Rechtsprechung
EuGH, 02.08.1993 - C-259/91, C-331/91, C-332/91 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Allué u.a. / Università degli studi di Venezia u.a.
EWG-Vertrag, Artikel 48 Absatz 2
Freizuegigkeit; Arbeitnehmer; Gleichbehandlung; Beschäftigungsbedingungen; Nur für Fremdsprachenlektoren an Universitäten geltende Begrenzung der Arbeitsverträge auf ein Jahr; Versteckte Diskriminierung; Maßnahme, die in ihrer Allgemeinheit keine Rechtfertigung darin ... - EU-Kommission
Allué u.a. / Università degli studi di Venezia u.a.
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit zeitlich befristeter Arbeitsverträge für Fremdsprachenlektoren an italienischen Universitäten mit Gemeinschaftsrecht; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei überwiegender Betroffenheit ausländischer Arbeitnehmer; Ordnungsgemäße Verwaltung der ...
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit zeitlich befristeter Arbeitsverträge für Fremdsprachenlektoren an italienischen Universitäten mit Gemeinschaftsrecht; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei überwiegender Betroffenheit ausländischer Arbeitnehmer; Ordnungsgemäße Verwaltung der ...
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit zeitlich befristeter Arbeitsverträge für Fremdsprachenlektoren an italienischen Universitäten mit Gemeinschaftsrecht; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei überwiegender Betroffenheit ausländischer Arbeitnehmer; Ordnungsgemäße Verwaltung der ...
- Judicialis
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Einfluß der Grundfreiheiten des EWGV auf die nationalen Privatrechtsordnungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2
Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Beschäftigungsbedingungen - Nur für Fremdsprachenlektoren an Universitäten geltende Begrenzung der Arbeitsverträge auf ein Jahr - Versteckte Diskriminierung - Maßnahme, die in ihrer Allgemeinheit keine Rechtfertigung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-freiburg.de (Entscheidungsbesprechung)
Lektorenrechtsprechung des EuGH und Lehrfreiheit der Hochschulen (Prof. Dr. Dr. Manfred Löwisch; JZ 1994, 293)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Fremdsprachenlektoren.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1993 - C-259/91
- EuGH, 02.08.1993 - C-259/91, C-331/91, C-332/91
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 30.05.1989 - 33/88
Allué u.a. / Università degli studi di Venezia
Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-259/91
6 Im Rechtsstreit zwischen den Klägerinnen Allué und Coonan einerseits und der Università degli studi di Venezia andererseits hat der Gerichtshof am 30. Mai 1989 ein Vorabentscheidungsurteil erlassen (Rechtssache 33/88, Slg. 1989, 1591), in dem er insbesondere für Recht erkannt hat, daß Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag der Anwendung einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen den Universitäten und den Fremdsprachenlektoren begrenzt, während eine solche Begrenzung für die übrigen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht besteht.um eine Entscheidung gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag über die Auslegung seines Urteils vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 33/88, soweit er dort entschieden hat, daß "Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag... der Anwendung einer nationalen Vorschrift entgegen[steht], die die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen den Universitäten und den Fremdsprachenlektoren begrenzt, während eine solche Begrenzung für die übrigen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht besteht"; dabei möge der Gerichtshof klarstellen, ob Artikel 48 Absatz 2 der Anwendung des Artikels 28 Absatz 3 des Decreto del Presidente della Repubblica Nr. 382 vom 11. Juli 1980 auch entgegensteht, soweit dieser bestimmt, daß die Verträge sich nicht über ein Jahr hinaus erstrecken dürfen.
um eine Entscheidung über die Bedeutung und Auslegung seines Urteils vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 33/88, soweit er dort entschieden hat (Nr. 2 des Tenors), daß "Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag... der Anwendung einer nationalen Vorschrift entgegen[steht], die die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen den Universitäten und den Fremdsprachenlektoren begrenzt, während eine solche Begrenzung für die übrigen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht besteht",.
und um die Beantwortung folgender Frage: Steht Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag, wie ihn der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 33/88 ausgelegt hat, der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats (im vorliegenden Fall des Artikels 28 Absatz 3 des italienischen DPR Nr. 382/1980) entgegen, soweit sie die Dauer eines als privatrechtlich eingestuften Vertrags auf ein Jahr begrenzt und demnach eine Befristung vorsieht, während für die anderen Arbeitnehmer des Mitgliedstaats durch das Gesetz Nr. 230 vom 18. April 1962 allgemein und grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses unbestimmter Dauer gewährleistet wird, während im vorliegenden Fall nicht darauf verwiesen werden kann, daß das Vertragsverhältnis Besonderheiten aufweist, die eine Ausnahme von dem erwähnten allgemeinen Grundsatz rechtfertigen?.
- EuGH, 15.01.1986 - 41/84
Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie
Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-259/91
11 Es ist daran zu erinnern, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz, der in Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag eine besondere Ausprägung gefunden hat, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung verbietet, die mit Hilfe der Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (siehe insbesondere Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84, Pinna, Slg. 1986, 1).
- EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Baumbast und R
Das bedeutet, dass unter diesem Gesichtspunkt erlassene nationale Maßnahmen zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein müssen (in diesem Sinne Urteil vom 2. August 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-259/91, C-333/91 und C-332/91, Alluè u. a., Slg. 1993, I-4309, Randnr. 15). - EuGH, 23.05.1996 - C-237/94
O'Flynn / Adjudication Officer
19 Anders verhält es sich nur dann, wenn diese Vorschriften durch objektive, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer unabhängige Erwägungen gerechtfertigt sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehen, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (…in diesem Sinn Urteile Bachmann, a. a. O., Randnr. 27, Kommission/Luxemburg, a. a. O., Randnr. 12, und vom 2. August 1993 in den Rechtssachen C-259/91, C-331/91 und C-332/91, Allué u. a., Slg. 1993, I-4309, Randnr. 15). - EuGH, 10.07.2008 - C-33/07
NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE …
Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 und der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs lässt sich nämlich entnehmen, dass eine das Recht auf Freizügigkeit beschränkende Maßnahme nur gerechtfertigt sein kann, wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 2. August 1993, Alluè u. a., C-259/91, C-331/91 und C-332/91, Slg. 1993, I-4309, Randnr. 15, vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 91, und vom 26. November 2002, 0teiza Olazabal, C-100/01, Slg. 2002, I-10981, Randnr. 43).
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 225/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer polnischen Lektorin - …
c) Schließlich ist auch davon auszugehen, daß zu den "Arbeitsbedingungen" auch Regelungen über die Befristung von Arbeitsverträgen gehören (EuGH 20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti - AP EWG-Vertrag Art. 48 Nr. 17; ferner bereits EuGH 30. Mai 1989 - Rs. C-33/88 - Allue I - Slg. 1989, 1591 und 2. August 1993 - Rs. C-259, 331 und 332/91 - Allue II - JZ 1994, 94 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09
Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …
95 - Vgl. u. a. Urteile vom 2. August 1993, Allué u. a. (C-259/91, C-331/91 und C-332/91, Slg. 1993, I-4309, Randnr. 15), Zhu und Chen, oben in Fn. 22 angeführt, Randnr. 32, sowie Rottmann, oben in Fn. 64 angeführt, Randnr. 56. - Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01
DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR …
140: - Randnr. 18.141: - Vgl. u. a. Urteil vom 2. August 1993 in den Rechtssachen C-259/91, C-331/91 und C-332/91 (Allué u. a., Slg. 1993, I-4309, Randnr. 15) und Urteil O'Flynn (Randnr. 19) sowie das - einige Monate vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ergangene - Urteil vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-187/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-1095, Randnr. 19). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00
Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer; …
Soweit die Revision und die Beklagte dem Erfordernis der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt weitere Anforderungen entnehmen (vgl. auch VGH Mannheim, InfAuslR 1993, 361;… Hailbronner, Ausländerrecht, Kom.D, 5.4 Rn. 18), berücksichtigen sie folgendes nicht: Dieser im Beschluss Nr. 1/80 neben dem Begriff der - hier gegebenen (vgl. unten c) - ordnungsgemäßen Beschäftigung verwendete Begriff kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nicht so verstanden werden, dass er die Rechte, die Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 den türkischen Arbeitnehmern verleiht, dadurch einschränkt, dass er eine zusätzliche Voraussetzung aufstellt, die sich von der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung durch den Betreffenden während eines bestimmten Zeitraums unterscheidet. - BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 226/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer türkischen Lektorin; …
Der EuGH geht ohne weiteres davon aus, daß zu den "sonstigen Arbeitsbedingungen" iSv. Art. 39 Abs. 2 (vormals: Art. 48 Abs. 2) EG-Vertrag auch Regelungen über Befristungen gehören (…EuGH 20. Oktober 1993 aaO; EuGH 30. Mai 1989 - Rs. C-33/88 - Allue I - Slg. 1989, 1591; EuGH 2. August 1993 - Rs. C-259, 331 und 332/91 - Allue II - JZ 94, 94 f.). - BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 85/07
Befristeter Arbeitsvertrag - Fremdsprachenlektor
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ist die Gefahr, dass der Lektor durch einen längeren Aufenthalt außerhalb seines Heimatlandes den Kontakt mit seiner Muttersprache verliert, angesichts eines intensiven kulturellen Austausches und moderner Kommunikationsmittel als gering einzuschätzen (EuGH 2. August 1993 - C-259/91, C-331/91, C-332/91 - [Allué] EuGHE I 1993, 4309; 20. Oktober 1993 - C-272/92 - [Spotti] EuGHE I 1993, 5185 = AP EWG-Vertrag Art. 48 Nr. 17 = EzA BGB § 620 Nr. 122). - BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 31/97
Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor aus der Europäischen Union
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - Spotti - EuGHE I 1993, 5185 = AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag; Urteil vom 2. August 1993 - Rs C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allu - EuGHE I 1993, 4309 = JZ 1994, 94) und der sich daran anschließenden ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y; Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG; Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 605/95 - AP Nr. 9 zu § 57 b HRG) steht Art. 48 Abs. 2 EWG-Vertrag einer Auslegung von § 57 b Abs. 3 HRG entgegen, nach der die Beschäftigung von Fremdsprachenlektoren stets ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages ist. - Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-200/02
NACH ANSICHT DES ERSTEN GENERALANWALTS TIZZANO HAT EIN KLEINKIND, DAS DIE …
- BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 17/96 R
KVdR - Beitragsbemessung - Beitrag von französischer Zusatzrente - ARCOM
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 701/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer …
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95
Befristung von Lektorenverträgen
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1993 - C-259/91
Pilar Allué und andere gegen Università degli studi di Venezia und Università …
- EuGH, 26.06.2001 - C-212/99
Kommission / Italien
- BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 133/96
Befristeter Arbeitsvertrag mit Lektor
- BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95
Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione …
- BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Fremdsprachenlektoren
- EuG, 11.12.2001 - T-191/99
Petrie u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-119/04
GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT VOR, GEGEN ITALIEN EIN ZWANGSGELD VON 265 …
- LAG Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 9 Sa 20/96
Wirksamkeit der Befristung eines Fremdsprachen-Lektorenvertrages
- LAG Berlin, 18.11.1994 - 6 Sa 113/94
Arbeitsverhältnis: Befristung - Verstoß gegen Europäisches Recht
- EuGH, 15.05.2008 - C-276/07
Delay - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Diskriminierung aus Gründen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
Kocak
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2001 - C-212/99
Kommission / Italien
- LAG Baden-Württemberg, 03.09.1998 - 11 Sa 43/97
Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer aus einem Mitgliedsstaat der …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-90/96
David Petrie u. a. gegen Università degli studi di Verona und Camilla Bettoni. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-15/96
Kalliope Schöning-Kougebetopoulou gegen Freie und Hansestadt Hamburg. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1993 - C-272/92
Maria Chiara Spotti gegen Freistaat Bayern. - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …