Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1991 - C-338/89   

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https://dejure.org/1991,3254
EuGH, 07.05.1991 - C-338/89 (https://dejure.org/1991,3254)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1991 - C-338/89 (https://dejure.org/1991,3254)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - C-338/89 (https://dejure.org/1991,3254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Organisationen Danske Slagterier / Landbrugsministeriet

    Verordnung Nr. 3183/80 der Kommission, Artikel 36 und 37
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrlizenzen mit Vorausfestsetzung - Ausführer, der seine Verpflichtungen wegen eines Streiks, der ausserhalb seines Unternehmens durchgeführt wird, jedoch seine Rohstoffversorgung beeinträchtigt, nicht erfuellen kann - ...

  • EU-Kommission

    Organisationen Danske Slagterier / Landbrugsministeriet

  • Wolters Kluwer

    Begriff der höheren Gewalt bzgl. eines rechtmäßig angekündigten Streiks; Erteilung einer Vorausfestsetzungsbescheinigung für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Ankündigung des Streiks vor Antrag auf Erteilung der Bescheinigung; Beachtung der Möglichkeit, dass sich der ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3183/80/EWG vom 3.12.1980

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 3183/80/EWG vom 3.12.1980
    VO Nr. 3183/80 Art. 36

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-338/89
    Wie aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht (vgl. Urteil vom 26. April 1988 in der Rechtssache 316/86, Krücken, Slg. 1988, 2213), wurde diese Möglichkeit im Interesse der Rechtssicherheit bei Handelsgeschäften eingeführt, die auf Grundlagen, die dem Wirtschaftsteilnehmer bekannt sind, durchführbar sein und ihm die Garantie geben müssen, daß der Gemeinschaftspreis dem Weltmarktpreis entspricht.
  • EuGH, 10.07.1990 - 334/87

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-338/89
    16 Was im besonderen die Bestimmungen der Artikel 36 und 37 der vorgenannten Verordnung Nr. 3183/80 angeht, so hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß der Begriff der höheren Gewalt zwar nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt ist, jedoch verlangt, daß der Nichteintritt der in Rede stehenden Tatsache auf Umstände zurückzuführen ist, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, die ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. insb. Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-334/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2849).
  • EuGH, 11.07.1968 - 4/68

    Schwarzwaldmilch GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-338/89
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 4/68 (Schwarzwaldmilch, Slg. 1968, 561) entschieden hat, ist als ungewöhnlich ein Ereignis zu betrachten, das von einem umsichtigen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns handelnden Unternehmer als unwahrscheinlich angesehen werden musste.
  • EuGH, 23.03.2021 - C-28/20

    Airhelp - Fluggastrechte bei Flugannulierung: Angekündigte Streiks sind keine

    Der Gerichtshof hat zudem bereits festgestellt, dass ein rechtmäßig angekündigter Streik, der sich nach den abgegebenen Erklärungen auch auf Bereiche erstrecken konnte, die die Tätigkeit eines zunächst nicht vom Streik betroffenen Unternehmens berühren würden, kein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis darstellt (Urteil vom 7. Mai 1991, 0rganisationen Danske Slagterier, C-338/89, EU:C:1991:192, Rn. 18).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-613/20

    Eurowings - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    Der Gerichtshof hat zudem in Rn. 18 des Urteils vom 7. Mai 1991, 0rganisationen Danske Slagterier (C-338/89, EU:C:1991:192), bereits festgestellt, dass ein nach dem nationalen Recht rechtmäßig angekündigter Streik, der sich nach den abgegebenen Erklärungen auch auf Bereiche erstrecken konnte, die die Tätigkeit eines zunächst nicht vom Streik betroffenen Unternehmens berühren, kein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis darstellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1993 - C-124/92

    An Bord Bainne Co-operative Ltd und Compagnie Interagra SA gegen Intervention

    (5) ° Vgl. zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-50/92 (Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1035); vgl. auch die für den vorliegenden Fall besonders bedeutsamen Urteile des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319), vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89 (Organisationen Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315) und vom 19. April 1988 in der Rechtssache 71/87 (Inter-Kom, Slg. 1988, 1979).

    (8) ° Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89 (Organisationen af Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315).

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   Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89   

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https://dejure.org/1991,20194
Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89 (https://dejure.org/1991,20194)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.01.1991 - C-338/89 (https://dejure.org/1991,20194)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - C-338/89 (https://dejure.org/1991,20194)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Organisationen Danske Slagterier handelnd für Jydske Andelsslagteriers Konservesfabrik AmbA (Jaka) gegen Landbrugsministeriet.

    Höhere Gewalt - Streikbedingte Unterbrechung der Belieferung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
    "genügend elastisch [ist], nicht nur hinsichtlich des Ereignisses, auf das sich der Exporteur beruft, sondern auch hinsichtlich der Sorgfalt, die er hätte aufwenden müssen, um diesem Ereignis zu begegnen, und der Schwere des Opfers, das er zu diesem Zweck hätte auf sich nehmen müssen" (siehe das von der ODS zitierte Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, Randnr. 23.

    5 - Wegen des Begriffs des "unverhältnismäßigen Opfers", siehe insbesondere das vorgenannte Urteil in der Rechtssache Schwarzwaldmilch sowie das Urteil vom 17. September 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, Randnr. 23. I-.

  • EuGH, 27.10.1987 - 109/86

    Theodorakis / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
    "Da der Begriff der höheren Gewalt in den verschiedenen Rechtsgebieten und Anwendungsbereichen nicht völlig den gleichen Inhalt hat, ist seine Bedeutung nach dem rechtlichen Rahmen zu bestimmen, in dem er jeweils seine Wirkung entfalten soll." 4. In seinem Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319, Randnr. 7) hat der Gerichtshof jedoch gerade in bezug auf die Artikel 36 und 37 der Verordnung Nr. 3183/80 ausgeführt, daß.

    - Die eingeschobene Passage steht nur im Urteil Theodorakis.

  • EuGH, 10.07.1990 - 334/87

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
    Das ergibt sich jedenfalls aus Randnummer 8 des vorgenannten Urteils in der Rechtssache Theodorakis, so wie dieses in Randnummer 34 des Urteils vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-334/87 (Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2849) bestätigt wurde.

    In der Rechtssache C-334/87 fand die Ausfuhr nicht fristgemäß statt, weil dem in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmer wegen eines von der sudanesischen Regierung begangenen "Vertragsverstoßes" kein Handelskredit eingeräumt worden war.

  • EuGH, 16.12.1970 - 36/70

    Getreide Import GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
    In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1970 in der Rechtssache 36/70 (Getreide-Import, Slg. 1970, 1107, Randnr. 13) hinzuweisen, wonach Löschung und Verlängerung.
  • EuGH, 16.12.1982 - 71/82

    BALM / Brüggen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
    Zweitens ist für den Fall, daß sich die zuständige Stelle für eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer entscheidet, zu berücksichtigen, daß diese Verlängerung - wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 1982 in der Rechtssache 71/82 (Brüggen, Slg. 1982, 4647, Randnr. 14) festgestellt hat - es dem Lizenzinhaber ermöglichen soll,.
  • EuGH, 11.07.1968 - 4/68

    Schwarzwaldmilch GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
    In der Tat mußte die Firma von dem Augenblick an, in dem die Möglichkeit eines Streiks nicht mehr ausgeschlossen werden konnte, nach der Rechtsprechung des 4 - Siehe in diesem Sinne das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 4/68, Schwarzwaldmilch, Slg. 1968, 561, aus dem hervorgeht, daß ein Ereignis dann ungewöhnlich ist, wenn, "wer umsichtig und mit der Sorgfalt eines ordendichen Kaufmanns handelt, seinen Eintritt als unwahrscheinlich ansehen mußte".
  • EuGH, 30.01.1974 - 158/73

    Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
    1 - Siehe insbesondere das Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 158/73, Kampffmeyer, Slg. 1974, 101, Randnr. 8.
  • EuGH, 17.09.1987 - 70/86

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
    14. In seinem Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 70/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 3545) scheint mir der Gerichtshof ebenfalls eingeräumt oder jedenfalls nicht ausgeschlossen zu haben, daß ein Streik unter gewissen Voraussetzungen einen Fall von höherer Gewalt darstellen kann.
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