Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.2003 - C-326/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,641
EuGH, 25.02.2003 - C-326/00 (https://dejure.org/2003,641)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.2003 - C-326/00 (https://dejure.org/2003,641)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - C-326/00 (https://dejure.org/2003,641)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Krankenhausbehandlung eines Rentners während eines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er wohnt - Voraussetzungen für die Übernahme - Artikel 31 und 36 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Artikel 31 und 93 der Verordnung (EWG) ...

  • Europäischer Gerichtshof

    IKA

  • EU-Kommission PDF

    Idryma Koinonikon Asfaliseon (IKA) gegen Vasileios Ioannidis.

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a und 31
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Krankenversicherung - Leistungsanspruch bei Aufenthalt außerhalb des zuständigen Mitgliedstaats - Rentner, die sich außerhalb ihres Wohnmitgliedstaats aufhalten - Anwendbare Vorschriften

  • EU-Kommission

    Idryma Koinonikon Asfaliseon (IKA) gegen Vasileios Ioannidis

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Menschenrechte

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Krankenhausbehandlung eines Rentners während eines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat

  • Wolters Kluwer

    Soziale Sicherheit; Krankenhausbehandlung eines Rentners während eines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er wohnt; Voraussetzungen für die Übernahme

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 31; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 36; ; Verordnung (EWG) Nr. 574/72 Art. 31; ; Verordnung (EWG) Nr. 574/72 Art. 93; ; EG-Vertrag Art. 56 (na... ch Änderung jetzt EG Art. 46); ; EG-Vertrag Art. 59 (nach Änderung jetzt EG Art. 49); ; EG-Vertrag Art. 60 (jetzt EG Art. 50); ; Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit - Krankenhausbehandlung eines Rentners während eines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er wohnt - Voraussetzungen für die Übernahme - Artikel 31 und 36 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Artikel 31 und 93 der Verordnung (EWG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko protodikeio Thessaloniki - Auslegung der Artikel 56, 59 und 60 EG-Vertrag, der Artikel 31 und 36 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1651
  • NVwZ 2003, 1241 (Ls.)
  • EuZW 2003, 244
  • NZS 2003, 200
  • DVBl 2003, 854
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
    Insoweit ergibt sich zwar aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 1408/71 den Anspruch auf Sachleistungen von Rentenberechtigten regelt, die in einem Mitgliedstaat wohnen und beim zuständigen Träger die Genehmigung beantragen, sich in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben, um dort eine ihrem Zustand angemessene Behandlung zu erhalten, während Artikel 31 dieser Verordnung den Anspruch dieser Gruppe von Versicherten auf Sachleistungen regelt, wenn diese während eines Aufenthalts in einem Mitgliedstaat, der nicht der Staat ihres Wohnorts ist, erforderlich werden (siehe Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik, Slg. 1979, 1977, Randnrn.

    Zweitens ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof zwar für Recht erkannt hat, dass Rentner, auch wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit unter die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 über die "Arbeitnehmer" fallen, dass dies jedoch nur der Fall ist, soweit auf sie keine besonderen, für sie erlassenen Bestimmungen anzuwenden sind (vgl. Urteil Pierik, Randnr. 4).

    Nach der Feststellung, dass die Verordnung Nr. 1408/71 in den Artikeln 27 bis 33 besondere Bestimmungen enthält, die ausschließlich für Rentenberechtigte gelten, hat der Gerichtshof insbesondere darauf hingewiesen, dass der Anspruch dieser Versicherten auf Sachleistungen sich nach Artikel 31 richtet, wenn diese Leistungen während eines Aufenthalts in einem Mitgliedstaat, der nicht der Staat des Wohnorts ist, erforderlich werden (vgl. Urteil Pierik, Randnrn. 5 f.).

  • EuGH, 24.10.1996 - C-335/95

    Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants / Picard

    Auszug aus EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
    Der Träger des Aufenthaltsorts und derjenige des Wohnorts haben nämlich gemeinsam die Aufgabe, die Artikel 31 und 36 der Verordnung Nr. 1408/71 sowie 31 und 93 der Verordnung Nr. 574/72 anzuwenden, und müssen gemäß Artikel 10 EG und Artikel 84 der Verordnung Nr. 1408/71 zusammenarbeiten, um eine korrekte Anwendung der genannten Vorschriften und damit die volle Einhaltung der den Rentnern und ihren Familienangehörigen durch Artikel 31 der Verordnung Nr. 1408/71 zur Erleichterung der Freizügigkeit dieser Sozialversicherten eingeräumten Rechte sicherzustellen (vgl. entsprechend Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-335/95, Slg. 1996, I-5625, Randnr. 18, und vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-202/97, FTS, Slg. 2000, I-883, Randnrn.
  • EuGH, 15.11.1979 - 36/79

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
    Allerdings ist daran zu erinnern, dass in einem Verfahren nach Artikel 234 EG, der auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, für die Würdigung des konkreten Sachverhalts das vorlegende Gericht zuständig ist (siehe u. a. die Urteile vom 15. November 1979 in der Rechtssache 36/79, Denkavit Futtermittel, Slg. 1979, 3439, Randnr. 12, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 25).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

    Auszug aus EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
    Wenn sich also zeigt, dass der Träger des Aufenthaltsorts die Anwendung von Artikel 31 der Verordnung Nr. 1408/71 zu Unrecht abgelehnt hat und dass der Träger des Wohnorts, nachdem er über diese Ablehnung unterrichtet worden war, zu Unrecht nicht dazu beigetragen hat, die korrekte Anwendung dieser Vorschrift zu erleichtern, wozu er verpflichtet gewesen wäre, obliegt es dem Träger des Wohnorts ungeachtet einer etwaigen Haftung des Trägers des Aufenthaltsorts, dem Versicherten die Behandlungskosten, die dieser zu tragen hatte, unmittelbar zu erstatten, um ihm eine Kostenübernahme in der Höhe zu garantieren, wie er sie hätte in Anspruch nehmen können, wenn die Bestimmungen dieser Vorschrift beachtet worden wären (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-368/98, Vanbraekel u. a., Slg. 2001, I-5363, Randnr. 34).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
    Der Träger des Aufenthaltsorts und derjenige des Wohnorts haben nämlich gemeinsam die Aufgabe, die Artikel 31 und 36 der Verordnung Nr. 1408/71 sowie 31 und 93 der Verordnung Nr. 574/72 anzuwenden, und müssen gemäß Artikel 10 EG und Artikel 84 der Verordnung Nr. 1408/71 zusammenarbeiten, um eine korrekte Anwendung der genannten Vorschriften und damit die volle Einhaltung der den Rentnern und ihren Familienangehörigen durch Artikel 31 der Verordnung Nr. 1408/71 zur Erleichterung der Freizügigkeit dieser Sozialversicherten eingeräumten Rechte sicherzustellen (vgl. entsprechend Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-335/95, Slg. 1996, I-5625, Randnr. 18, und vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-202/97, FTS, Slg. 2000, I-883, Randnrn.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-235/95

    Dumon und Froment

    Auszug aus EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
    Allerdings ist daran zu erinnern, dass in einem Verfahren nach Artikel 234 EG, der auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, für die Würdigung des konkreten Sachverhalts das vorlegende Gericht zuständig ist (siehe u. a. die Urteile vom 15. November 1979 in der Rechtssache 36/79, Denkavit Futtermittel, Slg. 1979, 3439, Randnr. 12, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 25).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
    Insbesondere kann Artikel 31 der Verordnung Nr. 1408/71 nicht dahin ausgelegt werden, dass der durch ihn garantierte Anspruch auf Sachleistungen den Rentnern vorbehalten wäre, deren Zustand unverzüglich Leistungen während ihres Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat erfordert, d. h. auf die Leistungen beschränkt wäre, deren unverzügliche medizinische Notwendigkeit festgestellt worden ist (Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-206/94, Paletta, Slg. 1996, I-2357, Randnr. 20) und die somit nicht bis zur Rückkehr des Versicherten in seinen Wohnstaat aufgeschoben werden könnten.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Unter diesen Umständen ist darauf hinzuweisen, dass in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV, der auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, die Würdigung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens in die Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts fällt (vgl. u. a. Urteil vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Folglich ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    41 Gegenüber den von einigen Regierungen geäußerten Zweifeln an der Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens ist mangels hinreichender Ausführungen zu diesem Punkt in der dem Gerichtshof vorgelegten Akte daran zu erinnern, dass in einem Verfahren nach Artikel 234 EG, der auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, für die Würdigung des konkreten Sachverhalts das vorlegende Gericht zuständig ist (u. a. Urteil vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache 326/00, IKA, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27 und dort zitierte Rechtssprechung), und festzustellen, dass das vorlegende Gericht offenbar zu dem Schluss gelangt ist, dass Artikel 52 EG-Vertrag auf den von ihm zu entscheidenden Rechtsstreit anwendbar ist.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Unter diesen Umständen ist darauf hinzuweisen, dass in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV, der auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, die Würdigung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens in die Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts fällt (vgl. u. a. Urteil vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C-326/00, IKA, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, und vom 12. April 2005 in der Rechtssache C-145/03, Keller, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung als Naturalleistung in einem anderen

    In Anlehnung an Art. 34 EWGV 574/72 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) - ähnlich der Zielrichtung von § 13 Abs. 3 SGB V im deutschen Recht - einen Anspruch entwickelt, der eingreift, wenn das eigentliche Ziel der EWGV 1408/71 (= Gewährung der Sachleistung im Sicherungssystem des Aufenthaltsstaats) aufgrund von Umständen verfehlt wird, die in den Verantwortungsbereich eines der beteiligten Leistungsträger fallen (EuGHE I 2003, 1703, RdNr 61 f - Ioannidis).

    Der EuGH geht davon aus, dass der Anwendungsbereich des Art. 34 Abs. 1 EWGV 574/72 nicht auf die dort ausdrücklich genannten Formverstöße begrenzt ist, sondern dass die Regelung betroffenen Versicherten in Analogie dazu auch einen Kostenerstattungsanspruch verschafft, wenn es von einem der beteiligten Leistungsträger zu verantworten ist, dass eine Bescheinigung zum Nachweis der anspruchsbegründenden Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Krankenbehandlung nicht vorgelegt werden konnte (vgl EuGHE I 2003, 1703, RdNr 59 ff - Ioannidis).

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Auf diese Bestimmung kommt es an, wenn Art. 28 bzw Art. 31 EWGV 1408/71 nur auf Rentner anwendbar sein sollte, die in der Krankenversicherung des Staats der Rentenzahlung pflichtversichert sind; dann könnte der freiwillig krankenversicherte Kläger in Anwendung der vom EuGH zu Art. 22 EWGV 1408/71 im Urteil Pierik entwickelten Grundsätze als Arbeitnehmer anzusehen sein, weil die Spezialvorschriften für Rentner seinen Fall nicht erfassen würden (EuGHE 1979, 1977, RdNr 4 = SozR 6050 Art. 22 Nr. 4 S 9 f; vgl auch Urteil IKA EuGHE 2003, I-1703 RdNr 26, 34, 39 = SozR 4-6050 Art. 31 Nr. 1).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, und vom 11. Juli 2006, Chacón Navas, C-13/05, Slg. 2006, I-6467, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-562/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsklage - Art. 56 AEUV - Deutsche

  • EuGH, 15.06.2010 - C-211/08

    Im Fall einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung, die während eines

  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a -

  • EuGH, 22.10.2009 - C-261/08

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN

  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

  • EuGH, 03.07.2003 - C-156/01

    RENTNER, DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM IHRER HERKUNFT WOHNEN, MÜSSEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-466/04

    Acereda Herrera - Krankenversicherung - Erstattung von Reise-, Aufenthalts- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2005 - C-145/03

    Keller

  • EuGH, 14.10.2004 - C-193/03

    R. Bosch - Soziale Sicherheit - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Anspruch auf Kostenerstattung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2008 - C-360/06

    Heinrich Bauer Verlag - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06

    Ilsinger - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-8/02

    Leichtle

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13

    Nicula

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-186/11

    Stanleybet International u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Übertragung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-409/03

    SEPA

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13

    I - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Art. 19 und 20 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-64/06

    Telefónica O2 Czech Republic - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-346/04

    Conijn - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Direkte

  • EuGH, 22.10.2009 - C-348/08

    Illegaler Aufenthalt von Angehörigen eines Drittstaates; Gemeinschaftsrechtliche

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2002 - C-326/00   

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https://dejure.org/2002,14157
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN MITGLIEDSTAAT KEINE ÜBER DAS GEMEINSCHAFTSRECHT HINAUSGEHENDEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER EINEM RENTNER BEI EINEM BESUCH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSTANDENEN ...

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kostenerstattung für chronisch kranke Rentner in EU // Kassen sollen Klinikkosten bei Reisen übernehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 30.03.2000 - C-178/97

    Banks u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2002 - C-326/00
    Im Urteil vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-178/97 (Banks u. a., Slg. 2000, I-2005, Randnr. 40) befand der Gerichtshof, dass die Bescheinigung E 101 den zuständigen Träger des Mitgliedstaats, in den sich ein Selbständiger begibt, um eine Leistung zu erbringen, bindet, da sie eine Vermutung dafür begründet, dass der Anschluss des Betreffenden an das Sytem der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem er ansässig ist, ordnungsmäßig ist.
  • EuGH, 24.10.1996 - C-335/95

    Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants / Picard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2002 - C-326/00
    29: - Urteil vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-335/95 (Picard, Slg. 1996, I-5625, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2002 - C-326/00
    27: - Urteile vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68 (Salgoil, Slg. 1968, 679), vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79, Randnr. 12), vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88 (Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Randnr. 11), vom 5. Oktober 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-175/98 und C-177/98 (Lirussi und Bizzaro, Slg. 1999, I-6881, Randnrn.
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