Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.2000 - C-339/98   

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https://dejure.org/2000,1428
EuGH, 19.10.2000 - C-339/98 (https://dejure.org/2000,1428)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2000 - C-339/98 (https://dejure.org/2000,1428)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - C-339/98 (https://dejure.org/2000,1428)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von Netzwerkkarten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

  • Europäischer Gerichtshof

    Peacock

  • EU-Kommission PDF

    Peacock

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Netzwerkkarten, die dazu bestimmt sind, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden - Karten ohne eigene Funktion im Sinne der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur - Einreihung in die ...

  • EU-Kommission

    Peacock

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifierung von Netzwerkkarten; Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (a. F.); ; Verordnung Nr. 3115/94/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 177 (a. F.); Verordnung Nr. 3115/94/EWG
    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Netzwerkkarten, die dazu bestimmt sind, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden - Karten ohne eigene Funktion im Sinne der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur - Einreihung in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf - Auslegung der Anmerkung 5 Teil B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in der durch die Verordnungen (EWG) Nr. 2886/89 der Kommission vom 2. August 1989, (EWG) Nr. 2472/90 der Kommission vom 31. Juli 1990, ...

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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.12.1997 - C-382/95

    Techex

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95, Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11).

    Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteile Siemens Nixdorf, Randnr. 12, und Techex, Randnr. 12).

  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95, Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11).

    Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteile Siemens Nixdorf, Randnr. 12, und Techex, Randnr. 12).

  • EuGH, 10.05.2001 - C-463/98

    Cabletron

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98 (Peacock, Slg. 2000, I-8947) waren Netzwerkkarten, die dazu bestimmt sind, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden, zwischen Juli 1990 und Mai 1995 als Einheiten solcher Maschinen in die Position 8471 einzureihen.

    Er leitete daraus ab, dass Netzwerkkarten mit allen anderen Mitteln vergleichbar seien, mit deren Hilfe eine automatische Datenverarbeitungsmaschine Daten empfange oder liefere, und also keine Funktion hätten, die sie ohne eine solche Maschine ausüben könnten (Peacock, Randnr. 16).

    Daher habe der letzte Absatz der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in ihrer vor dem 1. Januar 1996 geltenden Fassung sie nicht von einer Einreihung in die Position 8471 ausschließen können, denn sie hätten keine eigene Funktion (Peacock, Randnrn.

    Überdies hätten Netzwerkkarten die Merkmale von "Einheiten" gemäß dieser Anmerkung, da sie an die Zentraleinheit angeschlossen werden könnten und ihrer Beschaffenheit nach als Teil für ein automatisches Datenverarbeitungssystem bestimmt seien (Peacock, Randnr. 20).

    Das Urteil Peacock betrifft zwar nur eine einzige Art von Netzwerkausrüstung, doch ist unstreitig, dass alle im Ausgangsverfahren streitigen Waren die Merkmale von "Einheiten" gemäß der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in ihrer bis zum 1. Januar 1996 geltenden Fassung haben, was der Gerichtshof im Urteil Peacock als ausschlaggebend für die Anwendung der Position 8471 ansah.

    Auch die ab dem 1. Januar 1996 geltende Änderung der Anmerkung 5 hat für die Zeit nach diesem Datum keine Auswirkung auf das Ergebnis, zu dem der Gerichtshof im Urteil Peacock gelangt ist.

  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Zur Beantwortung der vorgelegten Frage ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Position des Gemeinsamen Zolltarifs und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteile vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-338/95, Wiener SI, Slg. 1997, I-6495, Randnr. 10, vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98, Peacock, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 9, und vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache C-479/99, CBA Computer, Slg. 2001, I-4391, Randnr. 21).

    Es ist weiter ständige Rechtsprechung, dass bei der Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel dafür sind, eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und dass sie deshalb wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs darstellen (vgl. Urteile Wiener SI, Randnr. 11, und Peacock, Randnr. 10).

    In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass der Begriff "Teil" im Sinne der Position 8473 KN voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (vgl. Urteil Peacock, Randnr. 21), was bei der im Ausgangsverfahren fraglichen Kartusche nicht der Fall ist.

  • BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01

    Tarifierung von COM-Recordern

    8471 einzureihen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Oktober 2000 Rs. C-339/98 --Peacock--, EuGHE 2000, I-8947 Rdnr. 20; vom 7. Juni 2001 Rs. C-479/99 --CBA Computer--, EuGHE 2001, I-4391 Rdnr. 22).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die COM-Recorder nach den Feststellungen des FG ohne die Zuführung der Daten von einer Zentraleinheit oder einer Bandlesestation nicht in der Lage sind, eigenständig Arbeiten auszuführen und keine Funktion haben, die sie ohne eine solche Maschine ausüben könnten (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-8947 Rdnr. 16).

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   Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98   

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https://dejure.org/1999,18030
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - C-339/98 (https://dejure.org/1999,18030)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - C-339/98 (https://dejure.org/1999,18030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,18030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Peacock

  • EU-Kommission PDF

    Peacock AG gegen Hauptzollamt Paderborn.

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von Netzwerkkarten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.12.1997 - C-382/95

    Techex

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
    21: - Vgl. z. B. Urteile vom 9. Oktober 1997 in der Rechtssache C-67/95 (Rank Xerox, Slg. 1997, I-5401, Randnr. 17) und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95 (Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 12).

    41: - Erläuterungen zum HS, I A zu Position 8471, wiedergegebenen oben in Nr. 51.42: - Erläuterungen zum HS, I D, zitiert oben in Nr. 52.43: - Siehe oben, Nr. 86.44: - Urteil Techex, zitiert in Fußnote 20.45: - Rechtssache C-121/95, Vobis Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnr. 18.46: - Nrn. 51 und 52. .

  • EuGH, 09.02.1999 - C-280/97

    ROSE Elektrotechnik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
    Hingegen hat er es in den Randnummern 22 bis 24 seines Urteils in der Rechtssache C-280/97 (ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689) mit der Begründung, daß "diese Erläuterungen dem Wortlaut der Position 8536 [widersprechen] und ... deren Bedeutung [verändern]", abgelehnt, diesen Erläuterungen zu folgen.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-267/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
    40: - Zitiert in Fußnote 2, siehe Artikel 3 des Übereinkommens und Urteil in der Rechtssache C-267/94 (Frankreich/Kommission, Slg. 1995, I-4845, Randnr. 20).
  • EuG, 13.02.2001 - T-133/98

    Hewlett Packard France / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
    In der Rechtssache C-463/98, Cabletron/Revenue Commissioners, ersuchen die irischen Appeal Commissioners um Vorabentscheidung über die Einreihung einer Reihe von LAN-Material, einschließlich Netzwerkkarten, und über die Gültigkeit der Verordnungen Nr. 1638/94(8) und Nr. 1165/95. In den beim Gericht erster Instanz anhängigen Rechtssachen T-133/98 und T-134/98, Hewlett Packard France/Kommission, begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der die Ungültigerklärung verbindlicher Zolltarifauskünfte angeordnet wird, nach denen Schalter und Karten, die verschiedene Computer innerhalb eines LAN in die Lage versetzen, sich in die Bedienung eines oder mehrerer Drucker zu teilen, in Position 8471 eingereiht wurden; das Verfahren in diesen Rechtssachen ist bis zum Urteil in der vorliegenden Rechtssache oder in der Rechtssache Cabletron ausgesetzt worden.
  • EuGH, 09.10.1997 - C-67/95

    Rank Xerox

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
    21: - Vgl. z. B. Urteile vom 9. Oktober 1997 in der Rechtssache C-67/95 (Rank Xerox, Slg. 1997, I-5401, Randnr. 17) und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95 (Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-104/23

    A GmbH & Co. KG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer

    19 In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Ausführungen des Generalanwalts Jacobs in seinen Schlussanträgen vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache Peacock (C-339/98, EU:C:1999:540, Nr. 37): "[D]er Gerichtshof [ist] ein Gericht speziell für das Gemeinschaftsrecht ... Zu seinen Aufgaben gehört eindeutig die Auslegung der Begriffe der [Kombinierten Nomenklatur] als Rechtsproblem.
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