Rechtsprechung
   EuGH, 03.03.2005 - C-21/03 und C-34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1454
EuGH, 03.03.2005 - C-21/03 und C-34/03 (https://dejure.org/2005,1454)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2005 - C-21/03 und C-34/03 (https://dejure.org/2005,1454)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2005 - C-21/03 und C-34/03 (https://dejure.org/2005,1454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen - Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Ausschluss jener von der Teilnahme an einem Verfahren oder von der Angebotsabgabe, die zur Entwicklung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fabricom

  • Europäischer Gerichtshof

    Fabricom

  • EU-Kommission PDF

    Fabricom SA gegen Belgischer Staat.

    Richtlinien 92/50, Artikel 3 Absatz 2, 93/36, Artikel 5 Absatz 7, 93/37, Artikel 6 Absatz 6, und 93/38, Artikel 4 Absatz 2, des Rates
    1. Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträgen sowie von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung und im Telekommunikationssektor - Richtlinien 92/50, 93/36, 93/37 und 93/38 - Verbot der ...

  • EU-Kommission

    Fabricom SA gegen Belgischer Staat

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Auftragsvergabe im Bereich der Wasserversorgung, Energieversorgung und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor; Beteiligung einer Person an einer Auftragsvergabe, die mit Forschungsarbeiten, Erprobungsarbeiten, Planungsarbeiten oder ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Ausgeschlossene Personen: kein genereller Ausschluss von Unternehmen, die mit vorbefassten Personen verbunden sind, zulässig

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 3 Abs. 2; ; Richtlinie 93/36/EWG Art. 5 Abs. 7; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 6 Abs. 6; ; Richtlinie 93/38/EWG Art. 4 Abs. 2; ; Richtlinie 89/665/EWG Art. 2... Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 89/665/EWG Art. 5; ; Richtlinie 92/13/EWG Art. 1; ; Richtlinie 92/13/EWG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen - Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Ausschluss jener von der Teilnahme an einem Verfahren oder von der Angebotsabgabe, die zur Entwicklung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss des vorbefassten Bieters nicht ohne weiteres erlaubt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Fabricom

    Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen - Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Ausschluss jener von der Teilnahme an einem Verfahren oder von der Angebotsabgabe, die zur Entwicklung der ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gesetzliches Bewerbungsverbot

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein unbedingter Projektantenausschluss (IBR 2005, 229)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Conseil d'etat (Belgien) ( Verwaltungsabteilung vom 27. Dezember 2002 in dem Rechtsstreit Fabricom SA gegen Belgischer Staat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Belgien)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 551
  • EuZW 2005, 349
  • NZBau 2005, 351
  • ZfBR 2005, 393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.12.2004 - C-434/02

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-21/03
    27 Darüber hinaus verlangt nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 14. Dezember 2004 in den Rechtssachen C-434/02, Arnold André, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 68 und zitierte Rechtsprechung, sowie C-210/03, Swedish Match u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 70 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-21/03
    42 In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 89/665 nicht beeinträchtigt werden darf, soweit es um die Modalitäten gerichtlicher Verfahren zum Schutz der Rechte geht, die das Gemeinschaftsrecht den durch Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber geschädigten Bewerbern und Bietern einräumt (Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 72).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-21/03
    26 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung dem Wesen der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge entspricht, die namentlich die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf den Gebieten fördern sollen, die in ihren jeweiligen Anwendungsbereich fallen, und die Zuschlagskriterien aufstellen, die einen solchen Wettbewerb gewährleisten sollen (Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-212/02

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-21/03
    Ein solcher Schutz kann nicht effektiv sein, wenn sich der Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht auf diese Vorschriften berufen kann (Urteil vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-212/02, Kommission/Österreich, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-21/03
    Alle Bieter müssen aber bei der Erstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, I-2043, Randnr. 54).
  • EuG, 20.09.2005 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Verfahren des vorläufigen

    Im Übrigen habe die Gemeinschaftsrechtsprechung bestätigt, dass der abstrakte Ausschluss eines Bieters ohne konkrete Prüfung einer Beseitigung des Interessenkonflikts unzulässig sei (Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 2005 in den Rechtssachen C-21/03 und C-34/03, Fabricom, Slg. 2005, I-1559, Urteil des Gerichts vom 17. März 2005 in der Rechtssache T-160/03, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnrn.

    42 Im Rahmen ihres zweiten Klagegrundes trägt die Antragstellerin vor, die Kommission habe gegen Artikel 146 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen, die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Ausschreibungen (Urteil Fabricom, oben, Randnr. 35) und den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen, indem sie Euphet nicht zur Einreichung zusätzlicher Informationen aufgefordert habe.

    45 Im Übrigen ergebe sich aus dem oben in Randnummer 35 angeführten Urteil Fabricom, dass der öffentliche Auftraggeber im Fall eines potenziellen Interessenkonflikts den betreffenden Bieter nicht automatisch ausschließen dürfe, sondern den Fall stets auf der Grundlage der konkreten Umstände prüfen müsse, was impliziere, dass dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, die Unmöglichkeit eines Interessenkonflikts nachzuweisen.

    58 Drittens sei der Verweis der Antragstellerin auf das oben in Randnummer 35 angeführte Urteil Fabricom ohne Bedeutung, da die Kommission im vorliegenden Fall das Bestehen eines Interessenkonflikts auf der Grundlage der Angaben des Angebots und im Hinblick auf die Art des zu vergebenden Auftrags konkret geprüft habe.

    94 Ebenso bestehen auf den ersten Blick Zweifel, ob sich die Antragstellerin auf die oben in Randnummer 35 angeführten Urteile Fabricom und AFCon Management Consultants u. a./Kommission berufen kann.

    95 Zum einen war der Gerichtshof im oben in Randnummer 35 angeführten Urteil Fabricom nämlich der Ansicht, dass die gemeinschaftlichen Richtlinien über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge einer Bestimmung entgegenstehen, nach der eine Person, die mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen betraut war, nicht zur Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an einem öffentlichen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag oder eines Angebots für einen solchen Auftrag zugelassen ist, ohne dass ihr die Möglichkeit gegeben wird, zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihr erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können.

    112 Im Rahmen ihres zweiten Klagegrundes trägt die Antragstellerin im Wesentlichen vor, die Kommission habe gegen Artikel 146 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen, die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Ausschreibungen (Urteil Fabricom, oben, Randnr. 35), den Vertrauensgrundsatz, den Grundsatz der Gleichbehandlung sowie die Artikel 89 Absatz 1 und 99 der Haushaltsordnung verstoßen, indem sie Euphet nicht zur Einreichung zusätzlicher Informationen aufgefordert habe.

    114 Zweitens ist in diesem Stadium ebenso zu bezweifeln, dass sich die Antragstellerin wirksam auf das oben in Randnummer 35 angeführte Urteil Fabricom stützen kann, um darzutun, dass die Kommission keine konkrete Beurteilung des Interessenkonflikts vornehmen durfte, ohne von der Antragstellerin zusätzliche Informationen anzufordern.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Diese Grundsätze, die u. a. bedeuten, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34, und vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, Slg. 2003, I-14527, Randnr. 47), bilden nämlich die Grundlage der Richtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnr. 91, und vom 19. Juni 2003, GAT, C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73), und die Pflicht, ihre Beachtung sicherzustellen, entspricht dem Wesen dieser Richtlinien (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81, und vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnr. 26).

    Solche Maßnahmen dürfen jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 47), nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Fabricom, Randnr. 34).

    Eine nationale Vorschrift wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die eine allgemeine Unvereinbarkeit des Sektors der öffentlichen Bauarbeiten mit dem der Informationsmedien einführt, hat jedoch zur Folge, dass Unternehmer, die öffentliche Bauaufträge durchführen und außerdem im Sektor der Informationsmedien aufgrund einer Rechtsstellung als Eigentümer, Hauptaktionär, Gesellschafter oder Führungskraft engagiert sind, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen eine Möglichkeit gegeben wird, gegenüber etwa von einem Konkurrenten gegebenen Hinweisen nachzuweisen, dass in ihrem Fall keine tatsächliche Gefahr der in Randnr. 60 des vorliegenden Urteils genannten Art besteht (vgl. entsprechend Urteil Fabricom, Randnrn.

  • VK Bund, 01.09.2005 - VK 1-98/05

    Generalplanerleistungen/Architektenleistungen

    Das Verbot des generellen Ausschlusses vorbefasster Personen vom Vergabeverfahren ergibt sich nach dem Urteil des EuGH vom 3. März 2005 (EuGH, verb. Rs. C-21/03 und C-34/03) aus dem als höherrangiges Recht zu beachtenden europarechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, wie er sich u.a. in der EG-Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50, insbesondere in ihrem Art. 3 Abs. 2 darstellt.

    Danach steht Art. 3 Abs. 2 der EG-Richtlinie 92/50 einer Bestimmung entgegen, nach der eine Person, die mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Dienstleistungen betraut war, nicht zur Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag oder eines Angebots für einen solchen Auftrag zugelassen ist, ohne dass ihr die Möglichkeit gegeben wird, zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihr erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können (EuGH, Urteil vom 3.3.2005, verb. Rs. C-21/03 und C-34/03, Rz. 36).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 27 m.w.N.).

    Zwar befindet sich eine Person, die mit Forschungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Dienstleistungen hinsichtlich eines öffentlichen Auftrags betraut war, in Bezug auf die Teilnahme am Verfahren zur Vergabe dieses Auftrags nicht notwendig in der gleichen Situation wie jemand, der keine derartigen Arbeiten ausgeführt hat (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 28).

    Alle Bieter müssen aber bei der Erstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 29 m.w.N.).

    Eine solche Situation wäre geeignet, den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 30).

    Jedenfalls gebietet es der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 der EG- Richtlinie 92/50, dass die vorbefasste Person die Möglichkeit hat, zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihr erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, aaO., Rz. 36).

  • OLG Celle, 14.04.2016 - 13 Verg 11/15

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Projektanten am Vergabeverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wäre ein genereller Ausschluss unverhältnismäßig und gemeinschaftswidrig (EuGH, Urteil vom 3. März 2005 - C-21/03 und C 34/03 "Fabricom", Tz. 34 ff.; Urteil vom 19. Mai 2005 - C-538/07, VergabeR 2009, 756 ff., Tz. 28 ff.).

    Dies würde dazu führen, dass Personen, die bestimmte vorbereitende Arbeiten ausgeführt haben, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, ohne dass ihre Beteiligung daran eine Gefahr für den Wettbewerb unter den Bietern bedeuten würde (EuGH, Urteil vom 3. März 2005, a. a. O., Tz. 35).

    Dem Projektanten muss vor dem Ausschluss grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, zum Vorliegen der Wettbewerbsverzerrung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls darzulegen und zu beweisen, dass nach den Umständen die von ihm erworbene Kenntnis den Wettbewerb nicht hat verfälschen können (vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2005, a. a. O., Leitsatz und Tz. 36; Hausmann/von Hoff, a. a. O., Rn. 92).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17

    Hochtief

    Vor diesem Gericht hatte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), insbesondere geltend gemacht, es sei ihr nicht möglich gewesen, zu den Umständen des Rechtsstreits Stellung zu nehmen oder zu beweisen, dass die Mitwirkung des Experten einen fairen und transparenten Wettbewerb nicht beeinträchtigen könne.

    Sie gelangte zu dem Schluss, dass der Auftraggeber die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zum einen dadurch verletzt habe, dass er ein Verhandlungsverfahren ausgeschrieben habe, und zum anderen dadurch, dass er im Vorauswahlverfahren einen Bewerber ausgeschlossen habe, ohne ihm gemäß dem Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), die Möglichkeit zum Gegenbeweis gegeben zu haben, nämlich zu dem Nachweis, dass die Beteiligung des Experten den Wettbewerb nicht habe verfälschen können.

    In der vorliegenden Rechtssache wird die von Hochtief erstmals vor dem F?'városi Ítél?'tábla (Hauptstädtisches Berufungsgericht) erhobene Rüge der Verletzung von Unionsrecht auf das Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), gestützt, das erst nach Einleitung des Rechtsstreits vor der Schiedsstelle in ungarischer Sprache "verfügbar" gewesen sein soll(43).

    Der Umstand, dass die Information über die Verfügbarkeit des Urteils vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), in ungarischer Sprache von der Kanzlei des Gerichtshofs in deutscher Sprache auf eine vom deutschen Sitz von Hochtief ausgehende Anfrage in Deutsch gegeben wurde, ist hier zweifellos zu berücksichtigen.

    4 Einem Schreiben der Kanzlei des Gerichtshofs an Hochtief vom 22. September 2010 zufolge war die ungarische Übersetzung des Urteils vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), am 2. Oktober 2006 bei der Kanzlei eingegangen.

    43 Entgegen dem Vortrag von Hochtief in der Sitzung vom 30. April 2018 unterscheidet sich das auf das Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), gestützte Argument meines Erachtens deutlich von dem ursprünglich in der Klageschrift geltend gemachten.

  • EuG, 18.04.2007 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Sie beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung, wonach der abstrakte Ausschluss eines Bieters ohne konkrete Prüfung einer Beseitigung des Interessenkonflikts unzulässig sei (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, und des Gerichts vom 17. März 2005, AF Con Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, Slg. 2005, II-981, Randnrn.

    Bestätigung finde diese Praxis außerdem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu öffentlichen Aufträgen, insbesondere im Urteil Fabricom (oben in Randnr. 57 angeführt).

    Die Berufung der Klägerin auf das Urteil Fabricom (oben, Randnr. 57) sei insoweit unmaßgeblich, denn der Gerichtshof habe darin eine belgische Regelung beanstandet, die Personen, die mit vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag betraut gewesen seien, automatisch von der Teilnahme am Verfahren zur Vergabe dieses Auftrags ausgeschlossen habe, während im vorliegenden Fall Euphet von der Kommission nicht von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen worden sei.

    An dieser Feststellung kann auch der Hinweis der Klägerin auf das Urteil Fabricom (oben, Randnr. 57) nichts ändern, das eine Rechtsfrage und einen Sachverhalt betrifft, zu denen der hier vom Gericht zu entscheidende Rechtsstreit keine Analogie aufweist.

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil Fabricom, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 27).

  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Eine solche Situation ist geeignet, den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen (Urteile vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 30, und vom 11. Juni 2014, Communicaid Group/Kommission, T-4/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:437, Rn. 53), und begründet einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter.

    Insbesondere besteht nach der Rechtsprechung und Abschnitt 2.3.6 des PRAG die Gefahr eines Interessenkonflikts, wenn eine Person im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit vorbereitenden Arbeiten betraut war und an diesem Verfahren teilnimmt, da sich diese Person dann in einer Lage befinden kann, die möglicherweise auf einen Interessenkonflikt hinausläuft (Urteil vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 28 bis 30).

    Dazu muss eine Gefahr eines Interessenkonflikts nach einer konkreten Bewertung des Angebots und der Lage des Bieters tatsächlich festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 32 bis 36, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 26 bis 30, und vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, EU:T:2007:107, Rn. 67).

    Somit obliegt es dem öffentlichen Auftraggeber, das Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr, dass es zu Praktiken kommt, die geeignet sind, die Transparenz zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen, zu beurteilen und zu prüfen und dem vom Ausschluss von dem Verfahren bedrohten Bieter die Möglichkeit zu geben, nachzuweisen, dass in seinem Fall keine tatsächliche Gefahr eines Interessenkonflikts besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 33 und 35, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn.30, und vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 39).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Eine solche Regelung, die auf einer unwiderlegbaren Vermutung beruht, dass Angebote verbundener Unternehmen für denselben Auftrag stets voneinander beeinflusst worden seien, verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da diesen Unternehmen damit keine Möglichkeit gegeben wird, nachzuweisen, dass in ihrem Fall keine tatsächliche Gefahr besteht, dass es zu einer Praxis kommt, die geeignet ist, die Transparenz zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin

    35 - Vgl. u. a. Urteile Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Manova (C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 30).

    36 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 26) und Michaniki (C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    42 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in den verbundenen Rechtssachen Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2004:709, Nr. 22) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Michaniki (C-213/07, EU:C:2008:544, Nr. 23).

    49 - Vgl. Urteil Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 29), in dem der Gerichtshof mögliche Wettbewerbsvorteile aufgrund von Informationen berücksichtigt hat, die ein Bieter über den fraglichen öffentlichen Auftrag hätte erhalten können.

  • OLG München, 19.12.2013 - Verg 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von

    Diese Vorschrift beruht letztlich auf der Entscheidung des EuGH vom 3.3.2005 - C-21/03 und 34/03 -Fabricom.
  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

  • OLG München, 25.07.2013 - Verg 7/13

    Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Wertung einer Präsentation anhand nicht

  • EuGH, 07.08.2018 - C-300/17

    Hochtief - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

  • KG, 27.01.2015 - Verg 9/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ermittlung des Auftragswertes bei mehreren

  • BayObLG, 24.06.2021 - Verg 2/21

    Ausschluss vom Vergabeverfahren von Angeboten wirtschaftlich miteinander

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2012 - Verg 29/12

    Anforderungen an die Bekanntmachung von (Mindest-)Eignungsanforderungen

  • OLG Koblenz, 06.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung des Auftraggebers aufgrund eines

  • VK Sachsen, 28.10.2008 - 1/SVK/054-08

    Teilnahme des beratenden Bieters

  • VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51

    Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlag = Mehrfachbeauftragung

  • OLG München, 10.02.2011 - Verg 24/10

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Wettbewerbsverfälschung durch Teilnahme eines

  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

  • EuG, 14.02.2006 - T-376/05

    TEA-CEGOS und STG / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2015 - C-115/14

    RegioPost - Rein interner Sachverhalt - Nationale Identität - Art. 4 Abs. 2 EUV -

  • EuG, 20.03.2013 - T-415/10

    Nexans France / Entreprise commune Fusion for Energy

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14

    Ince - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Staatliches Monopol auf

  • EuGH, 05.04.2017 - C-391/15

    Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • VK Arnsberg, 13.06.2006 - VK 10/06

    Anforderungen an die Begründung der Auftragsvergabeentscheidung;

  • VK Bund, 18.09.2023 - VK 2-68/23

    Projektantenproblematik in Bezug auf den Nachunternehmer des Projektsteuerers für

  • VK Südbayern, 08.10.2013 - Z3-3-3194-1-26-08/13

    Höchstzahl der Teilnehmer ist verbindlich!

  • VK Bund, 21.11.2013 - VK 2-102/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von IT-Leistungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • VK Brandenburg, 11.07.2006 - 1 VK 25/06

    Projektsteuerer u. Bieter identisch: Zuverlässigkeit fehlt!

  • VK Nordbayern, 04.10.2005 - 320.VK-3194-30/05

    Bedarfspositionen sind auch mit fehlerhafter Mengenvorgabe zu werten!

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -

  • VK Bund, 09.10.2009 - VK 1-176/09

    Dienstleistungen zur Umsetzung einer europäischen Arbeitsgruppe

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im

  • OLG München, 11.04.2013 - Verg 2/13

    Vergabeverfahren: Verwandtschaftsverhältnis zwischen Bieter und Preisrichter als

  • VK Bund, 24.05.2012 - VK 3-45/12

    Planungsleistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2010 - L 21 SF 245/10

    Krankenversicherung

  • VK Bund, 16.07.2013 - VK 3-47/13

    Nachprüfungsverfahren: Aufbereitung von Daten/Herstellung von Schriften

  • EuG, 12.03.2008 - T-345/03

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • OLG München, 02.12.2013 - Verg 14/13

    Was tun bei Vorbefasstheit?

  • VK Brandenburg, 11.11.2011 - VK 47/11

    VOF: Zuschlagskriterien sind umfassend bekannt zu geben!

  • VK Bund, 20.08.2008 - VK 1-108/08

    Rückbau von Brücken, Rückbau/Anpassung von LST-Anlagen usw.

  • VK Bund, 26.07.2022 - VK 1-65/22

    Übernahme eines vorbefassten Bieterunternehmens ist kein zwingender

  • VK Südbayern, 21.10.2013 - Z3-3-3194-1-29-08/13

    Bieter vorbefasst: Ausgleich des Wissensvorsprungs geht Ausschluss vor!

  • EuG, 30.04.2014 - T-637/11

    Euris Consult / Parlament - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VK Bund, 06.06.2005 - VK 2-33/05

    Ausrüstung mit Radarnavigationssystemen (ECDIS/AIS)

  • VK Nordbayern, 31.08.2011 - 21.VK-3194-24/11

    Pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Bieters unzulässig!

  • VK Bund, 26.03.2007 - VK 3-19/07

    Beschaffung einer Software zum Dokumentenmanagement einschließlich der

  • VK Köln, 04.10.2012 - VK VOF 18/12

    Wann ist ein Bieter "vorbefasst"?

  • VK Arnsberg, 14.03.2005 - VK 3-34/04

    Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen zur Herrichtung der ehemaligen

  • VK Nordbayern, 04.10.2005 - 320-VK-3194-30/05

    Ausschluss von einem Vergabeverfahren wegen konkreter wettbewerbserheblicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 03.03.2005 - C-34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13805
EuGH, 03.03.2005 - C-34/03 (https://dejure.org/2005,13805)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2005 - C-34/03 (https://dejure.org/2005,13805)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2005 - C-34/03 (https://dejure.org/2005,13805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Auftragsvergabe im Bereich der Wasserversorgung, Energieversorgung und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor; Beteiligung einer Person an einer Auftragsvergabe, die mit Forschungsarbeiten, Erprobungsarbeiten, Planungsarbeiten oder ...

  • Judicialis

    RL 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in der Fassung der RL 97/52/EG des Europäischen Parla... ments und des Rates vom 13. Oktober 1997 Art. 3 Abs. 2; ; RL 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge in der Fassung der RL 97/52/EG Art. 5 Abs. 7; ; RL 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der RL 97/52/EG Art. 6 Abs. 6; ; RL 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor in der Fassung der RL 98/4/EG Art. 4 Abs. 2; ; Königliche Verordnung vom 25. März 1999 zur Änderung der Königlichen Verordnung vom 10. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung Art. 26; ; Königliche Verordnung vom 25. März 1999 zur Änderung der Königlichen Verordnung vom 8. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie öffentliche Baukonzessionen (Belgien) Art. 32; ; RL 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 2 Abs. 1 a; ; RL 89/665/EWG Art. 5; ; RL 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung Art. 1

  • ibr-online

    Ausschluss des vorbefassten Bieters nicht ohne weiteres erlaubt!

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Fabricom

    Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen - Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Ausschluss jener von der Teilnahme an einem Verfahren oder von der Angebotsabgabe, die zur Entwicklung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein unbedingter Projektantenausschluss (IBR 2005, 229)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Conseil d'etat (Belgien) ( Verwaltungsabteilung vom 27. Dezember 2002 in dem Rechtsstreit Fabricom SA gegen Belgischer Staat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 551
  • EuZW 2005, 349
  • NZBau 2005, 351
  • BauR 2005, 1222 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 319
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung dem Wesen der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge entspricht, die namentlich die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf den Gebieten fördern sollen, die in ihren jeweiligen Anwendungsbereich fallen, und die Zuschlagskriterien aufstellen, die einen solchen Wettbewerb gewährleisten sollen (Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 89/665 nicht beeinträchtigt werden darf, soweit es um die Modalitäten gerichtlicher Verfahren zum Schutz der Rechte geht, die das Gemeinschaftsrecht den durch Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber geschädigten Bewerbern und Bietern einräumt (Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 72).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-212/02

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    Ein solcher Schutz kann nicht effektiv sein, wenn sich der Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht auf diese Vorschriften berufen kann (Urteil vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-212/02, Kommission/Österreich, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-434/02

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    Darüber hinaus verlangt nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 14. Dezember 2004 in den Rechtssachen C-434/02, Arnold André, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 68 und zitierte Rechtsprechung, sowie C-210/03, Swedish Match u. a., Slg. 2004, I-0000, Randnr. 70 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-34/03
    Alle Bieter müssen aber bei der Erstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, I-2043, Randnr. 54).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urt.v.3.3.2005, Rs. C -34/03, Tz. 25-29, 30, 36 Fabricom, VergabeR 2005, 319, 324; vgl. Senat, Beschl. v. 25.10.2005, VII-Verg 67/05) ist ein Unternehmen, wenn es mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- und Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen betraut war, zur Einreichung eines Angebots grundsätzlich zuzulassen, es sei denn, es ist ihm nach den Umständen nicht möglich gewesen zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls der von ihm erworbene Wissensvorsprung und die Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können.
  • OLG Brandenburg, 22.05.2007 - Verg W 13/06

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Vergabe der Bauüberwachung an den

    Die abstrakte Möglichkeit der Vorteilserlangung reicht dabei nicht aus ( EuGH, Urteil v. 3.3.2005 "Fabricom", VergabeR 2005, 319; VK des Bundes, Beschluß vom 1.9.2005 - VK 1 - 98/05).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - Verg 67/05

    Nach vorangegangener Akquisitionsplanung: Teilnahme möglich?

    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften v. 3. März 2005, Rs. C-34/03, (vgl. VergabeR 2005, 319) ist ein Unternehmen, wenn es mit Forschungs- Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen hinsichtlich eines öffentlichen Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber betraut war, zur Einreichung eines Teilnahmeantrags bzw. eines Angebots grundsätzlich zuzulassen, es sei denn, es ist ihm nicht möglich gewesen zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihm erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - Verg 54/07

    Rechtsnatur eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Altpapierentsorgung;

    e) Es bestehen aufgrund der Vergabeakte keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorliegende Ausschreibung unter Beteiligung von Projektanten vorbereitet worden wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 25.10.2005, Verg 67/05, VergabeR 2006, 137; EuGH, VergabeR 2005, 319-Fabricom).
  • VK Niedersachsen, 02.03.2016 - VgK-01/16

    Verpflichtung zur Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt vor

    Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet und nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2005 - C - 34/03 = VergabeR 2005, 319 ) auch nicht ohne weiteres berechtigt, einen Bewerber oder Bieter, der ihn vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten oder unterstützt hat, vom Wettbewerb auszuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 28/08

    Ausschluss vorbefasster Unternehmen vom Wettbewerb; Anforderungen an die

    Diese Regelung ist nämlich als ein dem Wettbewerb geschuldetes allgemeines vergaberechtliches Prinzip zu verstehen, das auf die Rechtsprechung des EuGH (VergabeR 2005, 319) zurückgeht.
  • VK Niedersachsen, 10.12.2015 - VgK-46/15

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages; Ausschluss eines Anbieters von der

    Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet und nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.03.2005 - C - 34/03 = VergabeR 2005, 319 ) auch nicht ohne weiteres berechtigt, einen Bewerber oder Bieter, der ihn vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten oder unterstützt hat, vom Wettbewerb auszuschließen.
  • VK Thüringen, 19.09.2008 - 250-4003.20-2110/2008-008-SHK
    Nach der Rechtsprechung kann der Auftraggeber eine Wettbewerbsverfälschung aber dadurch vermeiden, indem er zunächst nach Anhörung der Betroffenen den Umfang des Informationsvorsprunges feststellt, um ihn sodann auszugleichen oder den Bieter oder Bewerber auszuschließen, wenn ein wettbewerbsverfälschender Informationsvorsprung nicht ausgeräumt werden kann (vgl. nur EuGH 3.3.2005 C34/03 "Fabricom", VergabeR 2005, 319 und ThürOLG 08.04.2003 6 Verg 9/02 "Stadttheater Hildburghausen", VergabeR 2003, 577).
  • VK Thüringen, 12.12.2008 - 250-4004.20-5909/2008-015-SM
    Das Gericht hat sich im Besonderen mit seinem Urteil vom 3. März 2005 - Rs. C - 34/03 - "Fabricom", VergabeR 2005, 319 ff. mit der Frage der Beteiligung "vorbefasster" Personen beschäftigt und einen Ausschluss dieser Personen, im Rahmen einer Ermessensentscheidung der VST ("kann"), nur dann für erforderlich gehalten, wenn die Vorbefassung mit dem Ausschreibungsgegenstand geeignet war, den normalen Wettbewerb zu verfälschen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-21/03, C-34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8899
Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-21/03, C-34/03 (https://dejure.org/2004,8899)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.11.2004 - C-21/03, C-34/03 (https://dejure.org/2004,8899)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. November 2004 - C-21/03, C-34/03 (https://dejure.org/2004,8899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fabricom

  • Europäischer Gerichtshof

    Fabricom

  • EU-Kommission PDF

    Fabricom SA gegen Belgischer Staat.

    Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen - Bereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor - Ausschluss jener von der Teilnahme an einem Verfahren oder von der Angebotsabgabe, die zur Entwicklung der ...

  • EU-Kommission

    Fabricom SA gegen Belgischer Staat

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online

    Mitwirkung bei der Vergabe: Bieter-Ausschluss?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss vorbefasster Bieter zulässig? (IBR 2005, 38)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-21/03
    16 - Vgl. u. a. Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) sowie Lombardini und Mantovani.

    28 - Dies bestätigt der Gerichtshof im Urteil Beentjes (Randnr. 20).

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-21/03
    6 - Vgl. Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88 (Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 18 a. E.).

    17 - Urteil Fratelli Costanzo (zitiert oben in Fußnote 6).

  • EuGH, 09.07.1987 - 27/86

    CEI / Association intercommunale pour les autoroutes des Ardennes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-21/03
    27 - Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 27/86 bis 29/86 (CEI u. a., Slg. 1987, 3347, Randnr. 15).
  • OLG Bremen, 09.10.2012 - Verg 1/12

    Wettbewerbsvorteil durch Informationsvorsprung unschädlich!

    Das beruht auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ("Fabricom", Urt. v. 11.11.2004, C-21/03; C-34/03, BeckRS 2005, 70162), dass auch derjenige, der mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen betraut war, nicht von vornherein von der Beteiligung an der Ausschreibung dieser Leistungen ausgeschlossen werden darf.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin

    42 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in den verbundenen Rechtssachen Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2004:709, Nr. 22) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Michaniki (C-213/07, EU:C:2008:544, Nr. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18632
Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-34/03 (https://dejure.org/2004,18632)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.11.2004 - C-34/03 (https://dejure.org/2004,18632)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. November 2004 - C-34/03 (https://dejure.org/2004,18632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss vorbefasster Bieter zulässig? (IBR 2005, 38)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-34/03
    u. a. Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) sowie Lombardini und Mantovani.

    Dies bestätigt der Gerichtshof im Urteil Beentjes (Randnr. 20).

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-34/03
    Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88 (Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 18 a. E.).

    Urteil Fratelli Costanzo (zitiert oben in Fußnote 6).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-34/03
    Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98 (Unitron Scandinavia und 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31), Telaustria und Telefonadress (Randnr. 61) und Beschluss vom 3. Dezember 2001 in der Rechtssache C-59/00 (Vestergaard, Slg. 2001, I-9505).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht