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   EuGH, 17.12.1998 - C-364/98 P (R)   

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EuGH, 17.12.1998 - C-364/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3790)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1998 - C-364/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3790)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - C-364/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Dringlichkeit - Unbestreitbare Dringlichkeit - Beweiswürdigung

  • Europäischer Gerichtshof

    Emesa Sugar / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Emesa Sugar / Kommission u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 185 und 186; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 83 § 2; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2
    1 Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - "Fumus boni iuris" - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beurteilungsbefugnis des Richters der einstweiligen Anordnung

  • EU-Kommission

    Emesa Sugar / Kommission u.a.

  • Wolters Kluwer

    Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Anforderungen an den Grad der erforderlichen Glaubhaftmachung betreffend die Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung; Fehlende Unbestreitbarkeit der Dringlichkeit der ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 50 Abs. 2; ; Beschluss 91/482/EWG; ; Beschluss 97/803/EG; ; EGV Art. 133 Abs. 1; ; EGV Art. 185; ; EGV Art. 186

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1 Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - "Fumus boni iuris" - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beurteilungsbefugnis des Richters der einstweiligen Anordnung - [EG-Vertrag, Artikel 185 und 186 - ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Dringlichkeit - Unbestreitbare Dringlichkeit - Beweiswürdigung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079), mit dem beantragt wird, unter Aufhebung dieses Beschlusses dem im ersten Rechtszug gestellten Antrag stattzugeben, hilfsweise, die Rechtssache zu neuer Entscheidung an das Gericht zu verweisen, und die Kommission zur Tragung der Kosten zu verurteilen, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Rechtsberater T. van Rijn als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Antragsgegnerin im ersten Rechtszug,.

    Die Emesa Sugar (Free Zone) NV hat mit Rechtsmittelschrift, die am 9. Oktober 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem dieser ihren Antrag auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen hat.

    beschlossen: 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuGH, 25.06.1998 - C-159/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
    Ferner ist der Gerichtshof grundsätzlich nicht befugt, die Beweise zu prüfen, die das Gericht zur Erhärtung seiner Tatsachenfeststellung oder -würdigung herangezogen hat (Beschluß vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-159/98 P[R], Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, I-4147, Randnr. 68).
  • EuG, 02.03.1998 - T-310/97

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
    Er beruft sich hierfür auf den Beschluß des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R (Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, II-455, Randnr. 65) und auf den Beschluß des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R (Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnrn. 32 und 33), der auch von der Kommission angeführt wird.
  • EuG, 21.03.1997 - T-179/96

    J. Antonissen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Rat der

    Auszug aus EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
    Die in diesem Zusammenhang erfolgte Verweisung auf den Beschluß des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R (Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425) sei unzutreffend, denn eine "unbestreitbare" Dringlichkeit sei in dieser Entscheidung nur verlangt worden, weil es um die Gewährung eines Vorschusses auf den Ersatz eines Schadens gegangen sei.
  • EuGH, 29.01.1997 - C-393/96

    Antonissen / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
    Auch das Erfordernis einer offensichtlichen Dringlichkeit - gepaart mit einem besonders ausgeprägten Fumus boni iuris - kann durch die Natur der beantragten einstweiligen Anordnung oder der Auswirkungen, die sie haben kann, gerechtfertigt sein (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Slg. 1997, I-441, Randnr. 41, der sich auf eine Art Anordnung bezieht, die mehr als andere faktisch unumkehrbare Folgen haben kann, und Beschluß Niederlande/Rat, Randnrn. 28 und 33, in dem es um einen Sachverhalt ging, bei dem eine Dringlichkeitsentscheidung des Richters der einstweiligen Anordnung im Ergebnis praktisch endgültige Wirkungen gehabt hätte).
  • EuGH, 21.03.1997 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
    Er beruft sich hierfür auf den Beschluß des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R (Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, II-455, Randnr. 65) und auf den Beschluß des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R (Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnrn. 32 und 33), der auch von der Kommission angeführt wird.
  • EuGH, 10.06.1988 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
    Die Rechtsmittelführerin verweist insbesondere darauf, daß der Gerichtshof im Beschluß vom 10. Juni 1988 in der Rechtssache 152/88 R (Sofrimport/Kommission, Slg. 1988, 2931) eine andere Haltung eingenommen habe.
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
    Sie müssen außerdem vorläufig in dem Sinne sein, daß sie den Rechts- oder Tatsachenfragen des Rechtsstreits nicht vorgreifen und die Folgen der später zur Hauptsache zu treffenden Entscheidung nicht im voraus neutralisieren (Beschluß vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22).
  • EuGH, 14.02.2002 - C-440/01

    Kommission / Artegodan

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Richter der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn die Notwendigkeit der Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht glaubhaft gemacht ist (Fumus boni iuris) und wenn feststeht, dass sie in dem Sinne dringlich sind, dass sie zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen der Antragsteller bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten müssen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P(R), Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815, Randnr. 43).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-551/12

    EDF / Kommission

    Soweit die Rechtsmittelführerin im ersten Teil des vierten Rechtsmittelgrundes vorträgt, dass die für den Erlass von einstweiligen Anordnungen erforderlichen Voraussetzungen miteinander verknüpft seien, so dass der fumus boni iuris , der im vorliegenden Fall angeblich sehr ausgeprägt sei, eine Auswirkung auf die Beurteilung der Dringlichkeitsvoraussetzung hätte haben müssen, ist darauf hinzuweisen, dass diese Voraussetzungen nach der Rechtsprechung und, wie der Präsident des Gerichts in Randnr. 10 des angefochtenen Beschlusses festgestellt hat, kumulativ sind, so dass Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz zurückzuweisen sind, sofern eine von ihnen fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, C-268/96 P[R], Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, vom 17. Dezember 1998, Emesa Sugar/Kommission, C-364/98 P[R], Slg. 1998, I-8815, Randnr. 47, und vom 25. Oktober 2012, Hassan/Rat, C-168/12 P[R], Randnr. 22).

    Im Rahmen dieser Gesamtprüfung verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter über ein weites Ermessen, und er kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalls die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Unionsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Juli 1995, Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P[R], Slg. 1995, I-2165, Randnr. 23, und Emesa Sugar/Kommission, Randnr. 44).

  • EuG, 11.10.2007 - T-120/07

    MB Immobilien und MB System / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche

    Er kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalls die Art und Weise, in der die verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einstweiligen Rechtsschutzes vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Emesa Sugar/Kommission, C-364/98 P[R], Slg. 1998, I-8815, Randnr. 44).
  • EuG, 13.10.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

    Der Richter der einstweiligen Anordnung nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P[R], Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815, Randnrn.
  • EuG, 06.12.2001 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auf Rechtsmittel der Klägerin ist der oben in Randnummer 27 genannte Beschluss in der Rechtssache T-44/98 R mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P(R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815) aufgehoben und die Sache an das Gericht zurückverwiesen worden.
  • EuG, 01.02.2001 - T-350/00

    Free Trade Foods / Kommission

    Daher erfordere die Abwägung der Interessen der Antragstellerin und der Gemeinschaft die Glaubhaftmachung einer offensichtlichen Dringlichkeit und eines besonders ausgeprägten Fumus boni iuris (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P[R], Emesa Sugar/Kommission. Slg. 1998, II-8815, Randnr. 49); doch seien diese Beurteilungskriterien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
  • EuG, 29.09.1999 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Dieser Beschluß ist auf das Rechtsmittel der Antragstellerin durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P (R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815) aufgehoben, die Rechtssache ist an das Gericht zurückverwiesen worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

    66 - Vgl. die vorstehend zitierten Rechtssachen Emesa Sugar; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat, Slg. 1998, II-3055), Urteil des Gerichts in der Rechtssache Emesa Sugar/Rat, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079), Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-363/98 P (R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8787), Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P (R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815), Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache Emesa Sugar/Kommission, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2815), Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 2000, II-1941) und Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache T-44/98 (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 2001, II-3577).
  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG -

    43 Der Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung verfügt zudem im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen und kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalls die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Juli 1995, Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P-R, Slg. 1995, I-2165, Randnr. 23, und vom 17. Dezember 1998, Emesa Sugar/Kommission, C-364/98 P[R], Slg. 1998, I-8815, Randnr. 44).
  • EuG, 04.04.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

    Der Richter der einstweiligen Anordnung nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P[R], Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815, Randnrn.
  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

  • EuGH, 25.10.2012 - C-168/12

    Hassan / Rat

  • EuG, 21.05.2007 - T-18/07

    Kronberger / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Akt zur Einführung der Wahlen

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98

    Emesa Sugar

  • EuG, 18.10.2007 - T-238/07

    Ristic u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

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