Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.1992 - C-370/90   

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https://dejure.org/1992,85
EuGH, 07.07.1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,85)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,85)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,85)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of State for the Home

    EWG-Vertrag, Artikel 52; Richtlinie 73/148 des Rates
    Freizuegigkeit; Einreise- und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten; Rückkehr eines Staatsangehörigen, der von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch gemacht hat, in seinen Herkunftsstaat; Aufenthaltsrecht des Ehegatten

  • EU-Kommission

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of State for the Home

  • Wolters Kluwer

    Gestattung der Einreise und des Aufenthalts des Ehegatten eines Staatsangehörigen; Rückkehr in den Heimatstaat des Ehegatten, um sich dort niederzulassen; Anwendbarkeit der Gemeinschaftsrechts auf den in sein Herkunftsland Zurückkehrenden

  • Judicialis

    EWGV Art. 2; ; EWGV Art. 3c; ; EWGV Art. 7; ; EWGV Art. 48; ; EWGV Art. 52; ; Richtlinie 73/148/EWG vom 21.05.1973; ; Richtlinie 68/360/EWG vom 15.10.1968

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 52 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Gemeinschaftsbürgers, der in sein Herkunftsland zurückkehrt, um sich dort niederzulassen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2093 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 261
  • NZA 1993, 267 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    15 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 (Watson und Belmann, Slg. 1976, 1185, Randnr. 16) festgestellt, daß die Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag sowie die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2), die Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 13) und die Richtlinie 73/148 einen fundamentalen Grundsatz ausführten, der in Artikel 3 Buchstabe c des Vertrages verankert sei, worin es heisst, daß die Tätigkeit der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten umfasst.
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    24 Hinsichtlich der vom Vereinigten Königreich angeführten Gefahr der Gesetzesumgehung genügt der Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25, und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14), wonach es nicht Folge der mit dem EWG-Vertrag geschaffenen Vergünstigungen sein kann, daß die Begünstigten sich den nationalen Rechtsvorschriften mißbräuchlich entziehen dürfen und daß es den Mitgliedstaaten verwehrt ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen derartigen Mißbrauch zu verhindern.
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    24 Hinsichtlich der vom Vereinigten Königreich angeführten Gefahr der Gesetzesumgehung genügt der Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25, und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14), wonach es nicht Folge der mit dem EWG-Vertrag geschaffenen Vergünstigungen sein kann, daß die Begünstigten sich den nationalen Rechtsvorschriften mißbräuchlich entziehen dürfen und daß es den Mitgliedstaaten verwehrt ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen derartigen Mißbrauch zu verhindern.
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    17 Zu diesem Zweck haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus den Artikeln 48 und 52 EWG-Vertrag fließende Recht, in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, um dort eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmungen auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.02.1991 - C-363/89

    Roux / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    17 Zu diesem Zweck haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus den Artikeln 48 und 52 EWG-Vertrag fließende Recht, in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, um dort eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmungen auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnr. 9).
  • EuGH, 07.07.1988 - 143/87

    Stanton / Inasti

    Auszug aus EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
    16 Der Gerichtshof hat ferner im Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 13) festgestellt, daß die Gesamtheit der Vertragsbestimmungen über die Freizuegigkeit den Gemeinschaftsbürgern die Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern solle und Maßnahmen entgegenstehe, die diese dann benachteiligen könnten, wenn sie im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollten.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    94 Der Gerichtshof hat ferner die Ansicht vertreten, daß sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizuegigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. Urteile vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 13, und vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 16).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Allerdings unterfallen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ausnahmsweise auch Familienangehörige von Deutschen den unionsrechtlichen Nachzugsregelungen, nämlich dann, wenn es sich um sog. Rückkehrerfälle handelt (EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 - Rs. C-370/90, Singh - InfAuslR 1992, 341 und vom 11. Dezember 2007 - Rs. C-291/05, Eind - InfAuslR 2008, 114).

    Diese Erleichterungen könnten nämlich nach Auffassung des Gerichtshofs ihre volle Wirkung nicht entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die sich aus einer nationalen Regelung ergeben, die Nachteile daran knüpft, dass er von ihnen Gebrauch gemacht hat (EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 - Rs. C-370/90, Singh - Slg. 1992, I-4265 Rn. 23, vom 11. Juli 2002 a.a.O. Rn. 31 und vom 29. April 2004 a.a.O. Rn. 19).

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    In einem solchen Fall handle es sich nämlich um die Übertragung dessen, was der Gerichtshof als "Missbrauch" eines durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechtes angesehen habe (Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265), auf den Bereich der Steuern.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,24353
Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,24353)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.05.1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,24353)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - C-370/90 (https://dejure.org/1992,24353)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    The Queen gegen Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of State for Home Department.

    Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Gemeinschaftsbürgers, der in sein Herkunftsland zurückkehrt, um sich dort niederzulassen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90
    (13) - Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24).

    (16) - Urteil vom 7. Februar 1979, a. a. O., Randnr. 25.

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90
    (18) - Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89 (Raulin, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 14).
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90
    Vgl. auch Urteile vom 6. Oktober 1981 in der Rechtssache 246/80 (Brökmeulen, Slg. 1981, 2311, Randnr. 20), vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 292/86 (Gullung, Slg. 1988, 111, Randnr. 12) und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89 (Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat

    Bedeuten die Grundsätze des Urteils vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296), dass ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, dem unverheirateten, nicht der Union angehörenden Lebensgefährten eines Unionsbürgers eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, hilfsweise, deren Gewährung zu erleichtern, wenn der Unionsbürger zusammen mit dem erwähnten Lebensgefährten in diesen Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zurückkehrt, nachdem er sein im Vertrag verbürgtes Recht auf Freizügigkeit dazu benutzt hat, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten?.

    3 Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296).

    Urteil vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296).

    6 Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296).

    8 Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296).

    In Bezug auf Art. 52 des EWG-Vertrags und die Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (ABl. 1973, L 172, S. 14) vgl. Urteil vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 25).

    12 Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 19).

    13 Urteil vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 23).

    16 Beispielsweise sprach der Gerichtshof im Urteil vom 7. Juli 1992, Singh (C-370/90, EU:C:1992:296), von "seinem Ehegatten und seinen Kindern" (Rn. 20).

    20 Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Singh (C-370/90, EU:C:1992:229, Nr. 8).

    21 Diese Begründung war bereits in den Schlussanträgen des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Singh (C-370/90, EU:C:1992:229, Nrn. 7 und 8) angelegt.

    25 Urteil vom 7. Juli 1992 (C-370/90, EU:C:1992:296).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 1181/11

    Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für einen mit einem deutschen

    Wie dem Schlussantrag des Generalanwalts Tesauro vom 20. Mai 1992 - Rs. C- 370/90 - im Verfahren Singh, vgl. Slg. 1992, I - 04265, zu.
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