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   EuGH, 08.03.2012 - C-333/11   

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https://dejure.org/2012,6213
EuGH, 08.03.2012 - C-333/11 (https://dejure.org/2012,6213)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - C-333/11 (https://dejure.org/2012,6213)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - C-333/11 (https://dejure.org/2012,6213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie van België (Belgien), eingereicht am 30. Juni 2011 - Koninklijke Federatie van Belgische Transporteurs en Logistiek Dienstverleners (Febetra)/Belgische Staat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hof van Cassatie van België - Auslegung des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex ...

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 12.12.2023 - VII R 6/21

    Zur Entstehung und Erhebung der Tabaksteuer bei einem Zigarettenschmuggel durch

    Wenn sich vorschriftswidrig in das Hoheitsgebiet der Union eingeführte Waren dort zu gewerblichen Zwecken befinden, ergibt sich jedoch nach Ansicht des EuGH aus Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 RL 92/12, dass die Behörden desjenigen Mitgliedstaats für die Erhebung der Verbrauchsteuer zuständig sind, in dem diese Waren entdeckt worden sind (Urteile Dansk Transport og Logistik vom 29.04.2010 - C-230/08, EU:C:2010:231, Rz 114 und Prankl vom 05.03.2015 - C-175/14, EU:C:2015:142, Rz 23 f.; EuGH-Beschluss Febetra vom 08.03.2012 - C-333/11, EU:C:2012:134, Rz 41).
  • EuGH, 05.03.2015 - C-175/14

    Prankl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 92/12/EWG -

    Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass, wenn sich vorschriftswidrig in das Hoheitsgebiet der Union eingeführte Waren wie die im Ausgangsfall in Rede stehenden dort zu gewerblichen Zwecken befinden, sich aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 92/12 ergibt, dass die Behörden desjenigen Mitgliedstaats für die Erhebung der Verbrauchsteuer zuständig sind, in dem diese Waren entdeckt worden sind (Urteil Dansk Transport og Logistik, C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 114, und Beschluss Febetra, C-333/11, EU:C:2012:134, Rn. 41).

    Demgegenüber bleibt nur unter der Voraussetzung, dass die in Rede stehenden Waren nicht zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten werden, gemäß Art. 6 der Richtlinie 92/12 der Abgangsmitgliedstaat für die Erhebung der Verbrauchsteuer zuständig, und zwar auch dann, wenn die vorschriftswidrig verbrachten Waren erst später von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats entdeckt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Dansk Transport og Logistik, EU:C:2010:231, Rn. 115, und Beschluss Febetra, EU:C:2012:134, Rn. 42).

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 521/14

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung durch Unterlassen: Täterstellung;

    Entsprechend ist die Tabaksteuer für Tabakwaren, die vorschriftswidrig in das Unionsgebiet eingeführt wurden und sich damit im freien Verkehr eines Mitgliedstaates befinden, wenn sie - ggfs. durch weitere Durchgangsmitgliedstaaten (hier: Deutschland) - in einen anderen Mitgliedstaat (hier: Großbritannien) befördert und dort zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten werden, im letztgenannten Mitgliedstaat zu erheben (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2010 - C-230/08 Rn. 114, Slg. 2010, I S. 3799; Beschluss vom 8. März 2012 - C-333/11).
  • EuGH, 12.09.2019 - C-542/18

    Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union -

    Viertens: Den Regeln oder Grundsätzen, gegen die das Gericht verstoßen hat, kommt große Bedeutung in der Rechtsordnung der Union zu( 111 Urteile vom 17. Dezember 2009, Überprüfung M/EMEA ( RX-II, EU:C:2009:804, Rn. 62 bis 65), und vom 28. Februar 2013, Überprüfung Arango Jaramillo u. a./EIB ( RX-II, EU:C:2012:134, Rn. 50 bis 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-543/18 RX-II

    Réexamen HG/ Kommission

    111 Urteile vom 17. Dezember 2009, Überprüfung M/EMEA (C-197/09 RX-II, EU:C:2009:804, Rn. 62 bis 65), und vom 28. Februar 2013, Überprüfung Arango Jaramillo u. a./EIB (C-334/12 RX-II, EU:C:2012:134, Rn. 50 bis 53).
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