 (https://dejure.org/2002,1641)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.2002 - C-320/00 (https://dejure.org/2002,1641)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2002 - C-320/00 (https://dejure.org/2002,1641)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - Vergleich der für verschiedene Arbeitgeber verrichteten Arbeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Lawrence u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Lawrence u.a.

    Artikel 141 Absatz 1 EG
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 141 Absatz 1 EG - Tragweite - Grenzen - Arbeitnehmer unterschiedlichen Geschlechts, die eine gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten - Bei den Entgeltbedingungen festgestellte ...

  • EU-Kommission

    Lawrence u.a.

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EGV Art. 141 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 141 Abs. 1
    Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - Vergleich der für verschiedene Arbeitgeber verrichteten Arbeit - A. G. Lawrence u. a. gegen Regent Office Care Ltd, Commercial Catering Group, Mitie Secure Services Ltd

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG Art. 141 Abs. 1
    Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - Vergleich der für verschiedene Arbeitgeber verrichteten Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 141 EG (früher Artikel 119 EG-Vertrag) - Gleiches Entgelt von Männern und Frauen - Ehemals von einer Kommunalbehörde beschäftigte Frauen, die nun infolge eines Ausschreibungsverfahrens als Arbeitnehmerinnen privater Unternehmen Kantinen- und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3160
  • EuZW 2002, 639
  • NZA 2002, 1144
  • DVBl 2002, 1621
  • BB 2002, 2126
  • DB 2002, 2599
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-320/00
    Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 12) für Recht erkannt hat, gehört dieser Grundsatz, der spezifischer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes ist, wonach gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandelt werden dürfen, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist objektiv gerechtfertigt, zu den Grundlagen der Gemeinschaft (vgl. Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-381/99, Brunnhofer, Slg. 2001, I-4961, Randnr. 28).

    Er hat festgestellt, dass dieser Grundsatz nicht nur für die Behörden verbindlich ist, sondern sich darüber hinaus auf alle die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regelnden Tarifverträge und alle Verträge zwischen Privatpersonen erstreckt (vgl. insbesondere Urteil Defrenne II, Randnrn. 39 und 40).

    Der Gerichtshof hat für Recht erkannt, dass sich die Betroffenen vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in diesem Artikel aufgestellten Grundsatz insbesondere im Fall von Diskriminierungen berufen können, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (vgl. u. a. Urteile Defrenne II, Randnr. 40, vom 27. März 1980 in der Rechtssache 129/79, Macarthys, Slg. 1980, 1275, Randnr. 10, und vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80, Jenkins, Slg. 1981, 911, Randnr. 17).

  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-320/00
    Der Gerichtshof hat für Recht erkannt, dass sich die Betroffenen vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in diesem Artikel aufgestellten Grundsatz insbesondere im Fall von Diskriminierungen berufen können, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (vgl. u. a. Urteile Defrenne II, Randnr. 40, vom 27. März 1980 in der Rechtssache 129/79, Macarthys, Slg. 1980, 1275, Randnr. 10, und vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80, Jenkins, Slg. 1981, 911, Randnr. 17).
  • EuGH, 27.03.1980 - 129/79

    Macarthys / Smith

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-320/00
    Der Gerichtshof hat für Recht erkannt, dass sich die Betroffenen vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in diesem Artikel aufgestellten Grundsatz insbesondere im Fall von Diskriminierungen berufen können, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (vgl. u. a. Urteile Defrenne II, Randnr. 40, vom 27. März 1980 in der Rechtssache 129/79, Macarthys, Slg. 1980, 1275, Randnr. 10, und vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80, Jenkins, Slg. 1981, 911, Randnr. 17).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-320/00
    Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 12) für Recht erkannt hat, gehört dieser Grundsatz, der spezifischer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes ist, wonach gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandelt werden dürfen, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist objektiv gerechtfertigt, zu den Grundlagen der Gemeinschaft (vgl. Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-381/99, Brunnhofer, Slg. 2001, I-4961, Randnr. 28).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    a) Nach Art. 157 Abs. 1 AEUV, der zwingenden Charakter hat und von den nationalen Gerichten direkt anwendbar ist (vgl. etwa - teilweise zu den Vorgängerbestimmungen Art. 119 EG-Vertrag bzw. Art. 141 EG - EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC] Rn. 67; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 45; 17. September 2002 - C-320/00 - [Lawrence ua.] Rn. 13, 17; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 32; 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne II] Rn. 39 f.; vgl. auch ua. BAG 26. September 2017 - 3 AZR 733/15 - Rn. 22 mwN) , gilt bei Beschäftigungsverhältnissen der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    27 Artikel 141 Absatz 1 EG stellt den Grundsatz auf, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit unabhängig davon, ob sie von einem Mann oder von einer Frau verrichtet wird, gleiches Entgelt gewährt werden muss (Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-320/00, Lawrence u. a., Slg. 2002, I-7325, Randnr. 11).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

    Er ist für die Ungleichbehandlung verantwortlich und könnte die Gleichbehandlung wieder herstellen (EuGH 17. September 2002 - C-320/00 - [Lawrence ua.] Rn. 17 f., EuGHE I 2002, 7325; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 45 ff., EuGHE I 2004, 873).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-624/19

    Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei

    Ferner ist zu beachten, dass, wenn sich die bei den Entgeltbedingungen für Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, festgestellten Unterschiede nicht auf ein und dieselbe Quelle zurückführen lassen, eine Einheit fehlt, die für die Ungleichbehandlung verantwortlich ist und die die Gleichbehandlung wiederherstellen könnte, so dass eine solche Situation nicht unter Art. 157 AEUV fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Lawrence u. a., C-320/00, EU:C:2002:498, Rn. 17 und 18, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 46).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-256/01

    Allonby

    Die Betroffenen können sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in diesem Artikel aufgestellten Grundsatz u. a. im Fall von Diskriminierungen berufen, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (vgl. Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 40, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-320/00, Lawrence u. a., Slg. 2002, I-7325, Randnr. 17).

    Dann können Arbeit und Entgelt dieser Arbeitnehmer nicht auf der Grundlage dieser Bestimmung miteinander verglichen werden (Urteil Lawrence u. a., Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17

    Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in

    19 Vgl. z. B. Urteile vom 8. April 1976, Defrenne (43/75, EU:C:1976:56, Rn. 40), und vom 17. September 2002, Lawrence u. a. (C-320/00, EU:C:2002:498, Rn. 17).

    Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Lawrence u. a. (C-320/00, EU:C:2002:498), und vom 13. Januar 2004, Allonby (C-256/01, EU:C:2004:18).

    23 Vgl. Urteile vom 17. September 2002, Lawrence u. a. (C-320/00, EU:C:2002:498, Rn. 17 und 18), und vom 13. Januar 2004, Allonby (C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 45 und 46).

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften erfordert die Anwendung dieser Vorschrift, daß eine Einheit besteht, die für unterschiedliche Entgeltbedingungen verantwortlich und deshalb auch in der Lage ist, Gleichbehandlung herzustellen (EuGH 17. September 2002 - Rs C-320/00 - EuGHE I 2002, 7325).

    Fehlt es daran, sind Arbeit und Entgelt der Betroffenen einem Vergleich entzogen (EuGH 17. September 2002 - Rs C-320/00 - aaO).

    Die Frage, ob das Gleichheitsgebot des Art. 141 Abs. 1 EG verletzt sein kann, wenn sich unterschiedliche Entgeltbedingungen für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht auf ein und dieselbe Quelle zurückführen lassen, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zuletzt in seiner Entscheidung vom 17. September 2002 (- Rs C-320/00 - aaO) beantwortet.

  • EuGH, 12.10.2004 - C-313/02

    Wippel - Richtlinie 97/81/EG - Richtlinie 76/207/EWG - Sozialpolitik -

    56 Das in den vorgenannten Bestimmungen aufgestellte Diskriminierungsverbot ist nur der spezifische Ausdruck des zu den tragenden Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts zählenden allgemeinen Gleichheitssatzes, wonach gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandelt werden dürfen, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt (vgl. Urteile vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-381/99, Brunnhofer, Slg. 2001, I-4961, Randnr. 28, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-320/00, Lawrence u. a., Slg. 2002, I-7325, Randnr. 12).
  • ArbG Essen, 07.12.2004 - 2 Ca 2743/04

    Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften erfordert die Anwendung dieser Vorschrift, dass eine Einheit besteht, die für unterschiedliche Entgeltbedingungen verantwortlich und deshalb auch in der Lage ist, Gleichbehandlung herzustellen ( vgl. EuGH vom 17. September 2002 - Rs C-320/00 - EuGHE I 2002, 7325 ).

    Fehlt es hieran, sind Arbeit und Entgelt der Betroffenen einem Vergleich entzogen ( vgl. EuGH vom 17. September 2002 - Rs C-320/00 - a.a.O. ).

    Die Frage, ob das Gleichheitsgebot des Art. 141 Abs. 1 EG verletzt sein kann, wenn sich unterschiedliche Entgeltbedingungen für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht auf ein und dieselbe Quelle zurückführen lassen, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zuletzt in seiner Entscheidung vom 17. September 2002 ( - Rs C-320/00 - a.a.O. ) beantwortet.

  • EuGH, 10.03.2005 - C-196/02

    Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119

    28 Was das gleiche Entgelt angeht, so ist schon im Hinblick auf den Wortlaut von Artikel 119 EG-Vertrag und in Anbetracht der Rechtsprechung festzustellen, dass die Arbeit, die zum Vergleich herangezogen werden kann, nicht zwingend die gleiche sein muss, die von demjenigen verrichtet wird, der sich auf den Gleichheitsgrundsatz beruft (vgl. u. a. Urteile vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, JämO, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 49, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-320/00, Lawrence u. a., Slg. 2002, I-7325, Randnr. 4).
  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2015 - C-177/14

    Regojo Dans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 668/02

    Tarifauslegung - tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des

  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 360/02

    Ruhen einer tariflichen Übergangsversorgung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07

    Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2003 - C-256/01

    KEINE BERUFUNG AUF DEN GLEICHHEITSSATZ, WENN SICH UNTERSCHIEDE BEIM ENTGELT VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-196/02

    Nikoloudi

  • FG Köln, 04.12.2002 - 11 K 2966/00

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland

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Rechtsprechung
   EuGH, 27.02.2003 - C-320/00   

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https://dejure.org/2003,70111
EuGH, 27.02.2003 - C-320/00 (https://dejure.org/2003,70111)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - C-320/00 (https://dejure.org/2003,70111)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - C-320/00 (https://dejure.org/2003,70111)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 1 A 2282/06

    Vorzeitige Beendigung von Erziehungsurlaub trotz bestehender Mutterschutzfristen;

    Der Europäische Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 27. Februar 2003 (RS C 320/00) bezüglich der Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes und des Mutterschutzgesetzes ausgeführt, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht mit finanziellen Nachteilen des Dienstvorgesetzten gerechtfertigt werden könnte.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25839
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00 (https://dejure.org/2002,25839)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.03.2002 - C-320/00 (https://dejure.org/2002,25839)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. März 2002 - C-320/00 (https://dejure.org/2002,25839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lawrence u.a.

  • EU-Kommission PDF

    A. G. Lawrence und andere gegen Regent Office Care Ltd, Commercial Catering Group und Mitie Secure Services Ltd.

    Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - Vergleich der für verschiedene Arbeitgeber verrichteten Arbeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
    Die Rechtsmittelführerinnen erinnern daran, dass der Gerichtshof im Licht der doppelten - wirtschaftlichen und sozialen - Zielsetzung des Artikels 141 EG, wie sie im Urteil Defrenne II(11) erläutert worden sei, stets jeden Versuch, künstliche Hindernisse für die Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Entgelts zu errichten, zurückgewiesen habe.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs verweist auch auf das Urteil Defrenne II(16).

    Für diesen Fall hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, die mit den Urteilen Defrenne II(22) und Macarthys(23) begonnen hat und die die kürzlich ergangenen Urteile Worringham und Humphreys(24) sowie Brunnhofer(25) umfasst, für Recht erkannt, dass Artikel 141 unmittelbare Wirkung entfaltet.

    11: - Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455).

    26: - Z. B. Urteile Defrenne II, Macarthys, Kommission gegen Dänemark, Enderby und Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse, angeführt in den Fußnoten 11, 12, 13, 14 und 15.27: - Angeführt in Fußnote 11.28: - Angeführt in Fußnote 12.29: - Angeführt in Fußnote 19, Randnrn.

  • EuGH, 27.03.1980 - 129/79

    Macarthys / Smith

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
    Sie berufen sich unter anderem auf das Urteil Macarthys(12), in dem der Gerichtshof das nationalrechtliche Erfordernis der Gleichzeitigkeit als unzulässige Beschränkung der Tragweite von Artikel 141 EG betrachtet habe.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs weist auch darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Macarthys(18) den Begriff des "hypothetischen männlichen Arbeitgebers" verworfen habe.

    12: - Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 129/79 (Macarthys, Slg. 1980, 1275).

  • EuGH, 11.03.1981 - 69/80

    Worringham und Humphreys / Lloyds Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
    10: - Urteil vom 11. März 1981 in der Rechtssache 69/80 (Slg. 1981, 767).
  • EuGH, 30.01.1985 - 143/83

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
    13: - Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Slg. 1985, 427).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-309/97

    PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
    15: - Urteil vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-309/97 (Slg. 1999, I-2865).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
    20: - Angeführt in Fußnote 11.21: - Angeführt in Fußnote 12.22: - Angeführt in Fußnote 11.23: - Angeführt in Fußnote 12.24: - Angeführt in Fußnote 10.25: - Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-381/99 (Slg. 2001, I-4961).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
    14: - Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535).
  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
    19 bis 22.17: - Angeführt in Fußnote 14.18: - Angeführt in Fußnote 12.19: - Urteil vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91 (Coloroll Pension Trustees, Slg. 1994, I-4389).
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