Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.1993 - C-37/92   

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https://dejure.org/1993,471
EuGH, 12.10.1993 - C-37/92 (https://dejure.org/1993,471)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.1993 - C-37/92 (https://dejure.org/1993,471)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - C-37/92 (https://dejure.org/1993,471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Zuständigkeit des Gerichtshofes; Auslegung des nationalen Rechts; Ausschluß; Vorschrift, mit der die Durchführung einer Gemeinschaftsrichtlinie sichergestellt werden soll; Keine Auswirkung

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

  • Wolters Kluwer

    Auslegung nationaler Rechtsvorschriften im System der richterlichen Zusammenarbeit; Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Treffen der erforderlichen Maßnahmen zur schadlosen Sammlung und Beseitigung von Altölen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Richtlinienkonforme Auslegung durch nationale Gerichte

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Auslegung des nationalen Rechts - Ausschluß - Vorschrift, mit der die Durchführung einer Gemeinschaftsrichtlinie sichergestellt werden soll - Keine Auswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ausfuhrschranken - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Altöle.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 87
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.02.1984 - 295/82

    Rhône-Alpes Huiles

    Auszug aus EuGH, 12.10.1993 - C-37/92
    11 Wie der Gerichtshof im übrigen bereits mit den Urteilen vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 295/82 (Rhônes-Alpes Huiles, Slg. 1984, 575) und vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491) entschieden hat, sind nationale Rechtsvorschriften, durch die ein System der Zulassungen für bestimmte Bezirke eingeführt wird, mit der fraglichen Richtlinie und den Vorschriften über den freien Warenverkehr unvereinbar, weil sie die Ausfuhr von Altöl ausschließen.
  • EuGH, 07.02.1985 - 173/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 12.10.1993 - C-37/92
    11 Wie der Gerichtshof im übrigen bereits mit den Urteilen vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 295/82 (Rhônes-Alpes Huiles, Slg. 1984, 575) und vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491) entschieden hat, sind nationale Rechtsvorschriften, durch die ein System der Zulassungen für bestimmte Bezirke eingeführt wird, mit der fraglichen Richtlinie und den Vorschriften über den freien Warenverkehr unvereinbar, weil sie die Ausfuhr von Altöl ausschließen.
  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus EuGH, 12.10.1993 - C-37/92
    7 Auf diese Teilfrage ist zu antworten, daß die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften im Rahmen des durch Artikel 177 EWG-Vertrag geschaffenen Systems der richterlichen Zusammenarbeit den nationalen Gerichten und nicht dem Gerichtshof obliegt, wenngleich diese Gerichte die nationale Regelung, die zur Durchführung einer Gemeinschaftsrichtlinie erlassen wurde, nach ständiger Rechtsprechung im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen haben (Urteil vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis, Slg. 1987, 3969).
  • EuGH, 10.03.1983 - 172/82

    Fabricants raffineurs d'huile de graissage / Inter-Huiles

    Auszug aus EuGH, 12.10.1993 - C-37/92
    11 Wie der Gerichtshof im übrigen bereits mit den Urteilen vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 295/82 (Rhônes-Alpes Huiles, Slg. 1984, 575) und vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491) entschieden hat, sind nationale Rechtsvorschriften, durch die ein System der Zulassungen für bestimmte Bezirke eingeführt wird, mit der fraglichen Richtlinie und den Vorschriften über den freien Warenverkehr unvereinbar, weil sie die Ausfuhr von Altöl ausschließen.
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Zwar ist jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und nicht des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (Urteile vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92, Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-324/99, Daimler Chrysler, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32).
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Richtig ist, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften verschiedentlich ausgesprochen hat, für die Frage, ob ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen aus Art. 189 Abs. 3 EGV (= Art. 249 Abs. 3 EG) erfüllt habe, komme es ausschließlich auf den Gehalt der Richtlinie an und nicht auf das Primärrecht (vgl. nur EuGH, Urteile vom 12. Oktober 1993 - Rs. C-37/92 - Vanacker und Lesage - Slg. 1993, I-4975, 4978 Rn. 9; vom 11. Juli 1996 - Rs. C-427/93 u.a. - Bristol-Myers Squibb u.a. - Slg. 1996, I-3514, 3527 Rn. 25; allgemein zur Prüfung am Maßstab des harmonisierenden Rechts Urteil vom 13. Dezember 2001 - Rs. C-324/99 - DaimlerChrysler - Slg. 2001, I-9918, 9930, 9933 Rn. 32, 44).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    25 Wenn eine Richtlinie der Gemeinschaft die Harmonisierung der Maßnahmen vorsieht, die zur Gewährleistung des Schutzes von in Artikel 36 EG-Vertrag genannten Belangen notwendig sind, sind alle nationalen Maßnahmen in diesem Bereich anhand dieser Richtlinie und nicht anhand der Artikel 30 bis 36 EG-Vertrag zu beurteilen (in diesem Sinn Urteile vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnr. 35, vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 35, vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92, Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-323/93, Centre d' insémination de la Crespelle, Slg. 1994, I-5077, Randnr. 31).
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   Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993 - C-37/92   

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https://dejure.org/1993,20464
Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993 - C-37/92 (https://dejure.org/1993,20464)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.03.1993 - C-37/92 (https://dejure.org/1993,20464)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. März 1993 - C-37/92 (https://dejure.org/1993,20464)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen José Vanacker und André Lesage.

    Ausfuhrschranken - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Altöle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 07.02.1985 - 173/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993 - C-37/92
    Wie aus den Urteilen Inter-Huiles ( 9 ), Rhône-Alpes-Huiles ( 10 ), ADBHU ( 11 ) sowie dem Urteil Kommission/Frankreich ( 12 ) hervorgeht, ist diese Regelung im Rahmen von Artikel 5 der eingangs erwähnten Ratsrichtlinie ergangen.

    Dieses hat der Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen, namentlich dem Urteil Kommission/Frankreich, als unvereinbar mit der Ratsrichtlinie und mit Artikel 34 des Vertrages bezeichnet.

    ( 12 ) Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 {Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491).

    ( 33 ) Vgl. schon meine Schlußanträge vom 7. Mai 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491, 497).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993 - C-37/92
    Wie seit dem Urteil Säger ( 42 ) anerkannt ist, fallen auch Beschränkungen dieses Typs unter Artikel 59 des Vertrages.

    ( 42 ) Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12).

    ( 50 ) Urteil Säger, Randnr. 15; Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 31; siehe auch das Urteil ADBHU, Ramipril.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1983 - 172/82

    Syndicat national des fabricants raffineurs d'huile de graissage und andere gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993 - C-37/92
    ( 9 ) Urteil vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Syndicat National des Fabricants Raffincurs de l'Huile et de Graissage u. a./Groupemcnt d'intérêt économique "Inter-Huiles" u. a., Slg. 1983, 555).

    ( 25 ) Siehe die Schlußanträge vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 568, 581, rechte Spalte).

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