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   EuGH, 01.10.2009 - C-370/07   

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https://dejure.org/2009,16666
EuGH, 01.10.2009 - C-370/07 (https://dejure.org/2009,16666)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2009 - C-370/07 (https://dejure.org/2009,16666)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - C-370/07 (https://dejure.org/2009,16666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 3. August 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Rat der Europäischen Union

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates vom 24. Mai 2007 über den im Namen der Europäischen Gemeinschaft festzulegenden Standpunkt zu bestimmten Vorschlägen, die der 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00

    Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Das Fehlen der Angabe der Rechtsgrundlage in dem angefochtenen Beschluss stelle nicht nur einen rein formalen Fehler dar, weil die Wahl der Rechtsgrundlage nach Auffassung des Gerichtshofs verfassungsrechtliche Bedeutung habe (Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, Slg. 2001, I-9713, Randnr. 5), so dass ein solcher Fehler einen Verstoß begründe, der das vom Vertrag errichtete konstitutionelle Gleichgewicht zwischen den Organen und zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten beeinträchtige.

    Insoweit ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Wahl der geeigneten Rechtsgrundlage verfassungsrechtliche Bedeutung hat, da die Gemeinschaft, die nur über begrenzte Ermächtigungen verfügt, den angefochtenen Beschluss mit einer Bestimmung des Vertrags verknüpfen muss, die sie ermächtigt, einen derartigen Rechtsakt zu genehmigen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/00, Randnr. 5).

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Schließlich bestreitet die Kommission die Erheblichkeit der ergänzenden Ausführungen des Rates zur Praxis der Festlegung von Standpunkten der Gemeinschaft und erinnert daran, dass nach der Rechtsprechung eine bloße Praxis des Rates nicht die vom Vertrag aufgestellten Regeln abändern könne (Urteil vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, Slg. 1988, 855, Randnr. 24).

    Insoweit genügt nämlich der Hinweis, dass eine bloße Praxis des Rates Regeln des Vertrags nicht abändern und folglich auch kein Präjudiz schaffen kann, das die Organe der Gemeinschaft hinsichtlich der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage binden würde (Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, Slg. 1988, 855, Randnr. 24, und vom 26. März 1996, Parlament/Rat, C-271/94, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 24).

  • EuGH, 21.01.2003 - C-378/00

    Kommission / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    73 und 75, und vom 21. Januar 2003, Kommission/Parlament und Rat, C-378/00, Slg. 2003, I-937, Randnr. 66).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Nach ständiger Rechtsprechung sind anfechtbare Handlungen im Sinne von Art. 230 EG unabhängig von ihrer Form alle von den Organen erlassenen Vorschriften, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (vgl. u. a. Urteile AETR, Randnr. 42, vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 17. Juli 2008, Athinaïki Techniki/Kommission, C-521/06 P, Slg. 2008, I-5829, Randnr. 42).
  • EuGH, 26.03.1996 - C-271/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Insoweit genügt nämlich der Hinweis, dass eine bloße Praxis des Rates Regeln des Vertrags nicht abändern und folglich auch kein Präjudiz schaffen kann, das die Organe der Gemeinschaft hinsichtlich der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage binden würde (Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, Slg. 1988, 855, Randnr. 24, und vom 26. März 1996, Parlament/Rat, C-271/94, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Des weiteren kann die spätere Angabe der Rechtsgrundlage in einem Akt, der auf Gemeinschaftsebene Änderungen des CITES umsetzen soll, entgegen dem Vorbringen des Rates nicht ausreichen, um der Begründungspflicht nachzukommen, da die Begründung eines Akts in diesem selbst enthalten sein muss (vgl. Urteile vom 16. November 2000, Sarrió/Kommission, C-291/98 P, Slg. 2000, I-9991, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Nach ständiger Rechtsprechung sind anfechtbare Handlungen im Sinne von Art. 230 EG unabhängig von ihrer Form alle von den Organen erlassenen Vorschriften, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (vgl. u. a. Urteile AETR, Randnr. 42, vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 17. Juli 2008, Athinaïki Techniki/Kommission, C-521/06 P, Slg. 2008, I-5829, Randnr. 42).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantieleistung

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Diese Bestimmung kann entsprechend auch auf einen Beschluss angewandt werden, wenn gewichtige Gründe der Rechtssicherheit vorliegen, die mit denen vergleichbar sind, die für den Fall der Nichtigerklärung bestimmter Verordnungen gelten, und die es rechtfertigen, dass der Gerichtshof von der Befugnis Gebrauch macht, die ihm in diesem Zusammenhang durch Art. 231 Abs. 2 EG verliehen ist (Urteil vom 6. November 2008, Parlament/Rat, C-155/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Zum anderen ist das Begründungserfordernis im Hinblick auf die Natur des fraglichen Rechtsakts und seinen Kontext zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
    Die Angabe der Rechtsgrundlage ist auch im Hinblick auf den in Art. 5 Abs. 1 EG verankerten Grundsatz der begrenzten Ermächtigung geboten, wonach die Gemeinschaft innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele sowohl für internes als auch für völkerrechtliches Gemeinschaftshandeln tätig wird (vgl. Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

  • EuGH, 17.05.1994 - C-41/93

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 26.04.1988 - 207/86

    Apesco / Kommission EWG

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Zu der Frage der geeigneten Rechtsgrundlage für den Beschluss des Rates über den Abschluss des geplanten Abkommens ist festzustellen, dass die Wahl der geeigneten Rechtsgrundlage verfassungsrechtliche Bedeutung hat, da die Union, die nur über begrenzte Ermächtigungen verfügt, die Rechtsakte, die sie erlässt, mit einer Bestimmung des AEU-Vertrags verknüpfen muss, die sie tatsächlich hierzu ermächtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-399/12

    Deutschland / Rat - Internationale Organisationen - Vertragsschlussverfahren -

    18 - Urteil Kommission/Rat ("CITES", C-370/07, EU:C:2009:590).

    52 - Urteil "CITES" (EU:C:2009:590, Rn. 19, 58 und 59).

    53 - Urteil "CITES" (EU:C:2009:590, Rn. 43, 45, 61 und 62).

    54 - Urteil "CITES" (EU:C:2009:590, Rn. 51).

    55 - Urteil "CITES" (EU:C:2009:590, Rn. 59).

    95 - Urteil "CITES" (EU:C:2009:590, Rn. 48).

    97 - Urteil "CITES" (EU:C:2009:590, Rn. 63 bis 66).

  • EuGH, 25.10.2017 - C-687/15

    Kommission/ Rat (CMR-15) - Nichtigkeitsklage - Schlussfolgerungen des Rates der

    Hinsichtlich des Umstands, dass die angefochtene Handlung nicht die Rechtsgrundlage nennt, auf der sie beruht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Angabe der Rechtsgrundlage im Hinblick auf den in Art. 5 Abs. 2 EUV verankerten Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung geboten ist, wonach die Union nur innerhalb der Grenzen der ihr von den Mitgliedstaaten in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele sowohl für internes als auch für völkerrechtliches Unionshandeln übertragenen Zuständigkeiten tätig wird (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/94 [Beitritt der Gemeinschaft zur EMRK] vom 28. März 1996, EU:C:1996:140, Rn. 24, und Urteil vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 46).

    Ferner ist die Angabe der Rechtsgrundlage von besonderer Bedeutung für die Wahrung der Rechte der vom Verfahren für den Erlass eines Rechtsakts betroffenen Unionsorgane (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 48).

    Die Angabe der Rechtsgrundlage ist außerdem erforderlich, um die Abstimmungsmodalitäten im Rat festzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 48).

    Diese Pflicht, die insbesondere deshalb besteht, damit der Gerichtshof eine gerichtliche Kontrolle ausüben kann, muss grundsätzlich für jede Handlung der Union gelten, die Rechtswirkungen entfaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 42 und 45).

    Unter diesen Umständen kann entgegen dem Vorbringen des Rates die fehlende Angabe der Rechtsgrundlage in der angefochtenen Handlung nicht als reiner Formfehler betrachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 60 und 61).

    Somit können die Abweichung von der in Art. 218 Abs. 9 AEUV vorgesehenen Rechtsform und die Nichtangabe der Rechtsgrundlage zu Unsicherheit über die Natur und die rechtliche Tragweite der angefochtenen Handlung sowie hinsichtlich des bei ihrer Annahme zu befolgenden Verfahrens führen, was geeignet war, die Union bei der Vertretung ihres Standpunks auf der WRC-15 zu schwächen (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 49).

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Rechtsprechung
   EuGH, 20.11.2007 - C-370/07   

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EuGH, Entscheidung vom 20. November 2007 - C-370/07 (https://dejure.org/2007,39214)
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   Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-370/07   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-370/07 (https://dejure.org/2009,15361)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.04.2009 - C-370/07 (https://dejure.org/2009,15361)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. April 2009 - C-370/07 (https://dejure.org/2009,15361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Beschluss - Entscheidung sui generis - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    Beschluss - Entscheidung sui generis - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

    Beschluss - Entscheidung sui generis - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluss - Entscheidung sui generis - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in einem durch ein Abkommen eingesetzten Gremium zu vertreten sind - Begründungspflicht - Angabe der Rechtsgrundlage - 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-370/07
    22 - Vgl. Urteil vom 13. Mai 1997, Deutschland/Parlament und Rat (C-233/94, Slg. 1997, I-02405, Randnr. 25), unter Verweis auf Urteil vom 17. Mai 1994, Frankreich/Kommission (C-41/93, Slg. 1994, I-1829, Randnr. 34).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-22/96

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-370/07
    39 - Urteile vom 28. Mai 1998, Parlament/Rat (C-22/96, Slg. 1998, I 3231, Randnr. 42), und Parlament/Rat (zitiert in Fn. 36, Randnr. 87).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-370/07
    31 - Vgl. Urteil vom 30. März 2000, VBA/Florimex u. a. (C-265/97 P, Slg. 2000, I-2061), vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala (C-13/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 166), und vom 22. Dezember 2008, Regie Networks (C-333/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-399/12

    Deutschland / Rat - Internationale Organisationen - Vertragsschlussverfahren -

    18 - Urteil Kommission/Rat ("CITES", C-370/07, EU:C:2009:590).

    56 - Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache "CITES" (C-370/07, EU:C:2009:249, Nrn. 75 bis 77).

    68 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache "CITES" (EU:C:2009:249, Nr. 75).

    93 - Zu dieser Frage im Rahmen einer teleologischen Auslegung Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache "CITES" (EU:C:2009:249, Nr. 76).

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