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   EuGH, 30.05.2002 - C-358/00   

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https://dejure.org/2002,1612
EuGH, 30.05.2002 - C-358/00 (https://dejure.org/2002,1612)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.2002 - C-358/00 (https://dejure.org/2002,1612)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - C-358/00 (https://dejure.org/2002,1612)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Buchhändler-Vereinigung

  • EU-Kommission PDF

    Buchhändler-Vereinigung

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3
    1. Vorabentscheidungsverfahren Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung

  • EU-Kommission

    Buchhändler-Vereinigung

  • bibliotheksurteile.de

    Vergabe der Deutschen Nationalbibliographie | EuGH, Nationalbibliothek, Vergaberecht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes Art. 104 § 3; ; Richtlinie 92/50/EWG; ; Richtlinie 97/52/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann Anwendung von Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung; [Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3] 2. Rechtsangleichung Verfahren zur Vergabe öffentlicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstleistungskonzession: Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2003, 159
  • NZBau 2003, 50
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 30.05.2002 - C-358/00
    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof zu dieser Frage in der Rechtssache C-324/98 um Vorabentscheidung ersucht worden sei; diese Rechtssache, in der am 7. Dezember 2000 das Urteil verkündet wurde (Telaustria undTelefonadress, Slg. 2000, I-10745), war im Zeitpunkt des Vorlagebeschlusses noch anhängig.
  • EuGH, 21.11.2002 - C-23/01

    Robelco

    Auszug aus EuGH, 30.05.2002 - C-358/00
    Insbesondere hob der Gerichtshof in Randnummer 46 des Urteils Telaustria und Telefonadress hervor, dass sich die Kommission sowohl in ihrem Vorschlag vom 13. Dezember 1990 für eine Richtlinie des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (91/C 23/01, ABl.
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    42 Es steht fest, dass öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 ausgeschlossen sind (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-358/00, Buchhändler-Vereinigung, Slg. 2002, I-4685, Randnr. 28).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Dieses Kriterium ergab sich schon aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/17. Nach dieser Rechtsprechung lag eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung bestand (vgl. in diesem Sinne Urteil Telaustria und Telefonadress, Randnr. 58, Beschluss vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, Randnrn.
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    9 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das Ausgangsverfahren offensichtlich, wie aus der Antwort des vorlegenden Gerichts auf ein Auskunftsersuchen des Gerichtshofes gemäß Artikel 104 § 5 seiner Verfahrensordnung hervorgeht, eine einer Konzession unterliegende Dienstleistung betrifft, die weder in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) noch in den der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 56, und Beschluss vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-358/00, Buchhändler-Vereinigung, Slg. 2002, I-4685, Randnr. 28).
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