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   EuGH, 13.09.2000 - C-341/97   

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https://dejure.org/2000,9333
EuGH, 13.09.2000 - C-341/97 (https://dejure.org/2000,9333)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2000 - C-341/97 (https://dejure.org/2000,9333)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2000 - C-341/97 (https://dejure.org/2000,9333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzungsverfahren - Keine ordnungsgemäße Aufforderung zur Äußerung - Unzulässigkeit der Klage

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]; Richtlinie 83/189 des Rates, Artikel 9 Absatz 1
    Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Aufforderung zur Äußerung - Ausführliche Stellungnahme nach der Richtlinie 83/189 - Keine ordnungsgemäße Aufforderung zur Äußerung - Unzulässigkeit der Klage

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 30 und 36 EGV (jetzt Art. 28 EGV und 30 EGV) durch Erlass der Verordnung zur Verhinderung der Einbringung nichtheimischer toxischer Dinoflagellaten; Umgang mit einem Aufforderungsschreiben ...

  • Judicialis

    EGV Art. 169 (jetzt EGV Art. 226); ; EGV Art. 30 (jetzt EGV Art. 28); ; EGV Art. 36 (jetzt EGV Art. 30); ; Verfahrensordnung Art. 92 § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Aufforderung zur Äußerung - Ausführliche Stellungnahme nach der Richtlinie 83/189 - Keine ordnungsgemäße Aufforderung zur Äußerung - Unzulässigkeit der Klage - [EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG] - Richtlinie 83/189 ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Nationale Regelung zur Verhinderung der Einbringung bestimmter giftiger ausländischer Algen (Dinoflagellaten) in die niederländischen Gewässer - Verbot der Einbringung ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.09.2000 - C-341/97
    Nach dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens soll das Aufforderungsschreiben zum einen den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben (Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 15) und zum anderen es ihm ermöglichen, die Angelegenheit zu bereinigen, bevor der Gerichtshof angerufen wird (Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.09.2000 - C-341/97
    Nach dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens soll das Aufforderungsschreiben zum einen den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben (Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 15) und zum anderen es ihm ermöglichen, die Angelegenheit zu bereinigen, bevor der Gerichtshof angerufen wird (Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-23/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    7 Wie der Gerichtshof entschieden hat, setzt die Versendung eines Aufforderungsschreibens voraus, dass ein bereits begangener Verstoß des betreffenden Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung geltend gemacht wird (vgl. Beschluss vom 13. September 2000 in der Rechtssache C-341/97, Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-6611, Randnr. 18, und Urteil vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-230/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1169, Randnr. 32).

    9 Was hingegen die übrigen Bereiche anbelangt, für die die Richtlinie gilt, so ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Mai 2002 in der RechtssacheC-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 50).

  • EuG, 16.04.2015 - T-402/12

    Schlyter / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Demzufolge kann sich der Mitgliedstaat, an den diese Stellungnahme gerichtet ist, keines Verstoßes gegen das Unionsrecht schuldig gemacht haben, da es die nationale technische Vorschrift zum Zeitpunkt der Abgabe der ausführlichen Stellungnahme im Sinne der Richtlinie 98/34 erst als Entwurf gab (vgl. in diesem Sinne entsprechend Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande, C-341/97, Slg, EU:C:2000:434, Rn. 18 und 19).

    Die Erfordernisse der Rechtssicherheit, die jedem Verfahren zugrunde liegen, das in einen Rechtsstreit münden kann, stehen einer solchen Ungewissheit entgegen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss Kommission/Niederlande, EU:C:2000:434, Rn. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00

    Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts;

    23 bis 32); Beschluss des Gerichtshofes vom 30. September 1999 in der Rechtssache C-156/97, Kommission/Van Balkom, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Februar 2000 in der Rechtssache C-156/97 (Kommission/Van Balkom, Slg. 2000, I-1095); Beschluss des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1999 in der Rechtssache C-82/98 P, Kögler/Gerichtshof, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-82/98 (Kögler/Gerichtshof, Slg. 2000, I-3855); Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-289/97, Eridania, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-289/97 (Eridania, Slg. 2000, I-5409); Beschluss des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-341/97, Kommission/Niederlande, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und den Beschluss des Gerichtshofes vom 13. September 2000 in der Rechtssache C-341/97 (Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-6611); Beschluss des Gerichtshofes in der Rechtssache Emesa Sugar, a. a. O., Randnrn.
  • EuGH, 15.02.2001 - C-230/99

    Kommission / Frankreich

    Wie der Gerichtshof im Beschluss vom 13. September 2000 in der Rechtssache C-341/97 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17) entschieden hat, soll nach dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens die schriftliche Aufforderung zur Äußerung zum einen den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben (Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 15) und es ihm zumanderen ermöglichen, die Angelegenheit zu bereinigen, bevor der Gerichtshof angerufen wird (Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-331/15

    Frankreich / Schlyter

    36 Vgl. Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande (C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 17 bis 21), in dem der Gerichtshof darauf hingewiesen hat, dass das Verfahren zur Änderung technischer Vorschriften nicht dem Vertragsverletzungsverfahren entspreche.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-174/21

    Kommission/ Bulgarien (Double manquement - Pollution par les PM10) -

    6 Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande (C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 18), und Urteile vom 15. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-230/99, EU:C:2001:100, Rn. 32), vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg (C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7), und vom 5. Dezember 2019, Kommission/Spanien (Abfallbewirtschaftungspläne) (C-642/18, EU:C:2019:1051, Rn. 17 und 18).
  • EuGH, 05.12.2019 - C-642/18

    Kommission/ Spanien (Plans de gestion des déchets)

    Außerdem ist bei Fehlen einer den Erfordernissen von Art. 258 AEUV genügenden Aufforderung zur Äußerung eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung nicht erfüllt, was der Gerichtshof jederzeit von Amts wegen prüfen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande, C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 21, und Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 5 und 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-399/17

    Kommission/ Tschechische Republik - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV -

    13 Vgl. entsprechend Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande (C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 9 bis 10 und 18 bis 21), und Urteil vom 3. Dezember 2009, Kommission/Deutschland (C-424/07, EU:C:2009:749, Rn. 25 bis 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18

    Kommission/ Spanien (Plans de gestion des déchets) - Vertragsverletzungsverfahren

    4 Beschluss vom 13. September 2000, Kommission/Niederlande (C-341/97, EU:C:2000:434, Rn. 18), sowie Urteile vom 15. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-230/99, EU:C:2001:100, Rn. 32), vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg (C-23/05, EU:C:2005:660, Rn. 7), und vom 21. Juli 2016, Kommission/Rumänien (C-104/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:581, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2000 - C-230/99

    Kommission / Frankreich

    In ihrem Beschluss vom 13. September diesen Jahres in der Rechtssache C-341/97 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) hat die fünfte Kammer des Gerichtshofes diese Frage verneint.
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