Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 23.05.1996 - C-331/94   

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https://dejure.org/1996,3114
EuGH, 23.05.1996 - C-331/94 (https://dejure.org/1996,3114)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.1996 - C-331/94 (https://dejure.org/1996,3114)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - C-331/94 (https://dejure.org/1996,3114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 2, 9 Absatz 2 und 28 Absatz 5
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuer; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Sechste Richtlinie; Räumlicher Geltungsbereich; Beförderungsleistungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten; Schiffsrundfahrten in den Hoheitsgewässern und in internationalen Gewässern; ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Umsatzsteuerrichtlinie durch Beförderungsleistungen von der Mehrwertsteuer; Verpflichtung zur Erhebung der Mehrwertsteuer bei Schiffsrundfahrten in den Hoheitsgewässern; Grundsätzliche Pflicht des Mitgliedsstaates zur Umsetzung der Richtlinie; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Beförderungsleistungen auf Schiffen

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 169; ; RiLi 77/388 EWG Art. 2; ; RiLi 77/388 EWG Art. 9 Abs. 2b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Schiffsrundfahrten in den Hoheitsgewässern und in internationalen Gewässern - ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Griechische Steuerbefreiung für Rundfahrten widerspricht Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 2, EWGRL 388/77 Art 9, Richtlinie 77/388/EWG Art 9, EWGRL 388/77 Art 26, Richtlinie 77/388/EWG Art 26
    Mehrwertsteuerbefreiung; Pauschalarrangement; Personenbeförderung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 613
  • DB 1996, 2012
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.10.1992 - C-74/91

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 23.05.1996 - C-331/94
    Mit solchen Schwierigkeiten lässt sich nämlich keine für die Beklagte bestehende völlige Unmöglichkeit der ordnungsgemässen Durchführung der Sechsten Richtlinie dartun, wie sie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung verlangt (in diesem Sinn Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 12).

    Zwar kann die vorläufige Aufrechterhaltung von Besteuerungsregelungen, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden sind, Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen; dies berechtigt die Griechische Republik aber nicht, die Artikel 2 und 9 der Sechsten Richtlinie nicht ordnungsgemäß durchzuführen und dadurch selbst solche Verzerrungen zum Nachteil der Mitgliedstaaten hervorzurufen, die die Sechste Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt haben (Urteil Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnr. 25).

  • EuGH, 09.07.1991 - C-146/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 23.05.1996 - C-331/94
    Die Griechische Republik kann nicht geltend machen, daß sie die Sechste Richtlinie nicht ordnungsgemäß durchzuführen brauche, weil andere Mitgliedstaaten die genannten Beförderungen ohne entsprechende Ermächtigung von der Mehrwertsteuer befreiten (in diesem Sinn Urteil vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533, Randnr. 47).
  • EuGH, 13.03.1990 - C-30/89

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Sechste

    Auszug aus EuGH, 23.05.1996 - C-331/94
    10 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, soll die in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie enthaltene besondere Anknüpfungsregelung für Beförderungsleistungen gewährleisten, daß jeder Mitgliedstaat Beförderungsleistungen für die Teilstrecken besteuert, die in seinem Hoheitsgebiet zurückgelegt werden (Urteil vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 16).
  • EuGH, 29.03.2007 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen -

    Folglich ist ein Mitgliedstaat verpflichtet, eine Lieferung von Gegenständen, die in seinem Küstenmeer, auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund des Küstenmeers erfolgt, der Mehrwertsteuer zu unterwerfen (vgl. auch in Bezug auf Beförderungsdienstleistungen Urteil vom 23. Mai 1996, Kommission/Griechenland, C-331/94, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 10).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

    Diese Sonderregelung für Beförderungsleistungen soll --insbesondere bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen-- sicherstellen, dass jeder Mitgliedstaat die (Teil-)Strecken tatsächlich besteuert, die in seinem Hoheitsgebiet liegen (Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--, Urteile vom 6. November 1997 C-116/96, Reisebüro Binder, Slg. 1997, I-6103; vom 23. Mai 1996 C-331/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675 Rdnr. 10; vom 13. März 1990 C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691 Rdnr. 15; vgl. allgemein die 7. Begründungserwägung zur Richtlinie 77/388/EWG).
  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Die in Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) bezeichnete Beförderungsstrecke als besonderer Anknüpfungspunkt für den Ort von Beförderungsleistungen soll gewährleisten, daß jeder Mitgliedstaat Personenbeförderungsleistungen für die Teilstrecken besteuert, die in seinem Hoheitsgebiet zurückgelegt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 13. März 1990 Rs. C-30/89, Slg. 1990, I-691, UR 1991, 170 zu Rdnr. 16), ungeachtet etwaiger praktischer Schwierigkeiten und der Bedeutung für das Steueraufkommen (vgl. EuGH-Urteil vom 23. Mai 1996 Rs. C-331/94, UR 1996, 222 zu Rdnr. 12).
  • EuGH, 06.11.1997 - C-116/96

    Reisebüro Binder

    Diese besondere Anknüpfungsregelung für Beförderungsleistungen, die von der in Artikel 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Regelung zur Bestimmung des Ortes einer Dienstleistung abweicht, soll daher gewährleisten, daß jeder Mitgliedstaat Beförderungsleistungen für die Teilstrecken besteuert, die in seinem Gebiet zurückgelegt werden (Urteile vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 16, und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-422/17

    Skarpa Travel - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Anzahlungen -

    22 Vgl. als Beispiel dafür, dass der Gerichtshof "praktische oder technische Schwierigkeiten" nicht als hinreichenden Grund für Abweichungen vom Unionsrecht gelten lässt, Urteil vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland (C-74/91, EU:C:1992:409, Rn. 12), oder Urteil vom 23. Mai 1996, Kommission/Griechenland (C-331/94, EU:C:1996:211, Rn. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-382/02

    Cimber Air

    Diesen Gedanken hat der Gerichtshof in Bezug auf Schiffsrundfahrten im Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 12) bestätigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-460/02

    Kommission / Italien

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine Rücknahme, erst recht also eine teilweise Rücknahme, im schriftlichen Verfahren oder später erfolgen (vgl. u. a. Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-287/00

    Kommission / Deutschland

    Bezüglich der weiteren Erörterung der Wirkung von Artikel 2 vgl. unten, Nr. 29.13: - Vgl. z. B. Urteile vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 203/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 371, Randnr. 11 und Tenor), vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-35/90 (Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-5073, Randnr. 10 und Tenor) und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 19 und Tenor).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-294/21

    Navitours - Vorabentscheidungsersuchen - Steuern - Mehrwertsteuer - Sechste

    41 Vgl. Urteil vom 23. Mai 1996, Kommission/Griechenland (C-331/94, EU:C:1996:211).
  • BFH, 21.08.1997 - V R 58/95

    Steuerbarkeit von Personenbeförderungsleistungden mit Schiffen auf dem Rhein und

    Weder der Wortlaut noch der Zweck oder die Entstehungsgeschichte rechtfertigen eine Einschränkung des durch § 3 a Abs. 2 Nr. 2 UStG 1980 umgesetzten Gebots nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG, Personenbeförderungsleistungen zu besteuern (vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Mai 1996 Rs. C-331/94, Slg. 1996, I-2675, 2683, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1996, 222; vom 13. März 1990 Rs. C-30/89, Slg. 1990 I-691, UR 1991, 170).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

  • Bundesfinanzhof München, 01.08.1996 - VR 58/94
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-331/94   

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https://dejure.org/1996,30365
Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-331/94 (https://dejure.org/1996,30365)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.03.1996 - C-331/94 (https://dejure.org/1996,30365)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. März 1996 - C-331/94 (https://dejure.org/1996,30365)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Mehrwertsteuer - Besteuerung von Personenbeförderungen, Schiffsrundfahrten und organisierten Reisen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.10.1992 - C-74/91

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-331/94
    (3) - Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437).

    (4) - Urteil Kommission/Deutschland (a. a. O.), Randnr. 12.

    (5) - Urteil Kommission/Deutschland (a. a. O.), Randnr. 25.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1995 - C-17/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-331/94
    (2) - Zur Frage der Zulässigkeit einer Teilrücknahme der Klage verweise ich auf meine Schlussanträge vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-17/95 (Kommission/Frankreich), insbesondere auf deren Fußnote 4. Die vorliegende Rechtssache weist jedoch die Besonderheit auf, daß die Teilrücknahme der Klage in der mündlichen Verhandlung erfolgt ist.
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