Rechtsprechung
EuGH, 18.11.1999 - C-329/99 P (R) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Berücksichtigung des den Streithelfern entstandenen Schadens
- Europäischer Gerichtshof
Pfizer Animal Health / Rat
- EU-Kommission
Pfizer Animal Health / Rat
Artikel 225 EG; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
1 Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Pfizer Animal Health / Rat
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Aussetzung des Vollzugs der Verordnung des Rates vom 17. Dezember 1998 zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung; Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Streichung von Virginiamycin aus ...
- Judicialis
EG-Satzung des Gerichtshofes Art. 50 Abs. 2; ; EGV Art. 173 Abs. 4 (jetzt Art. 230 Abs. 4 EGV); ; EGV Art. 185 (jetzt EGV Art. 242); ; EGV Art. 186 (jetzt EGV Art. 243); ; Beschlus... ses 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 2821/98; ; Richtlinie 70/524/EWG; ; Richtlinie 96/51/EG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
1 Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - [Artikel 225 EG - EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 30.06.1999 - T-13/99
- EuGH, 18.11.1999 - C-329/99 P (R)
- EuG, 26.06.2001 - T-13/99
- EuG, 11.09.2002 - T-13/99
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 12.07.1996 - C-180/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Im übrigen sei im vorliegenden Fall die Lage hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit bei weitem nicht so ernst wie die Lage zum Zeitpunkt des Embargos britischen Rindfleisches; daher könnten die damals in den Urteilen von 5. Mai 1998 in den Rechtssache C-157/96 (National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211) und C-180/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265) angewandten Grundsätze nicht einfach übertragen werden.Sie beanstanden die Feststellung in Randnummer 181 des angefochtenen Beschlusses, daß die Tatsache, daß die Tödlichkeit der bovinen spongiformen Enzephalopathie im Beschluß vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903) berücksichtigt worden sei, nicht bedeute, daß "die Gemeinschaftsorgane keine Maßnahmen erlassen können, wenn gravierende Umstände dieser Art nicht vorliegen".
- EuG, 30.06.1999 - T-13/99
Pfizer Animal Health / Rat
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R (Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-0000), mit dem beantragt wird, diesen Beschluß aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an den Präsidenten des Gerichts zurückzuverweisen oder dem im ersten Rechtszug gestellten Antrag stattzugeben und dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union , vertreten durch Rechtsberater J. Carbery und Rechtsberaterin M. Sims als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: A. Morbilli, Generaldirektor der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug,.Die Pfizer Animal Health SA hat mit Rechtsmittelschrift, die am 1. September 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R (Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-0000; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem das Gericht ihren Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verordnung (EG) Nr. 2821/98 des Rates vom 17. Dezember 1998 zur Änderung - hinsichtlich des Widerrufs der Zulassung bestimmter Antibiotika - der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung (…ABl. L 351, S. 4; im folgenden: streitige Verordnung) oder auf den Erlaß sonstiger angemessener Maßnahmen zurückgewiesen hat.
- EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Im übrigen sei im vorliegenden Fall die Lage hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit bei weitem nicht so ernst wie die Lage zum Zeitpunkt des Embargos britischen Rindfleisches; daher könnten die damals in den Urteilen von 5. Mai 1998 in den Rechtssache C-157/96 (National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211) und C-180/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265) angewandten Grundsätze nicht einfach übertragen werden.Sie beanstanden die Feststellung in Randnummer 181 des angefochtenen Beschlusses, daß die Tatsache, daß die Tödlichkeit der bovinen spongiformen Enzephalopathie im Beschluß vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903) berücksichtigt worden sei, nicht bedeute, daß "die Gemeinschaftsorgane keine Maßnahmen erlassen können, wenn gravierende Umstände dieser Art nicht vorliegen".
- EuGH, 27.01.1988 - 376/87
Distrivet / Rat
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Damit dieser Antrag auf Aussetzung für zulässig erklärt wird, muß der Antragsteller darüber hinaus die Zulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf einstweilige Anordnung zusammenhängt, glaubhaft machen, denn nur so läßt sich verhindern, daß er im Wege der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs einer Handlung erwirken kann, deren Nichtigerklärung der Gerichtshof später ablehnt, weil die Klage im Verfahren zur Hauptsache für unzulässig erklärt worden ist (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, Slg. 1988, 209, Randnrn. - EuGH, 03.05.1996 - C-399/95
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Diese Erfordernisse ergeben sich daraus, daß das Verfahren der einstweiligen Anordnung allein bezweckt, den einzelnen vorläufigen Schutz zu gewähren, soweit er für die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung erforderlich ist, um eine Lücke in dem vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Beschluß vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46). - EuGH, 06.02.1986 - 310/85
Deufil / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung (vgl. u. a. Beschluß vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 15). - EuG, 03.06.1996 - T-41/96
Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Die Rechtsmittelführerin bezieht sich insoweit auf den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 3. Juni 1996 in der Rechtssache T-41/96 R (Bayer/Kommission, Slg. 1996, II-381), in dem festgestellt worden sei, daß die Gefahr, daß eine Tochtergesellschaft des Antragstellers in einem anderen Land ihre Marktanteile verliere, was möglicherweise zur Entlassung von Mitarbeitern führe, in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung zu beachten sei. - EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
Nederlandse Antillen / Rat
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Sofern nämlich die allgemeinen Rechtsgrundsätze und die Verfahrensvorschriften über die Beweislast und Beweisführung eingehalten worden sind, ist es allein Sache des Gerichts, den Beweiswert der ihm vorgelegten Beweismittel zu beurteilen (Beschluß vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-159/98 P [R], Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, I-4147, Randnr. 68). - EuGH, 08.04.1987 - 65/87
Pfizer / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Die Rechtsmittelführerin beruft sich ferner auf den Beschluß vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R (Pfizer International/Kommission, Slg. 1987, 1691), in dem anerkannt worden sei, daß ein starker Absatzrückgang, insbesondere in drei Mitgliedstaaten, einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden verursache, da die während einer elfmonatigen Abwesenheit vom Markt an Konkurrenten verlorenen Marktanteile in der Praxis später nicht mehr zurückerobert werden könnten. - EuGH, 09.07.1986 - 119/86
Spanien / Rat und Kommission
Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Im übrigen muß nach ständiger Rechtsprechung die Partei, die einen derartigen Schaden geltend macht, nachweisen, daß der behauptete Marktverlust irreversibel ist (vgl. in diesem Sinne Beschluß vom 9. Juli 1986 in der Rechtssache 119/86 R, Spanien/Rat und Kommission, Slg. 1986, 2241, Randnr. 30), so daß der bloße Verweis auf frühere Rechtssachen, in denen der Richter der einstweiligen Anordnung zu anderen Ergebnissen gelangt ist, nicht ausreicht, um den angefochtenen Beschluß in Frage zu stellen. - EuGH, 05.05.1998 - C-157/96
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE
- EuG, 11.09.2002 - T-13/99
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …
Pfizer hat gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel eingelegt, das mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November in der Rechtssache C-329/99 P(R) (Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343) zurückgewiesen worden ist. - EuG, 19.07.2007 - T-31/07
Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag …
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage der Zulässigkeit der Klage zwar grundsätzlich nicht im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen, um nicht der Entscheidung zur Hauptsache vorzugreifen, jedoch kann der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Handlung nur für zulässig erklärt werden, wenn der Antragsteller die Zulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zusammenhängt, glaubhaft macht; nur so lässt sich nämlich verhindern, dass er im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Aussetzung des Vollzugs einer Handlung erwirken könnte, deren Nichtigerklärung der Gemeinschaftsrichter später ablehnt, weil er die Klage im Verfahren zur Hauptsache für unzulässig erklärt (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Pfizer Animal Health/Rat, C-329/99 P[R], Slg. 1999, I-8343, Randnr. 89, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Juli 2004, Região autónoma dos Açores/Rat, T-37/04 R, Slg. 2004, II-2153, Randnr. 108).Der Begriff "Gefahr" wird in diesem Zusammenhang gemeinhin in einem weiteren Sinne verwendet und bezeichnet jedes Produkt oder Verfahren, das eine nachteilige Wirkung auf die menschliche Gesundheit haben kann (Urteil Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 147).
Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass es bei der Risikobewertung darum geht, den Grad der Wahrscheinlichkeit der nachteiligen Wirkungen eines bestimmten Produkts oder Verfahrens auf die menschliche Gesundheit und die Schwere dieser potenziellen Wirkungen zu bewerten (vgl. in diesem Sinne Urteil Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 148).
Die Antragstellerinnen stützen sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Gerichts, nach der der Vorsorgegrundsatz nur in Fällen eines Risikos insbesondere für die menschliche Gesundheit, das, ohne auf wissenschaftlich nicht verifizierte bloße Hypothesen gestützt zu werden, noch nicht in vollem Umfang nachgewiesen werden konnte, angewandt werden kann (Urteil Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 146).
Nach ständiger Rechtsprechung bemisst sich die Dringlichkeit eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz danach, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht (vgl. Beschluss Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 106 angeführt, Randnr. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Nach diesem Grundsatz wäre die beantragte Aussetzung des Vollzugs nur gerechtfertigt, wenn das Fehlen einer solchen Maßnahme die Antragstellerin in eine Lage brächte, in der möglicherweise ihre Existenz gefährdet wäre oder ihre Marktanteile irreversibel geändert würden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 147 angeführt, Randnr. 138, und Solvay Pharmaceuticals/Rat, oben in Randnr. 174 angeführt, Randnr. 107).
Die beantragten einstweiligen Anordnungen sind nur gerechtfertigt, wenn das Fehlen solcher Maßnahmen die Antragstellerinnen in eine Lage brächte, in der möglicherweise ihre Existenz gefährdet wäre oder ihre Marktanteile irreversibel geändert würden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 30. Juni 1999, Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 147 angeführt, Randnr. 138, und Beschluss Solvay Pharmaceuticals/Rat, oben in Randnr. 174 angeführt, Randnr. 107).
- EuG, 06.03.2003 - T-228/99
DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER …
Ferner bestreitet die Kommission unter Berufung auf Artikel 40 Absatz 4 der Satzung des Gerichtshofes, Artikel 116 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichts, das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-245/92 P (Chemie Linz/Kommission, Slg. 1999, I-4643) und den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P (R) (Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343), dass sich Deutschland im vorliegenden Verfahren auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör berufen könne.
- EuG, 26.10.2001 - T-184/01
IMS Health / Kommission
Die Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss SCK und FNK, Randnr. 30, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94, und vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P[R], Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 107, im Folgenden: Beschluss Cambridge).Auch wenn die hier befürchteten Verluste nach den Angaben von Herrn Sian IMS Health treffen würden, ist es zulässig und auch angemessen, da der Adressat der Entscheidung und der Antragsteller sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im vorliegenden Verfahren IMS ist, die potenziellen Auswirkungen dieser Verluste auf IMS insgesamt zu prüfen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache T-260/97 R, Camar/Kommission und Rat, Slg. 1997, II-2357, Randnr. 50, und vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 155, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch den vorerwähnten Beschluss in der Rechtssache C-329/99 P[R], Randnr. 67, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. August 2001 in der Rechtssache T-111/01 R, Saxonia Edelmetalle/Kommission, Slg. 2001, II-2335, Randnr. 27).
- EuG, 27.09.2023 - T-367/23
Amazon Services Europe/ Kommission
Un tel examen, par le juge des référés, de la recevabilité du recours principal est nécessairement sommaire, compte tenu du caractère urgent de la procédure de référé [voir, en ce sens, ordonnances du 18 novembre 1999, Pfizer Animal Health/Conseil, C-329/99 P(R), EU:C:1999:572, point 89, et du 12 octobre 2000, Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa e.a./Conseil, C-300/00 P(R), EU:C:2000:567, points 34 et 35]. - EuG, 11.09.2002 - T-70/99
Alpharma / Rat
Im Übrigen ist die Existenz eines solchen Grundsatzes im Kern und zumindest implizit vom Gerichtshof (vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, vom 24. November 1993 in der Rechtssache C-405/92, Mondiet, Slg. 1993, I-6133, vom 19. Januar 1994 in der Rechtssache C-435/92, Association pour la protection des animaux sauvages u. a., Slg. 1994, I-67, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, und vom 21. März 2000 in der Rechtssache C-6/99, Greenpeace France, Slg. 2000, I-1651), vom Gericht (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtsache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P(R), Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, sowie Beschluss Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnr. 57) und vom EFTA-Gerichtshof (Urteil vom 5. April 2001 in der Rechtssache E-3/00, EFTA-Überwachungsbehörde/Norwegen, noch nicht in der amtlichen Sammlung des EFTA-Gerichtshofes veröffentlicht) anerkannt worden. - EuGH, 08.05.2003 - C-39/03
Kommission / Artegodan u.a.
Die Partei, die einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden geltend macht, muss ihn nachweisen (vgl. Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 75, und Beschluss Kommission/NALOO, Randnr. 53). - EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
Kommission / NALOO
53 Die Partei, die einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden geltend macht, muss ihn nachweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 75). - EuG, 15.05.2013 - T-198/12
Deutschland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Grenzwerte für Antimon, …
Im Hinblick darauf ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dringlich, wenn dem Antragsteller andernfalls ein schwerer und irreparabler Schaden entstünde (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Pfizer Animal Health/Rat, C-329/99 P[R], Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94). - EuG, 26.07.2004 - T-201/04
Microsoft / Kommission
Im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Anordnung wird das vom Streithelfer geltend gemachte Interesse gegebenenfalls bei der Interessenabwägung berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343). - EuGH, 12.10.2000 - C-300/00
Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat
- EuGH, 14.12.2001 - C-404/01
Kommission / Euroalliages u.a.
- EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
Kommission / Cambridge Healthcare Supplies
- EuG, 07.05.2002 - T-306/01
Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission
- EuGH, 20.06.2003 - C-156/03
Kommission / Laboratoires Servier
- EuG, 27.08.2018 - T-475/18
Boyer/ Wallis-et-Futuna
- EuGH, 08.04.2003 - C-471/02
Gómez-Reino / Kommission
- EuG, 30.07.2021 - T-272/21
Le vice-président du Tribunal de l'Union européenne rejette la demande de …
- EuG, 15.06.2001 - T-339/00
Bactria / Kommission
- EuG, 28.09.2007 - T-257/07
Frankreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Gesundheitspolizei - …
- EuG, 05.07.2013 - T-309/12
Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- EuG, 16.01.2004 - T-369/03
Arizona Chemical u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie …
- EuG, 12.09.2001 - T-139/01
Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission
- EuG, 15.01.2001 - T-241/00
Le Canne / Kommission
- EuG, 15.12.2014 - T-672/14
August Wolff und Remedia / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von …
- EuG, 07.07.2004 - T-37/04
Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …
- EuG, 07.04.2000 - T-326/99
Olivieri / Kommission und EMEA
- EuG, 07.11.2003 - T-198/03
Bank Austria Creditanstalt / Kommission
- EuG, 11.04.2003 - T-392/02
Solvay Pharmaceuticals / Rat
- EuG, 10.06.2014 - T-172/14
Stahlwerk Bous / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 20.01.2014 - T-614/13
Romonta / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG …
- EuG, 16.09.2003 - T-272/03
Fernández Gómez / Kommission
- EuG, 02.08.2001 - T-111/01
Saxonia Edelmetalle / Kommission
- EuG, 10.06.2014 - T-176/14
Georgsmarienhütte / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen …
- EuG, 10.06.2014 - T-183/14
Schmiedag / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 24.02.2014 - T-45/14
HTTS und Bateni / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und …
- EuG, 22.10.2001 - T-141/01
Entorn / Kommission
- EuG, 18.01.2016 - T-746/15
Biofa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Pflanzenschutzmittel - …
- EuG, 10.06.2014 - T-173/14
WeserWind / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Rubinum / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von …
- EuG, 07.12.2001 - T-192/01
Lior / Kommission
- EuG, 10.06.2014 - T-179/14
Schmiedewerke Gröditz / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche …
- EuG, 07.06.2007 - T-346/06
IMS / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs …
- EuG, 07.07.2014 - T-493/14
Mayer / EFSA - Vorläufiger Rechtsschutz - Zur Europäischen Behörde für …
- EuG, 10.06.2014 - T-174/14
Dieckerhoff Guss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 10.06.2014 - T-178/14
Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- EuG, 18.10.2007 - T-238/07
Ristic u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des …
- BPatG, 08.01.2008 - 33 W (pat) 75/06
- EuG, 20.07.2016 - T-251/16
Directeur général de l'OLAF / Kommission
- BPatG, 29.01.2008 - 33 W (pat) 86/06
- EuGH, 08.05.2003 - C-39/03.P-R
Richtlinie 65/65/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über …
- BPatG, 11.03.2008 - 33 W (pat) 67/06
- BPatG, 11.03.2008 - 33 W (pat) 66/06
- BPatG, 12.02.2008 - 33 W (pat) 96/06
- BPatG, 11.03.2008 - 33 W (pat) 68/06