Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 04.11.1997 - C-337/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,221
EuGH, 04.11.1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,221)
EuGH, Entscheidung vom 04.11.1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,221)
EuGH, Entscheidung vom 04. November 1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,221)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Marken- und Urheberrecht - Klage des Inhabers dieser Rechte gegen den Wiederverkäufer auf Unterlassung der Werbung für den weiteren Vertrieb des Erzeugnisses - Parfum

  • Telemedicus

    Erschöpfung bei der Weiterveräußerung von Parfum - Parfums Christian Dior

  • Telemedicus

    Erschöpfung bei der Weiterveräußerung von Parfum - Parfums Christian Dior

  • Europäischer Gerichtshof

    Parfums Christian Dior

  • EU-Kommission PDF

    Parfums Christian Dior / Evora

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages - Begriff - Benelux-Gerichtshof - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Parfums Christian Dior / Evora

  • Wolters Kluwer

    Klage des Inhabers eines Marken- und Urheberrechtes gegen den Wiederverkäufer auf Unterlassung der Werbung für den weiteren Vertrieb des Erzeugnisses; Werbung für verkaufte Dior-Erzeugnisse; Einzelstaatliches Gericht gemäß Art. 177 Abs. 3 EGV in einem markenrechtlichen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dior/Evora

    Art. 30, 36,177 Abs. 3 EG-Vertrag

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Markenrechtsinhaber: Klage gegen Wiederverkäufer auf Unterlassung von Werbung

  • Judicialis

    EGV Art. 177; ; EGV Art. 36; ; EGV Art. 177 Abs. 3; ; Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 5; ; Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages - Begriff - Benelux-Gerichtshof - Einbeziehung - [EG-Vertrag, Artikel 177] -

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassung der Werbung für den weiteren Vertrieb eines Parfums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 177 Absatz 3 EG-Vertrag - Nationales Gericht, das auf dem Gebiet der Benelux-Marken in letzter Instanz entscheidet - Auslegung der Artikel 5 bis 7 der ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1998, 140
  • EuZW 1998, 22
  • DB 1998, 192
 
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Wird zitiert von ... (103)

  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei

    Zwar hat der Gerichtshof befunden, dass nichts dagegen spricht, dass ein mehreren Mitgliedstaaten gemeinsames Gericht wie der Benelux-Gerichtshof dem Gerichtshof ebenso wie die Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior, C-337/95, EU:C:1997:517, Rn. 21, und vom 14. Juni 2011, Miles u. a., C-196/09, EU:C:2011:388, Rn. 40).
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn eine Gefahr für die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke vorliegt oder wenn die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 4. November 1997 - Rs. C-337/95, Slg. 1997, I-6034 = GRUR Int. 1998, 140 Rn. 42 bis 47 - Dior/Evora; EuGH, GRUR Int. 1999, 438 Rn. 51 ff. - BMW/Deenik; GRUR 2010, 841 Rn. 80 bis 91 - Portakabin/Primakabin; BGH, Urteil vom 9. Juni 2004 - I ZR 13/02, GRUR 2005, 160, 161 [juris Rn. 27] = WRP 2005, 106 - SIM-Lock; BGH, GRUR 2006, 329 Rn. 31 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

    Der Schutz der Marke beschränkt sich, wie etwa Art. 5 Abs. 2 MarkenRL (Schutz vor Beeinträchtigung der Wertschätzung der Marke) entnommen werden kann, nicht auf die Herkunftsfunktion (vgl. auch EuGH, Urt. v. 4.11.1997 - C-337/95, Slg. 1997, I-6013 Tz. 39 ff. = GRUR Int. 1998, 140 = WRP 1998, 150 - Dior/ Evora zu Art. 7 Abs. 2 MarkenRL; vgl. ferner Tz. 43 der Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 13.7.2002 in der Sache C-206/01 - Arsenal Football Club/Reed).
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-337/95   

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https://dejure.org/1997,28753
Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,28753)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,28753)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,28753)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Parfums Christian Dior SA und Parfums Christian Dior BV gegen Evora BV.

    Marken- und Urheberrecht - Klage des Inhabers dieser Rechte gegen den Wiederverkäufer auf Unterlassung der Werbung für den weiteren Vertrieb des Erzeugnisses - Parfum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10

    Viking Gas - Richtlinie 89/104 - Markenrecht - Als dreidimensionale

    26 - Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 29. April 1997, Parfums Christian Dior (C-337/95, Slg. 1997, I-6013, Nr. 42), der sich sehr zurückhaltend zum Schutz einer Marke auf Grundlage dieser Funktionen äußerte, wenn keine Irrtümer über die Herkunft oder die Qualität der Ware drohen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auf diese Ähnlichkeit der Aufgaben wurde bereits von Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen vom 29. April 1997 in der Rechtssache C-337/95 (Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Nrn. 13 und 26) hingewiesen.
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