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   EuGH, 18.12.2008 - C-338/06   

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https://dejure.org/2008,13968
EuGH, 18.12.2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,13968)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,13968)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,13968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zweite Richtlinie 77/91/EWG - Art. 29 und 42 - Aktiengesellschaften - Erhöhung des Kapitals - Bezugsrecht für Aktien und in Aktien umtauschbare Wandelschuldverschreibungen - Ausschluss - Schutz der Aktionäre - Gleichbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zweite Richtlinie 77/91/EWG - Art. 29 und 42 - Aktiengesellschaften - Erhöhung des Kapitals - Bezugsrecht für Aktien und in Aktien umtauschbare Wandelschuldverschreibungen - Ausschluss - Schutz der Aktionäre - Gleichbehandlung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zweite Richtlinie 77/91/EWG - Art. 29 und 42 - Aktiengesellschaften - Erhöhung des Kapitals - Bezugsrecht für Aktien und in Aktien umtauschbare Wandelschuldverschreibungen - Ausschluss - Schutz der Aktionäre - Gleichbehandlung

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zweite Richtlinie 77/91/EWG - Art. 29 und 42 - Aktiengesellschaften - Erhöhung des Kapitals - Bezugsrecht für Aktien und in Aktien umtauschbare Wandelschuldverschreibungen - Ausschluss - Schutz der Aktionäre - Gleichbehandlung.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einräumung eines Bezugsrechts für Aktien auch den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen im Fall einer Kapitalerhöhung durch Bareinlagen und nicht nur den Aktionären; Rechtmäßigkeit der Einräumung eines Bezugsrechts für Wandelschuldverschreibungen auch ...

  • Judicialis

    Zweite Richtlinie 77/91/EWG Art. 29; ; Zweite Richtlinie 77/91/EWG Art. 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zweite Richtlinie 77/91/EWG - Art. 29 und 42 - Aktiengesellschaften - Erhöhung des Kapitals - Bezugsrecht für Aktien und in Aktien umtauschbare Wandelschuldverschreibungen - Ausschluss - Schutz der Aktionäre - Gleichbehandlung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. August 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 29 und 42 der Zweiten Richtlinie 77/91/EWG vom 13. Dezember 1976 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 552 (Ls.)
  • NZG 2009, 187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.11.1996 - C-42/95

    Siemens / Nold

    Auszug aus EuGH, 18.12.2008 - C-338/06
    Diese Richtlinie soll nach ihrem zweiten Erwägungsgrund also beim Schutz der Aktionäre einerseits und der Gläubiger der Aktiengesellschaft andererseits ein Mindestmaß an Gleichwertigkeit sicherstellen (Urteil vom 19. November 1996, Siemens, C-42/95, Slg. 1996, I-6017, Randnr. 13).

    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass zwar das Bezugsrecht der Aktionäre außer der ausdrücklich in Art. 29 Abs. 4 vorgesehenen keine weitere Ausnahme zulässt (vgl. Urteil Syndesmos Melon tis Eleftheras Evangelikis Ekklisias u. a., Randnr. 40), dass die Zweite Richtlinie aber, wie aus ihrem zweiten Erwägungsgrund und dem oben zitierten Urteil Siemens hervorgeht, für den Schutz der Aktionäre und der Gläubiger der Aktiengesellschaften Mindestanforderungen aufstellt, wobei es den Mitgliedstaaten anheimgestellt bleibt, Bestimmungen zu erlassen, die für sie günstiger sind, indem sie insbesondere für den Ausschluss des genannten Bezugsrechts restriktivere Voraussetzungen vorsehen.

  • EuGH, 18.01.2001 - C-162/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.12.2008 - C-338/06
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Erfordernis der Gewährleistung der vollen Anwendung des Gemeinschaftsrechts von den Mitgliedstaaten nicht nur verlangt, ihr Recht mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen, sondern auch, dass diese Staaten dies durch den Erlass von Rechtsvorschriften tun, die geeignet sind, eine hinreichend bestimmte, klare und transparente Lage zu schaffen, damit der Einzelne seine Rechte in vollem Umfang erkennen und sich vor den nationalen Gerichten auf sie berufen kann (Urteil vom 18. Januar 2001, Kommission/Italien, C-162/99, Slg. 2001, I-541, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.03.1992 - C-381/89

    Syndesmos Melon tis Eleftheras Evangelikis Ekklisias / Griechischer Staat u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.12.2008 - C-338/06
    Spezifischer zum Schutz der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung durch Bareinlagen sieht Art. 29 Abs. 1 der Zweiten Richtlinie in klaren und deutlichen Worten und bedingungslos vor, dass die Aktien vorzugsweise den Aktionären im Verhältnis zu dem durch ihre Aktien vertretenen Teil des Kapitals angeboten werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 1992, Syndesmos Melon tis Eleftheras Evangelikis Ekklisias u. a., C-381/89, Slg. 1992, I-2111, Randnr. 39).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Richtlinien 77/91/EWG, 79/279/EWG und 2004/25/EG - Allgemeiner

    Diese Richtlinie soll nämlich nur ein Mindestmaß des Schutzes für Aktionäre in allen Mitgliedstaaten sicherstellen (vgl. Urteile vom 12. März 1996, Pafitis u. a., C-441/93, Slg. 1996, I-1347, Randnr. 38, vom 19. November 1996, Siemens, C-42/95, Slg. 1996, I-6017, Randnr. 13, sowie vom 18. Dezember 2008, Kommission/Spanien, C-338/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23).

    Der Gerichtshof hat nämlich eine weite Auslegung dieser Vorschrift mit der Begründung abgelehnt, dass diese zur Folge hätte, Art. 29 Art. 4 der betreffenden Richtlinie über die Voraussetzungen, unter denen das Bezugsrecht beschränkt werden kann, seine praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. Urteil Kommission/Spanien, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG -

    63 - Vgl. dazu meine Schlussanträge vom 4. September 2008, Kommission/Spanien (C-338/06, Urteil vom 18. Dezember 2008, Slg. 2008, I-10139, Nr. 89).
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   EuGH, 14.02.2008 - C-338/06   

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https://dejure.org/2008,79431
EuGH, 14.02.2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,79431)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,79431)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,79431)
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   EuGH, 18.01.2007 - C-338/06   

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EuGH, 18.01.2007 - C-338/06 (https://dejure.org/2007,41393)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - C-338/06 (https://dejure.org/2007,41393)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - C-338/06 (https://dejure.org/2007,41393)
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06   

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Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,18379)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.09.2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,18379)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. September 2008 - C-338/06 (https://dejure.org/2008,18379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht - Art. 58 EG - Art. 29 und 42 der Richtlinie 77/91/EWG - Erhaltung und Änderung des gezeichneten Kapitals einer Aktiengesellschaft - Vorzugsbezugsrecht der Aktionäre - Ausschluss - Schutz der Minderheitsaktionäre - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht - Art. 58 EG - Art. 29 und 42 der Richtlinie 77/91/EWG - Erhaltung und Änderung des gezeichneten Kapitals einer Aktiengesellschaft - Vorzugsbezugsrecht der Aktionäre - Ausschluss - Schutz der Minderheitsaktionäre - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht - Art. 58 EG - Art. 29 und 42 der Richtlinie 77/91/EWG - Erhaltung und Änderung des gezeichneten Kapitals einer Aktiengesellschaft - Vorzugsbezugsrecht der Aktionäre - Ausschluss - Schutz der Minderheitsaktionäre - Festsetzung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 19.11.1996 - C-42/95

    Siemens / Nold

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06
    Siehe Urteil vom 19. November 1996, Siemens (C-42/95, Slg. 1996, I-6017, Randnr. 19), in dem der Gerichtshof auf den Zweck des Grundsatzes des Bezugsrechts eingeht, der darin besteht, eine Verringerung der prozentualen Beteiligung von Aktionären am Grundkapital der Gesellschaft zu verhindern.

    Dies geht aus dem Urteil Siemens/Nold (in Fn. 8 angeführt, Randnr. 22) hervor.

    Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts war, wie bereits in Fn. 31 dieser Schlussanträge erwähnt, Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens des deutschen Bundesgerichtshofs in der Rechtssache C-42/95, Siemens/Nold.

  • EuGH, 30.05.1991 - C-59/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06
    45 - Urteile vom 15. März 1990, Kommission/Niederlande (C-339/87, Slg. 1990, I-851, Randnr. 25), vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland (C-131/88, Slg. 1991, I-825, Randnr. 8), und vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland (C-59/89, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18).
  • EuGH, 27.03.1980 - 66/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06
    16 - Urteile vom 27. März 1980, Salumi u. a. (66/79, 127/79 und 128/79, Slg. 1980, 1237, Randnr. 14), vom 20. September 1988, Spanien/Rat (203/86, Slg. 1988, 4563, Randnr. 25), vom 17. April 1997, EARL de Kerlast (C-15/95, Slg. 1997, I-1961, Randnr. 35), vom 13. April 2000, Karlsson u. a. (C-292/97, Slg. 2000, I-2737, Randnr. 39), vom 6. März 2003, Niemann (C-14/01, Slg. 2003, I-2279, Randnr. 49), und vom 22. Juni 2006, Belgien/Kommission (C-182/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 170).
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