Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2002 - C-324/01   

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https://dejure.org/2002,7898
EuGH, 05.12.2002 - C-324/01 (https://dejure.org/2002,7898)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2002 - C-324/01 (https://dejure.org/2002,7898)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - C-324/01 (https://dejure.org/2002,7898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen - Unvollständige Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Richtlinie 92/43, Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 1
    Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Richtlinien zu gewährleisten - Richtlinie 92/43 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Kommission bei der Durchführung eines Projekts, das die Umwelt ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Belgien gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen; Unvollständige Umsetzung einer Richtlinie; Fehlende Verpflichtung der nationalen Behörden zur ...

  • Judicialis

    EGV Art. 226; ; EGV Art. 249 Abs. 3; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 7; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 22 c; ; Richtlinie 79/409/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Richtlinien zu gewährleisten - Richtlinie 92/43 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Kommission bei der Durchführung eines Projekts, das die Umwelt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Fehlen klarer Umsetzungsbestimmungen in Bezug auf die Regionen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.06.1999 - C-336/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.12.2002 - C-324/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß dem mit ihr verfolgten Ziel zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15).

    Um die volle Anwendung dieser Bestimmung in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten und um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu entsprechen, müssen die Mitgliedstaaten nämlich einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-360/87, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-791, Randnrn.

  • EuGH, 28.02.1991 - 360/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.12.2002 - C-324/01
    Um die volle Anwendung dieser Bestimmung in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten und um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu entsprechen, müssen die Mitgliedstaaten nämlich einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-360/87, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-791, Randnrn.
  • EuGH, 08.03.2001 - C-97/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.12.2002 - C-324/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß dem mit ihr verfolgten Ziel zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.05.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

    Auszug aus EuGH, 05.12.2002 - C-324/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß dem mit ihr verfolgten Ziel zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Die Mitgliedstaaten müssen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einer Richtlinie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, und vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache C-324/01, Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-11197, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-72/02

    Kommission / Portugal

    5: - Urteil vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache C-324/01 (Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).

    6: - Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19), vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9) und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99 (Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15); Urteil in der Rechtssache C-324/01 (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18).

    11: - Urteil in der Rechtssache C-324/01 (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 20 f.).

    17: - Urteil in der Rechtssache C-237/90 (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 29: "... Fehlen von Maßnahmen, die es .... erlaubten, die Kommission ... zu unterrichten ..."); weniger stark im Urteil in der Rechtssache C-324/01 (zitiert in Fußnote 5 , Randnr. 21: "... die Unsicherheit ... hinsichtlich des Verfahrens, das zu befolgen ist, um der genannten Informationspflicht nachzukommen ...").

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-229/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT PHILIPPE LÉGER BESTEHT DAS WIDERRUFSRECHT DES

    17 - Vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19), vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9), vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99 (Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15) und vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache C-324/01 (Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-11197, Randnr. 18).
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-324/01   

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https://dejure.org/2002,21885
Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-324/01 (https://dejure.org/2002,21885)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.09.2002 - C-324/01 (https://dejure.org/2002,21885)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 2002 - C-324/01 (https://dejure.org/2002,21885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen - Unvollständige Umsetzung

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-324/01
    14: - In diesem Sinne Urteil vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-371/98 (First Corporate Shipping, Slg. 2000, I-9235, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-444/21

    Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) -

    44 Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-324/01, EU:C:2002:489, Nr. 14), in denen der Generalanwalt darauf verwies, dass die Kommission eine zentrale Aufgabe im Hinblick auf die Habitatrichtlinie erfülle, da sie das einzige Organ sei, das das Netz Natura 2000 koordinieren und seine Kohärenz gewährleisten könne, z. B. in Bezug auf die Beurteilung des Erhaltungszustands eines Lebensraums oder einer Art im Verhältnis zum gesamten Unionsgebiet.
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