Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.2015 - C-350/14   

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https://dejure.org/2015,37085
EuGH, 10.12.2015 - C-350/14 (https://dejure.org/2015,37085)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.2015 - C-350/14 (https://dejure.org/2015,37085)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - C-350/14 (https://dejure.org/2015,37085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lazar

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - Art. 4 Abs. 1 - Begriffe "Staat, in dem der Schaden eintritt", "Schaden" und "indirekte Schadensfolgen einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lazar

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - Art. 4 Abs. 1 - Begriffe "Staat, in dem der Schaden eintritt", "Schaden" und "indirekte Schadensfolgen einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verordnung (EG) Nr. 864/2007 Art. 4 Abs. 1
    Anknüpfung von Schadensersatzansprüchen naher Angehöriger des Unfallopfers nach der Rom-II-Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Lazar

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - Art. 4 Abs. 1 - Begriffe "Staat, in dem der Schaden eintritt", "Schaden" und "indirekte Schadensfolgen einer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 466
  • VersR 2016, 405
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 27.09.2017 - C-24/16

    Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG)

    Aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt aber, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Vorschrift gefunden werden muss, sondern auch ihres Zusammenhangs und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14, und vom 10. Dezember 2015, Lazar, C-350/14, EU:C:2015:802, Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Rechtsstatut eines Forderungsübergangs, Ansprüche des Eigentümers eines

    Denn - worauf der Senat bereits unter dem 22.08.2023 (unter 2.2.3.) hingewiesen hat - das auf das außervertragliche Schuldverhältnis anwendbare Recht ist nach Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO das Recht des Staates, in dem der Schaden eingetreten ist, also der Staat, in dem die Sache beschädigt wurde (Erwägungsgrund (18) S. 2), bei dem hier gegebenen Unfall auf dem Rhein bei Speyer mithin deutsches Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2015 - C-350/14 - [juris Rn. 25]; Urteil vom 10. März 2022 - C-498/20 - [juris Rn. 59]; MüKoBGB/Junker, 8. Aufl. 2021, Rom II-VO Art. 4 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 02.05.2019 - 3 U 182/17

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen missbräuchlicher Arrestierung eines

    Bei dem für die Bestimmung des Ortes, an dem der Schaden eingetreten ist, zu berücksichtigenden Schaden handelt es sich nach dem 16. Erwägungsgrund der Verordnung um den Schaden selbst (EuGH, NJW 2016, 466, Rn. 23).

    Auch wenn der EuGH in diesem Zusammenhang bisher für die Abgrenzung zwischen Erfolgs- und Schadensort bisher nicht auf das vom IPR (ROM II-VO) berufene Deliktsrecht abstellt (vgl. Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., Rn. 69 zu Art. 7 EuGVVO), weist er in Bezug auf die Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung darauf hin, dass aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts wie auch aus dem Gleichheitssatz folgt, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EUGH, NJW 2016, 466, Rn. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Ein Unternehmen kann von Käufern der von

    So im Urteil vom 10. Dezember 2015, Lazar (C-350/14, EU:C:2015:802, Rn. 27).
  • EuGH, 10.03.2022 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Der Gerichtshof hat insoweit bereits festgestellt, dass dann, wenn festgestellt werden kann, dass ein unmittelbarer Schaden eingetreten ist, der Ort, an dem dieser unmittelbare Schaden eingetreten ist, unabhängig von den indirekten Schadensfolgen der unerlaubten Handlung der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2015, Lazar, C-350/14, EU:C:2015:802, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    19 Urteil vom 10. Dezember 2015, Lazar (C-350/14, EU:C:2015:802, Rn. 21).

    40 Urteil vom 10. Dezember 2015 (C-350/14, EU:C:2015:802).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20

    Gtflix Tv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Vgl. Urteil vom 10. Dezember 2015, Lazar (C-350/14, EU:C:2015:802, Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-86/23

    HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung II - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    39 Urteile vom 10. Dezember 2015, Lazar (C-350/14, EU:C:2015:802, Rn. 29), und vom 17. Mai 2023, Fonds de Garantie des Victimes des Actes de Terrorisme et d'Autres Infractions (FGTI) (C-264/22, EU:C:2023:417, Rn. 30).
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
    Wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände allerdings ergibt, dass die unerlaubte Handlung eine offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen als dem in den Art. 4 Abs. 1 und 2 bezeichneten Staat aufweist, ist gemäß Art. 4 Abs. 3 S. 1 ROM-II-VO das Recht dieses anderen Staates anzuwenden.Bei dem für die Bestimmung des Ortes, an dem der Schaden eingetreten ist, in Rede stehenden Schaden handelt es sich nach dem 16. Erwägungsgrund der Verordnung um den eigentlichen Schaden (vgl. EuGH (U.v. 10.12.2015 - C-350/14), juris, Rn. 23).
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https://dejure.org/2015,24290
Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14 (https://dejure.org/2015,24290)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.09.2015 - C-350/14 (https://dejure.org/2015,24290)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. September 2015 - C-350/14 (https://dejure.org/2015,24290)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Lazar

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Verordnung (EG) Nr. 864/2007 ("Rom II") - Art. 4 Abs. 1 - Begriffe "Staat ..., in dem der Schaden eintritt", "Schaden" und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 11.01.1990 - 220/88

    Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    Er hat festgestellt, dass seine Ausführungen zu Vermögensschäden in den Urteilen Bier ("Mines de potasse d'Alsace") (21/76, EU:C:1976:166) sowie Dumez France und Tracoba (C-220/88, EU:C:1990:8) auch für Nichtvermögensschäden gelten.

    26 - C-220/88, EU:C:1990:8.

    27 - Urteil Dumez France und Tracoba, C-220/88, EU:C:1990:8, Rn. 13 und 14.

    28 - Urteil Dumez France und Tracoba, C-220/88, EU:C:1990:8, Rn. 20.

    29 - Urteil Dumez France und Tracoba, C-220/88, EU:C:1990:8, Rn. 21.

    37 - Vgl. entsprechend Urteil Dumez France und Tracoba, C-220/88, EU:C:1990:8, Rn. 21.

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    In der Rechtssache, in der das Urteil Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364) erging, hatte der Gerichtshof zu entscheiden, ob sich der Begriff "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" auf den Ort des Wohnsitzes des Geschädigten beziehen kann, wo sich "der Mittelpunkt seines Vermögens" befindet, mit der Folge, dass der Geschädigte vor dem entsprechenden Gericht auf Ersatz seines Schadens klagen könnte.

    24 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364, Rn. 18).

    33 - Urteil Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:36, Rn. 19).

    34 - Urteil Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:36, Rn. 20).

  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    Er hat nämlich unter Hinweis auf das Urteil Marinari (C-364/13, EU:C:1995:289) festgestellt, dass die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" nicht so weit ausgelegt werden kann, dass sie jeden Ort erfasst, an dem die nachteiligen Folgen eines Umstands spürbar werden können, der an einem anderen Ort eingetreten ist(33).

    23 - Vgl. Urteile Bier ("Mines de potasse d'Alsace") (C-21/76, EU:C:1976:166, Rn. 11), Marinari (C-364/13, EU:C:1995:289, Rn. 10 ff.) sowie Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61, Rn. 19 ff.).

    30 - Urteil Marinari, C-364/93, EU:C:1995:289.

    32 - Urteil Marinari (C-364/93, EU:C:1995:289, Rn. 14 und 15).

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    Bei der anschließenden Prüfung, ob sich der Begriff "Ort, an dem der Schaden eingetreten ist" im Sinne des Urteils Bier ("Mines de potasse d'Alsace") (21/76, EU:C:1976:166) auf den Ort bezieht, an dem die mittelbar Geschädigten die schädigenden Folgen für ihr eigenes Vermögen erleiden, hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Begriff nach dem genannten Urteil zwar als der Ort gemeint sein kann, an dem der Schaden eingetreten ist, dass der letztgenannte Begriff jedoch nur so verstanden werden kann, dass er den Ort bezeichnet, an dem das haftungsauslösende Ereignis den unmittelbar Betroffenen direkt geschädigt hat(28).

    Er hat festgestellt, dass seine Ausführungen zu Vermögensschäden in den Urteilen Bier ("Mines de potasse d'Alsace") (21/76, EU:C:1976:166) sowie Dumez France und Tracoba (C-220/88, EU:C:1990:8) auch für Nichtvermögensschäden gelten.

    23 - Vgl. Urteile Bier ("Mines de potasse d'Alsace") (C-21/76, EU:C:1976:166, Rn. 11), Marinari (C-364/13, EU:C:1995:289, Rn. 10 ff.) sowie Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61, Rn. 19 ff.).

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    In der Rechtssache, in der das Urteil Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61) erging, hatte der Gerichtshof den Begriff "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" auszulegen, um bestimmen zu können, welche Gerichte für die Entscheidung über eine Klage auf Ersatz der Schäden zuständig sind, die durch die Verbreitung eines ehrverletzenden Presseartikels in mehreren Vertragsstaaten entstanden sind.

    23 - Vgl. Urteile Bier ("Mines de potasse d'Alsace") (C-21/76, EU:C:1976:166, Rn. 11), Marinari (C-364/13, EU:C:1995:289, Rn. 10 ff.) sowie Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61, Rn. 19 ff.).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-364/13

    Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist kein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    Er hat nämlich unter Hinweis auf das Urteil Marinari (C-364/13, EU:C:1995:289) festgestellt, dass die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" nicht so weit ausgelegt werden kann, dass sie jeden Ort erfasst, an dem die nachteiligen Folgen eines Umstands spürbar werden können, der an einem anderen Ort eingetreten ist(33).

    23 - Vgl. Urteile Bier ("Mines de potasse d'Alsace") (C-21/76, EU:C:1976:166, Rn. 11), Marinari (C-364/13, EU:C:1995:289, Rn. 10 ff.) sowie Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61, Rn. 19 ff.).

  • EuGH, 05.02.2004 - C-18/02

    DFDS Torline

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    25 - Vgl. u. a. Urteil DFDS Torline (C-18/02, EU:C:2004:74, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    Schließlich hat sich der Gerichtshof in jüngerer Zeit in der Rechtssache, in der das Urteil Zuid-Chemie (C-189/08, EU:C:2009:475) erging - im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen, das Kunstdünger herstellte, und einem Unternehmen, das die für die Herstellung des Kunstdüngers erforderlichen Rohstoffe lieferte, wegen der Lieferung eines verunreinigten Erzeugnisses -, zur Auslegung von Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung geäußert und festgestellt, dass der "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" der Ort ist, an dem der ursprüngliche Schaden beim gewöhnlichen Gebrauch des Erzeugnisses für seinen bestimmungsgemäßen Zweck eingetreten ist.
  • EuGH, 17.11.2011 - C-412/10

    Homawoo - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    Außer beim Urteil Homawoo (C-412/10, EU:C:2011:747), das sich auf die zeitliche Anwendbarkeit der Verordnung bezog, hat der Gerichtshof bisher nämlich auf diese Verordnung lediglich Bezug genommen (vgl. Urteile Football Dataco u. a., C-173/11, EU:C:2012:642, und Kainz, C-45/13, EU:C:2014:7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1989 - 220/88

    Dumez France SA und Tracoba SARL gegen Hessische Landesbank und andere.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14
    12 - C-220/88, EU:C:1989:595.
  • EuGH, 18.10.2012 - C-173/11

    Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • EuGH, 24.10.2013 - C-22/12

    Sieht das nationale Recht einen Anspruch der Familienangehörigen des Opfers eines

  • EuGH, 16.01.2014 - C-45/13

    Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2015 - C-240/14

    Prüller-Frey - Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen - Übereinkommen zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2015 - C-359/14

    ERGO Insurance

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-618/21

    AR u.a. (Action directe contre l'assureur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Vgl. ferner zur Verpflichtung, das am 4. Mai 1971 in Den Haag geschlossene Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht anzuwenden, u. a. Urteil vom 24. Oktober 2013, Haasová (C-22/12, EU:C:2013:692, Rn. 36), sowie die Ausführungen des Generalanwalts Wahl zu den hiermit verbundenen Schwierigkeiten in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Lazar (C-350/14, EU:C:2015:586, Nr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-851/19

    DK / EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bestechlichkeit - Strafrechtliche

    20 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Lazar (C-350/14, EU:C:2015:586, Nr. 30).
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