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   EuGH, 12.01.2010 - C-229/08   

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EuGH, 12.01.2010 - C-229/08 (https://dejure.org/2010,101)
EuGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - C-229/08 (https://dejure.org/2010,101)
EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - C-229/08 (https://dejure.org/2010,101)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'wesentliche und entscheidende ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "wesentliche und entscheidende ...

  • EU-Kommission PDF

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "wesentliche und entscheidende ...

  • EU-Kommission

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff ‚wesentliche und entscheidende ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Höchstalter des Feuerwehrmannes; keine Diskriminierung ("Wolf")

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Höchstalter des Feuerwehrmannes; Diskriminierungsverbot ("Wolf")

  • hensche.de

    Altersdiskriminierung, Diskriminierung: Alter, Einstellungshöchstalter

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'wesentliche und entscheidende ...

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'wesentliche und entscheidende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Berufliche Altersgrenzen

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "wesentliche und entscheidende ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze bei der Feuerwehr

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit beruflicher Altersgrenzen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze bei Einstellung von Brandbekämpfern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Altersgrenzen im Arbeitsverhältnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Altersgrenze für Feuerwehrleute und Vertragszahnärzte - Ungleichbehandlung wegen des Alters zum Schutz der Gesundheit zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-muenchen.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsprechung des EuGH zum europäischen Arbeitsrecht im Jahr 2010 (Prof. Dr. Abbo Junker; RIW 3/2011, S. 97-111)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    (Arbeitsrechtliche Vorlagen an den EuGH: Eine aktuelle Bestandsaufnahme (Gregor Thüsing; KritV 2009, 327-356)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 28. Mai 2008 - Colin Wolf gegen Stadt Frankfurt am Main

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Deutschland) - Auslegung der Art. 6 Abs. 1 und 17 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2193 (Ls.)
  • NVwZ 2010, 244
  • EuZW 2010, 142
  • DB 2010, 171
  • DÖV 2010, 277
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht zwar seine Frage nach einer möglichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung, die sich aus der Anwendung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden innerstaatlichen Regelung ergibt, der Form nach auf die Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie beschränkt hat, dass dies aber nach ständiger Rechtsprechung den Gerichtshof nicht daran hindert, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. u. a. Urteile vom 25. Januar 2007, Dyson, C-321/03, Slg. 2007, I-687, Randnr. 24, vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-3505, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, Slg. 2008, I-251, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Was erstens die Frage betrifft, ob die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie, dass diese im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten "für alle Personen in öffentlichen und privaten Bereichen, einschließlich öffentlicher Stellen, in Bezug auf ... die Bedingungen - einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen - für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position" gilt (vgl. Urteil vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person aus einem der in Art. 1 der Richtlinie genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person, die sich in einer vergleichbaren Situation befindet (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 50, und vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-321/03

    Dyson - Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 2 - Begriff des

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht zwar seine Frage nach einer möglichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung, die sich aus der Anwendung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden innerstaatlichen Regelung ergibt, der Form nach auf die Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie beschränkt hat, dass dies aber nach ständiger Rechtsprechung den Gerichtshof nicht daran hindert, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. u. a. Urteile vom 25. Januar 2007, Dyson, C-321/03, Slg. 2007, I-687, Randnr. 24, vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-3505, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, Slg. 2008, I-251, Randnr. 23).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person aus einem der in Art. 1 der Richtlinie genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person, die sich in einer vergleichbaren Situation befindet (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 50, und vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Das Landesarbeitsgericht wird bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 AGG zudem zu beachten haben, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen kann und dass ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG ist, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66, Slg. 2011, I-8003; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35, Slg. 2010, I-1; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34, BAGE 148, 158) .
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Die besonderen Anforderungen an die Art und Qualität der Aufgabenerfüllung in diesen sensiblen Bereichen lassen es nicht zu, Abstriche von den Eignungsanforderungen zu machen und Bewerber einzustellen, deren vorzeitige Dienstunfähigkeit schon jetzt wahrscheinlich ist (vgl. zur Berücksichtigung der Art der Aufgaben und dem Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Organisation ihrer öffentlichen Verwaltung EuGH, Urteil vom 8. September 2011 - Rs. C-177/10 - Slg. 2011, I-7907 Rn. 69 und 76; zum Interesse, eingestellte Beamte über einen hinreichend langen Zeitraum verwenden zu können, auch Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 - Slg. 2010, I-1 Rn. 43).
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    (1) Danach kann nicht der Grund iSv. § 1 AGG, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen (vgl. EuGH 7. November 2019 - C-396/18  - [Cafaro] Rn. 59; 14. März 2017 -  C-188/15  - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37 ; 15. November 2016 -  C-258/15  - [Salaberria Sorondo] Rn. 33 ; 13. November 2014 -  C-416/13  - [Vital Pérez] Rn. 36 ; 13. September 2011 -  C-447/09  - [Prigge ua.] Rn. 66 ; 12. Januar 2010 -  C-229/08  - [Wolf] Rn. 35 ; vgl. auch BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 38) .

    (2) Ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - ist zudem nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09  - [Prigge ua.] Rn. 66; 12. Januar 2010 -  C-229/08  - [Wolf] Rn. 35  f.; BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 39; 11. August 2016 - 8 AZR 4/15  - Rn. 101 , BAGE 156, 71 mwN) .

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   EuGH, 12.01.2010 - C-341/08   

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EuGH, 12.01.2010 - C-341/08 (https://dejure.org/2010,566)
EuGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - C-341/08 (https://dejure.org/2010,566)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf 68 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'für den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Petersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf 68 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "für den ...

  • EU-Kommission PDF

    Petersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf 68 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "für den ...

  • EU-Kommission

    Petersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf 68 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff ‚für den ...

  • IWW
  • hensche.de

    Europarecht, Altersdiskriminierung, Höchstalter, Diskriminierung: Alter

  • Techniker Krankenkasse
  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf 68 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'für den ...

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf 68 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'für den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Petersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf 68 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "für den ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung: Festlegung eines Höchstalters für die Ausübung des Berufs Vertragszahnarzt auf 68 Jahre

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze für Vertragszahnärzte auf dem Prüfstand

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Altersgrenzen im Arbeitsverhältnis

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadenersatz wegen Altersgrenze?

  • aerztezeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gutachter billigt frühere Altersgrenze für Ärzte

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entweder generell oder gar nicht

  • uni-muenchen.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsprechung des EuGH zum europäischen Arbeitsrecht im Jahr 2010 (Prof. Dr. Abbo Junker; RIW 3/2011, S. 97-111)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Dortmund (Deutschland) eingereicht am 24. Juli 2008 - Dr. Domnica Petersen gegen Berufungsausschuss für Zahnärzte für den Bezirk Westfalen-Lippe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Dortmund (Deutschland) - Auslegung von Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 587
  • EuZW 2010, 137
  • NZA 2010, 155 (Ls.)
  • NZS 2010, 270 (Ls.)
  • DB 2010, 171
  • DÖV 2010, 277
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    Erstens ergibt sich zum Anwendungsbereich der Richtlinie aus deren Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c, dass diese Richtlinie im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten für alle Personen in Bezug auf die Bedingungen für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit und die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich der Entlassungsbedingungen und des Arbeitsentgelts, gilt (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 43, und vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).

    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person aus einem der in Art. 1 dieser Richtlinie genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person, die sich in einer vergleichbaren Situation befindet (vgl. Urteile Palacios de la Villa, Randnr. 50, und Age Concern England, Randnr. 33).

    Fehlt es in den fraglichen nationalen Rechtsvorschriften an einer genauen Angabe zum verfolgten Ziel, ist es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, wichtig, dass andere, aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (vgl. Urteile Palacios de la Villa, Randnr. 57, und Age Concern England, Randnr. 45).

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Förderung von Einstellungen unbestreitbar ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten darstellt und dass diese Wertung offensichtlich auch für Instrumente der nationalen Arbeitsmarktpolitik gelten muss, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen die Chancen auf Eingliederung in das Erwerbsleben verbessern sollen (vgl. Urteil Palacios de la Villa, Randnr. 65).

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    103 und 104, sowie vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. Urteile Hartlauer, Randnrn.

    Eine Regelung ist nämlich nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. Urteil Hartlauer, Randnr. 55).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    Erstens ergibt sich zum Anwendungsbereich der Richtlinie aus deren Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c, dass diese Richtlinie im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten für alle Personen in Bezug auf die Bedingungen für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit und die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich der Entlassungsbedingungen und des Arbeitsentgelts, gilt (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 43, und vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).

    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person aus einem der in Art. 1 dieser Richtlinie genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person, die sich in einer vergleichbaren Situation befindet (vgl. Urteile Palacios de la Villa, Randnr. 50, und Age Concern England, Randnr. 33).

    Fehlt es in den fraglichen nationalen Rechtsvorschriften an einer genauen Angabe zum verfolgten Ziel, ist es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, wichtig, dass andere, aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (vgl. Urteile Palacios de la Villa, Randnr. 57, und Age Concern England, Randnr. 45).

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass alle Träger der Verwaltung den Vorrang des Gemeinschaftsrechts zu beachten haben (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 1989, Costanzo, 103/88, Slg. 1989, 1839, Randnr. 32, und vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 30).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    Zwar hat der Gerichtshof gewisse Ausnahmen von im Namen des Gesundheitsschutzes erlassenen Regelungen zugelassen, doch blieben diese zeitlich und ihrem Umfang nach begrenzt (vgl. Urteil vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass alle Träger der Verwaltung den Vorrang des Gemeinschaftsrechts zu beachten haben (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 1989, Costanzo, 103/88, Slg. 1989, 1839, Randnr. 32, und vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 30).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    29 und 30, sowie vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 81).
  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
    Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass nicht nur das Ziel der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen ärztlichen Versorgung, sondern auch das Ziel der Vermeidung einer erheblichen Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit unter das Ziel des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung fallen können, wenn sie beide zur Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2006, Watts, C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnrn.
  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Zweitens ist zur Angemessenheit einer internen Regel wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden festzustellen, dass das Verbot für Arbeitnehmer, Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen sichtbar zu tragen, zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung einer Politik der Neutralität geeignet ist, sofern diese Politik tatsächlich in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, und vom 12. Januar 2010, Petersen, C-341/08, EU:C:2010:4, Rn. 53).
  • EuGH, 19.10.2023 - C-660/20

    Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn

    Außerdem muss dieses Ziel im Einklang mit den Anforderungen der Rechtsprechung in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Januar 2010, Petersen, C-341/08, EU:C:2010:4, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 32).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auch der Wortlaut dieser Bestimmung führt zu einem solchen Ansatz (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2010, Petersen, C-341/08, Slg. 2010, I-47, Randnr. 60).
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Rechtsprechung
   EuGH, 24.07.2008 - C-341/08   

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EuGH, 24.07.2008 - C-341/08 (https://dejure.org/2008,83816)
EuGH, Entscheidung vom 24.07.2008 - C-341/08 (https://dejure.org/2008,83816)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - C-341/08 (https://dejure.org/2008,83816)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-341/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-341/08 (https://dejure.org/2009,26780)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - C-341/08 (https://dejure.org/2009,26780)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - C-341/08 (https://dejure.org/2009,26780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Petersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Altersdiskriminierung - Nationale Regelung, die für die Ausübung der Tätigkeit eines Vertragszahnarztes eine Altergrenze von 68 Jahren vorsieht - Ziel, die Gesundheit der gesetzlich krankenversicherten Patienten zu schützen - Ziel, das ...

  • EU-Kommission PDF

    Domnica Petersen gegen Berufungsausschuss für Zahnärzte für den Bezirk Westfalen-Lippe.

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf 68 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "für den ...

  • EU-Kommission

    Domnica Petersen gegen Berufungsausschuss für Zahnärzte für den Bezirk Westfalen-Lippe.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Sozialgericht Dortmund - Deutschland. Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Ausübung des Berufs eines Vertragszahnarztes auf ...

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bestätigung deutscher Altersgrenzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-341/08
    Im Urteil Hartlauer hat der Gerichtshof bezüglich der ambulanten Versorgung festgestellt, dass die Planung medizinischer Leistungen die Beherrschung der Kosten sicherstellen und so weit wie möglich jede Verschwendung finanzieller, technischer und menschlicher Ressourcen verhindern soll, da der Sektor der medizinischen Versorgung erhebliche Kosten verursacht und wachsenden Bedürfnissen nachkommen muss, während die finanziellen Mittel, die für die Gesundheitsversorgung bereitgestellt werden können, unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung nicht unbegrenzt sind(12).

    11 - Vgl. insbesondere Urteil vom 10. März 2009, Hartlauer (C-169/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    14 - Vgl. insbesondere Urteile Hartlauer (Randnr. 29) und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 18).

    19 - Vgl. Urteil Hartlauer (Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-341/08
    13 - Randnr. 46. Vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 - Vgl. Urteil Hütter (Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 - Urteil Hütter (Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-341/08
    14 - Vgl. insbesondere Urteile Hartlauer (Randnr. 29) und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 18).

    16 - Vgl. entsprechend für eine Gefahr für die sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung Urteil Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (Randnr. 30).

    17 - Vgl. Urteil Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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