Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 10.06.1999 - C-346/97   

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https://dejure.org/1999,1278
EuGH, 10.06.1999 - C-346/97 (https://dejure.org/1999,1278)
EuGH, Entscheidung vom 10.06.1999 - C-346/97 (https://dejure.org/1999,1278)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - C-346/97 (https://dejure.org/1999,1278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 92/81/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt - Befreiung der harmonisierten Verbrauchsteuer

  • Europäischer Gerichtshof

    Braathens

  • EU-Kommission PDF

    Braathens

    Richtlinie 92/12 des Rates, Artikel 3 Absatz 2, und Richtlinie 92/81 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinien 92/12 und 92/81 - Von der Verbrauchsteuer befreite Mineralöle - Nationale Steuern, mit denen für die befreiten Waren besondere Zwecke verfolgt werden - Verbot - Besteuerung von Kraftstoff, der für die Luftfahrt ...

  • EU-Kommission

    Braathens

  • Wolters Kluwer

    Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle ; Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt ; Befreiung der harmonisierten Verbrauchsteuer

  • Judicialis

    Richtlinie 92/81/EWG Art. 8 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 81/92 Art 8, Richtlinie 92/81/EWG Art 8
    Inlandsflugverkehr; Kraftstoff; Luftfahrt; Mineralöllieferung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Länsrätten i Dalarnas län - Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Steuerbefreiung für Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 10.06.1999 - C-346/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich der einzelne in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen; er kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (vgl. hierzu Artikel 13 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage [ABl. L 145, S. 1] und Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25).

    Zwar beläßt die Richtlinie 92/81 den Mitgliedstaaten einen mehr oder weniger weiten Gestaltungsspielraum zur Durchführung einiger ihrer Bestimmungen; gleichwohl kann dem einzelnen nicht verwehrt werden, sich auf diejenigen Bestimmungen zu berufen, die nach ihrem Gegenstand geeignet sind, aus dem Gesamtzusammenhang gelöst und gesondert angewendet zu werden (vgl. entsprechend Urteil Becker, Randnr. 29).

    Zum anderen kann der den Mitgliedstaaten in Artikel 8 Absatz 1 erster Satzteil eingeräumte Gestaltungsspielraum, wonach die Befreiungen von den Mitgliedstaaten "unter den Voraussetzungen [gewährt werden], die sie zur Sicherstellung der korrekten und einfachen Anwendung solcher Befreiungen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Mißbrauch festlegen", nicht die Unbedingtheit der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiungsverpflichtung in Frage stellen (vgl. entsprechend Urteil Becker, Randnrn. 32 bis 35).

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 10.06.1999 - C-346/97
    Er ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, bei der Entscheidung über das bei ihm anhängige Verfahren die Frage der Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1253, 1268).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Hierzu hat der Gerichtshof hinsichtlich bestimmter Kraftstoffe, die unter die Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle (ABl. L 316, S. 19) - die durch die Richtlinie 2003/96 ersetzt wurde - fielen, entschieden, dass eine nationale Steuer, die auf den Umweltschutz abzielt, auf den Luftverkehr erhoben wird und anhand von Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlenwasserstoff- und Stickstoffmonoxidemissionen des betreffenden Flugzeugtyps auf einer durchschnittlichen Flugstrecke berechnet wird, als auf den Verbrauch dieser Kraftstoffe erhoben gelten muss, da ein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang zwischen dem Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffen besteht, die bei diesem Verbrauch ausgestoßen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Braathens, C-346/97, EU:C:1999:291, Rn. 22 und 23).

    Außerdem wird die vom KernbrStG eingeführte Steuer im Unterschied zu der Steuer, die in der Rechtssache, in der das Urteil Braathens (C-346/97, EU:C:1999:291) ergangen ist, in Rede stand und die unmittelbar bei bestimmten Luftverkehrsunternehmen erhoben wurde, nicht unmittelbar beim Verbraucher des der Verbrauchsteuer unterliegenden Erzeugnisses erhoben, sondern beim Stromerzeuger.

    In Anbetracht dieser Erwägungen ist nicht ersichtlich, dass ein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang im Sinne des Urteils Braathens (C-346/97, EU:C:1999:291) zwischen der Verwendung von Kernbrennstoff und dem Verbrauch des vom Reaktor eines Kernkraftwerks erzeugten elektrischen Stroms besteht.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Ein solches System unterscheidet sich somit grundlegend von dem schwedischen System, um das es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens (C-346/97, Slg. 1999, I-3419), ergangen ist.
  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

    Diese Vorschrift sei nur ein Teil des allgemeinen Systems der Mineralölbesteuerung in Deutschland, und der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-346/97 (Braathens, Slg. 1999, I-3419) und vom 25. September 2003 in der Rechtssache C-437/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-9861) die Rechtsnatur von Rechtsakten zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz l Buchstaben a und b der Richtlinie 92/81 als mitgliedstaatliche Maßnahme nicht in Frage gestellt.

    Die in § 4 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a MinöStG vorgesehene Steuerbefreiung beruhe auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81, und die Mitgliedstaaten hätten bei der Umsetzung dieser Steuerbefreiung keinerlei Ausführungsspielraum (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erlegt diese Bestimmung den Mitgliedstaaten jedoch eine klare und genaue Verpflichtung auf, Kraftstoff, der für die gewerbliche Luftfahrt verwendet wird, nicht der harmonisierten Verbrauchsteuer zu unterwerfen (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69, Randnrn.

    105 Entgegen dem Vorbringen der Klägerin gilt der den Mitgliedstaaten in Artikel 8 Absatz 1 erster Satzteil der Richtlinie 92/81 eingeräumte Gestaltungsspielraum, wonach die Befreiungen von den Mitgliedstaaten "unter den Voraussetzungen [gewährt werden], die sie zur Sicherstellung der korrekten und einfachen Anwendung solcher Befreiungen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch festlegen", nur für die Formulierung der Bedingungen der Durchführung der betreffenden Befreiung und stellt nicht die Unbedingtheit der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiungsverpflichtung in Frage (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

    Die Annahme, mit dem EU-Emissionshandelssystem werde der Treibstoff von Luftfahrzeugen als solcher einer Verbrauchsteuer unterworfen, lässt sich auch nicht auf das Urteil Braathens(180) stützen, welches die Klägerinnen des Ausgangsrechtsstreits und die sie unterstützenden Vereinigungen ins Feld führen.

    Das Urteil Braathens lässt sich jedoch aus zwei Gründen nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Erstens betraf das Urteil Braathens zwei Richtlinien zur Schaffung des Europäischen Binnenmarkts, mit denen unionsintern die Strukturmerkmale der Verbrauchsteuern auf Mineralöle harmonisiert werden(181).

    180 - Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens (C-346/97, Slg. 1999, I-3419).

    182 - Urteil Braathens (zitiert in Fn. 180, Randnr. 23).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-226/07

    Flughafen Köln / Bonn - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche

    In der Vorlageentscheidung legt dieses Gericht dar, dass der Gerichtshof im Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens (C-346/97, Slg. 1999, I-3419, Randnrn.

    Zur ersten Voraussetzung ist festzustellen, dass Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/96 dadurch, dass er den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, bei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse nicht der in dieser Richtlinie vorgesehenen Besteuerung zu unterwerfen, hinreichend genau ist, da er die unter die Steuerbefreiung fallenden Erzeugnisse klar festlegt (vgl. entsprechend Urteile vom 19. Januar 1982, Becker, 8/81, Slg. 1982, 53, Randnr. 27, und Braathens, Randnr. 31).

    Ein Mitgliedstaat kann nämlich einem Steuerpflichtigen, der in der Lage ist, zu beweisen, dass er steuerrechtlich unter einen Befreiungstatbestand einer Richtlinie fällt, nicht die Tatsache entgegenhalten, dass er die Vorschriften, die die Anwendung eben dieser Steuerbefreiung erleichtern sollen, nicht erlassen hat (vgl. entsprechend Urteile Becker, Randnr. 33, Braathens, Randnr. 31, vom 10. September 2002, Kügler, C-141/00, Slg. 2002, I-6833, Randnr. 52, vom 6. November 2003, Dornier, C-45/01, Slg. 2003, I-12911, Randnr. 79, und vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis, C-453/02 und C-462/02, Slg. 2005, I-1131, Randnr. 34).

  • BFH, 01.12.2015 - VII R 55/13

    Luftverkehrsteuerbescheide unionsrechtskonform

    Zwar hat der EuGH in seinem Urteil Braathens vom 10. Juni 1999 C-346/97 (EU:C:1999:291, ZfZ 1999, 341) hinsichtlich der schwedischen Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr aus dem Jahr 1988 entschieden, ein Verstoß gegen die Richtlinie 92/81/EWG liege vor, wenn eine solche Umweltschutzabgabe nach den Angaben über den Kraftstoffverbrauch sowie über die Kohlenwasserstoff- und Stickstoffmonoxidemissionen der betreffenden Flugzeugtypen auf einer durchschnittlichen Flugstrecke berechnet werde.

    Damit kann offen bleiben, ob sich der Gesetzgeber bei Einführung einer anderen indirekten Steuer auf Flugturbinenkraftstoff darauf berufen könnte, dass die Steuerbefreiungen der EnergieStRL gemäß Art. 1 Abs. 2 VStSystRL unberücksichtigt bleiben können, oder ob eine solche Steuer auf Grundlage des EuGH-Urteils Braathens (EU:C:1999:291, ZfZ 1999, 341) von vorneherein ausgeschlossen wäre, weil bei einem nach der EnergieStRL steuerbefreiten Energieerzeugnis ein Rückgriff auf Art. 1 Abs. 2 VStSystRL ausscheidet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2015 - C-5/14

    Kernkraftwerke Lippe-Ems - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung eines

    24 - C-346/97, EU:C:1999:291.

    27 - Vgl. Urteil Braathens (EU:C:1999:291, Rn. 24).

    34 - Dies war bei der Steuer der Fall, die in der Rechtssache in Rede stand, in der das Urteil Braathens (EU:C:1999:291) ergangen ist.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-292/02

    Meiland Azewijn - Verbrauchsteuern - Mineralöle, die bei Arbeiten in der

    57 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich der Einzelne in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen, auch soweit diese Bestimmungen Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (Urteil vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-346/97, Braathens, Slg. 1999, I-3419, Randnr. 29).

    58 Im Urteil Braathens hat der Gerichtshof geprüft, ob Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81 unmittelbare Wirkung hat.

    60 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81 eine solche Bestimmung darstellt und dass die Verpflichtung, Kraftstoff, der für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt verwendet wird, von der harmonisierten Verbrauchsteuer zu befreien, so klar, genau und unbedingt ist, dass sie dem Einzelnen das Recht verleiht, sich vor den nationalen Gerichten auf sie zu berufen, um sich einer mit ihr unvereinbaren nationalen Regelung zu widersetzen (Urteil Braathens, Randnrn.

  • BFH, 01.12.2015 - VII R 51/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.12.2015 VII R 55/13 -

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil Braathens vom 10. Juni 1999 C-346/97 (EU:C:1997:291, ZfZ 1999, 341) hinsichtlich der schwedischen Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr aus dem Jahr 1988 entschieden, ein Verstoß gegen die Richtlinie 92/81/EWG liege vor, wenn eine solche Umweltschutzabgabe nach den Angaben über den Kraftstoffverbrauch sowie über die Kohlenwasserstoff- und Stickstoffmonoxidemissionen der betreffenden Flugzeugtypen auf einer durchschnittlichen Flugstrecke berechnet werde.

    Damit kann offen bleiben, ob sich der Gesetzgeber bei Einführung einer anderen indirekten Steuer auf Flugturbinenkraftstoff darauf berufen könnte, dass die Steuerbefreiungen der EnergieStRL gemäß Art. 1 Abs. 2 VStSystRL unberücksichtigt bleiben können, oder ob eine solche Steuer auf Grundlage des EuGH-Urteils Braathens vom 10. Juni 1999 C-346/97 (EU:C:1999:291, ZfZ 1999, 341) von vorneherein ausgeschlossen wäre, weil bei einem nach der EnergieStRL steuerbefreiten Energieerzeugnis ein Rückgriff auf Art. 1 Abs. 2 VStSystRL ausscheidet.

  • FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 4 K 1819/06

    Vorabentscheidung zum Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung von

    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann sich der einzelne in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen; er kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (EuGH-Urteile vom 10. Juni 1999 Rs. C-346/97, Slg. 1999, I-3419 Rdnr. 29; vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04, Rdnr. 28).

    Der EuGH hat in seinem Urteil in der Rechtsache C-346/97 (Rdnr. 30) zu Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81/EWG (Richtlinie 92/81) des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 316/12) entschieden, dass die Richtlinie 92/81 den Mitgliedstaaten zwar einen mehr oder weniger weiten Gestaltungsspielraum zur Durchführung einiger ihrer Bestimmungen lasse.

    Dies hat der EuGH hinsichtlich der Regelung des Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81 angenommen, weil sie den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auferlege, Kraftstoff, der für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt verwendet werde, nicht der harmonisierten Verbrauchsteuer zu unterwerfen (Urteil in der Rechtssache C-346/97 Rdnr. 31).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11

    Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011

  • EuGH, 25.09.2003 - C-437/01

    Kommission / Italien

  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

  • EuGH, 05.07.2007 - C-145/06

    Fendt Italiana - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur

  • FG München, 10.12.2008 - 14 K 1873/06

    Steuerfreiheit von Flugbenzin bei Verwendung im Werksverkehr - Flüge zu

  • EuGH, 01.03.2007 - C-391/05

    Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

  • FG Hamburg, 19.11.2013 - 4 K 122/13

    Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens bei gleichzeitigen Zweifeln an der

  • EuGH, 20.09.2017 - C-215/16

    Elecdey Carcelen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Elektrischer Strom

  • EuGH, 20.10.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle -

  • FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08

    Mineralölsteuerbefreiung einer polnischen Aktiengesellschaft wegen Verwendung von

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3182/08

    Anspruch eines Luftfahrtunternehmens auf Vergütung von Mineralölsteuer;

  • FG Hamburg, 16.10.2002 - IV 239/00

    Mineralölsteuerbefreiung für Schiffe von Bestattungsunternehmen:

  • FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08

    Erstattung von Mineralölsteuer und Energiesteuer bei Fehlen der

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 6 K 209/02

    Anteilstausch und doppelte Buchwertverknüpfung über die Grenze: Unvereinbarkeit

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3193/08

    Vergütung der Mineralölsteuer und Energiesteuer für die Durchführung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-453/02

    Linneweber

  • EuGH, 01.10.2015 - C-606/13

    OKG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 4 und 21 -

  • FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3189/08

    Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich

  • EuGH, 07.12.2000 - C-482/98

    Italien / Kommission

  • EuGH, 17.06.2009 - C-145/06

    Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von

  • BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05

    MinÖSt - steuerfreie Verwendung des Schiffsbetriebsstoffs

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01

    Steffensen

  • FG Düsseldorf, 27.06.2012 - 4 K 4372/08

    Firmenjet ist von Energiesteuer befreit

  • EuGH, 18.12.2008 - C-517/07

    Afton Chemical - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Art. 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00

    Kügler

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-215/16

    Elecdey Carcelen - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Windenergie - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-82/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl verstößt eine spanische Steuer auf den

  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3864/06

    Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer für das für die Durchführung

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-103/17

    Messer France - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Unter Verstoß gegen das

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-145/06

    Fendt Italiana - Vorabentscheidungsersuchen - Besteuerung von Energieerzeugnissen

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3898/08

    Vergütung nach Energiesteuergesetz bei Flügen eines Rechtsanwalts

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-462/02

    Linneweber - Steuerrecht

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3132/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3912/08

    Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3134/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3133/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-482/98

    Italien / Kommission

  • FG Hessen, 11.03.1999 - 7 K 618/95

    Verpflichtung der Erstreckung der Verwender-Erlaubnis rückwirkend auf einen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-346/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20121
Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-346/97 (https://dejure.org/1998,20121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - C-346/97 (https://dejure.org/1998,20121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - C-346/97 (https://dejure.org/1998,20121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Braathens

  • EU-Kommission PDF

    Braathens Sverige AB gegen Riksskatteverket.

    Richtlinie 92/81/EWG - Harmonisiering der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt - Befreiung der harmonisierten Verbrauchsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-408/95

    Eurotunnel u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-346/97
    (18) - Im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-408/95 (Eurotunnel u. a., Slg. 1997, I-6315) beschrieb der Gerichtshof als "Ziel" der Allgemeinen Richtlinie "die Schaffung der Bedingungen für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Rahmen des Binnenmarktes ohne Steuergrenzen ab dem 31. Dezember 1992" (Randnr. 7).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-346/97
    (21) - Vgl. Urteil Becker (Randnrn. 32 bis 34, in Randnr. 32) und aus der neueren Rechtsprechung Urteile vom 30. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92 (Balocchi, Slg. 1993, I-5105) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93 (BP Supergas, Slg. 1995, I-1883).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-346/97
    (20) - Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Slg. 1982, 53, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-437/97

    EKW und Wein & Co.

    L 316, S. 29.33: - Vgl. die Schlußanträge des Generalanwalts Fennelly vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-346/97 (Braathens Sverige Ab/Riksskatteverket, Slg. 1999, I-0000, Nr. 15).

    35: - So auch die Schlußanträge in der Rechtssache C-346/97, Nr. 23.36: - Für diese Auslegung des Artikels 3 Absatz 2 spricht der Umstand, daß die Kommission im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten eine andere Formulierung des Absatz 2 vorgeschlagen hatte, die dahin ging, daß auf die in Absatz 1 genannten Waren (d. h. Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakwaren) "keine anderen Abgaben erhoben [werden] als die Verbrauchsteuer und die Mehrwertsteuer" (ABl. C 322 vom 21. Dezember 1990, S. 1).

    37: - So auch die Schlußanträge in der Rechtssache C-346/97, Nr. 23.38: - Vgl. in diesem Sinne die Schlußanträge in der Rechtssache C-346/97 (Nr. 15), wo es heißt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-30/17

    Kompania Piwowarska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuervorschriften -

    9 Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Braathens (C-346/97, EU:C:1998:538, Nr. 17).

    10 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Braathens (C-346/97, EU:C:1998:538, Nr. 18).

    11 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Braathens (C-346/97, EU:C:1998:538, Nr. 17).

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