Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 09.08.1994 - C-340/93   

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https://dejure.org/1994,2599
EuGH, 09.08.1994 - C-340/93 (https://dejure.org/1994,2599)
EuGH, Entscheidung vom 09.08.1994 - C-340/93 (https://dejure.org/1994,2599)
EuGH, Entscheidung vom 09. August 1994 - C-340/93 (https://dejure.org/1994,2599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Thierschmidt / Hauptzollamt Essen

    Verordnung Nr. 1224/80 des Rates
    1. Gemeinsamer Zolltarif; Zollwert; Quotenkosten, die der Käufer dem Verkäufer für Eigenquoten zahlt, die diesem unentgeltlich erteilt wurden; Einbeziehung; Quotenkosten für Fremdquoten oder für Eigenquoten, die dem Verkäufer gegen Entgelt erteilt wurden; Ausschluß; ...

  • EU-Kommission

    Thierschmidt / Hauptzollamt Essen

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung 1224/80/EWG über den Zollwert der Waren in der Fassung der Verordnung 3193/80/EWG; Einbeziehung der Kosten für unentgeltlich gewährte Eigenquoten in den Zollwert von Waren; Getrennte Anmeldung von nicht zum Zollwert gehördenden Quotenkosten; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zollwert: Quotenkosten für Eigenquoten

  • Judicialis

    Verordnung 1224/80/EWG; ; Verordnung 3193/80/EWG; ; Verordnung 4134/86/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Quotenkosten, die der Käufer dem Verkäufer für Eigenquoten zahlt, die diesem unentgeltlich erteilt wurden - Einbeziehung - Quotenkosten für Fremdquoten oder für Eigenquoten, die dem Verkäufer gegen Entgelt erteilt wurden - Ausschluß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zollwert der Waren - Einbeziehung der Kosten für unentgeltlich gewährte Eigenquoten - Keine getrennte Anmeldung nicht zum Zollwert gehörender Quotenkosten - Einfuhrregelung für Textilwaren aus Taiwan.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 796
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.02.1984 - 7/83

    Ospig / Hauptzollamt Bremen-Ost

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-340/93
    11 Das vorlegende Gericht führt aus, die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 7/83 (Ospig, Slg. 1984, 609) und vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-219/88 (Malt, Slg. 1990, I-1481) gegebene Begründung für die Nichteinbeziehung der Kosten für Fremdquoten in den Zollwert könne auf Eigenquoten erstreckt werden und erlaube auch den Ausschluß mit ihnen zusammenhängender Kosten vom Zollwert.

    Die Urteile Ospig und Malt enthielten gleichfalls keinen Anhaltspunkt hierfür.

  • EuGH, 28.03.1990 - 219/88

    Malt / Hauptzollamt Düsseldorf

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-340/93
    11 Das vorlegende Gericht führt aus, die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 7/83 (Ospig, Slg. 1984, 609) und vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-219/88 (Malt, Slg. 1990, I-1481) gegebene Begründung für die Nichteinbeziehung der Kosten für Fremdquoten in den Zollwert könne auf Eigenquoten erstreckt werden und erlaube auch den Ausschluß mit ihnen zusammenhängender Kosten vom Zollwert.

    Aus dem Urteil Malt (Randnr. 13) könne vielmehr geschlossen werden, daß die zum Erwerb der Exportlizenzen aufgewandten Kosten neben dem zollwertrechtlich zu berücksichtigenden Preis stuenden und dementsprechend auch bei der Zollwertanmeldung unbeachtlich seien.

  • BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung von Quotakosten

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-340/93
    Erstens seien die Kosten für Eigenquoten nach der vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 24. April 1990 (Az. VII R 55/89, ZfZ 1990, S. 357) vertretenen Auslegung von Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1224/80 in den Zollwert einzubeziehen, weil sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kaufgeschäft stuenden und kein Entgelt für anderweit erworbene Berechtigungen seien.
  • EuGH, 20.11.2003 - C-152/01

    Kyocera

    Der Bundesfinanzhof räumt in seinem Vorlagebeschluss zwar ein, dass das gemeinschaftliche Zollrecht eine ganze Reihe von Kosten oder Elementen vorsehe, die bei von dem Kaufpreis der eingeführten Waren getrenntem Ausweis nicht in den Zollwert dieser Waren einbezogen werden dürften, und dass sich der Gerichtshof bereits mehrfach mit der Auslegung der einschlägigen Vorschriften der Verordnungen Nrn. 1124/80 und 1495/80 befasst habe - u. a. in den Urteilen vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 290/84 (Mainfrucht Obstverwertung, Slg. 1985, 3909), vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-79/89 (Brown Boveri, Slg. 1991, I-1853), vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-21/91 (Wünsche, Slg. 1992, I-3647), vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-340/93 (Thierschmidt, Slg. 1994, I-3905) und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-93/96 (ICT, Slg. 1997, I-2881) -, weist aber darauf hin, dass die Prüfung der Gemeinschaftsregelung und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zu keiner unmittelbaren Lösung der Frage führe, ob Zinsen auch dann von dem Warenpreis "getrennt ausgewiesen" seien, wenn den Zollstellen im maßgeblichen Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung lediglich die Rechnung über den Nettopreis der eingeführten Ware vorliege, der sich - wie auch der Zollwertanmeldung selbst - weder ausdrücklich noch konkludent entnehmen lasse, dass der Käufer im Rahmen der betreffenden Einfuhr auch Zinsen gezahlt habe.

    Da die Aufzählung der in Artikel 8 erwähnten Posten, wie sich aus seinem Absatz 3 ergibt, abschließend ist (vgl. insoweit Urteil Thierschmidt, Randnr. 18), dürfen somit solche Zinsen nicht dem Preis der eingeführten Waren bei der Ermittlung ihres Zollwerts hinzugerechnet werden.

  • FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 4 K 783/05

    Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheides nach Import von Textilwaren aus

    Zwar gehören Kosten für Fremdquoten sowie Kosten für Eigenquoten, die dem Ausführer entgeltlich erteilt wurden, nicht zum Zollwert (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteile vom 9. Februar 1984 Rs. 7/83, Slg. 1984, 609 Rdnr. 15 und 17; vom 19. Mai 1994 Rs. C-29/93, Slg. 1994, I-1963 Rdnr. 14; vom 9. August 1994 Rs. C-340/93, Slg. 1994, I-3905 Rdnr. 25 f.).

    Anderes gilt allerdings für "Quotakosten", die der Käufer dem Verkäufer für Eigenquoten zahlt, die diesem unentgeltlich erteilt wurden (sog. fiktive Quotakosten) und die in Wirklichkeit ein versteckter Bestandteil des Kaufpreises sind (EuGH-Urteil in Slg. 1994, I-3905 Rdnr. 19 und 22).

    Deshalb muss der Käufer, der Quotakosten vom Zollwert ausnehmen will, nachweisen, dass es sich um Fremdquoten oder um Eigenquoten handelt, die dem Ausführer gegen Entgelt erteilt wurden (EuGH-Urteil in Slg. 1994, I-3905 Rdnr. 27).

  • BFH, 01.03.2001 - VII R 42/99

    Zollwert von Waren; Zinszahlungen; Warenpreis; Annahme der Zollanmeldung

    b) In einem weiteren Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-79/89 --BBC-- (Slg. 1991, I-1853) hat sich der EuGH hinsichtlich von Montagekosten nach Art. 3 Abs. 4 Buchst. a VO Nr. 1224/80 zwar nicht dazu geäußert, unter welchen Umständen ein getrennter Ausweis anzunehmen ist; er hat jedoch den maßgeblichen Zeitpunkt für den getrennten Ausweis in der Weise festgelegt, dass dieser "in" (s. Abs. 35 und den Leitsatz) der Zollwertanmeldung (richtiger wohl: "bei", d.h. bei Abgabe der Zollwertanmeldung außerhalb derselben, vgl. Abs. 29 des Urteils; zu diesen Formulierungsdifferenzen s. auch das EuGH-Urteil vom 9. August 1994 Rs. C-340/93 --Thierschmidt--, Slg. 1994, I-3905, Abs. 25 und 28 mit Leitsatz 2) zu führen ist, d.h. spätestens im maßgebenden Zeitpunkt für die Ermittlung des Zollwerts i.S. von Art. 1 Abs. 1 Buchst. g VO Nr. 1224/80 erbracht sein muss und (vorbehaltlich des Sonderfalles der unvollständigen Anmeldung, s. Slg. 1991, I-1853, Abs. 30 und 31) nach der Freigabe der Waren durch die Zollstelle eine Berichtigung der Zollanmeldung in Form einer Nachholung des getrennten Ausweises nicht mehr in Betracht kommt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-29/93

    KG in Firma OSPIG Textil-Gesellschaft W. Ahlers GmbH & Co. gegen Hauptzollamt

    Wie sich aus der vorliegenden Rechtssache und der Rechtssache C-340/93, Thierschmidt/Hauptzollamt Essen, die noch beim Gerichtshof anhängig ist, ergibt, gehen die deutschen Zollbehörden davon aus, daß die in der ersten Rechtssache Ospig gefundene Lösung nur gilt, wenn dem Käufer oder Verkäufer für den Erwerb freier und nach dem Recht des Exportlandes übertragbarer Exportlizenzen eines Dritten Kosten entstanden sind.

    In der bereits genannten Rechtssache C-340/93, Thierschmidt, handelt es sich um eine Vorlage des Finanzgerichts Düsseldorf, die insbesondere die Frage betrifft, inwieweit Kosten für Eigenquoten in den Zollwert einzubeziehen sind.

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   Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1994 - C-340/93   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1994 - C-340/93 (https://dejure.org/1994,25449)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.04.1994 - C-340/93 (https://dejure.org/1994,25449)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. April 1994 - C-340/93 (https://dejure.org/1994,25449)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Klaus Thierschmidt GmbH gegen Hauptzollamt Essen.

    Zollwert der Waren - Einbeziehung der Kosten für unentgeltlich gewährte Eigenquoten - Keine getrennte Anmeldung nicht zum Zollwert gehörender Quotenkosten - Einfuhrregelung für Textilwaren aus Taiwan

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.02.1984 - 7/83

    Ospig / Hauptzollamt Bremen-Ost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1994 - C-340/93
    (1) - Slg. 1984, 609.
  • BFH, 12.06.1991 - VII R 98/89

    Ansetzung eines Transaktionswertes für eingeführte Textilien als Zollwert -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1994 - C-340/93
    Diese Praxis wurde vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 12. Juni 1991 (VII R 98/89) bestätigt.
  • BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung von Quotakosten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1994 - C-340/93
    Der Bundesfinanzhof hat meines Erachtens zu Recht in seinem Urteil vom 24. April 1990 (VII R 55/89) folgendes festgestellt: "Nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. a ZWVO 1980 ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer ... entrichtet oder zu entrichten hat; dieser Preis schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft vom Käufer an den Verkäufer ... tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind.
  • EuGH, 28.03.1990 - 219/88

    Malt / Hauptzollamt Düsseldorf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1994 - C-340/93
    (3) - Urteil vom 28. März 1990, Slg. 1990, I-1481, in dem der Gerichtshof folgendes feststellte:.
  • BFH, 17.01.2023 - VII R 7/20

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen für

    Diese Aufzählung sieht der vorlegende Senat als abschließend an, weshalb darüber hinausgehende Hinzurechnungen zum Transaktionswert nicht zulässig sind (vgl. auch Schlussanträge zu C-340/93, EU:C:1994:177, Rz 17, zu Art. 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates vom 28.05.1980 über den Zollwert der Waren --ZWVO 1980-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 1980 Nr. L 134, 1); EuGH-Urteil Malt vom 28.03.1990 - C-219/88, EU:C:1990:146, Rz 11, zu Art. 8 ZWVO 1980; vgl. auch Senatsurteil vom 24.01.1995 - VII R 79/94, BFH/NV 1995, 895, ebenfalls zu Art. 8 ZWVO 1980).
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