Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.2002 - C-362/01   

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https://dejure.org/2002,8031
EuGH, 10.12.2002 - C-362/01 (https://dejure.org/2002,8031)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.2002 - C-362/01 (https://dejure.org/2002,8031)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - C-362/01 (https://dejure.org/2002,8031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 98/5/EG - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Nichtberücksichtigung der Ausführungen des Mitgliedstaats zur Beantwortung des Mahnschreibens - Auswirkung auf die Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Gegenstand - Abgrenzung des Streitgegenstands

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß Irlands gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde; Nichtumsetzung einer Richtlinie innerhalb der gesetzten Frist; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 226; ; Richtlinie 98/5/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 226; Richtlinie 98/5/EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Gegenstand - Abgrenzung des Streitgegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, innerhalb der dazu vorgesehenen Frist die Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-362/01
    Die irische Regierung beruft sich für diese Ansicht insbesondere auf den Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Juli 1995 in der Rechtssache C-266/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1975, Randnrn. 24 bis 26), der eine unter gleichen Umständen eingereichte Vertragsverletzungsklage betroffen habe und in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass der Ablauf des vorprozessualen Verfahrens nicht ordnungsgemäß gewesen sei und dass dieser Umstand die Klage der Kommission offensichtlich unzulässig mache.

    Das vorprozessuale Verfahren soll dem Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen oder seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission in sachdienlicher Weise geltend zu machen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13, Beschluss Kommission/Spanien, Randnr. 16, und Urteil vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnr. 53).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-1/00

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-362/01
    Das vorprozessuale Verfahren soll dem Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen oder seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission in sachdienlicher Weise geltend zu machen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13, Beschluss Kommission/Spanien, Randnr. 16, und Urteil vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnr. 53).

    Der ordnungsgemäße Ablauf des vorprozessualen Verfahrens ist nicht nur eine vom Vertrag vorgeschriebene wesentliche Garantie für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür, dass ein etwaiges prozessuales Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 53).

  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-362/01
    Das vorprozessuale Verfahren soll dem Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen oder seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission in sachdienlicher Weise geltend zu machen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13, Beschluss Kommission/Spanien, Randnr. 16, und Urteil vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnr. 53).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-79/09

    Kommission / Niederlande

    22      Somit werden mit dem vorprozessualen Verfahren drei Zwecke verfolgt: es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, einen eventuellen Verstoß abzustellen, ihn in die Lage zu versetzen, seine Verteidigungsrechte auszuüben, und den Streitgegenstand im Hinblick auf eine Befassung des Gerichtshofes einzugrenzen (Urteil vom 10. Dezember 2002, Kommission/Irland, C-362/01, Slg. 2002, I-11433, Randnr. 18).

    24      Der Umstand, dass die Kommission es unterlassen haben soll, die in Beantwortung der begründeten Stellungnahme getätigte Äußerung dieses Mitgliedstaats in ihrer Klageschrift zu berücksichtigen, wirkt sich - selbst wenn sein tatsächliches Vorliegen unterstellt wird - nicht auf die Eingrenzung des Streitgegenstands aus, da das Königreich der Niederlande, wie aus Randnr. 17 des vorliegenden Urteils hervorgeht, in seiner Antwort auf die begründete Stellungnahme im Wesentlichen an dem in seiner Antwort auf das Mahnschreiben angeführten Vorbringen festgehalten hat (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Dezember 2002, Kommission/Irland, Randnr. 20).

    79      Was erstens Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2006/112 angeht, hat der Gerichtshof wiederholt ausgeführt, dass für die Anwendbarkeit dieser Bestimmung zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, nämlich die Ausübung von Tätigkeiten durch eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und die Ausübung dieser Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (vgl. in diesem Sinne Urteile Isle of Wight Council u. a., Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, Randnr. 41).

  • EuGH, 16.09.2015 - C-433/13

    Kommission / Slowakei

    Zudem gehe aus den Urteilen Kommission/Irland (C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 18 bis 20) und Kommission/Luxemburg (C-519/03, EU:C:2005:234, Rn. 21) hervor, dass die Nichtberücksichtigung der Antwort des betreffenden Mitgliedstaats auf das Mahnschreiben und auf die mit Gründen versehene Stellungnahme nicht zur Unzulässigkeit der Klage führe.

    Somit werden mit dem Vorverfahren drei Zwecke verfolgt: es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, einen eventuellen Verstoß abzustellen, ihn in die Lage zu versetzen, sich zu verteidigen, und den Streitgegenstand im Hinblick auf eine Befassung des Gerichtshofs einzugrenzen (Urteile Kommission/Irland, C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 18, Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 21, und Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 22).

    Die Kommission hat daher grundsätzlich in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme anzugeben, wie sie die Äußerungen des Mitgliedstaats in seiner Antwort auf das Mahnschreiben beurteilt (vgl. Urteile Kommission/Irland, C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 19, und Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 22).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-156/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    53 und 54, vom 10. Dezember 2002, Kommission/Irland, C-362/01, Slg. 2002, I-11433, Randnrn.
  • EuGH, 20.03.2003 - C-135/01

    Kommission / Deutschland

    Somit werden mit dem vorprozessualen Verfahren drei Zwecke verfolgt: es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, einen eventuellen Verstoß abzustellen, ihn in die Lage zu versetzen, sich zu verteidigen, und den Streitgegenstand im Hinblick auf eine Befassung des Gerichtshofes einzugrenzen (Urteil vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-362/01, Kommission/Irland, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    8 - Urteil vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-362/01 (Kommission/Irland, Slg. 2002, I-11433, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01   

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https://dejure.org/2002,14546
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01 (https://dejure.org/2002,14546)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.2002 - C-362/01 (https://dejure.org/2002,14546)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 2002 - C-362/01 (https://dejure.org/2002,14546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 98/5/EG - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Nichtberücksichtigung der Ausführungen des Mitgliedstaats zur Beantwortung des Mahnschreibens - Auswirkung auf die Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95

    Kommission / ICI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
    Im Kontext von Vertragsverletzungsverfahren etwa hat der Gerichtshof entschieden, dass die einem Mitgliedstaat einzuräumende Möglichkeit, Erklärungen abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis darstellt, .auch wenn der Mitgliedstaat es nicht für erforderlich hält, davon Gebrauch zu machen ... Dass dem betreffenden Organ die Möglichkeit bleibt, die wegen Nichtbeachtung dieses Erfordernisses für nichtig erklärte Maßnahme erneut zu erlassen, ändert nichts an seiner Einstufung als .wesentlich ... Ebenso wenig kann ein Organ den Folgen einer Nichtbeachtung dieses Erfordernisses durch den Versuch des Nachweises entgehen, dass eine Beachtung seiner Prüfung der betreffenden Maßnahme nichts hinzugefügt hätte " (verbundene Schlussanträge vom 25. November 1999 in den Rechtssachen C-286/95 P, Kommission/ICI, und in den verbundenen Rechtssachen C-287/95 P und C-288/95 P, Kommission/Solvay, Slg. 2000, I-2341, Randnr. 26) (Hervorhebung hinzugefügt).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-287/95

    Kommission / Solvay

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
    Im Kontext von Vertragsverletzungsverfahren etwa hat der Gerichtshof entschieden, dass die einem Mitgliedstaat einzuräumende Möglichkeit, Erklärungen abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis darstellt, .auch wenn der Mitgliedstaat es nicht für erforderlich hält, davon Gebrauch zu machen ... Dass dem betreffenden Organ die Möglichkeit bleibt, die wegen Nichtbeachtung dieses Erfordernisses für nichtig erklärte Maßnahme erneut zu erlassen, ändert nichts an seiner Einstufung als .wesentlich ... Ebenso wenig kann ein Organ den Folgen einer Nichtbeachtung dieses Erfordernisses durch den Versuch des Nachweises entgehen, dass eine Beachtung seiner Prüfung der betreffenden Maßnahme nichts hinzugefügt hätte " (verbundene Schlussanträge vom 25. November 1999 in den Rechtssachen C-286/95 P, Kommission/ICI, und in den verbundenen Rechtssachen C-287/95 P und C-288/95 P, Kommission/Solvay, Slg. 2000, I-2341, Randnr. 26) (Hervorhebung hinzugefügt).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-286/95

    Kommission / ICI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
    Im Kontext von Vertragsverletzungsverfahren etwa hat der Gerichtshof entschieden, dass die einem Mitgliedstaat einzuräumende Möglichkeit, Erklärungen abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis darstellt, .auch wenn der Mitgliedstaat es nicht für erforderlich hält, davon Gebrauch zu machen ... Dass dem betreffenden Organ die Möglichkeit bleibt, die wegen Nichtbeachtung dieses Erfordernisses für nichtig erklärte Maßnahme erneut zu erlassen, ändert nichts an seiner Einstufung als .wesentlich ... Ebenso wenig kann ein Organ den Folgen einer Nichtbeachtung dieses Erfordernisses durch den Versuch des Nachweises entgehen, dass eine Beachtung seiner Prüfung der betreffenden Maßnahme nichts hinzugefügt hätte " (verbundene Schlussanträge vom 25. November 1999 in den Rechtssachen C-286/95 P, Kommission/ICI, und in den verbundenen Rechtssachen C-287/95 P und C-288/95 P, Kommission/Solvay, Slg. 2000, I-2341, Randnr. 26) (Hervorhebung hinzugefügt).
  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
    7: - Vgl. u. a. die Urteile vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87 (Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 11), vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 46) und vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 24).
  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
    9: - Vgl. mit unterschiedlicher Formulierung die Urteile vom 18. März 1986 in der Rechtssache 85/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1149, Randnr. 11), vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13), vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 103) und Beschluss Kommission/Spanien, Randnr. 16.10: - Dies lässt sich vom Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 353/85 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1988, 817, Randnr. 19) herleiten.
  • EuGH, 18.03.1986 - 85/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
    9: - Vgl. mit unterschiedlicher Formulierung die Urteile vom 18. März 1986 in der Rechtssache 85/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1149, Randnr. 11), vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13), vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 103) und Beschluss Kommission/Spanien, Randnr. 16.10: - Dies lässt sich vom Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 353/85 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1988, 817, Randnr. 19) herleiten.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
    7: - Vgl. u. a. die Urteile vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87 (Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 11), vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 46) und vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 15.12.1982 - 211/81

    Kommission / Denmark

  • EuGH, 26.09.2000 - C-225/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 17.02.1970 - 31/69

    Kommission / Italien

  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

  • EuGH, 22.04.1999 - C-340/96

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/94

    Kommission / Italien

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-135/01

    Kommission / Deutschland

    4: - Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 28. Mai 2002 in der Rechtssache C-120/01, Kommission/Irland (im Register gestrichen durch Beschluss vom 9. September 2002) und von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 17. September 2002 in der noch anhängigen Rechtssache C-362/01, ebenfalls Kommission/Irland.
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