Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.1995 - C-341/93   

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https://dejure.org/1995,1775
EuGH, 13.07.1995 - C-341/93 (https://dejure.org/1995,1775)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1995 - C-341/93 (https://dejure.org/1995,1775)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - C-341/93 (https://dejure.org/1995,1775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 6 Nr. 3
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; Besondere Zuständigkeiten; Widerklage; Begriff; Antrag auf gesonderte Verurteilung des Hauptklägers; Verteidigungsmittel, das in der Aufrechnung einer Forderung des ...

  • EU-Kommission

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit bei der Geltendmachung von bloßen Verteidigungsmitteln des Beklagten und seiner Klage auf gesonderte Verurteilung

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung des Übereinko... mmens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Art. 6 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Widerklage - Begriff - Antrag auf gesonderte Verurteilung des Hauptklägers - Verteidigungsmittel, das in der Aufrechnung einer Forderung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Besondere Zuständigkeiten - Artikel 6 Nr. 3 - Begriff der Widerklage - Aufrechnung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2140
  • NJW 1996, 42
  • WM 1995, 2161
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über eine im Prozeß erklärte Aufrechnung nach dem Urteil des EuGH vom 13. Juli 1995 (Rs C - 341/93 = NJW 1996, 42).

    Es hat offengelassen, ob es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juli 1995 (NJW 1996, 42), das für die Geltendmachung einer Forderung als Verteidigungsmittel die Zuständigkeitsbestimmung des Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ für unanwendbar hält und insoweit auf das nationale Recht verweist, für die Entscheidung über eine Prozeßaufrechnung nach deutschem Verfahrensrecht noch einer internationalen Zuständigkeit bedürfe und wie dieses Erfordernis gegebenenfalls zu begründen sei.

    Sie ist, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juli 1995 (C-341/93, NJW 1996, 42) überholt.

  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 266/13

    Kaufpreisklage aus einem internationalen Warenkaufvertrag: Bestimmung des

    Das Erfordernis der internationalen Zuständigkeit hinsichtlich dieser zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen sei auch nicht durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1995 (C-341/93) überholt, da sich hiernach die Voraussetzungen, unter denen eine Prozessaufrechnung zuzulassen sei, nach nationalem Recht - vorliegend dem deutschen Prozessrecht - richteten.

    Sie meint aber, dass es hierauf vor dem Hintergrund des zum sachlich unverändert gebliebenen Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ ergangenen Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juli 1995 (C-341/93, WM 1995, 2161 Tz. 13 - Danværn v. Otterbeck) nicht ankommen könne.

  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08

    Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf:

    Demgegenüber stellt die Aufrechnung mit den erhobenen Gegenforderungen lediglich ein Verteidigungsmittel dar, auf das Art. 6 Nr. 3 EuGVVO keine Anwendung findet (EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - Rs. C-341/93, WM 1995, 2161, Rdnr. 12 ff. - Danværn Production A/S / Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co.) und das auch sonst nicht geeignet ist, eine Erfüllungsortzuständigkeit für die den Streitgegenstand bildenden Kaufpreisforderungen zu begründen.
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 88/12

    Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand

    An dieser Beurteilung hat sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1995 (Rs. C-341/93, Danvaern Production/Schuhfabriken Otterbeck, Slg. 1995, I-2071) nichts geändert.
  • OLG Köln, 06.02.2014 - 18 U 89/08

    Inhalt eines Architektenvertrages

    Auch sei nach der Entscheidung EuGH, Urt. v. 13.07.1995 - Rs. C - 341/93, NJW 1996, 42 - Danvaern Production A/S/Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co, für die Möglichkeit einer Aufrechnung die internationale Zuständigkeit für die aufgerechnete Forderung nicht mehr erforderlich.

    Hieran ändert sich auch nichts durch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des EuGH (Urt. v. 13.07.1995 - Rs. C - 341/93, NJW 1996, 42), in welcher der EuGH für das EuGVÜ als Vorgängerdokument zur EuGVVO festgehalten hat, der besondere Gerichtsstand der Widerklage sei nicht für eine Aufrechnung anzuwenden, sondern die Zulässigkeit der Aufrechnung folge dem nationalen Prozessrecht.

  • OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12

    Prozessaufrechnung: Internationale Zuständigkeit des Prozessgerichts als

    Außerdem habe sich das Landgericht mit seiner Entscheidung in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2001 - VIII ZR 263/00 - und des Europäischen Gerichtshofs vom 13.07.1995 - C-341/93 - gesetzt.

    Das Urteil des EuGH vom 13.07.1995 - C-341/93 - (NJW 1996, 42, zitiert nach Juris) führt nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1997 - 11 U 41/97 -, IPRspr. 1997 Nr. 160 A, S. 323, 325; Jayme/Kohler IPRax 1995, 343, 349; in diesem Sinne wohl auch Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Auflage, Art. 6 EuGVVO Rn. 79).

  • OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18

    Internationaler Warenkauf: Bestimmung der Vertragsgemäßheit; Pflicht des Käufers

    Die Aufrechnung mit den erhobenen Gegenforderungen ist lediglich ein Verteidigungsmittel, auf das Art. 6 Nr. 3 EuGVVO keine Anwendung findet (EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - Rs. C-341/93, WM 1995, 2161, Rn. 12 ff. - Danværn Production A/S/Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co., juris) und das auch sonst nicht geeignet ist, eine Erfüllungsortzuständigkeit für die den Streitgegenstand bildenden Kaufpreisforderungen zu begründen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-256/21

    Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke

    24 Urteil vom 13. Juli 1995, Danværn Production (C-341/93, EU:C:1995:239).

    26 Vgl. Urteil vom 13. Juli 1995, Danværn Production (C-341/93, EU:C:1995:239, Rn. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte

    28 Voir, en ce sens, arrêts du 9 novembre 1978, Meeth (23/78, EU:C:1978:198, points 7 à 9), et du 13 juillet 1995, Danværn Production (C-341/93, EU:C:1995:239, points 13 à 16).
  • EuGH, 12.10.2016 - C-185/15

    Kostanjevec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 12 des Urteils vom 13. Juli 1995, Danvaern Production (C-341/93, EU:C:1995:239), den Begriff der Widerklage im Sinne von Art. 6 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 bereits dahin ausgelegt hat, dass er im Wesentlichen für Anträge auf gesonderte Verurteilung zulasten des Klägers gilt, mit denen gegebenenfalls auch ein höherer als der vom Kläger geforderte Betrag verlangt und selbst dann weiterverlangt werden kann, wenn die Klage des Klägers abgewiesen wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-185/15

    Kostanjevec - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

  • OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 5 U 108/04

    Kaufpreisklage aus Internationalem Warenkaufvertrag: Voraussetzungen einer

  • OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07

    Örtliche und internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Erfüllungsortes bei

  • OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03

    Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 17 U 20/02

    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine von einem

  • OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07

    Internationale Zuständigkeit: Prozessaufrechnung mit bestrittenen und inkonnexen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-1/17

    Petronas Lubricants - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-111/01

    Gantner Electronic

  • LG Duisburg, 17.04.1996 - 45 (19) O 80/94
  • LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
  • OLG München, 17.07.1997 - 7 W 1583/97

    Voraussetzungen der Rechtshängigkeit i.S. von Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 17 U 22/03
  • LG Hagen, 15.10.1997 - 22 O 90/97
  • LG Mönchengladbach, 15.07.2003 - 7 O 221/02
  • LG Darmstadt, 29.05.2001 - 4 O 101/00
  • LG Berlin, 24.03.1998 - 102 O 59/97
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93   

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https://dejure.org/1995,26931
Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93 (https://dejure.org/1995,26931)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.05.1995 - C-341/93 (https://dejure.org/1995,26931)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - C-341/93 (https://dejure.org/1995,26931)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Danværn Production A/S gegen Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.06.1978 - 150/77

    Ott

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    Sie erläutern allgemein die Begründung der Wahl einer "autonomen" Auslegung in Ihrem Urteil Shearson Lehman Hutton ( 7 ) wie folgt: "[Es] ist auf den in der Rechtsprechung (vgl. unter anderem die Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.

    Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln einer Auslegung nicht zugänglich, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (vgl. Urteil Bertrand, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil Handle, a. a. O., Randnr. 14)." ( 22 ).

    ( 20 ) Siehe beispielsweise für Artikel 14 Absatz 2 des Übereinkommens Urteil Bertrand, a. a. O.

  • EuGH, 17.06.1992 - C-26/91

    Handte / TMCS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    14 bis 16 und 19, und vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handle, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 10) aufgestellten Grundsatz hinzuweisen, daß die im Übereinkommen verwendeten Begriffe - die nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten eine unterschiedliche Bedeutung haben können -, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten, autonom auszulegen sind, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen.".

    Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln einer Auslegung nicht zugänglich, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (vgl. Urteil Bertrand, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil Handle, a. a. O., Randnr. 14)." ( 22 ).

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    ( 5 ) Siehe beispielsweise für eine "nationale" Qualifizierung des Ausdrucks "Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" im Sinne von Artikel 5 Nr. 1 Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76 (Industrie Tessili Italiana Como, Slg. 1976, 1473); für eine "autonome" Auslegung des Ausdrucks "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" - bei Ehrverletzungen durch die Presse -in Artikel 5 Nr. 3 des Übereinkommens Urteil vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-6S/93 (Shevill u. a., Slg. 1995, I-415).

    ( 6 ) Urteil Industrie Tessili Italiana Como, zitiert in der vorhergehenden Fußnote, Randnr. 11.

  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    ( 26 ) Urteil vom 24. Juni 19S1 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671, Randnrn. 19 und 20).
  • EuGH, 07.03.1985 - 48/84

    Spitzley / Sommer Exploitation

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    ( 23 ) Urteil vom 7. März 1985 in der Rechtssache 48/84 (Spitzley, Slg. 1985, 787, Randnr. 22, Hervorhebung von mir).
  • EuGH, 14.12.1977 - 73/77

    Sanders / Van der Putte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    ( 21 ) Siehe beispielsweise für Artikel 16 Nr. 1 Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 73/77 (Sanders, Slg. 1977, 2383).
  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    ( 5 ) Siehe beispielsweise für eine "nationale" Qualifizierung des Ausdrucks "Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" im Sinne von Artikel 5 Nr. 1 Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76 (Industrie Tessili Italiana Como, Slg. 1976, 1473); für eine "autonome" Auslegung des Ausdrucks "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" - bei Ehrverletzungen durch die Presse -in Artikel 5 Nr. 3 des Übereinkommens Urteil vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-6S/93 (Shevill u. a., Slg. 1995, I-415).
  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    ( 7 ) Urteil vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91 (Slg. 1993, I-139, Randnr. 13).
  • EuGH, 11.01.1990 - 220/88

    Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    Sie haben ausgeführt: "Mit Ausnahme der ausdrücklich vorgesehenen Fälle lehnt das Übereinkommen eine Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers ... eindeutig ab (vgl. Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez, Slg. 1990, I-49, Randnrn.
  • EuGH, 09.11.1978 - 23/78

    Meeth / Glacetal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
    ( 16 ) Urteil vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78 (Slg. 1978, 2133).
  • EuGH, 26.05.1981 - 157/80

    Rinkau

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-185/15

    Kostanjevec - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    12 - Urteil Danværn Production (C-341/93, EU:C:1995:239, Rn. 18).

    14 - Vgl. Urteil Danvaern Production (C-341/93, EU:C:1995:239, Rn. 12).

    15 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Danvaern Production (C-341/93, EU:C:1995:139, Nr. 26).

    18 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Sache Danvaern Production (C-341/93, EU:C:1995:139, Nrn. 7 und 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-256/21

    Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke

    Art. 6 Abs. 3 erlaubte es dem Beklagten, eine Widerklage gegen den Kläger bei dem Gericht einzureichen, bei dem die Klage selbst anhängig war, unabhängig von der Grundlage für die Zuständigkeit dieses Gerichts, um eine Aufspaltung der Zuständigkeiten zu vermeiden, sofern ein vertraglicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit der ursprünglichen Klage vorhanden war (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Danværn Production, C-341/93, EU:C:1995:139, Nr. 7).

    27 Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Danværn Production (C-341/93, EU:C:1995:139, Nrn. 25 und 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-87/01

    Kommission / CCRE

    43: - Schlussanträge vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache C-341/93 (Slg. 1995, I-2053, Nrn. 27 bis 31).
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