Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.1996 - C-342/93   

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https://dejure.org/1996,568
EuGH, 13.02.1996 - C-342/93 (https://dejure.org/1996,568)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.1996 - C-342/93 (https://dejure.org/1996,568)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - C-342/93 (https://dejure.org/1996,568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Maennern und Frauen - Entgelt waehrend des Mutterschaftsurlaubs.

  • EU-Kommission PDF

    Gillespie u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 119; Richtlinie 75/117 des Rates
    1. Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Gleiches Entgelt; Entgelt; Begriff; Während des Mutterschaftsurlaubs gezahlte Leistung; Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Gillespie u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 119 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) ; Auslegung der Richtlinie 75/117/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen ; ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 119; ; Richtlinie 75/117/EWG Art. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Während des Mutterschaftsurlaubs gezahlte Leistung - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entgelt während des Mutterschaftsurlaubs.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
    14 und 15; siehe auch die Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 11, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12).
  • EuGH, 09.02.1982 - 12/81

    Garland / British Rail

    Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
    Für die Anwendung von Artikel 119 kommt es auf die Rechtsnatur dieser Vergünstigungen nicht an, sofern sie im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis gewährt werden (vgl. Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 10).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
    16 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Diskriminierung vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (siehe insbesondere Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
    13 Zu den als Entgelt qualifizierten Vergünstigungen gehören insbesondere die vom Arbeitgeber aufgrund von Rechtsvorschriften und aufgrund des Vorliegens von Arbeitsverträgen gezahlten Vergünstigungen, die den Arbeitnehmern ein Einkommen sichern sollen, selbst wenn sie in besonderen gesetzlich vorgesehenen Fällen keine in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehene Tätigkeit ausüben (Urteil vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-360/90, Bötel, Slg. 1992, I-3589, Randnrn.
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
    14 und 15; siehe auch die Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 11, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12).
  • EuGH, 30.03.2004 - C-147/02

    Alabaster

    vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und des Urteils vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93 (Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475).

    1 Der Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) hat mit Beschluss vom 27. März 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 22. April 2002, gemäß Artikel 234 EG drei Fragen nach der Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und des Urteils vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    37 Die erste Frage des vorlegenden Gerichts geht dahin, ob Artikel 119 EG-Vertrag und das Urteil Gillespie u. a. so auszulegen sind, dass einer Frau ein Anspruch darauf zusteht, dass eine Lohnerhöhung, die ihr nach dem maßgeblichen Zeitraum gewährt worden ist und die nicht auf diesen Zeitraum zurückwirkt, bei der Berechnung des lohnabhängigen Teils ihres gesetzlichen Mutterschaftsgeldes berücksichtigt wird.

    Für die Anwendung dieses Artikels kommt es auf die Rechtsnatur dieser Vergünstigungen nicht an, sofern sie im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis gewährt werden (vgl. Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 10, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 12).

    14 und 15, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 13 sowie die dort zitierte Rechtsprechung).

    44 Da die Leistung, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund der gesetzlichen Vorschriften oder der Tarifverträge während ihres Mutterschaftsurlaubs zahlt, auf dem Arbeitsverhältnis beruht, stellt sie ein Entgelt im Sinne des Artikels 119 EG-Vertrag und der Richtlinie 75/117 dar (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 14, und Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96, Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 38).

    45 Zweitens liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Diskriminierung vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (siehe insbesondere Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 16).

    46 Während eines im nationalen Recht vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs befinden sich Frauen in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch u. a. nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeitet, gleichgesetzt werden kann (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 17).

    Die Betroffenen können daher nicht aufgrund von Artikel 119 EG-Vertrag fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs befinden sich Arbeitnehmerinnen während eines im nationalen Recht vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs nämlich in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiten oder sich im Krankheitsurlaub befinden, gleichgesetzt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 17, vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 40, sowie Alabaster, Randnr. 46).

    Die Arbeitnehmerinnen können daher nicht aufgrund von Art. 141 EG oder von Art. 11 Nrn. 2 und 3 der Richtlinie 92/85 fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (vgl. in diesem Sinne Urteile Gillespie u. a., Randnr. 20, sowie Alabaster, Randnr. 46).

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

    Entgegen dem Vorbringen Irlands und der Regierung des Vereinigten Königreichs wird die vorstehende Analyse nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshof zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Frage gestellt, wonach die Arbeitsbedingungen im Sinne der Richtlinie 76/207 in der Fassung vor ihrer Änderung durch die Richtlinie 2002/73 das Arbeitsentgelt nicht einschließen (vgl. u. a. Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 24, vom 12. Oktober 2004, Wippel, C-313/02, Slg. 2004, I-9483, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93   

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https://dejure.org/1995,26431
Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93 (https://dejure.org/1995,26431)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.06.1995 - C-342/93 (https://dejure.org/1995,26431)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1995 - C-342/93 (https://dejure.org/1995,26431)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Joan Gillespie und andere gegen Northern Health and Social Services Boards, Department of Health and Social Services, Eastern Health and Social Services Board und Southern Health and Social Services Board.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entgelt während des Mutterschaftsurlaubs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 33 ) Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark, Slg. 1990, I-3979).
  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 41 ) Vgl. Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70 (Grad, Slg. 1970, 825).
  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 31 ) Rechtssache C-312/86 (Slg. 1988, I-6315, Randnrn. 12 bis 16).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 22 ) In diesem Sinne Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88 (Decker, Slg. 1990, I-3941, Randnrn. 12 und 14).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 21 ) In diesem Sinne die Urteile vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 26) und Webb (a. a. O., Randnr. 19).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 28 ) Rechtssache C-184/83 (Slg. 1984, 3047, Randnr. 24).
  • EuGH, 13.11.1984 - 283/83

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 15 ) Siche insbesondere Ihr Urteil vom 13. November 1984 in der Rechtssache 283/83 (Racke, Slg. 1984, 3791, Randnr. 7).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 30 ) Rechtssache 222/84 (Slg. 1986, 1651, Randnr. 44).
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93
    ( 8 ) Obwohl Sic meines Wissens noch nicht zu dieser Frage Stellung zu nehmen hatten, habe ich kaum Zweifel, daß Sie in der vorliegenden Rechtssache zu der gleichen Lösung gelangen werden wie in Ihrem Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88 (Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 7).
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