Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.1991 - C-355/89   

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https://dejure.org/1991,3273
EuGH, 03.07.1991 - C-355/89 (https://dejure.org/1991,3273)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - C-355/89 (https://dejure.org/1991,3273)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - C-355/89 (https://dejure.org/1991,3273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Department of Health und Social Security / Barr und Montrose Holdings

    EWG-Vertrag, Artikel 177; Beitrittsvertrag von 1972, Artikel 1 Absatz 3; Beitrittsakte von 1972, Artikel 158 und Protokoll Nr. 3
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag - Gericht der Insel Man

  • EU-Kommission

    Department of Health und Social Security / Barr und Montrose Holdings

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Gemeinschaftsprotokollen durch den EuGH; Geltung des Gemeinschaftsrechts auf der Insel Man

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 227
    EWG-Vertrag Art. 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer auf der Insel Man - Artikel 117 EWG-Vertrag - Zulässigkeit.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Obwohl diese Bestimmung strenggenommen nur für die Gerichte der Mitgliedstaaten gelte, habe der Gerichtshof entschieden, daß Artikel 177 Absatz 2 auch für ein Gericht gelte, das nicht Teil der Gerichtsorganisation eines Mitgliedstaats sei, wenn es in einem zu einem Mitgliedstaat gehörenden Gebiet liege, wenn das Gemeinschaftsrecht in begrenztem Umfang in diesem Gebiet gelte und wenn das Gemeinschaftsrecht eine entsprechende Bestimmung enthalte (Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-355/89, Barr und Montrose, Slg. 1991, I-3479).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-171/96

    Pereira Roque

    Nach Ansicht des Klägers ergibt sich zunächst aus dem Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-355/89 (Barr und Montrose Holdings, Slg. 1991, I-3479), daß Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 für alle Sachverhalte gelte, bei denen Staatsangehörige der Gemeinschaft beteiligt seien und die vom Gemeinschaftsrecht erfaßt würden, und nicht nur für die in Artikel 1 des Protokolls genannten Bereiche.

    Schließlich ersucht die Regierung des Vereinigten Königreichs wie auch der Lieutenant Governor den Gerichtshof, das Urteil Barr und Montrose Holdings zu überdenken, wenn Artikel 4 des Protokolls Nr. 3, ausgelegt im Lichte dieses Urteils, insbesondere seiner Randnummer 17, zu einem Ergebnis führen sollte, das dem von ihr vertretenen entgegenstehe.

    Aus dem Urteil Barr und Montrose Holdings, Randnummer 16, geht hervor, daß die in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 enthaltene Regelung nicht so ausgelegt werden darf, daß sie als indirektes Mittel dazu dient, im Gebiet der Kanalinseln Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zur Anwendung zu bringen, die dort aufgrund von Artikel 227 Absatz 5 Buchstabe c EWG-Vertrag und Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 nicht gelten, wie etwa die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

    Daher würde, soweit die Situation des Klägers insbesondere den Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den Gebieten unterliegt, in denen der Vertrag in vollem Umfang anwendbar ist, der in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 aufgestellte Grundsatz für ihn gelten, auch wenn Gemeinschaftsangehörige dadurch auf den Kanalinseln nicht in den Genuß der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer kommen können (vgl. hierzu Urteil Barr und Montrose Holdings, Randnr. 18).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    Eine Diskriminierung zum Nachteil bestimmter Erzeugnisse hat nämlich nicht zwangsläufig zur Folge, daß das gesamte Steuersystem mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar wäre (vgl. wegen einer Diskriminierung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-355/89, Barr und Montrose.

    Slg. 1991, I-3479, Randnr. 19).

  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

    Im Übrigen weist der EuGH in seinem vorstehend zitierten Urteil vom 16. Juli 1998 in Randnummern 34 und 47 unter Hinweis auf seine Rechtsprechung im Urteil vom 3. Juli 1991 - C - 355/89 - ausdrücklich darauf hin, dass die in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 enthaltene Regelung nicht so ausgelegt werden darf, dass sie als indirektes Mittel dazu dient, im Gebiet der Kanalinseln und der Insel Man Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zur Anwendung zu bringen, die dort aufgrund von Artikel 227 Absatz 5 Buchstabe c EWG-Vertrag (in der damaligen Fassung) und des Protokolls Nr. 3 zur Beitrittsakte nicht gelten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit - Begriff "Gericht

    5 Vgl. entsprechend Urteil vom 3. Juli 1991, Barr und Montrose Holdings (C-355/89, EU:C:1991:287, Rn. 8).

    6 Urteile vom 3. Juli 1991, Barr und Montrose Holdings (C-355/89, EU:C:1991:287, Rn. 9 und 10), vom 16. Juli 1998, Pereira Roque (C-171/96, EU:C:1998:368), sowie vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00

    De Coster

    83: - Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-355/89 (Slg. 1991, I-3479).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Protokoll Nr. 3 betreffend die

    23 - Vgl. Royal Commission on the Constitution 1969-73 (Bericht), Band I, University of London Library, Senate House, London, 1973, Nr. 1347 (zitiert in Nr. 3 der Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola in der Rechtssache Pereira Roque [zitiert in Fußnote 3], sowie in Nr. 4 der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs betreffend die Insel Man in der Rechtssache C-355/89 [Barr und Montrose Holdings, Urteil vom 3. Juli 1991, Slg. 1991, I-3479]).
  • EuGH, 14.12.1991 - C-1/91

    1. Völkerrechtliche Verträge - Abkommen über die Schaffung des Europäischen

    Obwohl diese Bestimmung strenggenommen nur für die Gerichte der Mitgliedstaaten gelte, habe der Gerichtshof entschieden, daß Artikel 177 Absatz 2 auch für ein Gericht gelte, das nicht Teil der Gerichtsorganisation eines Mitgliedstaats sei, wenn es in einem zu einem Mitgliedstaat gehörenden Gebiet liege, wenn das Gemeinschaftsrecht in begrenztem Umfang in diesem Gebiet gelte und wenn das Gemeinschaftsrecht eine entsprechende Bestimmung enthalte (Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-355/89, Barr und Montrose, Slg. 1991, I-3479).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-171/96

    Rui Alberto Pereira Roque gegen His Excellency the Lieutenant Governor of Jersey.

    24 Als Ausgangspunkt für meine Vorschläge zur Beantwortung der Vorlagefragen wähle ich das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-355/89 (Barr und Montrose Holdings)(38), das sowohl von den Parteien des Ausgangsverfahrens als auch von der britischen und der französischen Regierung sowie von der Kommission als Stütze für ihre jeweiligen, sich widersprechenden Standpunkte herangezogen worden ist.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89   

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https://dejure.org/1991,21476
Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89 (https://dejure.org/1991,21476)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.01.1991 - C-355/89 (https://dejure.org/1991,21476)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - C-355/89 (https://dejure.org/1991,21476)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Department of Health and Social Security gegen Christopher Stewart Barr und Montrose Holdings Ltd.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89
    Die gleiche Einschränkung gilt für die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr, siehe zum Beispiel das Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399).
  • EuGH, 28.03.1979 - 175/78

    The Queen / Saunders

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89
    Im Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Sig. 1979, 1129, Randnr. 11) hat der Gerichtshof erklärt, daß die Bestimmungen des Vertrages über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht "auf Sachverhalte angewandt werden [können], die einen Mitgliedstaat rein intern betreffen, das heißt, denen jeglicher Bezug zu irgendeinem der Tatbestände fehlt, die das Gemeinschaftsrecht regelt" (siehe auch Urteile vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35 und 36/82, Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723; vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539; vom 18. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, 1-3763).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89
    Im Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Sig. 1979, 1129, Randnr. 11) hat der Gerichtshof erklärt, daß die Bestimmungen des Vertrages über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht "auf Sachverhalte angewandt werden [können], die einen Mitgliedstaat rein intern betreffen, das heißt, denen jeglicher Bezug zu irgendeinem der Tatbestände fehlt, die das Gemeinschaftsrecht regelt" (siehe auch Urteile vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35 und 36/82, Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723; vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539; vom 18. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, 1-3763).
  • EuGH, 28.06.1984 - 180/83

    Moser / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89
    Im Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Sig. 1979, 1129, Randnr. 11) hat der Gerichtshof erklärt, daß die Bestimmungen des Vertrages über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht "auf Sachverhalte angewandt werden [können], die einen Mitgliedstaat rein intern betreffen, das heißt, denen jeglicher Bezug zu irgendeinem der Tatbestände fehlt, die das Gemeinschaftsrecht regelt" (siehe auch Urteile vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35 und 36/82, Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723; vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539; vom 18. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, 1-3763).
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89
    Im Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Sig. 1979, 1129, Randnr. 11) hat der Gerichtshof erklärt, daß die Bestimmungen des Vertrages über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht "auf Sachverhalte angewandt werden [können], die einen Mitgliedstaat rein intern betreffen, das heißt, denen jeglicher Bezug zu irgendeinem der Tatbestände fehlt, die das Gemeinschaftsrecht regelt" (siehe auch Urteile vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35 und 36/82, Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723; vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539; vom 18. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, 1-3763).
  • EGMR, 25.04.1978 - 5856/72

    Zur "Einzelfallprüfung" und "geltungszeitlichen Interpretation" im Rahmen des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89
    98 (1984); Hender, The Protocol, the Bailiwicks and the Jersey Cow, in: Plender (Hrsg.), Legal History and Comparative Law (1990), S. 193. Siehe auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. April 1978, Tyrcr/Vereinigtcs Königreich, Serie A, Nr. 26.
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