Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2010 - C-340/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2783
EuGH, 29.04.2010 - C-340/08 (https://dejure.org/2010,2783)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - C-340/08 (https://dejure.org/2010,2783)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - C-340/08 (https://dejure.org/2010,2783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    M u.a.

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 ...

  • EU-Kommission PDF

    M u.a.

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 ...

  • EU-Kommission

    M u.a.

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik − Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen − Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Verordnung (EG) ...

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen; Ausbezahlte Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe an Ehegatten solcher Personen; The Queen, auf Antrag von M u. a., gegen Her ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen; Ausbezahlte Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe an Ehegatten solcher Personen; The Queen, auf Antrag von M u. a., gegen Her ...

  • rechtsportal.de

    Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen; Ausbezahlte Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialhilfe an Ehegatten solcher Personen; The Queen, auf Antrag von M u. a., gegen Her ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Das Einfrieren der Gelder von Personen, die verdächtigt werden, mit Bin Laden, der Al-Quaida und den Taliban in Verbindung zu stehen, findet keine Anwendung auf bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit, die an die Ehegatten ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    M u.a.

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialhilfe für die Ehefrauen von Bin Laden & Co.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 23. Juli 2008 - Regina (auf Antrag von M) / Her Majesty's Treasury und zwei weitere Klagen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1018
  • DÖV 2010, 565
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-341/01

    Plato Plastik Robert Frank

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-340/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Vorschrift der Europäischen Union einheitlich ausgelegt werden müssen; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2004, Plato Plastik Robert Frank, C-341/01, Slg. 2004, I-4883, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-117/06

    und Sicherheitspolitik - EIN GRUNDSTÜCKSVERKAUF DARF NICHT VOLLZOGEN WERDEN, WENN

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-340/08
    Was die Verordnung Nr. 881/2002 anbelangt, hat der Gerichtshof entschieden, dass sie zum Ziel hat, die benannten Personen am Zugriff auf alle finanziellen und wirtschaftlichen Ressourcen zu hindern, damit der Finanzierung terroristischer Tätigkeiten Einhalt geboten wird (Urteil vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361, Randnr. 63).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-340/08
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts möglichst so auszulegen ist, dass sie u. a. mit den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist, insbesondere mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit (vgl. u. a. Urteil vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-340/08
    Zudem sind bei der Auslegung der Verordnung Nr. 881/2002 auch der Wortlaut und das Ziel der Resolution 1390 (2002) des Sicherheitsrats zu berücksichtigen, die mit dieser Verordnung ausweislich ihres vierten Erwägungsgrundes umgesetzt werden soll (vgl. u. a. Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 297 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Außerdem müssen die verschiedenen Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts einheitlich ausgelegt werden; falls diese Fassungen voneinander abweichen, muss die fragliche Vorschrift daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Endendijk, Randnr. 24, Urteil vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, Slg. 2010, I-3913, Randnr. 44, und Urteil Kurt und Thomas Etling u. a., Randnr. 60).
  • EuGH, 09.06.2016 - C-332/14

    Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft GbR - Vorlage zur

    Allerdings ist eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts wie Art. 20 der Sechsten Richtlinie möglichst so auszulegen, dass sie mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist, insbesondere mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, EU:C:2010:232, Rn. 64).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

    Wie die Europäische Kommission geltend gemacht hat, sind bei der Auslegung der Verordnung Nr. 2580/2001 zudem der Wortlaut und das Ziel der Resolution 1373 (2001) zu berücksichtigen, auf die der dritte Erwägungsgrund der Verordnung Bezug nimmt (vgl. entsprechend Urteil Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnr. 54, und Urteil vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).

    Werden für eine Organisation, die in der Liste nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung aufgeführt ist, Gelder bereitgestellt, so birgt allein dies die Gefahr in sich, dass die Gelder für die Unterstützung derartiger Aktivitäten zweckentfremdet werden (vgl. entsprechend Urteil M u. a., Randnr. 57).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-72/11

    Auslegung der EU-Iran-Embargo-Verordnung

    Da ein Vermögenswert im Sinne von Art. 1 Buchst. i der Verordnung Nr. 423/2007 in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens für sich genommen die Gefahr in sich birgt, dass er für die Unterstützung der Verbreitung von Kernwaffen im Iran zweckentfremdet wird (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, Slg. 2010, I-3913, Randnr. 57, sowie E und F, Randnr. 77), wird für die Anwendung von Art. 7 Abs. 3 dieser Verordnung somit nicht verlangt, dass er mit der Vornahme der fraglichen Handlung sofort verwendungsbereit ist.

    Drittens ist angesichts der von dem vorlegenden Gericht hervorgehobenen Unterschiede zwischen den verschiedenen Sprachfassungen des Art. 7 Abs. 4 der Verordnung Nr. 423/2007 - in einigen von ihnen heißt es, wie der Generalanwalt in Nr. 80 seiner Schlussanträge darlegt, "willentlich" oder "absichtlich" anstelle von "vorsätzlich" - bei der Auslegung dieser Bestimmung auf die allgemeine Systematik und den Zweck der Regelung, deren Bestandteil diese Bestimmung ist, abzustellen, um ihre einheitliche Auslegung sicherzustellen (vgl. Urteil M u. a., Randnrn.

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 881/2002 zielt insgesamt darauf ab, zu verhindern, dass aufgeführte Organisationen oder Personen Zugriff auf wirtschaftliche Ressourcen und Finanzmittel gleich welcher Art haben, die sie zur Unterstützung terroristischer Tätigkeiten einsetzen könnten (s. EuGH, Urteil vom 29. April 2010 - C-340/08, Slg. 2010, I-3913 Rn. 54).

    (3) Ein solch weites Verständnis des Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 881/2002 wird vom Wortlaut der Vorschrift umfasst, entspricht dem Zweck sowie dem Zusammenhang der Norm und verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit (vgl. zu diesem EuGH, Urteil vom 29. April 2010 - C-340/08, Slg. 2010, I-3913 Rn. 64 f. mwN).

    Ferner ist keine ?dreiseitige Fallgestaltung? gegeben, in der Gelder nicht einer benannten Person, sondern einer anderen Person direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden, mit der die benannte Person mehr oder weniger enge Beziehungen unterhält, und in der die benannte Person aus den Geldern indirekt einen gewissen Nutzen zieht (s. dazu EuGH, Urteil vom 29. April 2010 - C-340/08, Slg. 2010, I-3913 Rn. 66).

  • EuGH, 28.05.2013 - C-239/12

    und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von

    Neben dem Einfrieren von Geldern als solchem, das durch seine große Tragweite sowohl das Berufs- als auch das Familienleben der betroffenen Personen zutiefst erschüttert (vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, Slg. 2010, I-3913) und den Abschluss zahlreicher Rechtsgeschäfte behindert (vgl. u. a. Urteil vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361), sind auch die Stigmatisierung und das Misstrauen zu berücksichtigen, die mit der öffentlichen Bezeichnung der Betroffenen als mit einer terroristischen Vereinigung in Verbindung stehend einhergehen.
  • EuGH, 16.11.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Der Gerichtshof hat ebenso mehrfach entschieden, dass bei der Auslegung einer Verordnung, mit der eine Resolution des Sicherheitsrats umgesetzt werden soll, der Wortlaut und das Ziel dieser Resolution zu berücksichtigen sind (Urteile vom 30. Juli 1996, Bosphorus, C-84/95, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 14, vom 27. Februar 1997, Ebony Maritime und Loten Navigation, C-177/95, Slg. 1997, I-1111, Randnr. 20, vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361, Randnr. 54, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Randnr. 297, vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, Slg. 2010, I-3913, Randnr. 45, und vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 72).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-230/09

    Kurt und Thomas Etling

    Außerdem müssen die verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Vorschrift des Unionsrechts einheitlich ausgelegt werden; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile Endendijk, Randnr. 24, und vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Bereits die Möglichkeit, dass der eine wirtschaftliche Ressource darstellende Vermögenswert für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, die zur Verbreitung von Kernwaffen im Iran beitragen können, würde indes diesem Zweck widerstreiten (EuGH aaO, Rn. 46; Urteil vom 29. April 2010 - C-340/08, NVwZ 2010, 1018, 1020).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-72/11

    Afrasiabi u.a. - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    9 - Urteil vom 29. April 2010, M u. a. (C-340/08, Slg. 2010, I-3913, Randnrn.

    19 - Vgl. entsprechend Urteil M u. a. (Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist es im Fall von Abweichungen zwischen den einzelnen Fassungen erforderlich, Art. 7 Abs. 4 der Verordnung nicht nur im Hinblick auf das Gesamtsystem und die Zielsetzung der Verordnung, sondern auch unter Beachtung des Wortlauts und des Ziels der Resolution 1737 (2006) auszulegen (Urteil M u. a., Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-144/10

    BVG

  • EuGH, 21.06.2012 - C-294/11

    Elsacom - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10

    Rechtsangleichung

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09

    E und F - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete

  • EuGH, 06.06.2013 - C-183/12

    Ayadi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2013 - C-584/10

    und Sicherheitspolitik - Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das

  • EuG, 24.02.2014 - T-45/14

    HTTS und Bateni / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und

  • EuGH, 16.06.2011 - C-351/10

    Laki - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex -

  • EuG, 06.10.2015 - T-275/12

    Das Gericht erklärt die Mehrzahl der Rechtsakte, mit denen der Rat die Gelder des

  • EuG, 06.10.2015 - T-276/12

    Chyzh u.a. / Rat

  • EuG, 11.03.2013 - T-110/12

    Iranian Offshore Engineering & Construction / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuGH, 14.06.2012 - C-644/11

    Qualitest FZE / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-113/15

    Breitsamer und Ulrich - Richtlinie 2001/110/EG - Art. 2 Abs. 4 - Angabe des

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-340/20

    Bank Sepah

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-111/15

    Obcina Gorje

  • EuG, 18.08.2010 - T-101/09

    Maftah / Rat und Kommission

  • EuG, 18.08.2010 - T-102/09

    Elosta / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-168/17

    SH

  • EuG, 04.02.2016 - T-722/14

    PRIMA / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2010 - C-340/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18115
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2010 - C-340/08 (https://dejure.org/2010,18115)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - C-340/08 (https://dejure.org/2010,18115)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - C-340/08 (https://dejure.org/2010,18115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    M u.a.

    Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Verbot, den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 aufgeführten Personen und Gruppen Gelder zugutekommen zu lassen - An ...

  • EU-Kommission PDF

    M u.a.

    Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Verbot, den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 aufgeführten Personen und Gruppen Gelder zugutekommen zu lassen - An ...

  • EU-Kommission

    M (FC) u.a.

    Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Verbot, den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 aufgeführten Personen und Gruppen Gelder zugutekommen zu lassen - An ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 30.07.1996 - C-84/95

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2010 - C-340/08
    Des Weiteren ist zu beachten, dass der Gerichtshof im Urteil Bosphorus(17) einerseits festgestellt hat, dass die Bedeutung der mit der Annahme einer Sanktionsmaßnahme zur Umsetzung von bindenden Resolutionen des Sicherheitsrats(18) verfolgten Ziele "selbst erhebliche negative Konsequenzen" rechtfertigen kann und "dadurch Parteien [schädigt], die für die Situation, die zum Erlass der Sanktionen geführt hat, nicht verantwortlich sind"(19), und andererseits daran erinnert hat, dass nach ständiger Rechtsprechung die von der Klägerin des Ausgangsverfahrens in jener Rechtssache geltend gemachten Grundrechte "keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen [können]; ihre Ausübung kann Beschränkungen unterworfen werden, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Gemeinschaft gerechtfertigt sind"(20).

    15 - Vgl. Urteil vom 30. Juli 1996, Bosphorus (C-84/95, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 22).

    20 - Vgl. Urteil Bosphorus, oben Fn. 15 angeführt, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    29 - Vgl. Urteile Bosphorus, oben in Fn. 15 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 03.04.2008 - C-187/07

    Endendijk - Richtlinie 91/629/EWG - Entscheidung 97/182/EG - Kälberhaltung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2010 - C-340/08
    3 und 4), vom 12. Juli 1979, Koschniske (9/79, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6), vom 6. Oktober 1982, C.I.L.F.I.T. (283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 18), vom 27. März 1990, Cricket St Thomas (C-372/88, Slg. 1990, I-1345, Randnr. 19), und vom 3. April 2008, Endendijk (C-187/07, Slg. 2008, I-2115, Randnr. 22).

    25- Urteile vom 12. November 1998, 1nstitute of the Motor Industry (C-149/97, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 16), und Endendijk, oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 23.

    18 und 19, vom 17. Oktober 1991, Kommission/Dänemark (C-100/90, Slg. 1991, I-5089, Randnr. 8), vom 17. Oktober 1995, Leifer u. a. (C-83/94, Slg. 1995, I-3231, Randnr. 22), und Endendijk, oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 23.

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2010 - C-340/08
    24 - Urteile vom 5. Dezember 1967, Van der Vecht (19/67, Slg. 1967, 462), vom 12. November 1969, Stauder (29/69, Slg. 1969, 419, Randnrn.
  • EuGH, 08.03.2022 - C-205/20

    Entsendung von Arbeitnehmern: Das nationale Gericht muss sich versichern, dass

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass eine Unionsvorschrift zum einen unbedingt ist, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Unionsorgane oder der Mitgliedstaaten bedarf, und sie zum anderen hinreichend genau ist, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2010:13, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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