Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 03.05.1994 - C-328/92   

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https://dejure.org/1994,2534
EuGH, 03.05.1994 - C-328/92 (https://dejure.org/1994,2534)
EuGH, Entscheidung vom 03.05.1994 - C-328/92 (https://dejure.org/1994,2534)
EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - C-328/92 (https://dejure.org/1994,2534)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Richtlinie 77/62 des Rates, Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und d
    Rechtsangleichung; Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge; Richtlinie 77/62; Ausnahmen von den gemeinsamen Regeln; Enge Auslegung; Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände; Beweislast

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftskonformität der Vergabe öffentlicher Lieferaufträge für Arzneimittel und Arzneispezialitäten; Verstoß gegen die Richtlinie 77/62/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge; Rechtmäßigkeit der freihändigen Vergabe von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Arzneimittel: Öffentliche Lieferaufträge

  • Judicialis

    Richtlinie 77/62/EWG; ; EWGV Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/62/EWG; EWGV Art. 169
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Richtlinie 77/62 - Ausnahmen von den gemeinsamen Regeln - Enge Auslegung - Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände - Beweislast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorliegen eines Patentrechts reicht nicht für Verhandlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Lieferaufträge - Arzneimittel und Arzneispezialitäten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 520
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.11.1993 - C-71/92

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 03.05.1994 - C-328/92
    12 Hierzu genügt der Hinweis, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-71/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 10) entschieden hat, daß Ausnahmen von der Anwendung der Richtlinie 77/62 nur insoweit erlaubt sind, als sie in dieser Richtlinie abschließend und ausdrücklich aufgeführt sind.

    15 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 6 der Richtlinie 77/62, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den EWG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Lieferaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, eng auszulegen ist (vgl. Urteil Kommission/Spanien, a. a. O., Randnr. 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Anwendung einer Ausnahmebestimmung sämtliche darin festgelegten Voraussetzungen kumulativ zu erfuellen (vgl. für die entsprechende Bestimmung über öffentliche Bauaufträge Urteil vom 18. März 1992 in der Rechtssache 24/91, Kommission/Spanien, Slg. 1992, 1989, Randnr. 13).

  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.05.1994 - C-328/92
    16 Im übrigen obliegt die Beweislast dafür, daß die aussergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, demjenigen, der sich auf sie berufen will (vgl. für öffentliche Bauaufträge Urteil vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Außerdem trägt die Beweislast dafür, dass die eine Ausnahme rechtfertigenden außergewöhnlichen Umstände tatsächlich vorliegen, wer sich auf diese Ausnahme berufen will (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 1994, Kommission/Spanien, C-328/92, Slg. 1994, I-1569, Randnrn.
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

    Patientenüberwachungsanlagen - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines

    Nur ein Unternehmen darf in der Lage sein, den Auftrag durchzuführen; das Unternehmen muss gleichsam Monopolist für die Erbringung der nachgefragten Leistung sein (Müller-Wrede/Kaelble, VOL/A, 2. Aufl., § 3a Nr. 1 - 3 Rn. 176 f.; Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 3a Rn. 89; vgl. auch EuGH, Urteil vom 2.6.2005 - C 394/02 - Rn. 35; EuGH, Urteil vom 3.5.1994 - C 328/92 - Rn. 17 f.).
  • EuGH, 28.03.1995 - C-324/93

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Evans Medical

    48 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 3. Mai 1994 in der Rechtssache C-328/92, Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-1569, Randnr. 15) der geänderte Artikel 6 der Richtlinie, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den Vertrag im Bereich der öffentlichen Lieferaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, eng auszulegen ist.
  • VK Bund, 20.05.2003 - VK 1-35/03

    Lieferung von Daten

    Der Auftraggeber kommt dieser Beweislast nicht bereits dadurch nach, indem er beweist, dass ein bestimmter Anbieter den Auftrag am besten ausführen kann, sondern er muss beweisen, dass alleine dieser Anbieter für die Ausführung des Auftrages in Betracht kommt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. März 1987, Rs. 199/85, "Kommission/Italien", Slg. 1987, 1039, zu Art. 9 lit. b) und lit. d) der Richtlinie 71/305 - Baukoordinierungsrichtlinie; EuGH, Urteil vom 3. Mai 1994, Rs. C-328/92, Slg. 1994, I 1569; Boesen, Vergaberecht, § 101 Rn. 98; Müller-Wrede/Fett, Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, § 3 a Rn. 111; Daub/Eberstein-Müller, aaO., § 3 a Rn. 20 f.).

    Gründe, die dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, scheiden als Rechtfertigung aus (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 1994, Rs. C- 328/92, Slg. 1994, I 1569; Boesen, aaO., § 101 Rn. 104 ff.; Müller- Wrede/Fett, aaO., § 3 a Rn. 129 f., Daub/Eberstein-Müller, aaO., § 3 a Rn. 27).

  • EuGH, 02.10.2008 - C-157/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Außerdem ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Ausnahme von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im EG-Vertrag niedergelegten Rechte im Bereich der öffentlichen Aufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 1993, Kommission/Spanien, C-71/92, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 36) und dass die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen der eine Ausnahme rechtfertigenden außergewöhnlichen Umstände derjenige trägt, der sich auf diese Ausnahme berufen will (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 1994, Kommission/Spanien, C-328/92, Slg. 1994, I-1569, Randnrn.
  • VK Baden-Württemberg, 14.03.2005 - 1 VK 5/05

    Strenge Voraussetzungen an Ausschließlichkeitsrecht

    Ein Ausschließlichkeitsrecht kann nur angenommen werden, wenn der Auftraggeber beweisen kann, dass zwingend allein ein Anbieter die Leistung erbringen kann (EuGH, Urt. v. 3.5.1994, Rs C-328/92).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2013 - 15 Verg 6/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Direktvergabe von Rabattverträgen durch eine

    Diese Voraussetzungen liegen nur bei den Arzneimitteln vor, für die es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt (vgl. EuGH, Urteil vom 03.05.1994 - C-328/92 - Juris Rn. 17 zu Art. 6 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 77/62).
  • VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

    Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

    ,,Außerdem ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Ausnahme von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im EG-Vertrag niedergelegten Rechte im Bereich der öffentlichen Aufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 1993, Kommission/Spanien, C-71/92, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 36) und dass die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen der eine Ausnahme rechtfertigenden außergewöhnlichen Umstände derjenige trägt, der sich auf diese Ausnahme berufen will (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 1994, Kommission/Spanien, C-328/92, Slg. 1994, I-1569, Randnrn. 15 und 16, sowie Kommission/Italien, Randnrn. 57 und 58).
  • VK Brandenburg, 22.05.2008 - VK 11/08

    Voraussetzung einer Freihändigen Vergabe

    Der Auftraggeber kommt dieser Beweislast nicht bereits dadurch nach, indem er beweist, dass ein bestimmter Anbieter den Auftrag am besten ausführen kann, sondern er muss beweisen, dass alleine dieser Anbieter für die Ausführung des Auftrages in Betracht kommt (Boesen, Vergaberecht, § 101 Rn. 98; EuGH, Urteil vom 3. Mai 1994, Rs. C-328/92).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

    12 bis 14), vom 3. Mai 1994 in der Rechtssache C-328/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-1569, Randnr. 16) und vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache C-57/94 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2013 - 15 Verg 6/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe eines Arzneimittel-Rabattvertrags im

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-456/93

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen Privatkellerei Franz

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2013 - 15 Verg 8/13

    Arneimittelreimport möglich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2013 - 15 Verg 7/13

    Arneimittelreimport möglich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-328/92   

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https://dejure.org/1994,26923
Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-328/92 (https://dejure.org/1994,26923)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.03.1994 - C-328/92 (https://dejure.org/1994,26923)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. März 1994 - C-328/92 (https://dejure.org/1994,26923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Lieferaufträge - Arzneimittel und Arzneispezialitäten

  • ibr-online

    Vorliegen eines Patentrechts reicht nicht für Verhandlungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.11.1993 - C-71/92

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-328/92
    Artikel 2 Nrn. 3 und 8 LCE, die bereits Gegenstand des Urteils in der Rechtssache C-71/92 (4) waren, lauten:.

    Artikel 2 Nrn. 3 und 8 LCE sowie Artikel 2 Nrn. 3 und 8 der entsprechenden Durchführungsverordnung waren bereits Gegenstand der Rechtssache C-71/92.

    Bereits im Rahmen ihres Vortrags in der Rechtssache C-71/92 (42) hat sie jedoch eingeräumt, daß die Grundvorschriften über das öffentliche Auftragswesen den Markt für Medikamente von ihrer Anwendung ausnähmen.

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