Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 17.06.1999 - C-336/97   

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https://dejure.org/1999,2408
EuGH, 17.06.1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,2408)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,2408)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,2408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Richtlinie 82/501 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 dritter Gedankenstrich und Absatz 2
    Rechtsangleichung - Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten - Richtlinie 82/501 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die für die Ausarbeitung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für die Umgebung des Betriebes und für die Durchführung von ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Italien durch unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG; Schutz vor Industrieunfällen; Keine ausreichenden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne für die Umgebung von Betrieben

  • Judicialis

    Richtlinie 82/501/EWG Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 82/501/EWG Art. 7 Abs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten - Richtlinie 82/501 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die für die Ausarbeitung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für die Umgebung des Betriebes und für die Durchführung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG des Rates vom 24. Juni 1982 über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten (ABl. L 230, S. 1) - Fehlende Überwachung der Ausarbeitung der Alarm- und ...

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.05.1992 - C-190/90

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-336/97
    Wie sich aus Artikel 1 der Richtlinie 82/501 ergibt und wie der Gerichtshof im Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-190/90 (Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-3265, Randnr. 18) bestätigt hat, besteht das Ziel der Richtlinie insbesondere darin, daß die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um schwere Unfälle, die durch bestimmte Industrietätigkeiten verursacht werden könnten, zu verhüten und die Folgen solcher Unfälle zu begrenzen.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-336/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes impliziert dies die Verpflichtung jedes Mitgliedstaats, an den eine Richtlinie gerichtet ist, im Rahmen seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1991, I-4269, Randnr. 18).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Die Mitgliedstaaten müssen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einer Richtlinie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, und vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache C-324/01, Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-11197, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.05.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

    47 - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Februar 1977, Verbond van Nederlandse Ondernemingen (51/76, Slg. 1977, 113, Randnr. 22), vom 26. Februar 1986, Marshall (152/84, Slg. 1986, 723, Randnr. 48), vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a. (C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 55), vom 17. Juni 1999, Kommission/Italien (C-336/97, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19), vom 8. März 2001, Kommission/Frankreich (C-97/00, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9), vom 7. Mai 2002, Kommission/Schweden (C-478/99, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15), und vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 75).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,21203)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,21203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-16/95

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (10) - Vgl. z. B. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-16/95 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-4883, Randnr. 8).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (9) - Vgl. z. B. Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 15).
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (5) - Vgl. z. B. Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 12); dasselbe gilt in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Richtlinie ausdrücklich bestimmt, daß die Maßnahme von einer innerstaatlichen Behörde zu treffen ist.
  • EuGH, 20.05.1992 - C-190/90

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (4) - Urteil in der Rechtssache C-190/90 (Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-3265, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (6) - Vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 961, Randnr. 9).
  • EuGH, 02.12.1992 - C-280/89

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (12) - Vgl. z. B. Urteil vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-280/89 (Kommission/Irland, Slg. 1992, I-6185, Randnr. 7).
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