Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 26.06.1997 - C-368/95   

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https://dejure.org/1997,318
EuGH, 26.06.1997 - C-368/95 (https://dejure.org/1997,318)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - C-368/95 (https://dejure.org/1997,318)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - C-368/95 (https://dejure.org/1997,318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Maßnahme gleicher Wirkung - Vertrieb periodischer Druckschriften - Preisausschreiben - Nationales Verbot

  • Europäischer Gerichtshof

    Familiapress

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH / Bauer Verlag

    EG-Vertrag, Artikel 30
    1 Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Verbot des Verkaufs von Druckwerken, die Gewinnspiele enthalten - Gleichstellung mit nationalen Rechtsvorschriften, die Verkaufsmodalitäten in nichtdiskriminierender Weise ...

  • EU-Kommission

    Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH / Bauer Verlag

  • Wolters Kluwer

    Nationales Verbot der Teilnahmemöglichkeit an einer Verlosung in einer Zeitschrift; Vertrieb periodischer Druckschriften mit Preisausschreiben und Gewinnspielen; Gewinnspiele als verkaufsfördernde Maßnahmen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nationales Verbot von Preisausschreiben in Zeitschriften

  • opinioiuris.de

    Familiapress

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH und Heinrich Bauer Verlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGV Art. 30

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien - Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag - Nationale Rechtsvorschriften, die den Vertrieb periodisch erscheinender Zeitschriften verbieten, in denen Preisrätsel oder Gewinnspiele (Kreuzworträtsel etc.) enthalten sind, bei ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1997, 829
  • EuZW 1997, 211
  • EuZW 1997, 470
  • BB 1997, 697
  • ZUM 1997, 830
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Zwar rechtfertigen die Besonderheiten der Lotterien nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 61), in dem es um die Dienstleistungsfreiheit ging, ein Ermessen der staatlichen Stellen bei der Festlegung der Anforderungen, die wegen des Schutzes der Spieler und allgemeiner nach Maßgabe der soziokulturellen Besonderheiten jedes Mitgliedstaats wegen des Schutzes der Sozialordnung an Art und Weise der Veranstaltung von Lotterien, die Höhe der Einsätze sowie die Verwendung der dabei erzielten Gewinne zu stellen sind.

    Jedoch lassen sich Spiele von der Art, um die es im Ausgangsverfahren geht, nicht mit Lotterien vergleichen, deren Merkmale im Urteil Schindler untersucht worden sind.

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Auch stellen nach dem Urteil Cassis de Dijon (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649) Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, daß Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, nach Artikel 30 verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen läßt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnr. 15).

    Demgegenüber ist die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne des Urteils Dassonville unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, sofern diese Bestimmungen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren (Urteil Keck und Mithouard, a. a. O., Randnr. 16).

  • EuGH, 13.12.1990 - C-238/89

    Pall / Dahlhausen

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Allerdings sind die betreffenden nationalen Vorschriften nach ständiger Rechtsprechung (Urteile Cassis de Dijon, a. a. O., vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 12, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 15) nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken.
  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Allerdings sind die betreffenden nationalen Vorschriften nach ständiger Rechtsprechung (Urteile Cassis de Dijon, a. a. O., vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 12, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 15) nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Diese Vielfalt trägt nämlich zur Wahrung des Rechts der freien Meinungsäußerung bei, das durch Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt ist und zu den von der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten gehört (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 30, und vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91, Veronica Omreop Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 10).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Wenn ein Mitgliedstaat sich auf zwingende Erfordernisse beruft, um eine Regelung zu rechtfertigen, die geeignet ist, den freien Warenverkehr zu behindern, ist diese Rechtfertigung im übrigen im Lichte der allgemeinen Rechtsgrundsätze und insbesondere der Grundrechte auszulegen (vgl. Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 43).
  • EuGH, 03.02.1993 - C-148/91

    Veronica Omroep Organisatie / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Diese Vielfalt trägt nämlich zur Wahrung des Rechts der freien Meinungsäußerung bei, das durch Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt ist und zu den von der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten gehört (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 30, und vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91, Veronica Omreop Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 10).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede Maßnahme, die geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung dar (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
    Auch stellen nach dem Urteil Cassis de Dijon (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649) Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, daß Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, nach Artikel 30 verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen läßt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnr. 15).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Zu den näheren Erläuterungen, die der Gerichtshof dazu später in seinen Urteilen vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95 (Familiapress, Slg. 1997, I-3689) und vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98 (TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151) gegeben habe, macht der Apothekerverband, unterstützt von der Kommission sowie der deutschen, der französischen und der österreichischen Regierung, weiter geltend, das fragliche Verbot habe weder zur Folge, dass im Hinblick auf die Möglichkeit eines Versandhandels inländische und in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken ungleich behandelt würden, noch bewirke es, dass das Inverkehrbringen ausländischer Erzeugnisse im Verhältnis zu inländischen Erzeugnissen erschwert werde, etwa durch eine Aufbürdung zusätzlicher Kosten oder Belastungen, die inländische Erzeugnisse nicht träfen.

    6, 14 und 15, und Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 15, und Familiapress, Randnr. 8).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Zum anderen sind die Grundrechte, um die es im Ausgangsrechtsstreit geht, zwar ausdrücklich durch die EMRK anerkannt und stellen wesentliche Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft dar, doch können, wie sich aus dem Wortlaut des jeweiligen Absatzes 2 der Artikel 10 und 11 EMRK ergibt, auch die Meinungsäußerungs- und die Versammlungsfreiheit bestimmten durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigten Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Ausnahmen gesetzlich vorgesehen, von einem oder mehreren nach diesen Bestimmungen berechtigten Zielen getragen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, d. h. durch ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt sind und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Ziel stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 26, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 42, sowie EGMR, Urteil Steel u. a./Vereinigtes Königreich vom 23. September 1998, Recueil des arrêts et décisions 1998-VII, § 101).
  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    So stellen Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen dar, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil "Cassis de Dijon", Randnrn. 6, 14 und 15, vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 8, und vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 67).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997 - C-368/95   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH gegen Heinrich Bauer Verlag.

    Maßnahme gleicher Wirkung - Vertrieb periodischer Druckschriften - Preisausschreiben - Nationales Verbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997 - C-368/95
    (10) - Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93 (Mars, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 13).

    (32) - Dies ist beispielsweise der Ausdruck, der in dem in Fußnote 10 zitierten Urteil Mars (Randnr. 24) verwendet wird.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997 - C-368/95
    (33) - Vgl. z. B. Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89 (Komission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069), in dem der Gerichtshof festgestellt hat: "Die Aufrechterhaltung eines pluralistischen Rundfunkwesens ... steht nämlich in einem Zusammenhang mit der durch Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Meinungsfreiheit, die zu den von der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten gehört" (Randnr. 30).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997 - C-368/95
    (39) - Siehe hierzu Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT, Slg. 1991, I-2925).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-235/17

    Kommission/ Ungarn (Usufruits sur terres agricoles)

    63 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Familiapress (C-368/95, EU:C:1997:150, Nr. 26) und Eeckhout, P., "The EU Charter of Fundamental Rights and the Federal Question", Common Market Law Review , 2002, Nr. 39, S. 945 bis 994, insbesondere S. 978.

    70 Dieser Zweck wird deutlich in den Schlussanträgen des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Familiapress (C-368/95, EU:C:1997:150, Nr. 26): "[D]as Problem der Vereinbarkeit der betreffenden nationalen Regelung mit Artikel 10 der [EMRK], das im Verfahren aufgeworfen worden ist, [verdient] eine Antwort durch den Gerichtshof.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00

    Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts;

    41: - Siehe beispielsweise die Urteile des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94 ( P./S., Slg. 1996, I-2143, Randnr. 16); vom 12. Dezember 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-74/95 und C-129/95 ( Strafverfahren gegen X, Slg. 1996, I-6609, Randnr. 25; vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache Baustahlgewebe, zitiert in Fußnote 35, Randnr. 29; vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-270/99 P (Z./Parlament, Slg. 2001, I-09197, Randnr. 24, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 236/87 (Bergemann, Slg. 1988, 5125, Nr. 29) und vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-23/93 (TV10 SA, Slg. 1994, I-4795, Nrn. 76 ff.); des Generalanwalts van Gerven vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-326/88 (Hansen, Slg. 1989, I-2911, Nr. 14); des Generalanwalts Darmon vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-49/88 (Al-Jubail Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3205, Nrn. 111 f.); des Generalanwalts Ruiz-Jarabo vom 26. November 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (Shingara und Radrom, Slg. 1997, I-3343, Nr. 71); des Generalanwalts Tesauro vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-368/95 (Familiapress, Slg. 1997, 3689, Nr. 28); des Generalanwalts Jacobs vom 28. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-115/97, C-116/97 und C-117/97 (Albany, Slg. 1999, I-5751, Nrn. 144 ff.); des Generalanwalts La Pergola vom 18. Mai 1999 in der Rechtssache C-273/97 (Sirdar, Slg. 1999, I-7403, Nr. 24) und des Generalanwalts Mischo vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-94/00 (Roquette Frères, Slg. I-0000 , Nr. 33).
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