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   EuGH, 08.05.2014 - C-329/13   

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https://dejure.org/2014,9940
EuGH, 08.05.2014 - C-329/13 (https://dejure.org/2014,9940)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2014 - C-329/13 (https://dejure.org/2014,9940)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - C-329/13 (https://dejure.org/2014,9940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Stefan

    Art. 99 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2003/4/EG - Gültigkeit - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Ausnahme von der Verpflichtung zur Bekanntgabe von Umweltinformationen, wenn die Bekanntgabe negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten einer Person, ...

  • EU-Kommission

    Ferdinand Stefan gegen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Wien - Österreich. Art. 99 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2003/4/EG - Gültigkeit - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Ausnahme von der Verpflichtung zur Bekanntgabe von Umweltinformationen, wenn die ...

  • Wolters Kluwer

    Art. 99 der Verfahrensordnung; Richtlinie 2003/4/EG; Gültigkeit; Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen; Ausnahme von der Verpflichtung zur Bekanntgabe von Umweltinformationen, wenn die Bekanntgabe negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten einer Person, ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Stefan

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Unabhängiger Verwaltungssenat Wien - Gültigkeit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 865
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-329/13
    Selbst wenn ein Mitgliedstaat eine solche Ausnahme in der Regelung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/4 nicht vorsieht, obwohl dies nach den Umständen zur Beachtung von Art. 47 Abs. 2 der Charta erforderlich ist, ist darüber hinaus zu beachten, dass die Mitgliedstaaten jedenfalls verpflichtet sind, von dem ihnen durch Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie eingeräumten Gestaltungsspielraum in einer mit den Erfordernissen des genannten Artikels der Charta in Einklang stehenden Weise Gebrauch zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 104).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-500/10

    Belvedere Costruzioni - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 4 Abs. 3 EUV -

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-329/13
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann für unzulässig erklärt werden kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-249/11

    Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-329/13
    Da die Verpflichtung, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Einhaltung des Unionsrechts zu gewährleisten, aber für alle Stellen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Verwaltungsbehörden und der Gerichte, gilt, sind Letztere in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens, wenn die Voraussetzungen für eine Anwendung von Art. 47 Abs. 2 der Charta erfüllt sind, verpflichtet, die Beachtung des durch diesen Artikel gewährten Grundrechts zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil Byankov, C-249/11, EU:C:2012:608, Rn. 64).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-329/13
    Insoweit ist festzustellen, dass nach Art. 51 Abs. 1 der Charta, wenn eine nationale Rechtsvorschrift in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, die durch die Charta garantierten Grundrechte zu beachten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 21).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-250/11

    Lietuvos gelezinkeliai - Zollfreie und von der Mehrwertsteuer befreite Einfuhr

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-329/13
    Was die Frage angeht, ob die Richtlinie 2003/4, insbesondere ihr Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c, es den Mitgliedstaaten gestattet, die genannte, sich aus dem Primärrecht der Union ergebende Verpflichtung nicht zu beachten, ist festzustellen, dass eine Vorschrift des abgeleiteten Unionsrechts möglichst so auszulegen ist, dass sie mit den Verträgen und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (vgl. u. a. Urteil Lietuvos gele?¾inkeliai, C-250/11, EU:C:2012:496, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    In Bezug auf die Maßstabsnormen gemäß Art. 47 Abs. 2 GRCh und Art. 6 EUV hat der Europäische Gerichtshof erklärt, die Prüfung (aus Anlass der Rechtswirksamkeit des Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 Buchst. c RL 2003/4/EG) habe nichts ergeben, was die Gültigkeit der RL 2003/4/EG berühren könnte (EuGH, Beschluss vom 08.05.2014 - C-329/13 - NVwZ 2014, 865 Tz. 37).
  • BVerwG, 01.09.2022 - 10 C 5.21

    Zugang zu Namen und Kontaktdaten aufgrund des Umweltinformationsgesetzes

    Ihnen ist bei der Entscheidung darüber, inwieweit sie von der in Art. 4 Abs. 1 und 2 UIRL eröffneten Möglichkeit zur Regelung von Ausnahmen vom Informationszugang Gebrauch machen wollen, ein Gestaltungsspielraum eröffnet (vgl. EuGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - C-329/13 [ECLI:EU:C:2014:815] - Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2016 - 7 C 7.14 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 65 Rn. 21).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

    Der Entscheidungsspielraum ist bei den in Art. 4 Abs. 2 UIRL aufgeführten Versagungsgründen eingeschränkt, soweit es um den Schutz von Interessen geht, die wie insbesondere die Belange Dritter in Art. 4 Abs. 2 Buchst. c Alt. 2, Buchst. d, e und f UIRL von der Unionsrechtsordnung auch anderweitig geschützt sind (vgl. zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens durch Art. 4 Abs. 2 Buchst. c Alt. 2 UIRL im Lichte von Art. 47 Abs. 2 GRC EuGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - C-329/13 [ECLI:EU:C:2014:815], Stefan - Rn. 34).
  • EuGH, 05.03.2015 - C-463/12

    Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist, wenn ein nationales Gericht dem Gerichtshof nicht die tatsächlichen und rechtlichen Angaben liefert, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Frage erforderlich sind, diese Frage als unzulässig zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil Belvedere Costruzioni, C-500/10, EU:C:2012:186, Rn. 16, und Beschluss Stefan, C-329/13, EU:C:2014:815, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Mehrwertsteuer - Lieferung von Arzneimitteln vom

    40 Siehe entsprechend Urteil vom 27. März 2014, Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:815, Rn. 35).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 B 14.2304

    Zugang zu Umweltinformationen eines Staatsforstunternehmens

    leisten (vgl. zu einer Ablehnung zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens EuGH, B.v. 8.5.2014 - C-329/13 - ABl EU 2014, Nr. C 261, 6 Rn. 33).
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