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   EuGH, 06.02.2014 - C-323/12   

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https://dejure.org/2014,1090
EuGH, 06.02.2014 - C-323/12 (https://dejure.org/2014,1090)
EuGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - C-323/12 (https://dejure.org/2014,1090)
EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - C-323/12 (https://dejure.org/2014,1090)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    "Richtlinie 79/1072/EWG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - In einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer - Steuerpflichtige, die einen Steuervertreter gemäß nationalen Vorschriften bestellt haben, die vor dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    E. ON Global Commodities (früher E.On Energy Trading)

    Richtlinie 79/1072/EWG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - In einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer - Steuerpflichtige, die einen Steuervertreter gemäß nationalen Vorschriften bestellt haben, die vor dem ...

  • EU-Kommission

    E. ON Global Commodities (anciennement E.On Energy Trading)

    Richtlinie 79/1072/EWG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - In einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer - Steuerpflichtige, die einen Steuervertreter gemäß nationalen Vorschriften bestellt haben, die vor dem ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vorsteuererstattung für die grenzüberschreitende Lieferung von Elektrizität an mehrwertsteuerpflichtige Wiederverkäufer nach Wegfall der Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuererstattung für grenzüberschreitende Lieferung von Elektrizität an mehrwertsteuerpflichtige Wiederverkäufer nach Wegfall der Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters

  • rechtsportal.de

    Vorsteuererstattung für grenzüberschreitende Lieferung von Elektrizität an mehrwertsteuerpflichtige Wiederverkäufer nach Wegfall der Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens nach der 8. EG-Richtlinie (Vorsteuervergütung an EU-Unternehmer) in Rumänien - Zum Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" i.S. von Art. 1 der 8. EG-Richtlinie (79/1072/EWG)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lieferung von Elektrizität an steuerpflichtige Wiederverkäufer: In einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerervergütung an ausländische Steuerpflichtige trotz steuerlichen Vertreters möglich

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Richtlinie 79/1072/EWG Art 1, Richtlinie 79/1072/EWG Art 3, Richtlinie 79/1072/EWG Art 4, Richtlinie 79/1072/EWG Art 6
    Ansässigkeit; Beitritt; Erstattung; EU; Juristische Person; Mehrwertsteuer; Rumänien; Steuervertreter

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    E. ON Global Commodities

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 1072/79 Art 1, EWGRL 1072/79 Art 3, EWGRL 1072/79 Art 4, EWGRL 1072/79 Art 6
    Mehrwertsteuer, Erstattung, Steuervertreter

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Curte de Apel Bucuresti - Auslegung der Art. 1, 3, 4 und 6 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der ...

Papierfundstellen

  • DB 2014, 341
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.07.2012 - C-284/11

    EMS-Bulgaria Transport - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-323/12
    Denn der Grundsatz der steuerlichen Neutralität steht einer Sanktion entgegen, die darin besteht, das Recht auf Erstattung oder Abzug zu versagen (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, EMS-Bulgaria Transport, C-284/11, Rn. 71 und 77, vgl. entsprechend auch Urteil vom 27. September 2007, Collée, C-146/05, Slg. 2007, I-7861, Rn. 31).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-323/12
    Denn der Grundsatz der steuerlichen Neutralität steht einer Sanktion entgegen, die darin besteht, das Recht auf Erstattung oder Abzug zu versagen (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, EMS-Bulgaria Transport, C-284/11, Rn. 71 und 77, vgl. entsprechend auch Urteil vom 27. September 2007, Collée, C-146/05, Slg. 2007, I-7861, Rn. 31).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-390/96

    Lease Plan

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-323/12
    Um vom Vorliegen einer Niederlassung, der die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen zugeordnet ist, auszugehen, ist es nach ständiger Rechtsprechung nämlich erforderlich, dass diese Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, ARO Lease, C-190/95, Slg. 1997, I-4383, Rn. 16, und vom 7. Mai 1998, Lease Plan, C-390/96, Slg. 1998, I-2553, Rn. 24).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-190/95

    ARO Lease

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-323/12
    Um vom Vorliegen einer Niederlassung, der die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen zugeordnet ist, auszugehen, ist es nach ständiger Rechtsprechung nämlich erforderlich, dass diese Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, ARO Lease, C-190/95, Slg. 1997, I-4383, Rn. 16, und vom 7. Mai 1998, Lease Plan, C-390/96, Slg. 1998, I-2553, Rn. 24).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-549/11

    Orfey Balgaria - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-323/12
    Was schließlich die vom vorlegenden Gericht im Rahmen seiner dritten Frage angesprochene Problematik betrifft, ist festzustellen, dass sich der Einzelne nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, 0rfey Balgaria, C-549/11, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 15.02.2017 - XI R 21/15

    Zur Steuerbarkeit der Umsätze eines selbständigen Sportwettvermittlers an einen

    (3) Eine Betriebsstätte bzw. feste Niederlassung liegt deshalb nur dann vor, wenn die Niederlassung eines Steuerpflichtigen einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (vgl. z.B. EuGH-Urteile ARO Lease, EU:C:1997:374, UR 1998, 185, Rz 16; Lease Plan Luxembourg vom 7. Mai 1998 C-390/96, EU:C:1998:206, UR 1998, 343, Rz 24; Planzer Luxembourg vom 28. Juni 2007 C-73/06, EU:C:2007:397, UR 2007, 654, Rz 54; E. ON Global Commodities vom 6. Februar 2014 C-323/12, EU:C:2014:53, UR 2014, 409, Rz 46; ferner BFH-Urteil vom 8. September 2010 XI R 15/08, BFH/NV 2011, 661, Rz 24; siehe nunmehr Art. 11 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 271 f.; Wäger in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 3a Rz 60; Abschn. 3a.1 Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
  • EuGH, 11.06.2020 - C-242/19

    CHEP Equipment Pooling - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2014, E.ON Global Commodities, C-323/12, EU:C:2014:53, Rn. 42, und vom 21. September 2017, SMS group, C-441/16, EU:C:2017:712, Rn. 43).

    Den Umstand, dass ein Steuerpflichtiger im Mitgliedstaat der Erstattung gegebenenfalls zu Mehrwertsteuerzwecken registriert ist, darf von der nationalen Rechtsordnung nämlich nicht als zulässiger Nachweis dafür gewertet werden, dass dieser Steuerpflichtige tatsächlich in diesem Mitgliedstaat steuerbare Umsätze bewirkt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2014, E.ON Global Commodities, C-323/12, EU:C:2014:53, Rn. 53).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2019 - 12 A 1144/17
    vgl. Definition nach EuGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - C-323/12 -, juris Rn. 46; für elektronische Dienstleistungen: Urteil vom 16. Oktober 2014.

    - C-323/12 -, juris Rn. 47.

  • EuGH, 21.09.2017 - C-441/16

    SMS group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Achte Richtlinie

    Zum anderen darf er während dieses Zeitraums in diesem Mitgliedstaat keine Gegenstände geliefert oder Dienstleistungen erbracht haben, mit Ausnahme der Erbringung bestimmter speziell genannter Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2014, E.ON Global Commodities, C-323/12, EU:C:2014:53, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-605/12

    Welmory - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG in

    11 - Urteile ARO Lease (C-190/95, EU:C:1997:374, Rn. 16) und Lease Plan (C-390/96, EU:C:1998:206, Rn. 24); vgl. ebenso Urteil E.ON Global Commodities (vormals E.On Energy Trading) (C-323/12, EU:C:2014:53, Rn. 46) zu Art. 1 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 331, S. 11) sowie Urteil Planzer Luxembourg (C-73/06, EU:C:2007:397, Rn. 54) zu Art. 1 Nr. 1 der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 326, S. 40).
  • BVerwG, 20.10.2020 - 3 B 35.19

    Einfuhrlizenz: Erfordernis der Niederlassung in einem Mitgliedstaat

    Die Klägerin setzt sich damit nicht weiter auseinander und zeigt nicht auf, dass die herkömmlichen, aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2006 - C-196/04 [ECLI:EU:C:2006:544], Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas - Rn. 54; vom 6. Februar 2014 - C-323/12 [ECLI:EU:C:2014:53], E. On Global Commodities - Rn. 46; vom 16. Oktober 2014 - C-605/12 [ECLI:EU:C:2014:2298], Welmory - Rn. 58 ff. und zuletzt auch Urteil vom 26. Februar 2019 - C-135/17 - [ECLI:EU:C:2019:136], X GmbH - Rn. 82 folgenden und dem angefochtenen Urteil zugrundegelegten Maßstäbe damit in Frage gestellt würden (siehe auch Ernst/Farinato/Würstlin, IStR 2019, 6 ).
  • EuGH, 13.02.2019 - C-434/17

    Human Operator

    Ferner ist - um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort auf die Frage zu geben, wie der Umsatzsteuerschuldner unter den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Umständen zu bestimmen ist - darauf hinzuweisen, dass es in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, möglich ist, sich vor den nationalen Gerichten gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen zu berufen, wenn dieser Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2014, E.ON Global Commodities, C-323/12, EU:C:2014:53, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Mai 2014, Almos Agrárkülkereskedelmi, C-337/13, EU:C:2014:328, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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